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Ticker zur Herbstsession
Linke und Rechte verhindern gemeinsam Änderungen bei Sanktionen | Ergänzter Titel des Klimaschutzgesetzes sorgt bei der SVP für Ärger

Nationalrat ebnet der Solar-Offensive des Ständerates den Weg

Der Nationalrat schliesst sich der Solar-Offensive für mehr inländischen Winterstrom an, die der Ständerat lanciert hat. Er hat aber Anpassungen zu Gunsten der Umwelt beschlossen und will damit für Verfassungsmässigkeit der Bestimmungen sorgen.

Mit 149 zu 17 Stimmen und bei 26 Enthaltungen hiess der Nationalrat die vom Ständerat ins Energiegesetz. Die Enthaltungen kamen vor allem von den Grünen. Sobald die Vorlage bereinigt ist, soll sie für dringlich erklärt und nach der laufenden Session in Kraft treten.

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AHV-Rentner erhalten 2023 den vollen Teuerungsausgleich

Das Parlament will für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Als Zweitrat hat der Ständerat entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.

Rettungsschirm für Stromkonzerne im Parlament praktisch unter Dach

Der Nationalrat hat im Rahmen der Beratungen über den Rettungsschirm für Stromkonzerne letzte Einzelheiten zum Boni-Verbot bereinigt. Das Geschäft geht noch einmal in den Ständerat, der noch über die Dringlichkeit der Vorlage entscheiden muss.

Materiell sind sich die Räte einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquiditätsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen dürfen. Noch umstritten waren aber die Einzelheiten dazu.

Der Nationalrat ist am Montag bei den zwei letzten verbliebenen Differenzen dem Ständerat gefolgt. Das Dividenden- und Tantiemenverbot für ein Unternehmen mit Darlehen auf Personen ausserhalb des Konzerns wird beschränkt.

Der Nationalrat wollte es ursprünglich weiter fassen und beispielsweise auch Tochtergesellschaften einbeziehen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt ist. Zudem sollte es auch für Mitarbeitende gelten, die mehr als 250'000 Franken verdienen. Das Boni-Verbot beschränkt sich nach dem Einlenken des Nationalrats nun auf Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

Im Grundsatz haben beide Räte dem Rettungsschirm in der Höhe von zehn Milliarden Franken schon zugestimmt. Systemkritische Stromunternehmen müssen demnach für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll nur Geld fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist.

Nationalrat will für Gewaltopfer Krisenzentren einrichten

Der Nationalrat möchte Krisenzentren für die Opfer von Gewalt schaffen. Er hat dazu zwei Motionen aus der SP- und der FDP-Fraktion angenommen. Mit den Vorstössen ist auch der Bundesrat einverstanden.

Gemäss der Motion von Tamara Funiciello (SP/BE) sollen Opfer in den Krisenzentren spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unterstützung erhalten. Die Zentren sollen zudem die Dokumentation des Falls und die Sicherung der Spuren garantieren, ohne Verpflichtung zur Anzeige.

In der Waadt gebe es solche Zentren bereits, berichtete Funiciello. Die Erfolgschancen für die Strafverfolgung sei in diesem Kanton deutlich höher als in Zürich, wo es keine solchen Zentren gebe.

Gemäss der Motion von Tamara Funiciello (SP/BE) sollen Opfer in den Krisenzentren spezialisierte Erstbetreuung und Unterstützung erhalten.

Die Zahl der Fälle von häuslicher und auch sexueller Gewalt in der Schweiz nehme zu, begründete Jacqueline de Quattro (FDP/VD) ihre Motion. Spuren der Gewaltakte müssten rasch aufgenommen und verwahrt werden für den Fall, dass sich ein Opfer erst längere Zeit nach der Tat entscheide, Anzeige zu erstatten.

Therese Schläpfer (SVP/ZH) beantragte ein erfolglos ein Nein und warnte vor Doppelspurigkeiten. Opferhilfestellen gebe es bereits in den Kantonen. Der Rat nahm die Motion von Funiciello mit 130 zu 43 Stimmen und jene von de Quattro mit 133 zu 44 Stimmen an. Die Motionen gehen an den Ständerat.

Nationalrat genehmigt dem Bundesgericht zwei neue Richterstellen

Am überlasteten Bundesgericht sollen ab dem nächsten Jahr 40 statt wie heute 38 ordentliche Richterinnen und Richter arbeiten können. Das hat am Donnerstag der Nationalrat entschieden.

Mit 131 zu 47 Stimmen und ohne Enthaltung sagte er Ja zu einer Vorlage seiner Rechtskommission (RK-N). Die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung soll Anfang 2023 in Kraft treten.

Hintergrund der Vorlage ist ein Ersuchen des Gerichts. Dieses habe eine steigende Last von Fällen zu bearbeiten und Reformen seien blockiert, berichtete Sibel Arslan (Grüne/BS) namens der vorberatenden Rechtskommission. Das Gericht sei seit längerer Zeit chronisch überlastet.

Ausser der SVP waren alle Fraktionen mit der Aufstockung einverstanden. Bis grössere Reformen greifen könnten, brauche es kurzfristige Entlastung, sagte Patricia von Falkenstein (LDP/BS). Die zwei Stellen seien nötig für eine Justiz, die funktioniere und qualitativ gute Arbeit leiste, sagte auch Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS).

Die zwei Stellen seien nötig für eine Justiz, die funktioniere und qualitativ gute Arbeit leiste, so Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS).

Die SVP wollte nicht auf die Vorlage eintreten und sie zurückweisen, unterlag aber. Jean-Luc Addor (SVP/VS) sprach von einer «kurzfristig ausgerichteten Bastelei» und von «Salbe auf einem Holzbein». Pirmin Schwander (SVP/SZ) äusserte Zweifel an den Zahlen, die belegen sollen, dass das Gericht überlastet sei. Sie stimmten nicht.

Nebenamtliche Richter im Fokus

Es brauche eine nachhaltig wirkende Reform, sagte Addor. Seine Fraktion beantragte ohne Erfolg eine überarbeitete Vorlage mit der Streichung des Systems der nebenamtlich tätigen Richterinnen und Richter. Am Bundesgericht in Lausanne arbeiten gemäss Angaben des Gerichts aktuell 20 nebenamtliche Richterinnen und Richter.

Der Bundesrat hielt das Anliegen des Bundesgerichts für berechtigt, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter berichtete. Mittel- und langfristig brauche es aber andere Massnahmen, um das Gericht zu entlasten. Einen Bericht dazu wolle der Bundesrat nächstes Jahr verabschieden, kündigte sie an.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Seine Rechtskommission hat dem Ansinnen bereits zugestimmt.

Nationalrat will weiterhin Zwangs-Covid-Tests bei Ausschaffungen

Zwangsweise Covid-Tests bei Ausschaffungen sollen bis Ende Juni 2024 möglich bleiben. Der Nationalrat hat als Erstrat der Verlängerung der entsprechenden Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz zugestimmt. Das Geschäft geht in den Ständerat.

Einen Minderheitsantrag der Grünen, nicht auf die Vorlage einzutreten, lehnte der Rat mit 118 zu 61 Stimmen ab. Greta Gysin (Grüne/TI) begründete den Antrag damit, das Problem nicht grösser zu machen, als es sei. Es halte sich in Grenzen. Es gebe nur wenige Zwangsrückführungen.

Zudem habe die Kommission zur Verhütung von Folter mehrere Zwangstests beschrieben. Es sei völlig unangemessen und unverhältnismässig, wie in diesen Fällen vorgegangen worden sei, mit Fesselungen und zu Boden drücken. so Gysin.

Auch Céline Widmer (SP/ZH) sprach sich im Namen ihrer Fraktion gegen eine Verlängerung der «unsäglichen Bestimmung» aus. Sie sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und die körperliche Unversehrtheit.

Es werde niemand gezwungen, sich zu wehren, hielt Marianne Binder-Keller (AG) im Namen der Mitte-Fraktion dagegen und setzte sich für die Verlängerung der Massnahme ein. Martina Bircher (SVP/AG) warf der Ratslinken vor, mit ihrer Haltung selber den Rechtsstaat mit Füssen zu treten.

193 Wegweisungen bis Mitte 2022

Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, bei einer Nichtverlängerung bestehe die Gefahr, dass sich diese Personen weiterhin weigern und damit den Vollzug der Rückführungen verhindern könnten. Die Regelung habe auch präventive Wirkungen.

Bis Ende Juni 2022 habe in 193 Fällen die Wegweisung sichergestellt werden können, die Mehrheit der betroffenen Personen habe kooperiert. Es habe bisher bei keiner Person gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Tests gegeben.

Viele Staaten verlangen weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen. Die bisherige Regelung ist bis Ende 2022 befristet. Sie gilt seit dem 2. Oktober 2021.

Bis heute sei nicht absehbar, ab wann die Heimat- und Herkunftsstaaten, die Dublin-Staaten oder die Transportunternehmen von einem Covid-19-Test absehen würden, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft.

Nationalrat für Beitrag an Ausreisezentren in Grenzkantonen

Der Bund soll nach dem Willen des Nationalrats Grenzkantone künftig beim Betrieb sogenannter Ausreisezentren finanziell unterstützen können. Die grosse Kammer hat einer entsprechenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zugestimmt.

Mit 182 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen folgte der Nationalrat am Donnerstag dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Die Vorlage geht an den Ständerat.

Mit dem Gesetzesentwurf setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Es geht um Zentren, in denen ausreisepflichtige Personen kurzfristig festgehalten werden, bevor die Schweizer Behörden sie einem Nachbarstaat übergeben. Vorgesehen ist ein finanzielles Engagement des Bundes im Falle einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten.

Zentrum in Rancate TI

Hintergrund sind Ereignisse im Tessin in den Jahren 2016 und 2017. Damals waren dort zahlreiche Personen illegal eingereist, die in der Schweiz kein Asylgesuch stellen wollten und deshalb im Rahmen eines Rückübernahmeabkommens rasch nach Italien zurückgebracht werden konnten. Der Kanton Tessin eröffnete daher vorübergehend ein Ausreisezentrum in Rancate. Der Bund beteiligte sich an den Kosten dafür, im Rahmen einer Leistungsvereinbarung.

Gemäss dem Gesetzesentwurf dürfen die Betroffenen während maximal drei Tagen in einem derartigen Zentrum festgehalten werden. Die Vorlage schafft dafür die gesetzliche Grundlage.

Zivilschutzleistende beim Einrichten von Feldbetten im neuen Rückführungszentrum in Mendrisio-Rancate. (24. August 2016)

Anders als der Bundesrat will der Nationalrat allerdings die Festhaltung von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren in derartigen Zentren explizit verbieten. Ein entsprechender Minderheitsantrag von SP und Grünen in der SPK-N wurde mit 94 zu 87 Stimmen angenommen.

Keine Inhaftierung

Derartige Fälle seien extrem selten, hoben sowohl Vertreter der Bürgerlichen als auch Justizministerin Karin Keller-Sutter ohne Erfolg hervor. Es handle sich nicht um eine Inhaftierung in einem Gefängnis. Zudem solle man den Behörden nicht vorschreiben, Familien zu trennen.

Ein weiterer Minderheitsantrag wollte, dass Gerichte nicht erst nachträglich, sondern innerhalb von 24 Stunden die Rechtmässigkeit einer Festhaltung prüfen müssen. Der Nationalrat lehnte dies ab.

Nationalrat passt Europäisches Reiseinformationssystem an

Das Visa-Informationssystem (VIS) und das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias) werden weiterentwickelt und angepasst. Dies soll zusätzliche Sicherheit im Schengen-Raum bringen. Der Nationalrat hat als Erstrat die zwei entsprechenden Vorlagen gutgeheissen.

Um insgesamt vier Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes im nationalen Recht umzusetzen, sind Anpassungen unter anderem im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) notwendig. Der Nationalrat hat diesen Anpassungen mit 134 zu 10 Stimmen bei 33 Enthaltungen respektive 145 zu 3 Stimmen bei 33 Enthaltungen zugestimmt. Die Vorlage geht in den Ständerat.

Die Anpassungen sehen auch vor, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Zugriff auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) erhält sowie der Zugang zu den drei Informationssystemen EES (Erfassung der Ein- und Ausreise von Drittstaatenangehörigen), Etias und VIS gewährt wird.

Sorge um Datenschutz

Der Nachvollzug der europäischen Normen soll die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums gewährleisten, die Kontrollen verbessern und irreguläre Migration und Terrorismus bekämpfen und insgesamt das Vertrauen in das Schengen-System stärken, wie Kommissionssprecherin Angelina Tiana Moser (GLP/ZH) ausführte.

Der Nachvollzug der europäischen Normen soll das Vertrauen in das Schengen-System stärken, führte Kommissionssprecherin Angelina Tiana Moser (GLP/ZH) aus. (Archivbild)

Bei Etias handle es sich um ein weitgehend automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken bei Einreisen aus Drittstaaten. Dafür muss künftig online eine Reisegenehmigung beantragt werden. Falls die automatische Suche einen sicherheitsrelevanten Treffer ergibt, kann eine manuelle Überprüfung erfolgen.

Die Vorlage war im Rat weitestgehend unbestritten. Einzig die Grünen enthielten sich aus Sorge um den Datenschutz und die Auswirkungen auf die Grundrechte der Personen der Stimme. Einzelne Exponenten der SVP lehnten die Vorlage ab.

Nationalrat beharrt auf Förderung der Medienkompetenz

Die Räte sind weiter uneins über die neuen Regeln zum Schutz Minderjähriger vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen und Games. Der Nationalrat hat am Donnerstag an einer Differenz zum Ständerat festgehalten.

Der Nationalrat will das zuständige Bundesamt im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele nach wie vor zu Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz verpflichten. Das entschied er mit 108 zu 75 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Der Ständerat möchte die Bestimmung ganz streichen. Der Nationalrat kam ihm in einer untergeordneten Frage entgegen: Er verzichtete auf einen Absatz, wonach der Bund auch Massnahmen der Kantone unterstützen kann.

Eine Minderheit wollte sich der kleinen Kammer anschliessen. Es solle keine neue Bundesaufgabe geschaffen werden, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Entsprechende Vorgaben gebe es schon im Lehrplan 21. Und letztlich gehe es auch um eine Aufgabe der Eltern.

Es gehe nicht um ein neues Programm, denn der Bund sei in diesem Bereich schon heute aktiv, sagte hingegen Sandra Locher Benguerel (SP/GR). Und ohne Präventionsmassnahmen liessen sich die Ziele des Gesetzes nicht erreichen.

Keine Regelung zu Mikrotransaktionen

In zwei weiteren Punkten schwenkte der Nationalrat ohne Gegenantrag auf die Linie des Ständerats ein.

Dabei ging es zum einen um die Regelung von In-App-Käufen in Games. Die grosse Kammer verzichtete darauf, eine Bestimmung zu diesen sogenannten Mikrotransaktionen ins Gesetz aufzunehmen.

Wie Kinder in Spiele-Apps manipuliert werden

Nur noch wenige Sekunden, dann verfällt das Angebot für dieses Extra! Spiel weiter, oder ich bin sehr traurig! Vielen Eltern dürfte gar nicht klar sein, wie stark viele Spiele-Apps die jüngsten Nutzer und Nutzerinnen gezielt beeinflussen.

Man wolle das Problem aber in einem anderen Rahmen lösen, sagte Simon Stadler (Mitte/UR). Er und weitere Rednerinnen und Redner kündigten dazu eine Kommissionsmotion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) an. Im Ständerat war mehrfach kritisiert worden, es handle sich um ein sachfremdes Element, denn hier gehe es um ein Suchtproblem, nicht um den Schutz vor Inhalten.

Ebenso erklärte sich der Nationalrat einverstanden, dass die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen Expertinnen und Experten nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte als Mitglieder einbeziehen müssen. Ursprünglich wollte er einen dauerhaften Einbezug von Fachleuten.

Die Nagelprobe werde nun in der Realität erfolgen, sagte Thomas Brunner (GLP/SG). Denn bei den Jugendverbänden bestehe die Befürchtung, dass der Einbezug der Fachleute zur blossen Anhörung verkomme.

Branchen in der Pflicht

Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität sowie bedrohliche Szenen.

Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internet-Plattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.

Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung vor. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln.

Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen gemäss Entwurf mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird.

Das Geschäft geht nochmals an den Ständerat.

Auch Nationalrat will digitale Verwaltung fördern

Das Parlament will die Digitalisierung der Bundesverwaltung und die digitale Verwaltung (E-Government) fördern. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben gutgeheissen. Es definiert wichtige Eckpunkte.

In der Gesamtabstimmung sagte die grosse Kammer mit 144 zu 24 Stimmen bei 24 Enthaltungen Ja zu der Vorlage. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen aus der SVP-Fraktion. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Das Gesetz regelt auch die Zusammenarbeit mit Behörden ausserhalb der Bundesverwaltung und Dritten. Der Bundesrat schafft darin zudem eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen.

Ziel ist es, gemäss dem Grundsatz «digital first» die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen zu fördern. Die Vorlage ist ein wesentliches Element der vom Bund und Kantonen getragenen «Digitalen Verwaltung Schweiz» (DVS).

Teil des Antrags des Bundesrats ist auch eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2024 bis 2027. Laut früheren Aussagen von Finanzminister Ueli Maurer geht es dabei um rund 200 Millionen Franken.

«Dreieckstheorie» bei der Verrechnungssteuer aufgeschoben

Der Nationalrat will vorerst nichts wissen von der Einführung der sogenannten Dreieckstheorie bei der Verrechnungssteuer. Weiterhin sollen in der Schweiz nur Tochtergesellschaften die Verrechnungssteuer zurückverlangen können, nicht aber die Muttergesellschaft und damit die Aktionäre.

Anders als der Ständerat im vergangenen Dezember hat der Nationalrat am Mittwoch der entsprechenden Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) mit 105 zu 77 Stimmen eine Absage erteilt. Es gebe für die Mehrheit der Kommission zu wenig belastbare Informationen über die Auswirkungen der Motion, sagte Kommissionssprecher Jürg Grossen (GLP/BE).

Der Nationalrat hat der Motion von Ständerat Erich Ettlin (im Bild) mit 105 zu 77 Stimmen eine Absage erteilt.

Deshalb schlug die Kommission vor, den Bundesrat mit einem Postulat zu beauftragen, «etwas Licht ins Dunkel der nicht einfachen Materie zu bringen», wie es Grossen formulierte. Diesem Vorgehen stimmte der Rat diskussionslos zu.

Motionär Ettlin befürchtet einen Standortnachteil, weil das Modell im Ausland bereits angewendet wird. Das Problem bestehe tatsächlich, räumte Finanzminister Ueli Maurer zwar ein. Ein direkter Schritt in die Umsetzung enthalte aber zu viele Unabwägbarkeiten. Der Zwischenschritt mit einem Bericht erlaube dann eine bessere Beurteilung der Frage.

Der Bericht soll zum einen eine Auslegeordnung zur schweizerischen Besteuerungspraxis im Vergleich zu internationalen Gepflogenheiten enthalten. Ferner soll er die Konsequenzen für betroffene Unternehmen darlegen und das Missbrauchsrisiko bezüglich dem sogenannten Dividend Stripping aufzeigen. Dabei handelt es sich um das kurzzeitige Halten von Aktien um die Zeit der Ausschüttung der Dividenden herum. Die Praxis steht im Missbrauchsverdacht.

Parlament regelt den Abbau der Corona-Schulden

Über den Abbau der ausserordentlichen Corona-Schulden von 26 Milliarden Franken herrscht nun Einigkeit zwischen den Räten. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Variante des Ständerates und des Bundesrates eingeschwenkt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Der Bundesrat will entgegen dem Nationalrat keine vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen soll vielmehr im sogenannten Amortisationskonto bis 2035 ausgeglichen wird.

Bewerkstelligen wollen Bundes- und Ständerat das mit Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und Überschüssen aus dem ordentlichen Bundesbudget. Dem hat sich nun auch der auch der Nationalrat angeschlossen.

Nationalbank-Milliarden fraglich

Die temporäre Änderung im Finanzhaushaltsgesetz wurde wegen der Corona-Schulden nötig, weil sich diese nicht wie eigentlich vorgeschrieben innert sechs Jahren abbauen lassen. Gemäss dem Konzept von Bundes- und Ständerat sollen sie nun bis 2035 abgebaut sein.

Zugrunde liegt dem Plan die Annahme eines ordentlichen Überschusses von einer Milliarden Franken im Jahr im Bundeshaushalt. Diese Überschüsse kommen zustande, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht voll ausgeschöpft werden.

Hinzu kämen Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank über die festgelegte eine Milliarden Franken an den Bund hinaus. Zumindest 2022 sieht es selbst für diese Grundausschüttung angesichts des grossen Minus der Nationalbank im ersten Halbjahr aber schlecht aus.

Nationalrat will vollen Teuerungsausgleich bei AHV-Renten

AHV-Rentnerinnen und -Rentner sollen nach dem Willen des Nationalrats im kommenden Jahr den vollen Teuerungsausgleich erhalten. Zudem soll der Bund seinen Beitrag an die Prämienverbilligungen für 2023 vorübergehend um 30 Prozent erhöhen.

Die kleine Kammer hat am Mittwoch zwei entsprechende Motionen von SP und Mitte angenommen. Die beiden Fraktionen spannten in der ausserordentlichen Debatte des Nationalrats zum Thema Kaufkraft zusammen und hatten sich im Vorfeld abgestimmt.

Lesen Sie alles zur Sonderdebatte zur Inflation in unserem Live-Ticker: Nationalrat stimmt höheren Prämienverbilligungen und AHV-Teuerungsausgleich zu

Nationalrat unterstützt Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative

Der Nationalrat sagt als Erstrat Ja zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Das Volksbegehren selbst empfiehlt er zur Ablehnung. Konkrete Flächenziele hat er aus der Vorlage gestrichen. Er setzt auf einen qualitativen Ansatz.

Die grosse Kammer hat am Mittwoch die Detailberatung beendet. In der Gesamtabstimmung hat sie der Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und damit zusammenhängenden Erlassen mit 104 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Sie bilden die Grundlage für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates.

Abgelehnt wurde dieser Gegenvorschlag von der SVP und teilweise auch von Mitgliedern der Mitte und der FDP. Die Ratslinke, die Grünliberalen sowie Teile von Mitte und FDP stellten sich dahinter.

Die Volksinitiative empfiehlt der Nationalrat dagegen mit 101 zu 72 Stimmen bei 19 Enthaltungen zur Ablehnung. Parteipolitisch waren die Verhältnisse ähnlich wie beim Gegenvorschlag. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.

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Ständerat diskutiert über Dienstpflicht

Für die Armee und den Zivilschutz sollen in der Zukunft genügend Personen rekrutiert werden können. Der Ständerat hat am Mittwoch zwei vor dem Ukraine-Krieg verfasste Berichte des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Auch der Bürgerdienst kam aufs Tapet.

Die Regierung prüft zurzeit zwei Varianten für die künftige Dienstpflicht vertieft. Bei der einen würden der Zivildienst und der Zivilschutz zusammengelegt, bei der anderen die Dienstpflicht auf Frauen ausgeweitet.

Zwei Varianten in Prüfung

Die Variante «Sicherheitsdienstpflicht» sieht eine Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes in eine neue Organisation vor. Das soll sicherstellen, dass der Zivilschutz genügend Personal rekrutieren kann. Da die Armee bei der Rekrutierung Vorrang habe, würde diese Variante auch der Armee ausreichend Personal bringen.

Bei der zweiten Variante handelt es sich um die «bedarfsorientierte Dienstpflicht», bei welcher die Dienstpflicht auf Frauen ausgeweitet würde. Laut dem Bundesrat würden aber nur so viele Personen rekrutiert, wie Armee und Zivilschutz benötigen.

Das wären rund die Hälfte aller stellungspflichtigen Frauen und Männer. Weil aber der Rekrutierungspool gegenüber heute verdoppelt würde, kann laut Bundesrat sichergestellt werden, dass für Armee und Zivilschutz genügend Personal zur Verfügung stünde.

Sicherheitsdienstpflicht bevorzugt

Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S) unterstützt zurzeit das Modell «Sicherheitsdienstpflicht». Doch auch die Ausdehnung der Dienstpflicht auf die Frauen will die Kommissionsmehrheit nicht fallen lassen.

Die SIK-S will zudem Frauen möglichst rasch verpflichten, am Informationstag der Armee teilzunehmen. Sie hofft, dass sich damit mehr Frauen motivieren lassen, freiwillig Militärdienst zu leisten. Die Arbeiten für eine Ausweitung des Obligatoriums für Frauen seien in Vorbereitung, sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd.

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Zahl der vorzeitigen Abgänge senken

Amherd, sagte, die Zahl der vorzeitigen Abgänge aus der Armee müsse reduziert werden, um den Effektivbestand der Armee über die nächsten Jahre hinaus halten zu können. Massnahmen, um den Dienst in der Armee mit dem zivilen Leben besser vereinbar machen zu können, gebe es bereits. Zu weiteren Massnahmen wolle der Bundesrat bis im kommenden Sommer einen Bericht vorlegen.

Mit einer Gesetzesrevision will der Bundesrat erreichen, dass Zivilschutz von Zivildienstleistenden unterstützt werden kann, indem diese verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstzeit im Zivilschutz zu absolvieren. Die Vernehmlassung werde Ende 2022 beginnen, das Gesetz ab 2024 in Kraft treten, sagte Amherd im Rat.

Nationalrat diskutiert politische Rezepte gegen die Teuerung

Das Parlament diskutiert am Mittwoch über verschiedene Massnahmen in der Energiekrise. Zur Sprache kommen in den ausserordentlichen Debatten Vorschläge zur Versorgungssicherheit und zur Erhöhung der Kaufkraft.

Den Menschen in der Schweiz bleibt zunehmend weniger Geld im Portemonnaie. In der Sprache der Volkswirtschaft heisst das: Die Zeichen stehen auf Kaufkraftverlust. Am Mittwochvormittag befasst sich der Nationalrat mit möglichen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft.

Verfolgen Sie dir Sonderdebatte in unserem Live-Ticker: Wie entlastet das Parlament die Bevölkerung?

Was ist zu tun, wenn am Ende des Monats immer weniger Geld übrigbleibt? Über diese und weitere Fragen diskutiert das Parlament am Mittwoch in ausserordentlichen Debatten. (Symbolbild)

Strengere Regeln bei Schutzstatus S

In einer ausserordentlichen Debatte steht die Versorgungssicherheit im Zentrum. Neben der Corona-Pandemie hat auch der Krieg in der Ukraine gezeigt, dass Güter und Ressourcen nicht endlos verfügbar sind.

Konkret diskutiert der Ständerat am Mittwochvormittag über sieben Motionen der SVP- und eine Motion der Mitte-Fraktion. Ein Vorstoss fordert vom Bundesrat ein Massnahmenpaket, welches die Abhängigkeit der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit ausländischen Lebensmitteln verringert. Eine weitere Motion verlangt, dass der Landwirtschaft neue Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Flüchtlinge aus der Ukraine sind ein Thema in der Sonderdebatte, die am Nachmittag auch im Nationalrat geführt wird. Die SVP will, dass der Bundesrat den Schutzstatus S innerhalb der Ukraine regional differenziert anwendet. Für viele Ukrainer sei eine sichere Rückkehr in ihre Heimatregion im Westen, im Zentrum oder im Norden der Ukraine möglich, behauptet die Fraktion.

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Indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist bereinigt

Mit einem eigens geschriebenen Gesetz zum Klimaziel «Netto null bis 2050»: Der Nationalrat hat die letzten Differenzen im indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative bereit gemacht für die Schlussabstimmungen. Die vom Ständerat angefügte Solaroffensive hat er aber noch nicht beraten.

Die SVP wehrte sich bis zuletzt gegen das neue Gesetz. Ihr Antrag, auf das mit zwei Milliarden Franken dotierte und über zehn Jahre laufende Programm für den Ersatz von Elektroheizungen und fossilen Heizungen sowie energetische Sanierungen zu verzichten, lehnte der Nationalrat am Dienstag mit 117 zu 67 Stimmen ab.

Über die anderen Punkte hatten sich die Räte bereits vorher geeinigt. Während die Gletscherinitiative auf Verbote und einen Absenkpfad in der Verfassung setzt, will das Parlament mit im Gesetz verankerten konkreten Verminderungs- und Etappenzielen die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf netto null im Jahr 2050 erreichen.

SVP liebäugelt mit Referendum

Die SVP-Bundeshausfraktion will das Referendum ergreifen gegen das Gesetz zur Erreichung des Netto-null-Ziels 2050, das das Parlament als indirekten Gegenvorschlag der Gletscherinitiative entgegenstellen will. Definitiv entscheiden will der Parteivorstand nach der Schlussabstimmung in zehn Tagen.

Nationalrat lässt Flächenziele für Biodiversität fallen

Der Nationalrat will der Biodiversität in der Schweiz über einen qualitativen Ansatz und nicht über konkrete Flächenziele mehr Gewicht verschaffen. Dies hat er am Dienstag im Rahmen der Beratungen zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative entschieden.

Die grosse Kammer hat einen entsprechenden Minderheitsantrag von Matthias Jauslin (FDP/AG) nach einer Abstimmungskaskade über insgesamt vier Vorschläge mit 100 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Nationalrat schliesst die Detailberatung zum ganzen Geschäft am Mittwoch ab. Dann geht die Vorlage in den Ständerat.

Ganz aus der Vorlage ausgegliedert hat der Nationalrat die Förderung der Baukultur von hoher Qualität. Sie soll im Rahmen der Kulturbotschaft behandelt werden. Die Ratslinke und ein Teil der Grünliberalen setzten sich für die Initiative und den Gegenvorschlag ein. SVP, FDP, die Mitte und der andere Teil der GLP beabsichtigen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Insgesamt kein Flächenausbau

Umweltministerin Simonetta Sommaruga bezeichnete Jauslins Idee als prüfenswert, der Bundesrat könne sie unterstützen. Diese habe offensichtlich mehr Potenzial, um die verschiedenen Interessen zusammenzuführen und Abwehrreflexe gegen starre Flächenziele zu umgehen.

Jenen, die durch die Massnahmen einen weiteren Kulturlandverlust für die Nahrungsmittelproduktion befürchteten, versicherte Sommaruga, man werde sich beim Ausbau der Flächen immer innerhalb des bereits bestehenden Rahmens bewegen.

Auf den bereits ausgeschiedenen 192'000 Hektaren für Biodiversität gebe es viele Aufwertungsmöglichkeiten. «Der Bundesrat sieht nicht vor, dass mit dem indirekten Gegenvorschlag in der Summe mehr Biodiversitätsförderflächen dazukommen.» Der Bundesrat wolle die Qualität fördern. Es werde auch niemand enteignet.

Nichteintreten auf Gegenvorschlag abgelehnt

Zuvor hat es der Nationalrat mit 106 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, nicht auf die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) einzutreten. Der Antrag kam von der SVP.

Das NHG plus einige dazugehörige Erlasse bilden die Grundlage für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Über die Abstimmungsempfehlung zur Initiative wird der Rat befinden, wenn er die Detailberatung zum NHG abgeschlossen hat.

Vor dem Eintreten hatte sich am Montag und Dienstag ein regelrechter Redemarathon abgespielt, an dem sich Dutzende von Nationalrätinnen und -räte beteiligten. Die bundesrätliche Vorlage wollte ursprünglich zusätzlich zum bestehenden Schutzgebiet etwa die Fläche des Kantons Luzern neu unter Schutz stellen lassen. Dies stellte sich als umstritten heraus. Mit dem Entscheid vom Dienstag ist dies nun wohl vom Tisch.

Ständerat gegen neue Regeln bei der Radio- und Fernsehgebühr

Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden müssen weiterhin Radio- und Fernsehgebühr bezahlen. Der Ständerat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative des Tessiner Mitte-Nationalrats Fabio Regazzi abgelehnt, die forderte, sie davon zu befreien.

Mit 27 zu 14 Stimmen bei vier Enthaltungen folgte die kleine Kammer dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S). Die parlamentarische Initiative ist damit vom Tisch. Der Nationalrat hatte ihr in der Frühjahrssession zugestimmt.

Heute müssen Unternehmen die Medienabgabe zahlen, sofern sie mehr als 500'000 Franken Umsatz im Jahr erzielen. Regazzi sah darin eine ungerechte Doppelbesteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen. Deren Inhaberinnen und Inhaber zahlten bereits als Privatpersonen.

Die Mehrheit der KVF-S vertrat die Ansicht, durch Anpassungen an der Tarifstruktur sei die Belastung für Unternehmen bereits reduziert worden. Zudem sei die Grenze von 250 Mitarbeitenden willkürlich und würde zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Dies etwa, wenn man an Tourismusbetriebe denke, bei denen die Zahl der Mitarbeitenden je nach Jahreszeit stark schwanke.

Das Stimmvolk habe sich zu der Frage bereits im Jahr 2018 mit der klaren Ablehnung der «No Billag»-Initiative geäussert, sagte Olivier Français (FDP/VD) namens der Kommissionsmehrheit. Diesen Entscheid gelte es zu respektieren. Eine Annahme parlamentarischen Initiative würde zudem zu einer Mehrbelastung der Privathaushalte führen.

Die Kommissionsminderheit wandte ein, bei kleineren Unternehmen mit grossen Umsätzen und kleinen Margen könne die heutige Regelung zu Härtefällen führen. Kleine und mittlere Unternehmen seien heute durch die hohen Energiepreise ohnehin stark belastet, sagte Hansjörg Knecht (SVP/AG). Ohnehin nähmen durch das Bevölkerungswachstum die Einnahmen aus der Abgabe für Radio und Fernsehen zu.