Revision des StrassenverkehrsgesetzesÜber Lockerungen für Raser wird nochmal diskutiert
Um ein angedrohtes Referendum zu umgehen, will die Nationalratskommission einen Kompromiss bei der Entschärfung des Raserartikels.
Die Abschwächung des Raserartikels im Strassenverkehrsgesetz soll noch einmal diskutiert werden. Die zuständige Nationalratskommission schlägt einen Kompromiss vor, nachdem neue Regeln von beiden Räten bereits beschlossen worden sind. Sie will ein Referendum umgehen.
Die Stiftung Roadcross Schweiz hatte nach der Beratung des Gesetzes in der Sommersession mitgeteilt, dass sie das Referendum gegen die Vorlage ergreifen würde, falls das Parlament den neuen Raserartikel nicht noch einmal überdenken sollte. Roadcross stört sich daran, dass Raser künftig weniger hart angepackt werden sollen als heute. Die Stiftung begleitet Betroffene von Verkehrsunfällen.
Die Drohung scheint nun zu wirken: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) will auf den Parlamentsentscheid zurückkommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid zu den beiden fraglichen Artikeln fiel demnach mit 22 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung respektive 23 zu 2 Stimmen.
Geldstrafen nur in Ausnahmefällen möglich
Mit einer erneuten Beratung möchte die Kommission einen neuen Kompromiss finden, damit Rasern nach wie vor mit der nötigen Härte begegnet werden kann und gleichzeitig den Gerichten mehr Ermessensspielraum verschafft wird. Letzteres war das ursprüngliche Ziel der Gesetzesrevision.
Konkret schlägt die Kommission vor, dass ein Raserdelikt wie heute grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Davon abgewichen werden könnte nur dann, wenn beim Täter oder der Täterin kein Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln vorliegt oder wenn die Geschwindigkeitsübertretung aus achtenswerten Gründen begangen wurde.
Zudem will die Kommission die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten belassen. Um bis zu zwölf Monate reduziert werden könnte die Sanktion nur dann, wenn die Mindestfreiheitsstrafe ebenfalls unterschritten würde.
Letzter ungeklärter Punkt der Revision
Damit es zu einer erneuten Beratung des Raserartikels kommt, muss die zuständige Ständeratskommission dem Rückkommensantrag zustimmen. In einem solchen Fall würden die beiden Räte den Kernpunkt der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes in der Herbstsession erneut diskutieren.
In den anderen zwei verbliebenen offenen Punkten dürften sich National- und Ständerat einig werden. Die KVF-N beantragt, dass Zweiräder nicht auf Trottoirs abgestellt werden dürfen und dass weiterhin bestraft werden kann, wer öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt. Die Kommission folgt damit den Beschlüssen der kleinen Kammer.
SDA
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