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Ticker zur Herbstsession
Linke und Rechte verhindern gemeinsam Änderungen bei Sanktionen | Ergänzter Titel des Klimaschutzgesetzes sorgt bei der SVP für Ärger

Sexuelle Belästigung soll nicht ins Gleichstellungsgesetz

Für sexuelle Belästigung soll es keine Beweislasterleichterung geben. Der Ständerat hat am Dienstag eine Initiative des Kantons Waadt abgelehnt, die eine entsprechende Gesetzesänderung verlangt. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Die kleine Kammer folgte mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihrer vorberatenden Kommission. Diese unterstütze zwar das übergeordnete Anliegen der Initiative, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen, sagte Kommissionspräsident Benedikt Würth (Mitte/SG).

Die Beweislasterleichterung für sexuelle Belästigung im Gleichstellungsgesetz einzuführen, erachte die Mehrheit jedoch nicht als den geeigneten Weg, da dies für die belästigende Person keine direkten Konsequenzen hätte. Würth verwies weiter auf die genügenden aktuellen Rechtsgrundlagen und auf die rechtlich festgelegten Sorgfaltspflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Einer linken Minderheit im Ständerat genügte das nicht. Der Antrag auf Annahme der Initiative scheiterte aber.

Bei der Beweislasterleichterung müsste die klagende Person oder Partei eine Diskriminierung lediglich glaubhaft machen, aber nicht beweisen können. Ziel sei es, die Unternehmen dazu zu ermutigen, mehr Verantwortung im Kampf gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu übernehmen, argumentierte Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) – ohne Erfolg.

Einer praktisch gleichlautenden Standesinitiative des Kantons Genf hatten die Räte kürzlich ebenfalls keine Folge gegeben.

Parlament will Krisenstab unter die Lupe nehmen

Der Bundesrat soll, mit Blick auf künftige Krisen und als Lehre aus der Covid-19-Pandemie, Rechtsgrundlagen zur Einsetzung eines Fach-Krisenstabes ausarbeiten. Das verlangt das Parlament.

Der Ständerat hat am Dienstag mit 24 zu 20 Stimmen eine entsprechende Motion seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK-S) gutgeheissen. Der Nationalrat hatte in der vergangenen Woche bereits einen gleichlautenden Vorstoss angenommen. Somit ist nun der Bundesrat am Zug.

Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen hatten die Motionen im Mai eingereicht. Sie taten dies im Zusammenhang mit einem Bericht, in dem sie die zu passive Rolle und unkoordinierte Massnahmen des Bundes zum Beginn der Pandemie im ersten Halbjahr 2020 kritisierten.

Aussprachepapier angekündigt

Die mit der Motion geforderten Rechtsanpassungen betreffen die Einsetzung des Krisenstabes sowie die Festlegung von dessen Aufgaben, Führungsstrukturen, Schnittstellen mit dem Bundesrat und den anderen Akteuren des Krisenmanagements sowie finanzielle und personelle Ressourcen und auch die Kommunikation.

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, auch wenn er das Anliegen für berechtigt hält. Er will die Krisenorganisation insgesamt unter die Lupe zu nehmen. Arbeiten, um den Einstieg in eine Krise zu verbessern, seien bereits im Gang, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr.

Bis Ende März 2023 sollen das Verteidigungsdepartement und die Bundeskanzlei ein Aussprachepapier mit Varianten für eine Verbesserung des Krisenmanagements vorlegen. Darin eingeschlossen sind nach Angaben des Bundesrats auch Fach-Krisenstäbe.

«Kritische Gesamtbilanz» gefordert

Mit einem ebenfalls überwiesenen Postulat seiner GPK verlangt der Ständerat zudem vom Bundesrat, bis 2023 mit allen betroffenen Akteuren «eine kritische Gesamtbilanz seiner Krisenorganisation in der Pandemie» zu erstellen. Den gleichen Auftrag hat die Regierung bereits vom Nationalrat erhalten.

Der Bundesrat soll prüfen, welche Änderungen an den das Krisenmanagement betreffenden Rechtsgrundlagen, Vorgaben, Weisungen, strategischen Plänen und Konzepten nötig sind. Der Bundesrat hatte auch hier Ablehnung beantragt, aufgrund der laufenden Arbeiten.

«Ich plädiere generell dafür, weniger Berichte zu schreiben, dafür bekannte Empfehlungen ehrlich umzusetzen», sagte Thurnherr. Es sei mittlerweile genügend bekannt, was in der Corona-Krise gut gelaufen sei und was weniger gut. der Corona-Krise gut gelaufen sei und was weniger gut. «Wir müssen nun die Lehren ziehen.»

Gebirgskantone fordern mehr Geld für Kampf gegen den Wolf

Mehr Geld vom Bund für den Herdenschutz sowie eine Begrenzung der Schweizer Wolfspopulation auf 17 Rudel: Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat am Dienstag ein Umdenken im Umgang mit dem Wolf gefordert.

Das Bild aus einer Fotofalle zeigt Jungwölfe des Calandarudels aus dem Grenzgebiet von St. Gallen und Graubünden. (Archivbild)

Insbesondere solle der Wolfsbestand analog der Steinwildpopulation «aktiv reguliert» werden, wie aus der Mitteilung der Gebirgskantone hervorgeht. Künftig sollen demnach schadenstiftendene Wölfe rascher geschossen werden können. Zudem soll die Wolfspopulation durch Abschlusspläne pro Kanton beschränkt werden, um eine «tragfähige Koexistenz von Wolf, Mensch und Nutztieren» im Alpenraum zu ermöglichen.

Als Zielgrösse formulierten die Gebirgskantone 17 Rudel. Es sei die aus früheren Studien hervorgegangene Mindestgrösse der Wolfspopulation, um die Arterhaltung des Wolfs in den Alpen zu gewährleisten, hiess es in der Mitteilung.

«Aufwändig, aber zielführend»

Aktuell leben in der Schweiz laut Kora, der Stiftung für Raubtierökologie und Wildtiermanagement, 19 Wolfsrudel. Insgesamt streiften 180 Wölfe durchs Land.

Die Gebirgskantone befürchten, dass der Bestand weiterhin «exponenziell» zunimmt. In den letzten drei Jahren habe er sich bereits verdoppelt, hiess es in der Mitteilung. In den Kantonen Wallis, Graubünden, Glarus, Tessin und Uri seien 2022 insgesamt schon 1000 Schafe und Rinder gerissen worden.

Am Sonntagmorgen ist ein Wolf in der Zentralschweiz bei einem Autounfall getötet worden. Gemäss ersten Erkenntnissen handelt e sich um ein junges Männchen

Um die Alpwirtschaften besser zu schützen, verlangen die Bergkantone zudem mehr Geld vom Bund für den «personell und finanziell» aufwändigen Herdenschutz. Zudem sollen die Schutzkonzepte konkret auf die einzelnen Alpbetriebe abgestimmt sein. Das sei zwar «administrativ aufwändig, aber zielführend».

Wie die Gebirgskantone betonten, basieren die Forderungen auf zwei ebenfalls am Dienstag publizierten Auftragsstudien des Beratungsbüros Alpe sowie vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien.

Wildhüter haben im Wallis einen Wolf erlegt, der nicht zum Abschuss freigegeben war. Der Vorfall zeigt, wie schwierig es ist, Regulationsabschüsse richtig durchzuführen.

Tauziehen um In-App-Käufe in Games geht weiter

Die Räte sind weiterhin uneinig über die gesetzliche Regelung von In-App-Käufen in Games. Der Ständerat will diese nach wie vor nicht im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele regeln.

Oppositionslos hielt die kleine Kammer am Dienstag an der entsprechenden Differenz zum Nationalrat fest. Dieser muss sich nun ein drittes Mal mit der Vorlage befassen.

Es gehe bei den sogenannten Mikrotransaktionen um Suchtverhalten, nicht um den Schutz vor Inhalten, sagte Matthias Michel (FDP/ZG) namens der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S). Eine Regelung drohe zudem bald schon wieder technologisch überholt zu werden.

Kein ständiger Einbezug von Experten

Ebenso ist der Ständerat weiterhin dagegen, dass die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einbeziehen müssen. Er will eine solche Pflicht nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte.

Grundsätzlich solle die Verantwortung bei den Branchenorganisationen liegen, so Michel. Man habe sich entschieden, keine speziellen Jugendschutzorganisationen zu schaffen. Branchenorganisationen aber wäre der ständige Einbezug von Fachleuten fremd. Denn diese hätten nebst dem Jugendschutz noch ganz andere Aufgaben.

Auch bei einer dritten noch bestehenden Differenz beharrte der Ständerat auf seiner Position: Er lehnte es mit 24 zu 20 Stimmen ab, das zuständige Bundesamt zu Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz zu verpflichten. Die Mehrheit der WBK-S hatte beantragt, in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen, im Rat setzte sich jedoch der Minderheitsantrag durch.

Nur noch wenige Sekunden, dann verfällt das Angebot für dieses Extra! Spiel weiter, oder ich bin sehr traurig! Vielen Eltern dürfte gar nicht klar sein, wie stark viele Spiele-Apps die jüngsten Nutzer und Nutzerinnen gezielt beeinflussen.

Man habe sich beim Jugendschutz für eine liberale Regelung entschieden und müsse sich im Gegenzug auch fragen, was die Digitalisierung für die Gesellschaft bedeute, widersprach Benedikt Würth (Mitte/SG) vergeblich. Insofern sei es sinnvoll, eine Grundlage für Massnahmen des Bundes zu legen. Es handle sich keineswegs nur um eine Aufgabe für die Schulen und damit die Kantone, befand auch Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU).

Im Grundsatz ist die Vorlage im Parlament unbestritten. Ihr Ziel ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität sowie bedrohliche Szenen.

Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internet-Plattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.

Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung vor. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln.

Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen gemäss Entwurf mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird.

Parlament will strengere Regeln für Kranken­kas­sen­ver­mittler

Das Parlament will ungebetenen Telefonanrufen von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern einen Riegel schieben. Als Zweitrat hat am Dienstag der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Diese schafft eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der telefonischen Kaltakquise.

Mit 32 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung sagte die kleine Kammer in der Gesamtabstimmung Ja dazu, den Versicherern – namentlich den Krankenkassen – strengere Regeln für die Vermittlertätigkeit aufzuerlegen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Im neuen Bundesgesetz sollen etwa die Telefonwerbung, der Verzicht der Versicherungen auf Leistungen der Call-Center und die Einschränkung der Provisionen im Gesetz geregelt werden.

Vorgesehen ist, dass die Branche Regeln in mehreren weiteren Punkten in einer Branchenvereinbarung selber festlegen kann. Dies betrifft das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind), die Ausbildung der Vermittlerinnen und Vermittler und eine Pflicht, Beratungsgespräche zu protokollieren.

Der Bundesrat kann auf Antrag die Branchenvereinbarung für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten. Ermöglicht werden auch Sanktionen bei Verstössen. Der Bundesrat schlägt dazu die Schaffung einer Aufsichtsbehörde vor.

Berset: Anrufe Quelle von Ärger

Unerwünschte Werbeanrufe seien für die Menschen eine Quelle von Ärger, sagte Sozialminister Alain Berset in der Debatte. Und die Bemühungen der Branche um Selbstregulierung hätten nicht den erhofften Erfolg gebracht. Die Gesetzesrevision angestossen hatte die zuständige Ständeratskommission mit einer Motion.

Umstritten war im Rat die Frage, ob die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler beschränkt werden soll, die nicht bei der entsprechenden Versicherung angestellt sind.

Im Ringen um neue Kundinnen und Kunden kaufen Kassen zunehmend Vermittlerfirmen auf. Das geht auch zulasten der bestehenden Prämienzahler.

Der Ständerat votierte mit 21 zu 19 Stimmen bei drei Enthaltungen gegen diese Einschränkung – anders, als dies der Nationalrat in der Sommersession getan hatte. Der Bundesrat und eine Minderheit der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) setzten sich damit durch.

Man habe ein Schlupfloch gesucht und gefunden, kritisierte Hans Stöckli (SP/BE) als Sprecher der Minderheit erfolgreich. Es sei kein Zufall, dass mehrere grosse Versicherer in letzter Zeit bis anhin externe Vermittlungsunternehmen übernommen hätten.

Auf diese «Schlaumeierei» solle der Rat nicht eintreten, so Stöckli. Für die Kunden spiele es keine Rolle, wo jemand angestellt sei.

Damian Müller (FDP/LU) dagegen plädierte dafür, die Definitionen der bestehenden Branchenvereinbarung zu übernehmen. Denn Anlass der Gesetzesrevision sei die mangelnde Qualität bei Vermittlungstätigkeiten. Dies betreffe die externen Vermittler. Der interne Vertrieb von Versicherungen sei nicht der Ursprung der kritisierten Auswüchse.

Bundesrat erhält grünes Licht für Kampfjet-Kauf

Nach dem Stände- hat auch der Nationalrat dem Bundesrat grünes Licht zur Unterzeichnung des Kaufvertrags für den neuen Kampfjet F-35 mit den USA bis am 31. März 2023 gegeben. Da die USA den Vertrag bereits unterzeichnet haben, wird die Schweiz ihre Unterschrift «zeitnah» leisten, wie VBS-Chefin Viola Amherd versicherte.

Der Nationalrat entschied sich am Donnerstag mit 124 zu 66 Stimmen für den F-35-Kauf mitsamt dem vom Ständerat eingefügten Zeitlimite für die Unterschrift. Ende März nämlich läuft die Offertfrist ab. Die Ratsmehrheit befürchtete wie Verteidigungsministerin Viola Amherd, dass die Schweiz den Slot für die Produktion «ihres» Kampfflugzeugs verpassen könnte.

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Ständerat nutzt Gletscher-Initiative für eine Solaroffensive

Das Parlament will mit Gesetzesbestimmungen schneller zum Netto-null-Ziel 2050 als es mit der Gletscherinitiative möglich wäre. Der Ständerat hat den Gesetzesentwurf aus dem Nationalrat gutgeheissen und dabei die Gelegenheit für eine Solaroffensive genutzt.

Zur Debatte standen am Donnerstag das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz und Fördermassnahmen. Ausgearbeitet hat die Vorschläge die Umweltkommission des Nationalrates. Dieser hat im Sommer zugestimmt. Der Ständerat hiess die Gesetzesvorlage mit 39 zu 4 und mit zwei Enthaltungen gut.

«Momentum» für zusätzliche Vorlage

Der Ständerat will zusätzlich eine Solarpflicht für neue Gebäude und erleichterte Bewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen auf freien Flächen in den Bergen. Dazu schrieb er auf Antrag von Beat Rieder (Mitte/VS) eine zusätzliche Vorlage. Die Mehrheit wollte das Momentum zu Gunsten von mehr inländischem Winterstrom nutzen.

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Der Ständerat befasst sich am heutigen Donnerstag mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative. (Archivbild)

Ständerat will Eigner von Stromunternehmen in die Pflicht nehmen

Der Ständerat hat sich am Donnerstag erneut mit dem Rettungsschirm für Stromunternehmen befasst. Dabei beschloss er unter anderem zusätzliche Pflichten für Eignerkantone. Beim Boni-Verbot schloss er sich dem Nationalrat an.

Die Debatte in der kleinen Kammer stand unter dem Eindruck der bereits beschlossenen Hilfen für den Stromkonzern Axpo. Statt nur mit den bestehenden Differenzen zum Nationalrat befasste sich die kleine Kammer mit einer Reihe von Einzelanträgen.

Ruedi Noser (FDP/ZH) beantragte erfolgreich, Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichten. Erfolgen diese nicht, soll der Bundesrat eine Nachfrist ansetzen. Dies entspreche der Stossrichtung der Vorlage, wonach der Bund nur subsidiär tätig werden solle, argumentierte Noser.

Energieministerin Simonetta Sommaruga wandte dagegen ohne Erfolg ein, es gehe um die Versorgungssicherheit und um Situationen, in denen die Zeit dränge. Die Hilfen seien so gestaltet, dass sie nur beansprucht würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Die Subsidiarität sei bereits gewährleistet.

Der Ständerat nahm den Einzelantrag Nosers schliesslich mit 27 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Abstimmung musste allerdings wiederholt werden, da im Rat Verwirrung entstanden war.

Keine Mehrheit fand dagegen ein weiterer Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR). Er wollte Stromunternehmen, die Hilfe beantragen, verpflichten, ihre Produktion zu angemessenen Tarifen im Inland zu verkaufen.

Ja zu Boni-Verbot

Zu reden gaben in der Ständeratsdebatte auch mehrere Punkte, die der Nationalrat am Dienstag in die Vorlage eingebaut hatte. Im Grundsatz einverstanden erklärte sich die kleine Kammer mit dem vom Nationalrat gewünschten Verbot der Auszahlung von Boni und Prämien für Unternehmen, die den Rettungsschirm beanspruchen.

Noch strittig ist allerdings die genaue Formulierung der Bestimmung. Dabei geht es unter anderem darum, ab wann das Verbot gelten soll. Der Ständerat änderte sie ab, der Nationalrat muss sich nochmals damit befassen.

Oppositionslos beharrte der Ständerat auf einer Differenz, die er bei der ersten Beratung im Juni beschlossen hatte. Er will weiterhin eine Bestimmung streichen, wonach kein Rechtsanspruch auf Gelder aus dem Rettungsschirm besteht. Bundesrat und Nationalrat lehnen dies ab.

Nach dem Nationalrat entschied dagegen auch der Ständerat, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Rettungsschirm für alle subsidiären Finanzhilfen gelten, die der Bundesrat bereits vor der Inkraftsetzung gewährt hat.

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. Die verbliebenen Differenzen sollen noch in der Herbstsession ausgeräumt und die Vorlage danach für dringlich erklärt werden.

Ernstfall bereits eingetreten

Im Grundsatz hatten beide Räte dem Rettungsschirm schon vor der Debatte am Donnerstag gutgeheissen: Der Nationalrat tat dies am Dienstag, der Ständerat bereits in der Sommersession.

Systemkritische Stromunternehmen müssen für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll Geld nur fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist. Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.

Der Bundesrat hatte den Rettungsschirm bereits vor Beginn der laufenden Session aktiviert. Hintergrund war ein Ersuchen des Stromkonzerns Axpo. Für diesen stellte die Landesregierung vier Milliarden Franken bereit, die Finanzdelegation der Räte stimmte zu.

Weil die SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session verlangt hat, wird über den dringlichen Nachtragskredit für die Bereitstellung des Darlehens an die Axpo separat entschieden. Die Diskussion findet in beiden Räten in der dritten Sessionswoche statt.

Nationalrat diskutiert Strompreise in aktueller Debatte

Der Nationalrat führt am 28. September eine aktuelle Debatte zu den gestiegenen Strompreisen und zum drohenden Strom- und Gasmangel im kommenden Winter. Konkret diskutiert er sechs dringliche Interpellationen, welche die sechs Fraktionen in der grossen Kammer eingereicht haben.

Über die Sonderdebatte informierten die Parlamentsdienste am Donnerstag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

In den Vorstössen stellen die Fraktionen dem Bundesrat eine Reihe von Fragen. Konkrete Beschlüsse sind in der Debatte keine zu erwarten.

Räte weiter uneins über Lockerung des Gewinnverbots

Der Ständerat kommt dem Nationalrat bei der Lockerung des Gewinnverbots im regionalen Personenverkehr entgegen. Er hiess am Donnerstag einen Kompromissvorschlag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) gut. Nun ist wieder die grosse Kammer am Zug.

Mit 34 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen sprach sich der Ständerat dafür aus, dass die Hälfte des Gewinnes aus den von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten einer Spezialreserve zugewiesen werden muss. Diese darf nur zur Deckung von Verlusten in diesem Bereich verwendet werden.

Der Nationalrat will diesen Anteil wie bis anhin bei zwei Dritteln festsetzen. Der Ständerat hatte ursprünglich eine weitergehende Lockerung beschlossen: Demnach wäre nur ein Drittel allfällig doch erzielter Überschüsse in die Spezialreserve gegangen und ein zweites Drittel vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet worden. Das dritte Drittel sollte dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.

Einen Kompromissvorschlag beschloss der Ständerat auch bei der Ermittlung der ungedeckten Kosten. Ursprünglich sollten nach seinem Willen Transportunternehmen, die höchstens zu einem Drittel im Besitz öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind, für von Dritten bezogene Leistungen Marktpreise einsetzen dürfen. Der Nationalrat lehnte dies allerdings in der Sommersession ab.

Neu schlägt die kleine Kammer eine Ausnahmeregelung bei Leistungen ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung vor, um Unternehmen in gewissen Fällen eine Verrechnung von Marktpreisen zu ermöglichen.

Die Gesetzesrevision soll künftig Subventionsaffären wie jene bei Postauto oder der BLS verhindern. Zu diesem Zweck werden Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert. Kernelemente sind mehrjährige Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen.

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Ständerat will keine vergangenen Gewinne in Corona-Schulden stecken

Der Ständerat will entgegen dem Nationalrat keine vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Unter Berufung auf die Prinzipien der Schuldenbremse hielt er am Mittwoch mit 38 zu 0 Stimmen am Vorschlag des Bundesrats fest.

Damit beharrte die kleine Kammer darauf, dass das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen im sogenannten Amortisationskonto bis 2035 ausgeglichen wird. Bewerkstelligen wollen Bundes- und Ständerat das mit Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und Überschüssen aus dem ordentlichen Bundesbudget.

Dem schnelleren Fahrplan des Nationalrats erteilte der Ständerat damit eine Absage. Der Nationalrat hatte zur Deckung der durch die Notmassnahmen in der Covid-19-Pandemie entstandenen Schulden vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundeshaushalt verrechnen wollen.

Ständerat bewilligt knapp 300 Millionen für Immobilienvorhaben

Der Ständerat hat einen Verpflichtungskredit für Immobilienvorhaben in der Höhe von insgesamt 296,1 Millionen Franken bewilligt. Damit sollen etwa die Botschaft im äthiopischen Addis Abeba und ein Asylzentrum im Kanton Zürich gebaut werden.

Die Gebäude der Schweizer Botschaft in Addis Abeba haben ihre Lebensdauer erreicht. Nun soll ein zweistöckiger Neubau entstehen, der die Kanzlei, die Residenz, eine integrierte Vertretung mit 40 Arbeitsplätzen, Sitzungszimmer und Repräsentationsräume beherbergen wird. Der Kredit beläuft sich auf 23,7 Millionen Franken, wie Eva Herzog (SP/BS) im Namen der Kommission ausführte.

Weitere 17 Millionen Franken sind für den Bau eines Asylzentrums mit 150 Betten in Rümlang ZH vorgesehen. Das Gelände wurde bisher von der Armee genutzt.

Das grösste Projekt betrifft die Renovation und den Umbau eines Gebäudes des Bundesamtes für Umwelt in Ittigen bei Bern. Die Kosten werden auf 55,4 Millionen Franken geschätzt. Das Gebäude wurde vor 20 Jahren gebaut, nun ist eine Totalrenovation nötig. Zudem sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

50 Millionen Franken sind für die Umsetzung der Massnahmen des Klimapakets vorgesehen. Also für Gebäudesanierungen, Pläne zur Strom- und Wärmeerzeugung, für die Installation von Ladestationen sowie für die Deckung der Photovoltaik-Offensive.

Mit den restlichen 150 Millionen Franken werden weitere Immobilienvorhaben abgedeckt. Nun muss noch der Nationalrat über den Verpflichtungskredit bestimmen.

Nationalrat will Löhne von Krankenkassen-Chefs deckeln

Der Nationalrat will die Bezüge von Geschäftsleitungsmitgliedern von Krankenkassen begrenzen. Als Erstrat hat er am Mittwoch eine entsprechende Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) angenommen.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 113 zu 74 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Ja-Stimmen kamen nicht nur aus dem linken Lager, sondern namentlich auch aus der SVP. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er zu, muss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Die Mehrheit der SGK-N will, dass Mitglieder der Geschäftsleitung einer Krankenkasse im Jahr maximal 250'000 Franken verdienen können – inklusive zweite Säule und Nebenleistungen. Für Verwaltungsratsmitglieder fordert sie eine Obergrenze für die jährliche Entschädigung von 50'000 Franken.

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Er äusserte zwar Verständnis für Kritik an hohen Bezügen, befürchtete aber einen grossen Eingriff in die Unternehmensfreiheit. Zudem gab er zu bedenken, beschränken liesse sich nur der Lohnanteil im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung, nicht aber im Bereich der Zusatzversicherungen.

Räte uneins bei Jugendschutzregeln für Videospiele

Der Ständerat muss sich nochmals mit den neuen Regeln zum Schutz Minderjähriger vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen befassen. Der Nationalrat hat am Mittwoch an mehreren Differenzen zur kleinen Kammer festgehalten.

Der Nationalrat besteht zum einen darauf, auch optionale Zusatzkäufe in Videospielen und Apps – sogenannte Mikrotransaktionen – im Gesetz zu regeln. Mit 103 zu 82 Stimmen bei acht Enthaltungen hielt er an einem früheren Beschluss fest. Der Ständerat möchte die Bestimmung streichen, ebenso wollten dies SVP und FDP.

Bund soll Medienkompetenz fördern

Zudem möchte der Nationalrat das zuständige Bundesamt gesetzlich dazu verpflichten, Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention zu ergreifen. Mit 107 zu 82 Stimmen bei vier Enthaltungen sprach er sich dagegen aus, wie vom Ständerat beschlossen auf die Vorgabe zu verzichten.

Weiter will die grosse Kammer die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen weiterhin verpflichten, Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einzubeziehen. Der Ständerat wollte eine solche Pflicht nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte.

Bund greift nur subsidiär ein

Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität sowie bedrohliche Szenen.

Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internet-Plattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.

Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung zwischen Branchenakteuren und Jugendschutzorganisationen vor, ergänzt mit Fachexperten. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln.

Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen gemäss Entwurf mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird.

Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

Parlament heisst Rettungsschirm für Elektrizitätsunternehmen gut

Das Parlament hat den mit zehn Milliarden Franken dotierten Rettungsschirm für Stromunternehmen gutgeheissen. Nach dem Ständerat sagte auch der Nationalrat Ja zu Gesetzesbestimmungen und zum Verpflichtungskredit von zehn Milliarden Franken, gegen den Willen der SVP. Lesen Sie mehr dazu in unserem Live-Ticker.

Ständerat will Entschädigung für Schlachthöfe bei Seuchenausbruch

Schlachthöfe und andere Betriebe der Fleischindustrie sollen nach dem Willen des Ständerats eine staatliche Entschädigung erhalten, falls sie wegen der Afrikanischen Schweinepest vorübergehend schliessen müssen oder finanzielle Einbussen erleiden. Die kleine Kammer hat am Dienstag als Erstrat eine entsprechende Motion von Jakob Stark (SVP/TG) angenommen.

Der Entscheid fiel mit 26 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der Vorstoss geht damit an den Nationalrat.

Derzeit sind nach Angaben des Bundes mit Deutschland und Italien zwei Nachbarländer der Schweiz von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Die hochansteckende Viruserkrankung verläuft für Wild- und Hausschweine meist innert weniger Tage tödlich. Menschen können sich nicht anstecken.

Es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Virus auch in der Schweiz auftrete, begründet Stark seine Motion. Im Seuchenfall wären die Auswirkungen auf die Betriebe gross und könnten deren Existenz gefährden. Der Thurgauer Ständerat fordert deshalb eine Entschädigungslösung, etwa durch Schaffung eines Fonds.

Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Bund und Kantone könnten nicht jedes unternehmerische Risiko durch Tierseuchen abdecken. Auch drohten andere Betroffene von Tierseuchen benachteiligt zu werden, etwa im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche.

Zudem gebe es private Versicherungslösungen, argumentierte die Landesregierung. Stark widersprach diesem Argument in der Debatte. Das Risiko lasse sich kaum versichern.

Man beobachte die Situation genau, sagte Bundesrat Alain Berset in der Debatte. Eine gute Vorbereitung sei nötig. Eine entsprechende Übung sei bereits durchgeführt worden. Eine Entschädigung sehe das geltende Recht jedoch nur für Tierhalter vor – im Fall von Notschlachtungen. Dabei gehe es aber um die Sicherheit, nicht um Ertragsausfälle: Denn Besitzer und Besitzerinnen erkrankter Tiere sollten nicht zögern, Fälle zu melden.

Eizellenspende soll möglich werden

Das Parlament will die Eizellenspende in der Schweiz legalisieren. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat mit knappem Mehr überwiesen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Rahmenbedingungen festzulegen, um Ehepaaren, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, die Eizellenspende zu ermöglichen.

Lesen Sie mehr zum Parlamentsentscheid zu Eizellenspende: Sie sind für ihren Kinderwunsch nach Finnland gereist

Ständerat will bei Pflege-Ausbildungsoffensive vorwärts machen

Der Ständerat will die Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe möglichst schnell beginnen. Als Erstrat hat er am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesrevision ohne Gegenstimmen zugestimmt.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hatte einstimmig die Annahme der insgesamt vier Vorlagen beantragt. Dabei geht es um die Umsetzung der ersten Etappe der von Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative. Die Massnahmen waren jedoch auch Teil des Gegenvorschlags zu dem Volksbegehren.

Bundesrat Alain Berset bestätigte, dass der Bedarf an Pflegekräften weiterhin nicht gedeckt sei, weiter zunehme und viele Pflegende den Beruf verlassen würden. Ein Drittel der Pflegekräfte in der Schweiz stamme heute bereits aus dem Ausland. In den nächsten sieben Jahren werde zudem ein beträchtlicher Teil der Beschäftigten in Rente gehen. Daher brauche es rasch Massnahmen.

Die Vorlage sieht vor, dass sich die Kantone finanziell an den Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen beteiligen und angehenden Pflegefachpersonen in Ausbildung an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) Ausbildungsbeiträge gewähren. Ein weiteres Ziel der Vorlage ist es, über Beiträge der Kantone und des Bundes die Anzahl Abschlüsse in Pflege an den HF und den FH zu erhöhen.

Die Gesamtkosten für den Bund betragen laut der vorberatenden Kommission für acht Jahre maximal 502 Millionen Franken. Das Geschäft geht in den Nationalrat.

Parlament will Krippenplätze bis Ende 2024 fördern

Der Bund soll nach dem Willen des Parlaments die familienergänzende Kinderbetreuung bis höchstens Ende 2024 verlängern. Die kleine Kammer hat sich am Dienstag für eine Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Krippenplätzen ausgesprochen.

Mit 32 Ja zu 8 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Ständerat am Dienstag dem Antrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Der Nationalrat hatte der Vorlage in der Sommersession zugestimmt.

Sobald das neue Gesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, das derzeit im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet wird, in Kraft tritt, oder spätestens Ende 2024 wird die Verlängerung hinfällig. Ohne eine Zwischenlösung wären die bestehenden Massnahmen jedoch schon 2023 ausgelaufen.

Der Bundesrat hatte sich mit einem entsprechenden Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) einverstanden erklärt.

Doch wieder Gefängnisstrafen für Raser

Die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser stehen auf der Kippe. Der Nationalrat hat am Dienstag einstimmig beschlossen, die Gefängnisstrafe doch nicht aufzuheben. Damit will er der Stiftung Roadcross entgegenkommen, die mit dem Referendum gedroht hat.

Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss der Nationalrat am Dienstag stillschweigend, dass ein Raserdelikt wie heute grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Nur wenn das Tempo aus «achtenswerten Gründen» überschritten wurde, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe aussprechen können.

Die Räte waren sich eigentlich einig, dass Raserinnen und Raser nicht mehr zwingend ins Gefängnis gehen müssen, sondern auch Geldstrafen möglich sein sollen. Weil aber die Stiftung Roadcross, die Betroffene von Verkehrsunfällen betreut, mit dem Referendum gegen die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes gedroht hat, schlug die Verkehrskommissionen einen Kompromiss vor.

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Daneben entschied der Nationalrat, dass die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten bleiben soll. Eine Unterschreitung soll möglich sein, wenn auch die Mindestfreiheitsstrafe unterschritten würde. Die Räte hatten eigentlich beschlossen, die Dauer zu halbieren.

Am Donnerstag diskutiert der Ständerat über den Kompromiss. Seine vorberatende Kommission stimmte dem Kompromissvorschlag bereits zu.