Gehörte gar nicht zum RudelFalscher Wolf im Wallis erlegt
Wildhüter haben im Wallis einen Wolf erlegt, der nicht zum Abschuss freigegeben war. Der Vorfall zeigt, wie schwierig es ist, Regulationsabschüsse richtig durchzuführen.
Ein im Wallis von der Wildhut geschossener Wolf ist nicht derjenige, für den er gehalten wurde. Der Wolf war Mitte März im Val d’Hérens erlegt worden und hätte nicht zum Abschuss freigegeben werden dürfen.
Die Altersanalyse habe ergeben, dass der am 17. März getötete Rüde in seinem sechsten Lebensjahr gewesen sei und nicht zum Rudel aus dem Val d’Hérens gehöre, schrieb die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis (DJFW) am Freitag in einer Mitteilung.
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die abgeschossen werden durften, wie es weiter hiess. Dies zeige, wie schwierig es sei, bei der Durchführung von Regulationsabschüssen nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen mit Sicherheit zu unterscheiden, welches Individuum zu erlegen sei.
Elf Schafe gerissen
Die Regulierung des Rudels im Val d’Hérens war laut Mitteilung am 30. August 2021 angeordnet worden. Zuvor hatte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zugestimmt und aufgrund des kantonalen Monitorings die Anwesenheit eines Rudels mit fünf Wolfswelpen bestätigt. Die Wildhüter hatten demnach bis zum 31. März 2022 Zeit, zwei Jungwölfe des Rudels zu erlegen. Im Val d’Hérens waren zuvor elf Schafe in einer geschützten Situation getötet worden.
Die genetischen Analysen hätten zudem gezeigt, dass eine am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr gewesen sei und tatsächlich dem Rudel im Val d’Hérens angehörte. Sie sei trotz ihres jungen Alters ausserdem zum ersten Mal trächtig gewesen.
SDA/lif
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