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Ticker zur Herbstsession
Linke und Rechte verhindern gemeinsam Änderungen bei Sanktionen | Ergänzter Titel des Klimaschutzgesetzes sorgt bei der SVP für Ärger

Ticker zu Nationalratsdebatte

Der Bund hat einen Milliarden-Rettungsschirm für die Axpo per Notverordnung aufgespannt. Heute debattiert der Nationalrat nun das entsprechende Gesetz. Verfolgen Sie die Debatte in unserem Live-Ticker: Heisst das Parlament den Rettungsschirm für Stromfirmen gut?

Nationalrat debattiert Rettungsschirm für Elektrizitätsunternehmen

Der Nationalrat befasst sich am Dienstag mit den Gesetzesbestimmungen zum bereits aktivierten Rettungsschirm für Stromunternehmen, die im turbulenten Markt in Liquididätsprobleme geraten.

Dotiert sein soll der Rettungsschirm nach dem Willen des Bundesrates mit bis zu zehn Milliarden Franken, und darunter schlüpfen können systemkritische Stromunternehmen. Geraten sie wegen unvorhergesehenen Entwicklungen am Markt in finanzielle Bedrängnis, sollen sie den Bund um Darlehen ersuchen können.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) verabschiedete die Vorlage mit 18 zu 7 Stimmen. Nicht auf die Bestimmungen zum Rettungsschirm eintreten will die SVP.

Rettungsschirm bereits aktiviert

Den Rettungsschirm hat der Bundesrat mit einer Notverordnung vor einer Woche allerdings bereits aktiviert, nachdem die Axpo um Hilfe ersucht hatte. Er stellte für den Konzern vier Milliarden Franken bereit. Genutzt hat die Axpo dieses Darlehen bisher nicht (Lesen Sie dazu auch unser Interview mit dem Axpo-Chef: «Wir haben das Ganze sehr à contre cœur gemacht»). Die Finanzdelegation der Räte hatte die Summe freigegeben.

Die Notverordnung gilt, bis die dringlichen Gesetzesgrundlagen für den Rettungsschirm in Kraft treten, die das Parlament zurzeit berät. Gelten sollen die Gesetzesgrundlagen bis Ende 2026.

Über den dringlichen Milliardenkredit im Zusammenhang mit dem aktivierten Rettungsschirm werden die Räte im Rahmen einer ausserordentlichen Session entscheiden, in der dritten Sessionswoche. 55 Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP haben die ausserordentliche Session verlangt.

Auch das Thema Übergewinne kommt im Nationalrat aufs Tapet. Eine rot-grüne Minderheit will überdurchschnittliche Gewinne, die Unternehmen während der Laufzeit eines Darlehens erzielen, in den Zubau von erneuerbaren Energien investieren.

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Der Ständerat sagte im Juni grundsätzlich Ja zum milliardenschweren Schirm. Er will aber im Gegensatz zum Bundesrat nicht nur die Axpo, die Alpiq und die BKW unter den Schirm nehmen, sondern auch kleinere Stromunternehmen, wenn diese systemrelevant sind. Die BKW will vom Schirm nichts wissen, wie sie zuletzt Anfang September bekräftigte.

Strenge Auflagen

Überhaupt soll Geld nur fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist. Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und wenn sie beansprucht werden, wird ein Risikozuschlag zwischen vier und acht Prozent fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.

Systemkritische Stromunternehmen müssen für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Gemäss der Nationalratskommission sollen die Unternehmen unter dem Schirm die Pauschale nicht zu gleichen Teilen bezahlen, sondern ihre Anteile entsprechend der Kraftwerksleistung im Inland festlegen.

Nationalrat diskutiert erneut über Gefängnisstrafe für Raser

Das Parlament beschäftigt sich erneut mit der Frage, wie Raser bestraft werden sollen. Die Räte waren sich einig, dass diese nicht mehr zwingend ins Gefängnis sollen. Wegen eines drohenden Referendums prüfen sie nun einen Kompromiss. Der Nationalrat macht den Anfang.

Die Stiftung Roadcross Schweiz, die Betroffene von Verkehrsunfällen begleitet, hatte nach der Beratung des Strassenverkehrsgesetzes in der Sommersession mitgeteilt, dass sie das Referendum gegen die Vorlage ergreifen werde, falls das Parlament den neuen Raserartikel nicht noch einmal überdenken sollte.

Das Parlament hatte zuvor beschlossen, dass Raserinnen und Raser nicht mehr zwingend ins Gefängnis gehen müssen, sondern auch eine Geldstrafe möglich sein soll. Damit sollen die Gerichte einen grösseren Ermessensspielraum erhalten.

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Die Drohung der Stiftung zeigte Wirkung: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) schlug ihrem Rat vor, mit einer erneuten Beratung einen Kompromiss zu suchen. Mit diesem soll Raserinnen und Rasern nach wie vor mit der nötigen Härte begegnet und den Gerichten gleichzeitig mehr Ermessensspielraum verschafft werden.

Strafe je nach Grund für das Rasen

Konkret schlägt die Kommission vor, dass ein Raserdelikt wie heute grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Davon abgewichen werden könnte nur dann, wenn das Tempo aus «achtenswerten Gründen» überschritten wurde oder wenn beim Täter oder der Täterin kein Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln vorliegt.

Zudem will die Kommission die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten belassen. Um bis zu zwölf Monate reduziert werden könnte die Sanktion nur dann, wenn die Mindestfreiheitsstrafe ebenfalls unterschritten würde. Diese Vorschläge diskutiert der Nationalrat am (heutigen) Dienstag. Am Donnerstag behandelt dann der Ständerat den Kompromiss.

Zweiräder nicht auf Trottoir parkieren

Die Strafen für Raser sind Teil der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes. Die Rate waren sich dabei noch in zwei letzten Punkten nicht einig, über die der Nationalrat am Dienstag ebenfalls diskutiert. Zum einen geht es um die Frage, ob Zweiräder auf Trottoirs abgestellt werden dürfen und ob jemand, der öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt, bestraft werden darf.

Diese beiden Punkte dürfen am Dienstag bereinigt werden: Die KVF-N beantragt ihrem Rat, den Beschlüssen der kleinen Kammer zu folgen und zu beschliessen, dass Zweiräder nicht auf Trottoirs abgestellt werden dürfen und dass weiterhin bestraft werden kann, wer öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt.

Parlament will Prozesse auf Englisch ermöglichen

Die Kantone sollen nach dem Willen des Parlaments die Durchführung von bestimmten Zivilprozessen auf Englisch oder in einer anderen Landessprache gesetzlich erlauben können. Der Ständerat ist bei der Revision der Zivilprozessordnung am Montag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt.

Mit 24 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Ständerat am Montag dem Antrag einer knappen Mehrheit seiner Kommission für Rechtsfragen (RK-S).

Weil noch Differenzen bestehen, geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Dabei geht es unter anderem darum, welche Folgen falsche Rechtsmittelbelehrungen haben sollen, und um Fristen.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Neuregelung bei den Verfahrenssprachen waren der Ansicht, mehr Flexibilität bei den Sprachen bei Handelsstreitigkeiten in einem internationalen Kontext diene der wirtschaftlichen Attraktivität der Schweiz.

Es gehe lediglich um Fälle, in denen alle Prozessparteien einverstanden seien und die Kantone eine solche Regelung wollten, sagte Philippe Bauer (FDP/NE) namens der Kommission.

Nationalratskommission stimmt F-35-Beschaffung zu

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) hat sich für die Beschaffung der F-35A-Kampfjets ausgesprochen. Sie beantragte ihrem Rat am Montag mit 17 zu acht Stimmen die Beschaffung 36 solcher Kampfflugzeuge. Der Nationalrat wird am 15. September über das Geschäft befinden.

Für die Mehrheit der SiK-N stehe fest, dass die technische Evaluation rechtlich korrekt abgelaufen ist, heisst es in einer Mitteilung. Armasuisse habe die Gleichbehandlung der Anbieter und ein objektiviertes und nachvollziehbares Verfahren gewährleistet.

Der Bundesrat habe «keine andere Wahl» gehabt, als die Beschaffung des F-35A vorzuschlagen, hiess es weiter. Dieser habe unter den vier evaluierten Flugzeugtypen die besten Ergebnisse in Bezug auf Effizienz und Kosten erzielt.

Die Kommissionsminderheit hingegen kritisierte, dass das Evaluationsverfahren in mehreren Punkten unklar bleibe und die Anbieter nicht gleich behandelt worden seien. So sei die Gewichtung gewisser Kriterien während des Verfahrens geändert worden. Verschieden Anträge zur Klärung von für die Minderheit offenen Fragen – etwa dazu, wer allfällige Mehrkosten zu tragen hätte – seien abgelehnt worden, heisst es in der Mitteilung.

Die Themen der Herbstsession

Wann werden die Kampfjet-Kaufverträge unterschrieben? Wird der bereits aktivierte Rettungsschirm für Stromunternehmen gutgeheissen? Auf diese und weitere Fragen suchen National- und Ständerat in der Herbstsession nach Antworten.

Das Bundeshaus ist vom 12. bis zum 30. September wieder in der Hand der 246 Parlamentarierinnen und Parlamentarier. In Bern wird während dreier Wochen über zahlreiche wichtige Themen diskutiert.

Corona wurde in den vergangenen Monaten von anderen Schwerpunktthemen abgelöst. Viele Gesetzesvorlagen, Vorstösse und Voten drehen sich um die direkten und indirekten Folgen des Krieges in der Ukraine.

Nächster Schritt bei Kampfjet-Beschaffung

In der ersten Sessionswoche diskutiert der Nationalrat die Armeebotschaft. Hier geht es unter anderem um die Frage, wann der Bundesrat mit den USA die Verträge zum Kauf von 36 neuen Kampfjets des Typs F-35 unterschreiben soll.

Die bürgerliche Mehrheit und Verteidigungsministerin Viola Amherd wollen das Geschäft schnellstmöglich unter Dach und Fach bringen. Die F-35-Gegner möchten dagegen eine baldige Abstimmung über ihre Volksinitiative erreichen. Letztere sitzen am kürzeren Hebel – auch weil der Ukraine-Krieg vielen die Notwendigkeit einer Luftwaffe demonstriert hat.

Ebenfalls als Folge des Krieges sind die Preise im täglichen Leben gestiegen. National- und Ständerat werden in jeweils einer ausserordentlichen Debatte über das Thema Kaufkraft diskutieren. Auf dem Tisch liegen Vorstösse aus praktisch allen politischen Lagern. Eine der Fragen ist, ob und – wenn ja – wie der Bundesrat die privaten Haushalte und die Unternehmen finanziell entlasten soll.

Der inzwischen bereits aktivierte Schutzschirm für Elektrizitätsunternehmen wird diskutiert: Baustelle der Axpo und Kraftwerke Sarganserland an der Gigerwald-Stauseemauer am 6. September 2022 in Vaettis.

Parlamentarisch verabschiedet werden soll in der Herbstsession der vom Bundesrat entworfene und inzwischen bereits aktivierte Schutzschirm für Elektrizitätsunternehmen, die wegen der starken Schwankungen auf dem Strommarkt unter Druck geraten sind. Die grosse Kammer diskutiert die Vorlage am Dienstag als Zweitrat. Danach beginnt die allfällige Bereinigung der verbliebenen Differenzen.

Gegenvorschlag zu Gletscher-Initiative

Neben dem Krieg geben weitere gewichtige Themen zu reden. Im Nationalrat sind in der ersten Sessionswoche mehrere Stunden für die Debatte um die Biodiversitätsinitiative reserviert. Der Bundesrat schlägt mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes einen indirekten Gegenentwurf zum Volksbegehren vor. Die zuständige Nationalratskommission ist grundsätzlich damit einverstanden.

In der Herbstsession verabschiedet werden soll zudem der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Zunächst ist – voraussichtlich in der ersten Sessionswoche – der Ständerat am Zug. Seine vorberatende Kommission beantragt aber Abstriche am Vorschlag der nationalrätlichen Umweltkommission.

Gegen Ende der Session ist in der grossen Kammer die Abschaffung des Eigenmietwerts traktandiert. Die Mehrheit der vorberatenden Wirtschaftskommission wünscht einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum, der auch Zweitwohnungen einschliesst. Das ging dem Ständerat zu weit.

Reform der zweiten Säule gestrichen

Von der Traktandenliste des Ständerates gestrichen ist die Reform der beruflichen Vorsorge – die zuständige Kommission hat die Vorlage nicht rechtzeitig verabschieden können. Zwölf Tage vor der Volksabstimmung über die AHV-Reform gibt es deshalb keine konkreten Hinweise auf die künftige Ausgestaltung der zweiten Säule.

Auch die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei und die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP wird der Ständerat entgegen ersten Ankündigungen nicht behandeln. Auch hier braucht die vorberatende Kommission mehr Zeit für die Vorbereitung.

Hingegen beschäftigt sich die kleine Kammer zu Sessionsbeginn mit der Verfassungsgerichtsbarkeit, mit der Ausbildungsoffensive in der Pflege sowie mit der Legalisierung der Eizellenspende. Zudem diskutiert der Ständerat über strengere Regeln für Versicherungsvermittler.

Schlussspurt für mehrere Vorlagen

Noch einmal über die Bücher geht das Parlament beim Strassenverkehrsgesetz. Hier sollen die Mindeststrafen für Raser angepasst werden. Geschieht das nicht, haben verschiedene Organisationen ein Referendum gegen die Vorlage angekündigt.

Auf der Zielgeraden sind weitere Vorlagen zum Schutz Jugendlicher vor brutalen Videospielen, zum Abbau der Corona-Schulden oder zum steuerlichen Abzug der familienergänzenden Kinderbetreuung. Definitiv bachab geschickt werden dürfte die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilprivatisierung der Postfinance.