LiveTicker zur SommersessionKeller-Sutter vertritt Bundesrat gegenüber PUK | Strafverfolger dürfen DNA-Profile eingehender auswerten
Im Bundeshaus tagen National- und Ständerat während der Sommersession vom 30. Mai bis 16. Juni. Wir berichten laufend.
Wichtige Artikel:
Niederlage für Bundesrätin Baume-Schneider: Ständerat lehnt Gelder für Asylcontainer ab
Pensionierte sollen weiterarbeiten – aber ohne Steuerprivilegien
Plötzlich hat die AHV doch Geld für höhere Renten
Rösti war gegen Panzerdeal – im Ständerat wirds knapp
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Angriff auf Webseite der eidgenössischen Räte
Die Webseite der eidgenössischen Räte ist gehackt worden. Seit Mittwoch ist die Seite zeitweise nicht abrufbar. Das gaben die Ratspräsidenten am Donnerstagmorgen beiden Räten bekannt.
Die Webseite sei am Mittwoch Opfer eines böswilligen Angriffs, geworden, sagten Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) und Nationalratspräsident Martin Candinas (Mitte/GR). Deshalb sei sie zeitweise nicht abrufbar oder reagiere nur verzögert auf Aufrufe.
Spezialisten arbeiteten mit Hochdruck daran, den Angriff abzuwehren, hiess es in beiden Räten. «Wir bitten Sie um Geduld», fügte Candinas hinzu. Den Angriff hatten die Parlamentsdienste am Mittwochnachmittag im Kurznachrichtendienst Twitter bekannt gegeben. Interne Systeme und Daten seien nicht betroffen, hiess es im Tweet.
Vorstösse zu erleichterter Einbürgerung im Nationalrat abgelehnt
Der Nationalrat will die Hürden zur Schweizer Staatsbürgerschaft nicht senken. Er hat am Mittwoch mehrere Vorstösse aus den Reihen der Grünliberalen abgelehnt. Diese sind damit erledigt.
Die Fraktionen von SVP, FDP und Mitte sagten jeweils fast geschlossen Nein zu vier Motionen für «faire Spielregeln bei der Einbürgerung». Sie wollen das vor fünf Jahren in Kraft getretene revidierte Bürgerrechtsgesetz nicht bereits wieder ändern.
Das Parlament hat in der jüngeren Vergangenheit Lockerungen bei der Einbürgerung immer wieder abgelehnt – darunter zwei parlamentarische Initiativen, die Ausländerinnen und Ausländern nach fünf Jahren in der Schweiz mehr Mitbestimmungsrechte gewährt hätten. Die nun abgelehnten vier Motionen zeigen, dass Bürgerrechtsreformen in der Schweiz einen schweren Stand haben.
SP, Grüne und GLP unterliegen
Ausländerinnen und Ausländer sollen weiterhin zehn Jahre in der Schweiz leben müssen, bevor sie einen Schweizer Pass beantragen können. Die GLP-Motion, welche die Aufenthaltsdauer auf sieben Jahre verkürzen wollte, wurde mit 107 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Weiter sollen die teilweise hohen Mindestaufenthaltsdauern in Gemeinden nicht auf ein bis drei Jahre reduziert werden. Dieser Vorstoss scheiterte mit 102 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung. Heute sind die Kantone verpflichtet, eine Mindestaufenthaltsdauer von mindestens zwei bis maximal fünf Jahre vorzusehen.
Zudem soll es weiterhin möglich sein, dass die Stimmberechtigten einer Gemeindeversammlung über ein Einbürgerungsgesuch entscheiden. Katja Christ (GLP/BS) wollte den Entscheid in jedem Fall einem Parlament, einer Exekutive, einer Behördenkommission oder einem vergleichbaren Gremium übertragen. Der Nationalrat lehnte dies mit 104 zu 87 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Schliesslich sollen auch die Einbürgerungshürden für Kinder von Ausländerinnen und Ausländern nicht gesenkt werden, wie die grosse Kammer mit 105 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung entschied. Auch langjährige Schülerinnen und Schüler müssen damit weiterhin einen Einbürgerungstest absolvieren.
Thema bleibt im Gespräch
Das Thema Einbürgerungen bleibt jedoch auf der politischen Agenda. Erst vor zwei Wochen wurde eine neue Volksinitiative lanciert, welche die Einbürgerungshürden senken will.
Konkret fordert die Initiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)», dass nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz eine Einbürgerung möglich sein soll, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung. Das Initiativkomitee hat nun bis 23. November 2024 Zeit, die für das Zustandekommen notwendigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.
Rund ein Viertel der Menschen in der Schweiz hat aktuell einen ausländischen Pass. Gemäss einer Untersuchung kennt die Schweiz in Europa nach Zypern die zweitstrengsten Einbürgerungsregeln. (SDA)
Ständerat will Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial erleichtern
Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen anderen Ländern die Weitergabe von in der Schweiz gekauftem Kriegsmaterial ermöglichen. Er hat eine entsprechende Parlamentarische Initiative seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-S) angenommen.
Für Länder, die Schweizer Werten verpflichtet sind und die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, soll die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auf fünf Jahre begrenzt werden.
Bedingung ist, dass das Bestimmungsland nicht in einen Konflikt verwickelt ist und die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt respektive von seinem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch macht. Der Ständerat sagte mit 22 zu 17 Stimmen und bei vier Enthaltungen Ja zu dieser Initiative.
Die Initiative geht nun wieder an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N). Diese hat sie im Februar zur Ablehnung empfohlen. (SDA)
Nationalrat will Schweizer Kraftwerke der «Lex Koller» unterstellen
Schweizer Kraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nur unter eng definierten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen. Der Nationalrat ist auf eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland eingetreten.
Mit 119 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach er sich am Mittwoch für die Beratung einer Änderung der sogenannten «Lex Koller» aus. Mit dieser Änderung will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) strategisch wichtige Energieanlagen vor einem Verkauf ins Ausland schützen.
Der Bundesrat und eine Kommissionsminderheit hatten Nichteintreten beantragt. Der Tenor der Mehrheit im Rat war aber, solche wichtigen Anlagen seien «too important to fail», zu wichtig für ein Scheitern. So drückte das SP-Fraktionssprecherin Jacqueline Badran (ZH) aus.
Nach dem Eintreten nahm der Nationalrat die Detailberatung der Vorlage auf. Stimmt ihr die grosse Kammer am Schluss zu, geht sie noch in den Ständerat. (SDA)
Ständerat will Unternehmen von administrativem Aufwand entlasten
Unternehmen in der Schweiz sollen vom administrativen Aufwand entlastet werden. Der Ständerat ist mit einem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Gesetz einverstanden.
Mit 28 zu 9 Stimmen und mit 4 Enthaltungen stellte sich die kleine Kammer am Mittwoch hinter das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG). Unter anderem sollen elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov und einen einzigen Account zugänglich werden.
Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die einmaligen und wiederkehrenden Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrates ausgewiesen sein. Sie sollen dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden.
Umstritten war im Ständerat, ob eine unabhängige Prüfstelle die Plausibilität der Regulierungskostenschätzungen kontrollieren soll. Die Mehrheit war dagegen und setzte sich klar durch. (SDA)
Nationalrat beschliesst PUK zu CS-Übernahme einstimmig
Der Nationalrat will eine Parlamentarische Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Notübernahme der Grossbank Credit Suisse durch ihre Konkurrentin UBS. Er hat dies am Mittwoch einstimmig beschlossen. Am Donnerstag entscheidet der Ständerat. Wer den prestigeträchtigen Job als PUK-Präsident übernimmt, ist noch offen. Mehrere Kandidaten haben ihr Interesse angemeldet – unter anderem SP-Nationalrat Roger Nordmann, der am Dienstag überraschend als Fraktionschef zurückgetreten ist.
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK-N/S) und die Büros des National- sowie des Ständerats hatten eine Untersuchungskommission zur CS-Krise im Vorfeld der Parlamentsdebatte befürwortet. Der Bundesrat sicherte in der vergangenen Woche dem Parlament seine volle Unterstützung zu.
Unter die Lupe genommen werden sollen im Zusammenhang mit der CS-Krise die Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes. Ziel ist nach Aussage des Nationalratsbüros eine umfassende Untersuchung. Dabei solle die PUK nicht nur die Vorgänge unmittelbar vor der Notübernahme beleuchten, sondern auch jene der letzten Jahre.
Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll, lautete der Tenor im Nationalrat. (SDA)
SVP-Antrag gegen Selenski-Rede fällt durch
Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski kann in der kommenden Woche seine Rede per Videoschalte ans eidgenössische Parlament halten. Der Nationalrat hat einen Ordnungsantrag der SVP für einen Verzicht des Auftritts im Nationalratssaal abgelehnt.
Die grosse Kammer lehnte am Dienstag den Ordnungsantrag der SVP-Fraktion mit 128 zu 58 Stimmen und bei 4 Enthaltungen ab. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP-Fraktion und einzelnen Mitgliedern der FDP-Fraktion
Die Ansprache vor der Vereinigten Bundesversammlung geht auf einen Beschluss der Ratsbüros der beiden Kammern vom 5. Mai zurück. Geplant ist, dass Wolodimir Selenski seine Rede am 15. Juni um 14.00 Uhr hält.
Die Idee stammt von der ukrainischen Regierung selbst. Die ukrainische Botschaft stellte das entsprechende Gesuch. Bei der SVP stiess die geplante Rede auf Kritik, und Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG) beantragte erfolglos beim Ratsbüro, das Gesuch abzulehnen.
National- und Ständerat hatten den russischen Angriffskrieg im vergangenen Jahr klar verurteilt. Die Ratsbüros begründeten ihr grünes Licht mit diesen Erklärungen. Videoansprachen gehören zum aussenpolitischen Repertoire Kiews.
Selenski hat entsprechende Reden bereits vor dem US-Kongress, dem britischen Ober- und Unterhaus sowie verschiedenen Parlamenten von EU-Staaten gehalten. (SDA)
Zum Thema: Begrüsst das Schweizer Parlament Selenski mit 5 Milliarden Franken?
Ständerat beharrt auf Nein zu Containerdörfern
Der Ständerat stellt sich weiterhin gegen Containerdörfer zur Unterbringung von Asylsuchenden auf Grundstücken der Armee. Er hat es am Dienstag zum zweiten Mal abgelehnt, dafür Geld zur Verfügung zu stellen. Ein Kompromissvorschlag fand keine Mehrheit.
Die Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) wollte für derartige Unterbringungsplätze knapp 66,5 Millionen Franken sprechen. Das wäre halb so viel gewesen als der Bundesrat beantragt hatte.
Mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen hielt der Ständerat jedoch an seinem Nein zu dem Nachtragskredit fest. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Er hatte dem ganzen Kredit im Umfang von 132,9 Millionen Franken vergangene Woche zugestimmt. (SDA)
Räte beschliessen nach der Solar- auch eine Windenergieoffensive
Das Parlament will nach der Solaroffensive auch eine Windenergieoffensive: Fortgeschrittene Windkraftprojekte sollen möglichst rasch realisiert werden. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen in der entsprechenden Gesetzesvorlage ausgeräumt.
Grundsätzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive gab es im Parlament nur von der SVP. «Der Windexpress ist unseriös, in einigen Kantonen hat das Volk zu Windprojekten gar nichts mehr zu sagen», machte Christian Imark (AG) geltend. Er sei sich sicher, dass die «politische Hauruckübung» mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Referendum enden werde.
Die übrigen Fraktionen sahen das anders. Besonders in den Wintermonaten könne die Windenergie einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leisten, lautete der Tenor. Es könne nicht sein, dass Projekte über zwanzig Jahre auf ihre Bewilligung warten müssten. Es brauche eine Beschleunigung.
Das Parlament will beim Bewilligungsverfahren jedoch die Kompetenzen der Standortgemeinden und -kantone beibehalten. (SDA)
Kein Verbot der Gendersprache an den ETH
Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) sollen eine gendergerechte Sprache einführen können, wenn sie dies wollen. Der Nationalrat lehnt es ab, ein Gesetz für ein Verbot zu erarbeiten. Er sagte am Montag Nein zu einer parlamentarischen Initiative von Therese Schläpfer (SVP/ZH), mit 97 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Das Problem sei die Frage, welches Gesetz man ändern wolle und was man genau machen solle, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE) namens der Kommissionsmehrheit. Wenn man sich nur auf das ETH-Gesetz beziehe, habe man nur eine Schule geregelt, alle anderen Hochschulen aber nicht.
Die Kommission habe aber Bundesrat Guy Parmelin als Präsident der Schweizerischen Hochschulkonferenz einen Brief geschrieben. Dieser enthält die Bitte, sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzen für eine einheitliche Anwendung einer inklusiven Sprache im Hochschulbereich einzusetzen.
Die befürwortende Fraktion eines Verbots argumentierte, dass sich die Technischen Hochschulen und die Forschungsanstalten des Bundes auf die Forschung und Bildung und nicht auf gesellschaftliche Entwicklungen zu konzentrieren hätten. Sprachdebatten seien aber immer auch politische Debatten, bei denen es um kulturelle Dominanz und Macht gehe. Die Lehre müsse unpolitisch bleiben. (SDA)
Nationalrat fordert AHV-Schuldenbremse
Der Nationalrat will eine Schuldenbremse in der AHV als indirekten Gegenvorschlag zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Die zuständige Kommission muss nun eine Vorlage erarbeiten. Über das Volksbegehren selbst hat der Nationalrat am Montag noch nicht entschieden. Beim Entscheid über die AHV-Schuldenbremse folgte die grosse Kammer knapp mit 93 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung dem Antrag einer Minderheit ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N).
Nebst der FDP votierten auch die SVP und die GLP dafür, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen. Dies gebe der Kommission eine Chance, eine bessere Lösung für die Finanzierung der Renten der Babyboomer zu finden, argumentierte Melanie Mettler (GLP/BE) mit Erfolg. Denn in der heutigen Situation sei der Generationenvertrag aus der Balance.
Mit der Renteninitiative wollen die Jungfreisinnigen das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln. Ein solcher Automatismus stiess in der mehrstündigen Debatte auf Kritik. Ausser der FDP unterstützte keine Fraktion das Vorhaben.(SDA)
Ständerat: 1000-Franken-Busse für verbotene Gesichtsverhüllung
Der Ständerat hat am Montag als Erstrat dem Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. Wer an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht unkenntlich macht, kann mit maximal 1000 Franken gebüsst werden. Ausnahmen sind möglich. Der Ständerat stimmte dem Gesetz ohne Änderungen mit 36 zu 8 Stimmen zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden.
Das Verhüllungsverbot gilt etwa für Hooligans und verbietet im Normalfall Vermummungen an Demonstrationen. Verboten sind auch das Tragen der Ganzkörperschleier oder Burkas in der Öffentlichkeit. Erlaubt bleiben soll die Verhüllung etwa in Gotteshäusern oder an der Fasnacht. Behörden können an Demonstrationen Verhüllungen ausserdem bewilligen, wenn diese zum Schutz der Personen notwendig ist.
Das Gesetz setzt die im März 2021 mit 51,2 Prozent angenommene Initiative für ein Verhüllungsverbot um. Die vorberatende Kommission hatte dem Ständerat zunächst empfohlen, die Bestimmungen kantonal zu regeln. Der Rat lehnte dies auf Antrag von Marco Chiesa (SVP/TI) ab. (SDA)
Kleine Kammer will abgewiesene Eritreer in Drittland rückführen
In der Schweiz abgewiesene Asylbewerber und Asylbewerberinnen aus Eritrea sollen in ein Drittland ausreisen müssen. Das verlangt der Ständerat. Die von der kleinen Kammer am Montag mit 20 zu 18 Stimmen und mit fünf Enthaltungen angenommene Motion von Damian Müller (FDP/LU) verlangt ein Pilotprojekt, das es ermöglicht, abgewiesene Asylsuchende in ein Drittland zu bringen. Dieses würde dafür von der Schweiz entschädigt. Als Beispiel nennt Müller Ruanda.
Eine Auslagerung des Asylverfahrens bedeute das nicht, stellte Müller klar. Es gehe um Menschen, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen, einen abschlägigen Bescheid erhalten hätten und die keinen internationalen Schutz bräuchten. Die Betroffenen könnten von Ruanda aus in ein anderes Land reisen.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Diese geht nun an den Nationalrat. (SDA)
Parlament möchte wegen Fachkräftemangel Ausländergesetz lockern
Im Kampf gegen den Fachkräftemangel wollen die Eidgenössischen Räte das Ausländergesetz lockern. Davon profitieren sollen Personen aus dem Nicht-EU- und Nicht-Efta-Raum, wenn sie einen Schweizer Abschluss auf höherer Bildungsebene aufweisen.
Nachdem der Nationalrat im März einer Gesetzesvorlage des Bundesrats zugestimmt hat, ist nun auch der Ständerat am Montag auf die Vorlage eingetreten. Sie geht nun für die Detailberatung noch einmal zurück an die vorberatende Ständeratskommission, die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken Nicht-Eintreten beantragt hatte.
Gemäss dem vom Bundesrat vorgelegten und vom Nationalrat noch leicht abgeänderten Gesetzesentwurf sollen Personen profitieren, wenn sie in einer Branche mit Fachkräftemangel arbeiten. Auch muss ihre Erwerbstätigkeit «von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse» für die Schweiz sein. Im Auge hatten Bundesrat und Nationalrat beispielsweise Arbeitnehmende aus der Informatik, Technik oder Medizin. (SDA)
SVP will Selenskis Auftritt verhindern
Die Fraktion der SVP will den Auftritt von Wolodimir Selenski per Videoschaltung am 15. Juni im Nationalratssaal mit einem Ordnungsantrag verhindern. Der Nationalrat wird morgen Dienstag um 9 Uhr darüber abstimmen, wie der Zuger SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi auf Twitter schreibt. (red)
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Selenski spricht per Video zum Parlament
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenski richtet sich am 15. Juni in einer Videoschaltung ans eidgenössische Parlament. Die Übertragung erfolgt ab 14 Uhr im Nationalratssaal, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.
Die Ansprache vor der Vereinigten Bundesversammlung geht auf einen Beschluss der Ratsbüros der beiden Kammern vom 5. Mai zurück. Wie die Büros damals festhielten, sollte die Rede während der laufenden Sommersession stattfinden. Modalitäten und Zeitpunkt waren zunächst offen.
Die Idee stammt von der ukrainischen Regierung selbst. Die ukrainische Botschaft stellte das entsprechende Gesuch. Die für den 15. Juni geplante Rede Selenski vor der Bundesversammlung stiess nach dem Bekanntwerden auf Kritik der SVP. Deren Fraktionspräsident und Nationalrat Thomas Aeschi (ZG) stellte beim Ratsbüro den Antrag auf Ablehnung des Gesuchs. Die Ukraine versuche, Einfluss auf Parlamentsentscheide zu nehmen.
Videoschaltung schon im März 2022 in Bern
Die in den Nationalratssaal übertragene Rede von Selenski ist nicht die erste Ansprache des ukrainischen Präsidenten in der Schweiz seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen sein Land. Bereits im März 2022 – kurz nach dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs – richtete Selenski sich per Video an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Friedensdemonstration auf dem Bundesplatz in Bern. Dabei wurde er von Aussenminister Ignazio Cassis als «Freund» begrüsst.
National- und Ständerat hatten den russischen Angriffskrieg klar verurteilt. Die Ratsbüros begründeten ihr grünes Licht mit diesen Erklärungen. Videoansprachen gehören zum aussenpolitischen Repertoire Kiews. Selenski hielt entsprechende Reden bereits vor dem US-Kongress, dem britischen Ober- und Unterhaus sowie verschiedenen Parlamenten von EU-Staaten. (SDA)
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Landesregierung sieht 30 Millionen für Bildung und Forschung vor
Der Bundesrat will Hochschulen, KMU, Start-ups, Berufsbildungsangebote sowie Forschungs- und Innovationsprojekte in den Jahren 2025 bis 2028 mit 29,7 Milliarden Franken unterstützen. Die Schweiz soll damit ihre weltweite Führungsrolle in diesem Bereich verteidigen.
Am Freitag hat die Landesregierung die Vernehmlassung zur entsprechenden Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) eröffnet. Sie dauert bis zum 24. September. Bis dann können sich interessierte Kreise zu den geplanten Ausgaben äussern.
Dass die Fördergelder gegenüber der laufenden Unterstützungsperiode nominell um zwei Prozent wachsen sollen, hatte der Bundesrat bereits im März festgelegt. Eine «Stop and go»-Politik wolle er vermeiden, heisst es in der aktuellen Mitteilung.
Ob die Obergrenze für die BFI-Botschaft ausgeschöpft werden könne, hänge jedoch von der Finanzlage des Bundes ab. Diese ist derzeit sehr angespannt. In den nächsten Jahren drohen Milliardendefizite, wenn keine Sparmassnahmen ergriffen werden. (SDA)
Bundesrat: Spätere Entlassung aus lebenslanger Haft
Wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, soll nach dem Willen des Bundesrats künftig frühestens nach 17 Jahren freikommen können. Das ist zwei Jahre später als heute. Die Landesregierung hat am Freitag eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Heute kann eine bedingte Entlassung bereits nach 15 Jahren erstmals geprüft werden. Durch die Neuregelung werde die lebenslange besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe abgegrenzt, teilte der Bundesrat mit. Bei Letzterer dauert der unbedingte Teil etwas mehr als 13 Jahre.
Neu regeln will der Bundesrat zudem das Verhältnis von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung. Heute ist es zwar möglich, jemanden zu lebenslanger Haft zu verurteilen und zugleich zu verwahren. Praktisch ist ein Übertritt in die Verwahrung aber nicht möglich – denn eine bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommt nur infrage, wenn zu erwarten ist, dass sich jemand in Freiheit bewährt.
Die heutige Situation sei stossend, schrieb der Bundesrat in seinem Communiqué: Im Strafvollzug stehe die Resozialisierung im Zentrum. Beim Vollzug der Verwahrung gehe es hingegen primär darum, die Bevölkerung vor gefährlichen Personen zu schützen. (SDA)
Bundesrat ist für die Einsetzung einer PUK zur CS-Notfusion
Der Bundesrat befürwortet eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Notübernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS. Er hat sich am Freitag mit dem entsprechenden Antrag des Büros des Nationalrats einverstanden erklärt. Das Parlament entscheidet nächste Woche, seine Zustimmung gilt als Formsache.
Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll, teilte die Landesregierung mit. Das vom Nationalratsbüro vorgelegte Mandat sei so ausgestaltet, dass es diese gründliche Aufarbeitung ermögliche.
In der Mitteilung sicherte der Bundesrat dem Parlament seine volle Unterstützung zu. Im Nationalrat ist die Einsetzung der PUK am kommenden Mittwoch traktandiert, die Debatte im Ständerat ist für den Donnerstag geplant. Die Büros beider Räte befürworten den Schritt einstimmig.
Fünf Millionen Franken
Gemäss dem vorliegenden Bundesbeschluss soll die PUK 14 Mitglieder umfassen – je sieben aus dem National- und Ständerat. Für die Erfüllung der Aufgaben der PUK sieht das Nationalratsbüro einen Verpflichtungskredit in Höhe von fünf Millionen Franken vor.
Eine PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Sie hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Entsprechend kann eine PUK insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Zusätzlich kann sie einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.
Auch Vorgeschichte beleuchten
Unter die Lupe genommen werden sollen im Zusammenhang mit der CS-Krise die Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes. Ziel ist nach Aussage des Nationalratsbüros eine umfassende Untersuchung. Dabei solle die PUK nicht nur die Vorgänge unmittelbar vor der Notübernahme beleuchten, sondern auch jene der letzten Jahre.
In der Geschichte des Bundesstaats wurde erst vier Mal eine PUK eingesetzt: nach dem Mirage-Skandal 1961, nach der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995. (SDA)
Zum Thema: Ende der Credit Suisse – Was die PUK untersuchen soll
Nationalrat stellt sich gegen «Lex Ukraine»
Der Nationalrat will keine «Lex Ukraine». Er hat sich am Donnerstag gegen eine Ausnahmereglung ausgesprochen, die Drittstaaten die Weitergabe von Waffen aus Schweizer Produktion an das Land erlaubt hätte.
Die grosse Kammer lehnte mit 98 zu 75 Stimmen bei zwei Enthaltungen eine parlamentarische Initiative ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N) ab. Die Initiative ist damit vom Tisch – denn die zuständige Kommission des Ständerats hat die Idee in der Vergangenheit bereits einmal abgelehnt.
Die Diskussion um die Waffen-Weitergabe geht allerdings nach dem Nationalratsentscheid weiter. Hintergrund ist, dass seit Beginn des Ukraine-Kriegs mehrere Staaten die Schweiz darum ersucht haben, Waffen an Kiew weitergeben zu dürfen. Der Bundesrat lehnte mehrere derartige Gesuche ab. International trug dies der Schweiz Kritik ein.
Im Parlament sind mehrere Vorstösse zum Thema hängig. Dabei geht es nicht um eine Ausnahmeregelung, sondern um grundsätzliche Änderungen am Kriegsmaterialgesetz. Zur Debatte steht erstens eine Befristung von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen. Zweitens gibt es die Idee, dass der Bundesrat Wiederausfuhren bewilligen können soll, wenn der Uno-Sicherheitsrat das Vorliegen eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs feststellt – oder wenn dies die Uno-Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit tut.
Beobachter räumen dem Vorschlag am meisten Chancen ein, diese beiden Ansätze zu kombinieren. Die SIK-N arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. (SDA)
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red
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