LiveTicker zur SommersessionKeller-Sutter vertritt Bundesrat gegenüber PUK | Strafverfolger dürfen DNA-Profile eingehender auswerten
Im Bundeshaus tagen National- und Ständerat während der Sommersession vom 30. Mai bis 16. Juni. Wir berichten laufend.
Wichtige Artikel:
Niederlage für Bundesrätin Baume-Schneider: Ständerat lehnt Gelder für Asylcontainer ab
Pensionierte sollen weiterarbeiten – aber ohne Steuerprivilegien
Plötzlich hat die AHV doch Geld für höhere Renten
Rösti war gegen Panzerdeal – im Ständerat wirds knapp
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Ständerat streicht Solarpflicht bei Neubauten aus Energie-Vorlage
Der Ständerat lehnt die vom Nationalrat beschlossene Solarpflicht für sämtliche Neubauten ab. Es handle sich dabei um einen zu starken Eingriff ins Privateigentum und die Hoheit der Kantone, so der Tenor der Mehrheit.
Zurzeit müssen Neubauten mit einer Fläche von über 300 Quadratmetern mit Solarpanels ausgestattet werden. Der Nationalrat hatte im Frühjahr entschieden, dass bei sämtlichen Neubauten sowie bei erheblichen Um- und Erneuerungsbauten insbesondere bei Sanierung des Daches Solarpanels installiert werden müssen.
Die kleine Kammer folgte bei ihrem Entscheid vom Donnerstag gegen eine solche Solarpflicht der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S). Eine Minderheit unterstützte den Entscheid des Nationalrats, doch nur für Neubauten und Dachsanierungen. Anders als der Nationalrat ist der Ständerat auch gegen die Einführung einer Pflicht, Fahrzeugabstellflächen ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen. (SDA)
Räte uneins über zusätzliche Gelder für Containerdörfer
Der Nationalrat will 132,9 Millionen Franken für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze für Asylsuchende ausgeben. Er hat am Donnerstag einen entsprechenden Nachtragskredit gutgeheissen und stellt sich damit gegen den Ständerat. (SDA)
Parlament definiert Tatbestand der Vergewaltigung neu
Die Reform des Sexualstrafrechts kommt voran. National- und Ständerat haben sich nun darauf geeinigt, den Schockzustand von Opfern in den Vergewaltigungstatbestand einzuschliessen. Der Nationalrat ist auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.
Es bleibt nun zwar beim «Nein heisst Nein» im Sexualstrafrecht, doch im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt wird sogenanntes Freezing ausdrücklich erwähnt. Mit 118 zu 65 Stimmen und acht Enthaltungen bereinigte der Nationalrat am Donnerstag diesen zentralen Punkt der Vorlage. Der Ständerat hatte dem Kompromiss im März zugestimmt.
Damit anerkennen die Räte, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können, wenn sie sich in einer Art Schockzustand (Freezing) befinden. Gerichte sollen dies künftig ebenfalls als Ablehnung deuten können.
Der Nationalrat hatte bisher das Modell «Nur Ja heisst Ja» gewollt, das Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Einen Antrag der GLP, dabei zu bleiben, lehnte der Nationalrat ab. (SDA)
Parlament will eine Meldepflicht bei Cyberangriffen einführen
Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial künftig melden müssen, innerhalb von 24 Stunden. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat entschieden. Wer der Meldepflicht vorsätzlich nicht nachkommt, riskiert eine Busse.
Die kleine Kammer hiess am Donnerstag die nötigen Änderungen im Informationssicherheitsgesetz als Zweitrat mit 42 zu 0 Stimmen gut. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
Dieser hatte im März auf Antrag seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N) eine Ausweitung der Meldepflicht beschlossen. Diese soll nicht nur Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial umfassen, sondern auch schwerwiegende Schwachstellen in Computersystemen. Die Mehrheit im Nationalrat versprach sich davon präventive Wirkung.
Im Ständerat lehnte diese Ausweitung mit 31 zu 13 Stimmen ab. Die Mehrheit erachtete die Meldepflicht als nicht zielführend, da nicht genügend Klarheit über die Anzahl betroffener Unternehmen sowie die Art der zu meldenden Schwachstellen bestehe. (SDA)
Nationalrat empfiehlt ein Nein zur «Stopp Impfpflicht»-Initiative
Der Nationalrat empfiehlt ein Nein zur von Impfskeptikern und -skeptikerinnen eingereichten Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Er hat dies am Mittwoch mit 140 zu 35 Stimmen beschlossen. Unterstützung erhielt die Initiative nur aus der SVP.
Das Begehren fordert in der Verfassung das Grundrecht für alle, selbst bestimmen zu können, was in den Körper gespritzt oder implantiert wird. Die Forderung bezieht sich laut Initiativkomitee nicht nur auf die Covid-19-Pandemie. Sie soll auch gelten «für Impfstoffe, für Chips, für digitale Informationen im Körper».
Die Rechtskommission (RK-N) hielt die Initiative für zu allgemein formuliert und lehnte sie ab. Sie befürchtete unerwünschte Auswirkungen des Begehrens, etwa im Strafvollzug oder die Entnahme von DNA.
Die SVP wollte aber die Selbstbestimmung in Sachen Impfen oder in Bezug auf «jedes andere biomedizinische Verfahren» mit einem Gegenvorschlag aufnehmen. Sie wollte eine alternative Verfassungsbestimmung oder entsprechende Gesetzesänderungen. Ihre Anträge blieben chancenlos.
Ständerat bewilligt kein zusätzliches Geld für Teuerungsausgleich
Der Bund soll nach dem Willen des Ständerats den höheren Teuerungsausgleich für das Bundespersonal aus dem bestehenden Budget finanzieren. Die kleine Kammer hat es am Mittwoch abgelehnt, dafür 31,2 Millionen Franken zu sprechen.
Der Ständerat fällte seinen Entscheid bei der Beratung der Nachtragskredite zum Voranschlag 2023 mit 27 zu 12 Stimmen ohne Enthaltungen.
Ursprünglich war ein Teuerungsausgleich von 2,0 Prozent budgetiert. Später beschloss der Bundesrat eine Erhöhung auf 2,5 Prozent.
Ebenfalls Nein sagte der Ständerat bei der Beratung der Nachtragskredite zum Voranschlag 2023 zu zusätzlichen 132,9 Millionen Franken für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze für Asylsuchende.
Die restlichen Kredite im Umfang von 433,8 Millionen Franken hiess er gut. Schwergewichtig geht es dabei um zusätzliche Mittel für den Asylbereich, für Hilfe an Notleidende in der Ukraine und in der Republik Moldau sowie für den Regionalen Personenverkehr. Das Geschäft geht an den Nationalrat.
Kleine Kammer lehnt Verbot von aromatisierten Zigaretten ab
Die Herstellung und der Verkauf von aromatisierten Zigaretten bleiben legal. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die ein Verbot zum Schutz junger Menschen forderte. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 24 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Nur die Ratslinke und zwei Mitte-Vertreterinnen unterstützten das Anliegen des Walliser Mitte-Nationalrats Benjamin Roduit. Im Nationalrat war der Vorstoss mit 89 zu 81 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen worden.
Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) wies im Namen der Kommissionsmehrheit darauf hin, dass sich das Parlament bereits bei der Beratung des Bundesgesetzes über Tabakprodukte eingehend mit dem Thema Menthol-Zigaretten auseinandergesetzt habe. Schon damals war ein Verbot von Zusatzstoffen in Zigaretten gescheitert.
Hans Stöckli (SP/BE) argumentierte im Namen der Kommissionsminderheit, dass die geforderten Verbote wichtig seien für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im europäischen Umfeld seien solche Regeln bereits die Norm. (SDA)
Ständerat für Kompromiss bei Prämienverbilligung
Der Ständerat sucht beim Ausbau der Prämienverbilligungen den Kompromiss. Er ist einverstanden mit Mindestvorgaben für die Kantone, geht beim Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP aber weniger weit als Bundesrat und Nationalrat. Der Ständerat hiess am Dienstag einen Vorschlag seiner Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit (SGK-S) mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Geschäft geht an den Nationalrat.
Noch in der Wintersession hatte es der Ständerat abgelehnt, auf das Geschäft einzutreten. Die von der SGK-S erarbeitete Vorlage sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Der Bundesrat will die Schwelle bei 5 bis 7,5 Prozent setzen.
Mit der Variante der SGK-S entstünden den Kantonen Mehrkosten von rund 356 Millionen Franken. Beim Vorschlag des Bundesrates wären es 493 Millionen Franken. Der Nationalrat möchte über zwei Milliarden Franken von Bund und Kantonen ausgeben. (SDA)
Grosse Kammer genehmigt Milliarden für Nationalstrassen
Der Nationalrat hat 8,8 Milliarden für den Nationalstrassenunterhalt sowie 5,3 Milliarden für punktuelle Ausbauten bewilligt. Seiner Meinung nach sollen im Kampf gegen Staus Autobahnen bei Bern, St. Gallen, Schaffhausen, Basel und am Genfersee ausgebaut werden.
Stimmt auch der Ständerat der Vorlage zu, kann die A1 zwischen Wankdorf und Schönbühl im Kanton Bern auf acht Spuren und dieselbe Strasse zwischen Schönbühl und Kirchberg BE auf sechs Spuren ausgebaut werden. Der Rosenbergtunnel der A1 bei St. Gallen erhält bei einem Ja des Ständerats eine dritte Röhre.
Der Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen bekommt eine zweite Röhre und die Autobahn zwischen Le Vengeron GE und Nyon VD wird ausgebaut. Mit einem neuen Rheintunnel zwischen Bisfelden BL und Kleinhüningen BS soll die A2-Osttangente zwischen Wiese und Hagnau nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet werden. (SDA)
Nationalratsbüro: CS-PUK soll mehrere Jahre zurückschauen
Die von den beiden Ratsbüros geforderte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) soll die Geschehnisse rund um die Zwangsfusion der CS mit der UBS umfassend untersuchen. Das Büro des Nationalrats will auf die Behördenvorgänge «der letzten Jahre» zurückschauen.
Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit, nachdem das Nationalratsbüro die Eckwerte der PUK definiert hatte. Unter die Lupe genommen werden soll demnach die Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS.
Zu untersuchen sei die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit der genannten Behörden und Organe, sowie deren Zusammenwirken untereinander und mit Dritten. Allfällige Verantwortlichkeiten und institutionelle Mängel sollen ans Licht gebracht werden.
Gemäss dem vorliegenden Bundesbeschluss, über den das Parlament in der zweiten Sessionswoche beraten wird, soll die PUK 14 Mitglieder umfassen – je sieben aus dem National- und Ständerat.
Zwei neue SVP-Nationalräte legen ihren Amtseid ab
Die SVP-Nationalratsfraktion hat zwei neue Mitglieder. Thomas Bläsi (GE) und Michael Götte (SG) haben am Dienstag den Amtseid abgelegt. Bläsi folgt auf den zurückgetretenen Yves Nidegger. Götte übernimmt den Sitz der in den Ständerat gewählten Esther Friedli.
Esther Friedli schaffte am 30. April die Wahl in die kleine Kammer. Unmittelbar danach stand fest, dass der Tübacher Gemeindepräsident und SVP-Kantonsrat Michael Götte für sie in die grosse Kammer nachrutschen wird. Götte ist 43-jährig und Leiter kantonale Politik bei der Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell.
Der 52-jährige Genfer SVP-Politiker Thomas Bläsi rutscht für Yves Nidegger nach, der sich nach seiner Wahl in den Genfer Grossrat auf seine Funktion als SVP-Fraktionschef im Kantonsparlament konzentrieren will. Bläsi ist Apotheker von Beruf und wohnt in Genf.
Ständerat befasst sich mit Kompromiss bei Prämienentlastung
Der Ständerat beugt sich am Dienstagnachmittag ein zweites Mal über den möglichen indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP. Zur Debatte steht ein Kompromissvorschlag der Gesundheitskommission des Ständerats.
Zehn Mitglieder der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Ständerats unterstützen die Vorlage, eine Kommissionsminderheit bestehend aus den beiden SVP-Ständeräten Hannes Germann (SH) und Werner Salzmann (BE) beantragt Nichteintreten.
Folgt der Gesamtrat der Kommissionsminderheit, ist die Vorlage vom Tisch, und die Initiative dürfte ohne Gegenvorschlag an die Urne kommen. Denn bereits in der Wintersession hatte der Ständerat den Vorschlag des Bundesrats für einen indirekten Gegenentwurf diskutiert und dabei ein erstes Mal für Nichteintreten votiert.
Rund 350 statt fast 500 Millionen Franken
Die von der SGK-S erarbeitete Gesetzesänderung sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Der Bundesrat will die Schwelle bei 5 bis 7,5 Prozent setzen.
Dieser Mindestbetrag hängt bei beiden Varianten davon ab, wie stark die Prämien das Budget der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten im Kanton belasten. Mit der Variante der SGK-S entstünden den Kantonen Mehrkosten von rund 356 Millionen Franken. Beim Vorschlag des Bundesrates wären es 493 Millionen Franken.
Nationalrat möchte weiter gehen
Der Nationalrat seinerseits möchte beim indirekten Gegenvorschlag über den Vorschlag des Bundesrates hinausgehen. In der Sommersession vor einem Jahr hatte er beschlossen, über zwei Milliarden Franken von Bund und Kantonen für zusätzliche Prämienverbilligungen ausgeben, davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zu Lasten der Kantone.
Erst in der Frühjahrssession des laufenden Jahres hatte die grosse Kammer an dem Vorhaben festgehalten – mit den Stimmen einer Mitte-Links-Mehrheit. Findet der Vorschlag der SGK-S im Ständerat eine Mehrheit, ist ein drittes Mal der Nationalrat am Zug.
Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen – der Bund zu mindestens zwei Dritteln. (SDA)
Das sind die wichtigsten Geschäfte der Sommersession
Auf National- und Ständerat warten in der Sommersession grosse Dossiers. Eine Übersicht:
BANKEN: Drei Monate nach der Zwangsübernahme der Credit Suisse durch die Konkurrentin UBS diskutieren National- und Ständerat über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in dieser Sache. Die Büros beider Räte haben eine solche beantragt. Die PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Eingesetzt wird eine PUK, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite zu klären sind. Bisher war das erst vier Mal der Fall: nach dem Mirage-Skandal 1961, der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995. Eine PUK hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Sie kann insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. (Geschäftsnummer 23.427; Beratungsdaten in den Räten noch unbekannt)
STRASSENVERKEHR: Um Staus, Lärm und Abgase zu vermindern, will der Bundesrat auch in den kommenden Jahren in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen beantragt er für die Jahre 2024 bis 2027 einen Zahlungsrahmen in Höhe von 8,787 Milliarden Franken. Dazu kommen fünf konkrete Ausbauprojekte im Umfang von 4,354 Milliarden Franken. Nicht überall kommt das gut an. Links-Grün verlangt eine Überarbeitung der Vorlage unter Berücksichtigung der umwelt-, klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes oder die Ausarbeitung eines alternativen Konzepts, das ohne wesentliche Kapazitätserweiterung auskommt. Die Bürgerlichen dagegen wollen die Kredite um 911 Millionen Franken erhöhen und damit zwei Ausbauprojekte in der Westschweiz vorziehen. Der Nationalrat berät die Vorlage nun als Erstrat. (Geschäftsnummer 23.032; Beratung im Nationalrat am 30. Mai)
GESUNDHEITSKOSTEN: Die Räte sind sich weiterhin uneinig darüber, wie die Bevölkerung künftig von höheren Verbilligungen der Krankenkassenprämien profitieren soll. Die zuständige Ständeratskommission will nun eine Brücke bauen. Die Mehrheit will Mindestvorgaben für die Kantone für Beiträge an die Prämienverbilligung, aber tiefere als Bundesrat und Nationalrat. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative der SP. Der Nationalrat befasst sich in dieser Session derweil mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei. Einigen konnten sich die Räte bereits auf die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen. In den Details verbleiben jedoch noch Differenzen. (Geschäftsnummern 21.063 und 21.067; Beratung im Ständerat am 30. Mai, im Nationalrat am 31. Mai)
ENERGIE: Der Ständerat diskutiert den sogenannten Energie-Mantelerlass zum zweiten Mal. Damit soll die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom mittel- und langfristig verbessert werden. Konsens herrscht darüber, dass beim Zubau der erneuerbaren Energien vorwärtsgemacht werden muss. Offen sind aber nach der ersten Beratungsrunde zahlreiche Details. Die Ständeratskommission brachte neue Vorschläge ein, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu finden und so eine breit abgestützte Vorlage zu schaffen. Etwa sollen die Restwasserbestimmungen weiter uneingeschränkt gelten. Im Gegenzug spricht sie sich für Gebiete aus, in denen die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang gegenüber anderen Interessen hat. Die Kommission lehnt zudem neue Pflichten zu Solaranlagen auf Gebäuden ab, Parkplätze sollen jedoch mit Solarelementen überdacht werden. (Geschäftsnummer 21.047; Beratung im Ständerat am 1. Juni)
ALTERSVORSORGE: Nach dem knappen Ja des Stimmvolks zur Erhöhung des Frauen-Rentenalters im vergangenen Jahr beugt sich der Nationalrat bereits über ein weiteres AHV-Reformprojekt. Auf dem Tisch liegt die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen. Diese will das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln und schrittweise erhöhen, zunächst auf 66 Jahre. Anschliessend soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen. Die zuständige Nationalratskommission lehnt wie der Bundesrat und der Ständerat das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag ab. Eine weitere Anpassung des Rentenalters sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht opportun, argumentiert die Mehrheit. Sie weist zudem darauf hin, dass der Bundesrat im Auftrag des Parlaments bereits vor Ende 2026 eine neue AHV-Reform verabschieden muss. Diese Vorlage gelte es abzuwarten. (Geschäftsnummer 22.054; Beratung im Nationalrat am 5. und am 13. Juni)
VERHÜLLUNGSVERBOT: Nachdem der Ständerat im Frühling entgegen dem Antrag seiner Kommission auf die Vorlage für ein Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot eingetreten ist, diskutiert die kleine Kammer nun über die Details. Die Vorlage setzt die von Volk und Ständen angenommene Burka-Initiative um. Gemäss Vorschlag des Bundesrats wird die Übertretung des Verbots zur Gesichtsverhüllung mit bis zu tausend Franken geahndet. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Bei Demonstrationen sieht der Entwurf des Bundesrats vor, dass die zuständigen Behörden für solche Fälle eine Bewilligung zur Gesichtsverhüllung erteilen können. Die Kommission stimmte dem unveränderten Erlassentwurf in der Gesamtabstimmung deutlich zu. Zunächst hatte die Kommission nicht auf nationaler, sondern auf kantonaler Ebene umsetzen wollen. (Geschäftsnummer 22.065; Beratung im Ständerat am 5. Juni)
STIMMRECHTSALTER: Im September 2020 nahm der Nationalrat eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) für Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre an. Zweieinhalb Jahre später steht die entsprechende Vorlage vor dem Aus. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will die Arbeiten am Projekt nicht weiterverfolgen. Sie beantragt dem Gesamtrat ein zweites Mal, die Vorlage abzuschreiben. Durch die Rückmeldungen in der Vernehmlassung sieht sich die Kommissionsmehrheit in ihrem ursprünglichen Entscheid bestätigt: Ein tieferes Stimmrechtsalter werde von einer Mehrheit der Kantone nicht gewünscht, heisst es. Auf kantonaler Ebene kennt lediglich Glarus das Stimmrechtsalter 16. In mehreren anderen Kantonen scheiterte eine Senkung in den vergangenen Jahren an der Urne (Geschäftsnummer 19.415; Beratung im Nationalrat am 7. Juni)
UKRAINE: Beide Räte diskutieren ein Fünf-Milliarden-Franken-Hilfspaket für die Ukraine. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) sowie Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) haben gleichlautende Motionen eingereicht. Das Geld soll für die humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Minenräumung und die Friedensförderung eingesetzt werden. Doch der Vorstoss ist umstritten. Eine starke Minderheit der Nationalratskommission ist der Ansicht, dass zahlreiche Fragen betreffend den Wiederaufbau der Ukraine und die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit noch geklärt werden müssten, bevor Geld gesprochen werden könne. Die Hilfe der Eidgenossenschaft zugunsten der Ukraine ist schon jetzt eines der grössten bisherigen humanitären Engagements der Schweiz. (Geschäftsnummern 23.3437 und 23.3056; Beratung im Nationalrat am 8. Juni, im Ständerat am 12. Juni)
BIODIVERSITÄT: Anders als im Nationalrat dürfte der indirekte Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative im Ständerat einen schweren Stand haben. Dessen Umweltkommission hat nämlich mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, nicht auf die Vorlage des Bundesrats einzutreten. Deshalb führt die kleine Kammer lediglich eine Grundsatzdebatte. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, in der Schweiz bestünden die Voraussetzungen bereits, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen. Die Minderheit ist der Auffassung, dass rasch und gezielt gehandelt werden muss. Es geht um Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz und weiteren Erlassen. Die Initiative selbst empfehlen der Nationalrat und auch der Bundesrat zur Ablehnung. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will das Volksbegehren den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand. (Geschäftsnummer 22.025; Beratung im Ständerat am 8. Juni)
ARMEE: Die Armee soll 1,9 Milliarden Franken zur Verfügung haben, um Rüstungsgüter und Material zu kaufen und in Immobilien investieren zu können. So steht es in der Armeebotschaft 2023 des Bundesrats. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) ist damit einverstanden. Auch den um 600 Millionen Franken auf 21,7 Milliarden Franken erhöhten Zahlungsrahmen für die Armee in den Jahren 2021 bis 2024 heisst sie gut. Am meisten zu reden geben dürfte der Antrag der SIK-N, 25 stillgelegte Leopard-Panzer der Armee ausser Dienst zu stellen, um den Rückverkauf dieser Panzer an den deutschen Hersteller zu ermöglichen. In den Augen der Mehrheit bedeuten die Ausserdienststellung und der Verkauf der Panzer in Bezug auf Vollausrüstung, Ausbildung und Ersatzteilreserve für die Armee keine Nachteile. Die Minderheit möchte die Panzer nicht ausser Dienst stellen, um bei einem künftigen Bedarf auf sie zurückgreifen zu können. Der Bundesrat begrüsst die Ausmusterung. (Geschäftsnummer 23.025; Beratung im Nationalrat am 14. Juni)
STEUERN: Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes von Wohneigentum ist ein Dauerbrenner und umstritten. Schon zwei Mal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) unternahm 2017 einen neuen Anlauf. Der Ständerat sprach sich im Herbst 2021 relativ knapp für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus. Ende September 2022 schickte der Nationalrat die Vorlage auf eine Zusatzrunde zurück in die Kommission. Das Fuder sei überladen, befand er. Damit sei keine Volksabstimmung zu gewinnen. Auf einen Teil von früheren Forderungen verzichtet die Nationalratskommission nun. Jedoch hat sie sich im Vorfeld der Debatte erneut für eine komplette Abschaffung des Eigenmietwerts ausgesprochen. Eine Kommissionsminderheit ist wie der Ständerat gegen die Befreiung der Zweitwohnungen vom Eigenmietwert. (Geschäftsnummer 17.400; Beratung im Nationalrat am 14. Juni)
RAUMPLANUNG: Der Nationalrat wird über Änderungen im Raumplanungsgesetz entscheiden. Seine zuständige Kommission will Anträge einbringen, die den Entwurf zum wirkungsvollen Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative machen sollen. Die Mehrheit will bei der Gesetzesrevision die Zahl der Gebäude ausserhalb der Baugebiete stabil halten und keine zusätzlichen Ausnahmen zum Bauen ausserhalb von Bauzonen zulassen. Einzelne Beschlüsse des Ständerats will sie deshalb enger fassen. Es gibt allerdings etliche umstrittene Punkte. Unter gewissen Voraussetzungen erlauben will eine knappe Mehrheit den Abriss, den Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung von altrechtlichen Beherbergungsbetrieben. Für Gastbetriebe soll das aber nicht gelten. Der Ständerat will diese Möglichkeit auch Gastbetrieben geben. (Geschäftsnummer 18.007; Beratung im Nationalrat am 15. Juni)
(SDA)
red
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