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Neues Gesetz für Verhüllungs­verbot
Gesichtsverhüllung kann künftig mit bis zu 1000 Franken gebüsst werden

Ein Plakat der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»: Der Bundesrat will den 2021 angenommenen Verfassungsartikel mit einem eigenen Gesetz umsetzen. (Archivbild)
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In der Schweiz wird es künftig verboten sein, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Der Bundesrat will dies mit einem neuen Gesetz regeln. Darüber kann nun das Parlament entscheiden, die Landesregierung stellte ihm am Mittwoch die Botschaft zu.

Der Bundesrat hat seine Vorlage nach der Vernehmlassung in wesentlichen Punkten angepasst. Unter anderem sieht er nun statt der ursprünglich geplanten neuen Bestimmung im Strafgesetzbuch ein eigenes Gesetz vor, nämlich das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG), wie er mitteilte.

Stark gesenkt hat er auch die Busse für Personen, die an öffentlich zugänglichen Orten ihr Gesicht bedecken. Diese müssen mit einer Busse von höchstens 1000 Franken rechnen. Der Bundesrat reagierte in diesem Punkt auf Kritik in der Vernehmlassung. Er hatte zunächst eine Busse von bis zu 10'000 Franken vorgeschlagen.

Neu ist laut der Mitteilung auch, dass bei Missachtungen des Verhüllungsverbots das Ordnungsbussen-Verfahren angewendet werden kann. Das soll den Aufwand für die Kantone senken und das Verfahren für Betroffene vereinfachen.

Das Gesetz sieht aber Ausnahmen vor: Das Gesicht darf zum Beispiel in Kirchen und anderen Sakralstätten bedeckt werden. Unter anderem auch aus Gründen der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Auch für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit – etwa auf Kundgebungen – bleibt die Gesichtsverhüllung erlaubt.

Mit dem neuen Gesetz wird der Verfassungsartikel für ein Gesichtsverhüllungsverbot umgesetzt. Volk und Stände sagten im März 2021 Ja zur Volksinitiative für ein Burka-Verbot. Lanciert worden war sie wie die zuvor angenommene Initiative für ein Minarett-Verbot vom Egerkinger-Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO).

SDA/sep