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Abstimmung am 24. November
Genderstern, Abfindungen, neue Limmatbrücke – darüber stimmt Zürich ab

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Der 24. November ist in der Stadt Zürich ein weiterer Gross-Abstimmungstag. Neben den vier eidgenössischen Vorlagen stehen sechs städtische Vorlagen zur Auswahl. Kantonal stehen keine Entscheidungen an. Hier die Übersicht:

Gegenvorschläge zur Initiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» (300 Millionen)

Areal Guggach: Besichtigung Wohnsiedlung und Park.
In Zürich-Unterstrass ist mit dem Areal Guggach ein neuer Begegnungsort für das ganze Quartier entstanden: Die Mietenden ziehen gerade in die neuen Wohnsiedlungen ein und in den Klassenzimmern wird seit diesem Sommer bereits gelernt. Auch ist der Park schon jetzt ein beliebter Treffpunkt. 
29.10.2024
(RAHEL ZUBER/TAGES-ANZEIGER)

Die SP-Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» ging dem Stadtrat zu weit, weshalb er einen Gegenvorschlag ausarbeitete. Darauf zog die SP ihre Initiative zurück. Nun stehen formal zwei Gegenvorschläge zur Abstimmung: Einer betrifft eine Änderung der Gemeindeordnung, also der städtischen Verfassung. Darin soll der Kauf von Liegenschaften durch die Stadt und ihre vier Wohnbaustiftungen als Ziel verankert werden. Zudem soll der Stadtrat die Kompetenz erhalten, die Stiftungen sowie Wohnbaugenossenschaften mit Bürgschaften oder Darlehen zu unterstützen. Die Darlehen dürften maximal 20 Millionen Franken betragen. Beim zweiten Gegenvorschlag gehts ums Geld. Die städtischen Wohnstiftungen sollen insgesamt 300 Millionen Franken erhalten, um mehr günstige Wohnungen kaufen oder bauen zu können. Je 100 Millionen würden an die Stiftung PWG (Preisgünstige Wohn- und Gewerberäume) und an die Stiftung Alterswohnungen gehen. Und je 50 Millionen bekämen die Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien und die Stiftung Einfach Wohnen.

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Volksinitiative «Tschüss Genderstern!»

Stern auf dem Landbote Weihnachtsbaum.

Die überparteiliche Volksinitiative «Tschüss Genderstern!» will der Zürcher Stadtverwaltung verbieten, in ihrer Kommunikation Sonderzeichen wie den Genderstern einzusetzen. Die Stadt hatte Schreibweisen wie Zeug*innen oder Zürcher*innen im Jahr 2022 eingeführt, um Frauen, Männer und nonbinäre Personen sprachlich gleichzustellen. Der Genderstern oder geschlechtsneutrale Wörter wie Bevölkerung sind seither in der Verwaltungskommunikation vorgeschrieben. Doppelformen wie Bürgerinnen und Bürger oder das Binnen-I dürfen nicht mehr verwendet werden.

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UBS-Hochhaus in Altstetten (Gestaltungsplan)

Auf dem Areal in Zürich-Altstetten ist eine Grünfläche von mindestens 1800 Quadratmetern vorgegeben.

Die UBS möchte nördlich des Bahnhofs Altstetten auf dem Areal namens VZA1 (Verarbeitungszentrum Altstetten 1) ein 108 Meter hohes Bürogebäude für bis zu 2700 Mitarbeitende erstellen. Es wäre das vierthöchste Gebäude Zürichs. Das Hochhaus soll mit Holzelementen gebaut und mit Solarpanels sowie begrünten Fassaden ausgestattet werden. Im Erdgeschoss sind Einkaufsläden, Gastronomie und Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen, ein Teil der Dachterrasse soll zeitweise für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Jungen Grünen haben das Referendum gegen den privaten Gestaltungsplan ergriffen. Sie kritisieren, dass der Abriss des bestehenden Gebäudes und der Neubau viele CO₂-Emissionen verursachen und unökologisch seien und dass der Druck auf den Wohnungsmarkt erhöht werde.

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Abfindungen für Behördenmitglieder

Stadtammänner, Friedensrichterinnen, der Datenschutzbeauftragte, Kreisschulpräsidentinnen, die Ombudsperson und der Direktor der Finanzkontrolle sind vom Stimmvolk gewählt. Sie verdienen zwischen 113’000 und 252’000 Franken im Jahr – im Durchschnitt sind es 189’000 Franken. Sie sollen Abfindungen von maximal 1,25 Jahresgehältern erhalten, wenn sie ihr Amt unfreiwillig abgeben müssen. Bisher war die Regelung viel grosszügiger gewesen, zudem erhielten diese Behördenmitglieder auch dann eine Abgangsentschädigung, wenn sie freiwillig abtraten. Der SVP sind auch die neuen Regeln zu grossmütig, weshalb sie das Referendum ergriffen hat. Es ist die zweite Volksabstimmung über Abgangsleistungen von Gewählten dieses Jahr. Im März war es um die Modalitäten für scheidende Stadtratsmitglieder gegangen. Auch deren Abfindungen wurden stark gekürzt.

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Ersatzneubau der Rathausbrücke (58,3 Millionen)

Mehr Freiraum: Auf der neuen Brücke sind keine fixen Installationen mehr geplant, Veranstaltungen wie ein Wochenmarkt sollen weiterhin möglich sein.

Die Stadt will die Rathausbrücke – im Volksmund Gemüsebrücke genannt – ersetzen. Das Bauwerk, das in der aktuellen Form vor etwa 50 Jahren errichtet wurde, ist schadhaft und entspricht nicht den Anforderungen des heutigen Hochwasserschutzes. Dieser erfordert eine höhere Abflusskapazität der Limmat, weshalb die Anzahl Pfeiler von fünf auf zwei verringert und die Flusssohle abgesenkt wird. Die Brücke wird etwas schmaler, und die Oberfläche wird entrümpelt, wobei Wochenmärkte oder ein Karussellbetrieb möglich bleiben. Die Parkplätze für den Güterumschlag und die Taxis verschwinden, jene für die Polizei bleiben. Das Vorhaben kostet 58,3 Millionen Franken, wobei der Kanton 8 Millionen übernimmt. Die Bauarbeiten sollen von 2026 bis 2029 stattfinden. Während des Baus sind zwei Hilfsbrücken für den Langsamverkehr vorgesehen.

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