Abstimmung Stadt ZürichSollen Kreisschulpräsidenten weiterhin Abfindungen erhalten?
Am 24. November entscheidet die Stimmbevölkerung über die Abfindungen von gewählten Behördenmitgliedern. Die Vorlage im Überblick.
Die Abstimmung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder am 24. November ist der zweite Urnengang über Abfindungen in der Stadt Zürich in diesem Jahr. Während bei der ersten Abstimmung die Gelder für den Stadtrat im Fokus standen, geht es jetzt um die Frage: Sollen auch die anderen vom Stimmvolk gewählten Behördenmitglieder Abfindungen erhalten? Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorlage:
Um welche Personen geht es?
In der Stadt Zürich werden nicht nur Stadtratsmitglieder von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gewählt, sondern auch Stadtammänner, Friedensrichterinnen, der Datenschutzbeauftragte, Kreisschulpräsidentinnen, die Ombudsperson und der Direktor der Finanzkontrolle. Bislang haben diese Behördenmitglieder Abfindungen kassiert, selbst wenn sie freiwillig das Amt abgegeben haben. Der Gemeinderat will auch in Zukunft Abgangsentschädigungen, allerdings sollen die Beträge tiefer sein und nur noch bezahlt werden, wenn der Abgang unfreiwillig ist.
Wie viel sollen die Behördenmitglieder erhalten?
Es ist weitgehend unbestritten: Die Abgangsentschädigungen in der Stadt Zürich waren zu hoch. Das zeigte insbesondere ein prominenter Fall im Jahr 2021. Ein SP-Mann wurde vom Kreisschulpräsidenten zum Schulleiter und kassierte regelkonform eine Abfindung von 687’131 Franken. Maximal 4,8 Jahreslöhne konnten gewählte Behördenmitglieder damals noch von der Stadt Zürich als Abgangsentschädigung erhalten. Selbst bei freiwilligen Abgängen gab es Geld.
Neu soll die maximale Abgangsentschädigung 1,25 Jahreslöhne betragen. Sie würde nur ausbezahlt, wenn ein Mitglied abgewählt oder nicht wieder nominiert würde. Die betreffenden Behördenmitglieder verdienen im Durchschnitt 189’000 Franken pro Jahr (Stand Januar 2024). Damit sollen diese Personen städtischen Mitarbeitenden in ähnlich hohen Positionen gleichgestellt werden, die aber nicht gewählt werden. Diese erhalten bei der Kündigung eine Abfindung.
Wie unterscheiden sich die Regeln vom Stadtrat?
Stadtratsmitglieder erhalten auch bei einem freiwilligen Rücktritt Geld. Die Abgangsentschädigung ist etwas höher. Bei einer Abwahl würde sie maximal 1,8 Jahresgehälter, bei einem Rücktritt 1,5 betragen. Diese neuen Regeln hat die Stimmbevölkerung im März gutgeheissen.
Wer ist gegen die Abfindungen für Friedensrichter und Co.?
Die SVP hat gegen den Gemeinderatsbeschluss das Referendum ergriffen. Die SVP will, dass es für gewählte Behördenmitglieder keine Abgangsentschädigungen mehr gibt. Dies habe die Stimmbevölkerung bei der letzten Abstimmung klar zum Ausdruck gebracht.
Wer ist dafür?
SP, FDP, Grüne, GLP, SVP, Mitte/EVP und AL sind für den Gegenvorschlag. Sie wollen die Abgänge der gewählten Behördenmitglieder im Personalrecht regeln. Die Gleichstellung mit anderen Kadermitarbeitenden in der Verwaltung sei eine faire Lösung. Zudem: Ein Fall wie jener des SP-Kreisschulpräsidenten, der über 600’000 Franken für einen freiwilligen Abgang erhalten hat, sei mit den neuen Regeln nicht mehr möglich. Geld gäbe es nur noch für unfreiwillige Abgänge.
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