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Sommersession in Bern
Absage an Petition aus Frauensession | Kampf gegen Welpenhandel | Hilfe für SBB – Session endet

Ständerätinnen und Ständeräte verabschieden sich voneinander am letzten Tag der Sommersession. (17. Juni 2022)

National- und Ständerat tagten vom 30. Mai bis zum 17. Juni zur Sommersession.

Wichtige Themen, die behandelt wurden, waren:

Artikel zum Thema:

Glosse aus dem Bundeshaus: Das Laptop-Mysterium im Ständerat

Interview über Frauenrenten: «Jetzt nur über die AHV zu diskutieren, ist Augenwischerei»

Glosse über politischen Maulhelden: Wie Roger Köppel eine wichtige EU-Abstimmung vergeigt

«Bin wieder da»: Jacqueline Badran meldet sich zurück

Sommer­ses­sion endet mit Schluss­ab­stim­mungen

Mit den Schlussabstimmungen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Sommersession abgeschlossen.

Schlussabstimmungen

Zehn Vorlagen haben der Nationalrat und der Ständerat am Freitag mit den Schlussabstimmungen parlamentarisch unter Dach und Fach gebracht. Darunter ist eine Anpassung im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und damit strengere Regeln für Buchungsplattformen, die Hotelzimmer vermitteln. Preisparitätsklauseln sowie Angebots- und Konditionenparitätsklauseln werden neu verboten. Auch die revidierte Strafprozessordnung wurde verabschiedet. Mit dieser werden verschiedene Punkte im Strafprozessrecht angepasst. Die Teilnahmerechte von im gleichen Verfahren Beschuldigten an Einvernahmen werden entgegen den Plänen des Bundesrates aber nicht eingeschränkt.

Mehr zum Thema: Nationalrat geht gegen «Knebelverträge» von Buchungsplattformen vor

Tierschutz

Bund und Kantone sollen den Kampf gegen tierquälerischen Welpenhandel verstärken. Der Nationalrat verlangt verbindliche Regelungen, um den Daten- und Informationsaustausch mit ausländischen Behörden sicherzustellen. Er hat eine entsprechende Motion von Martina Munz (SP/SH) stillschweigend angenommen. Die Motionärin kritisierte, dass die Datenübermittlung heute nur mit einem Amtshilfegesuch an die Schweiz möglich sei. Das sei umständlich und viel zu langwierig, um rasch gegen fehlbare Hundehändler aktiv zu werden. Der Bundesrat ist mit dem Vorstoss einverstanden. Dieser geht nun an den Ständerat.

Mehr zum Thema: Zürcher Polizei verhaftet Welpen-Dealer

Digitalisierung

Der Nationalrat fordert verbindliche Vorgaben, damit Behörden beim Vollzug von Bundesrecht ihre Behördenleistungen auch elektronisch anbieten müssen. Er hat eine entsprechende Motion von Marcel Dobler (FDP/SG) stillschweigend angenommen. Die Schweiz habe bei der Digitalisierung der Verwaltung Aufholbedarf, argumentiert der Motionär. Die Nachbarländer Deutschland und Österreich arbeiteten bereits mit sogenannten Online-Zugangsgesetzen. Der Bundesrat ist bereit, die notwendigen Rechtsgrundlagen im Rahmen der nächsten Revision des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) umzusetzen. Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Mehr zum Thema: Die Behörden haben Mühe mit der IT fürs Volk

Energie

Biogasanlagen sollen das durch sie produzierte Gas vermehrt zu Biomethan aufbereiten und als solches vermarkten können. Der Bund soll «mit einem angemessenen Investitionsbeitrag» solche Anlagen künftig unterstützen. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion von Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) stillschweigend angenommen. Der Bundesrat, der mit dem Vorstoss einverstanden ist, schätzt die maximal notwendigen Mittel auf jährlich fünf bis sieben Millionen Franken im Zeitraum von sechs Jahren. Die Motion geht nun an den Ständerat.

Mehr zum Thema: Wie eine Kläranlage zu einer Batterie wird

Zivilrecht

Der Bundesrat soll die Ratifizierung des Haager Unterhaltsübereinkommens vorantreiben. Das fordert der Nationalrat mit einer stillschweigend angenommenen Motion von Nicolo Paganini (Mitte/SG). Konkret soll der Bundesrat die Initiative ergreifen und zusammen mit den Kantonen ein tragfähiges, den unterschiedlichen Ausgangslagen angepasstes neues Behördenmodell für internationale Sachverhalte erarbeiten. Anschliessend seien die Voraussetzungen erfüllt, um dem Parlament zusammen mit der nötigen Umsetzungsgesetzgebung die Ratifikation des Haager Unterhaltsabkommens von 2007 zu beantragen. Der Bundesrat ist mit dem Vorstoss einverstanden. Nun ist der Ständerat am Zug.

Mehr zum Thema: Für Hausfrauen wird es ungemütlich

Cyberkriminalität

Der Bundesrat muss mit dem Sicherheitsverbund Schweiz darlegen, wie es um die Cyber-Strafverfolgung in den Kantonen steht. Der Nationalrat hat mit einem Postulat von Andri Silberschmidt (FDP/ZH) stillschweigend einen Bericht bestellt. Die Kantonspolizeien hätten bei der Verfolgung von Delikten im virtuellen Raum eine Hauptrolle, hatte er den Vorstoss begründet. Es gelte, herauszufinden, in welchen Kantonen Handlungsbedarf bestehe. Veröffentlicht werden soll laut dem Postulat nur ein Bericht, dessen Inhalt weder die Polizeitaktik in den Kantonen noch die Reputation einzelner Kantone gefährdet. Ausführliche Angaben sollen lediglich eingeschränkt zugänglich sein.

Mehr zum Thema: 312 Franken überwiesen, Ware nicht erhalten, Geld verschwunden

Europapolitik

Der Bundesrat muss in einem Bericht die spezielle Bedeutung des bilateralen Wegs für den Wohlstand der Grenzkantone untersuchen. Er hat ein entsprechendes Postulat von Vincent Maitre (Mitte/GE) stillschweigend angenommen. Der Bundesrat wird nach eigenen Angaben das Anliegen des Postulats in seinen Bericht über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, der derzeit erarbeitet wird, berücksichtigen, soweit die entsprechenden Zahlen und Informationen vorliegen.

Mehr zum Thema: Die Nordwestschweiz probt den Aufstand

Invalidenversicherung

Der Nationalrat will Aufschluss darüber, wie sich die Erwerbstätigkeit von Menschen mit einer Rente der Invalidenversicherung verändert hat, seit Anfang 2022 das stufenlose Rentensystem eingeführt worden ist. Er hat dazu ein Postulat von Barbara Gysi (SP/SG) stillschweigend angenommen. Der Bericht soll auch aufzeigen, ob es und – wenn ja – welche Hürden es bei der Aufnahme einer Erwerbsarbeit für IV-Rentnerinnen und -Rentner gibt. Es gehe darum, rasch zu sehen, ob die Änderung im IV-System Wirkung zeige und was allenfalls daran ergänzt werden müsse, wurde das Postulat begründet. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden.

Mehr zum Thema: Jede achte AHV- und jede zweite IV-Rente braucht Zuschuss

Altersvorsorge

Der Nationalrat lässt vom Bundesrat abklären, ob bei der Vorsorge für das Alter das Erben flexibler gehandhabt werden kann. Er hat dazu ein Postulat von Philippe Nantermod (FDP/VS) stillschweigend angenommen, auch der Bundesrat war damit einverstanden. Stirbt der Inhaber oder die Inhaberin eines Guthabens der beruflichen Vorsorge oder einer dritten Vorsorgesäule, steht zwingend der überlebende Ehegatte oder die überlebende Ehefrau an erster Stelle für das Erbe. Untersucht werden soll nun, ob davon abgewichen kann, wenn die Betroffenen einverstanden sind. Entsprechend müsste die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) angepasst werden.

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Petitionen

Der Nationalrat will keinen fixen Geldbetrag einsetzen für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Er hat eine Petition der Frauensession abgelehnt, die verlangte, jährlich 0,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts oder rund 700 Millionen Franken dafür vorzusehen. Noch zu einer zweiten Petition der Frauensession sagte der Nationalrat Nein. Diese Bittschrift forderte, die Arbeit in privaten Haushalten dem Arbeitsgesetz zu unterstellen. Damit sollten diese Menschen die gleichen Rechte und den gleichen Schutz erhalten wie andere Berufsgruppen.

Mehr zum Thema: «Nein heisst Nein»: Das bedeutet der Entscheid des Ständerats

Parlament will zusätzliche Finanzhilfen für die SBB

Die SBB sollen wegen ihrer in der Pandemiezeit entstandenen Defizite zusätzliche Finanzhilfen erhalten. Der Nationalrat hat eine vom Ständerat angenommene Motion an den Bundesrat überwiesen. Damit sollen die Investitionen in Bahnausbau-Projekte sichergestellt sein.

Die grosse Kammer folgte am Donnerstag der starken Minderheit ihrer vorberatenden Finanzkommission. Der Entscheid fiel mit 115 zu 64 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Bundesrat muss sich nun gegen seinen Willen an die Arbeit machen.

Das Parlament will mit dem Vorstoss die Ausfälle der SBB in den Pandemiejahren als ausserordentlich werten und dem bundeseigenen Bahnunternehmen zusätzliche Finanzhilfen zur Verfügung stellen. Das Ziel: Die durch die Covid-19-Pandemie bedingten Defizite der SBB sollen nicht zulasten künftiger Investitionen abgebaut werden.

Finanzminister Ueli Maurer gab erfolglos zu bedenken, dass der Bahn-Ausbauschritt 2035 so oder so garantiert sei. «Wenn Sie nun der SBB Geld geben, dass sie nicht brauchen, kann das auch ein Problem werden.» Spitäler und die Kantone warteten ebenfalls auf ausserordentliche Finanzhilfen des Bundes. Ihre Forderungen erhielten nun Nahrung.

Sonderdebatte zu den Benzin-Preisen

Die Benzin- und Dieselpreise in der Schweiz sind in den letzten Monaten massiv gestiegen. Der Nationalrat führt deshalb hierzu eine Sonderdebatte. Verfolgen Sie die Diskussion in unserem Live-Ticker.

50 Parlamentarier laufen um die Wette

50 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus allen Fraktionen haben am Parlamotion 2022 teilgenommen. Das sei Rekord, teilte Swiss Olympic am Donnerstag mit.

Am frühen Donnerstagmorgen, um Punkt 06:38 Uhr, habe Bundesrätin Viola Amherd den Startschuss für den traditionellen Parlamentarierlauf Parlamotion gegeben. Die Vorsteherin des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport habe danach «walkend» selbst am Lauf teilgenommen.

Bundesraetin und Sportministerin Viola Amherd gibt das Startsignal zum traditionellen "Parlamotion" Parlamentarierlauf, am Donnerstag, 16. Juni 2022 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)

Insgesamt legten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 20 Minuten 161 Kilometer zurück – laufend, walkend oder im Rollstuhl. In der Schlussrangliste lag die SP-Fraktion mit 12 Teilnehmenden und 39’750 Metern an erster Stelle, vor der Mitte-Fraktion und den Grünen.

Mit dem Lauf Parlamotion wolle man die olympischen Werte wie Höchstleistung, Freundschaft und Respekt im Schweizer Sport und in der Gesellschaft als Ganzes zu verankern, teilte Swiss Olympic weiter mit.

Nationalrat will zusätzliche Milliarden für Prämien­ver­billigungen

Der Ständerat hat sich bei der Impfstoffbeschaffung für 2023 durchgesetzt. Der Kredit wird auf Antrag der Einigungskonferenz gekürzt. Damit müssen die Verträge für die Impfstoffbeschaffung neu verhandelt werden.

Der Nationalrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Entlastungs-Initiative beschlossen. Auch die Linken im Rat können damit leben.

Kredit für Impfstoff-Beschaffung für 2023 wird gekürzt

Der Ständerat hat sich bei der Impfstoffbeschaffung für 2023 durchgesetzt. Der Kredit wird auf Antrag der Einigungskonferenz gekürzt. Damit müssen die Verträge für die Impfstoffbeschaffung neu verhandelt werden.

Der Nationalrat hat den tieferen Verpflichtungskredit am Donnerstagmorgen zwar mit 100 zu 86 Stimmen bei 6 Enthaltungen erneut abgelehnt. Da sich im Fall von Uneinigkeit gemäss den Budgetierungsregeln jedoch die kostengünstigere Lösung durchsetzt, obsiegt der Ständerat. Er wird das Geschäft ebenfalls am Donnerstagmorgen noch behandeln.

Mit dem Entscheid vom Donnerstag wird der Verpflichtungskredit von 780 auf 560 Millionen Franken gekürzt. Damit steht fest, dass der Bund zunächst statt je 7 nur je 3,5 Millionen zusätzliche Impfstoffdosen von Moderna und Biontech/Pfizer beschafft. Der Nationalrat wollte mit der vorsichtigeren Variante verhindern, dass die Schweiz im Sommer 2023 allenfalls mit zu wenig Impfstoff dasteht. Der Ständerat wollte dagegen weg von der Vollkasko-Strategie.

Sarah Wyss (SP/BS) warnte im Nationalrat vor den Folgen einer Kürzung. «Sie übernehmen grosse Verantwortung», sagte sie an die Adresse der Fraktionen von SVP und Mitte. Diesen warf sie vor, die Kürzung mitgetragen zu haben.

Signal ändert nichts an der Sache

Wyss plädierte mit Erfolg dafür, im Sinne eines Signals den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen. In der Sache ändert dies nichts.

Pirmin Schwander (SVP/SZ) machte dagegen die Fehler in der Bundesverwaltung bei der Beschaffung für die Situation verantwortlich. In Wahrheit wäre es verantwortungslos, den Anträgen des Bundesrats einfach zu folgen, widersprach er Wyss.

Kommissionssprecherin Barbara Gysi (SP/SG) führte aus, die geschehenen Fehler beträfen wohl mehrheitlich bereits erfolgte Beschaffungen – und nicht jene für das kommende Jahr.

Laut Finanzminister Ueli Maurer werden die Impfstoffverträge mit den beiden Herstellern im Falle einer Kürzung vollständig hinfällig. Es müssen nun neue Verträge ausgehandelt werden. Der Bund kann aber laut Maurer keine Garantien geben, dass die Vorgaben des Parlamentes eingehalten werden können.

Verbilligungen von Prämien der Krankenkassen gefordert

Bund und Kantone sollen die Krankenkassenprämien mit über zwei Milliarden Franken zusätzlich verbilligen. Dieser Meinung ist die Mehrheit der Fraktionen im Nationalrat. Die Unterstützer der Prämien-Entlastungs-Initiative finden diesen Gegenvorschlag gelungen.

Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP geht weiter. Sie verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen – der Bund zu mindestens zwei Dritteln.

Tiefere und zunehmend auch mittlere Einkommen könnten sich die Prämien nicht mehr oder kaum noch leisten, gab Mattea Meyer (SP/ZH) zu bedenken. Die durchschnittliche Prämienbelastung liege heute bei 14 Prozent des Einkommens, bei bestimmten Personengruppen sogar bis zu zwanzig Prozent, rechnete Barbara Gysi (SP/SG) vor. Das Problem verschärfe sich. Sie verlangte, die Volksinitiative mit einem fixen Ziel zu unterstützen.

Manuela Weichelt (Grüne/ZG) pflichtete ihr bei. Die Kantone bräuchten festgesetzte Ziele, ansonsten werde der Föderalismus bunte Blüten treiben, befürchtete sie. «Der Gegenvorschlag ist eine Kröte.»

Gegenvorschlag als «echte Alternative»

FDP, Mitte und GLP sehen dies anders. Wie der Bundesrat empfehlen sie die Initiative zugunsten einer Gesetzesänderung zur Ablehnung. Das Volksbegehren berücksichtige lediglich die Prämienfinanzierung und enthalte keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten, so die Meinung der Initiativgegner.

Der Alternativvorschlag auf Gesetzesebene sei noch immer teuer, hielt Ruth Humbel (Mitte/AG) fest. Die Prämienverbilligung sei jedoch eine wichtige Massnahme für den sozialen Ausgleich. Jörg Mäder (GLP/AG) bezeichnete den Gegenvorschlag der vorberatenden Nationalratskommission als «in sich stimmig» und als «echte Alternative zur Volksinitiative».

Auch die FDP sprach sich für den Gegenvorschlag aus. Das Problem der steigenden Prämien müsse aber an der Wurzel gepackt werden, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). «Steigende Prämien bedeuten steigende Kosten.» Es brauche wirksame Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitsausgaben.

Nichts wissen von all dem will die SVP. Für Andreas Glarner (SVP/AG) ist das Modell der Prämienverbilligung «irreführend», weil es ausser massiven Kosten nichts gebracht habe. Bei der Initiative und dem Gegenvorschlag handle es sich um «Placebos».

Pensionskassenreform nach Dittli-Coup in Zusatzschlaufe

Nach einem veritablen Coup des Urner FDP-Ständerats Josef Dittli geht die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) in eine Zusatzschlaufe. Der Ständerat hat einen Rückweisungsantrag angenommen und das Paket erneut in die Kommission zurückgeschickt. Diese soll einen Kompromissvorschlag Dittlis zur Kompensation der Übergangsgeneration prüfen.

Isabelle Chassot (Mitte/FR) hatte den Rückweisungsantrag am Mittwoch eingereicht und reagierte damit auf den von Dittli überraschend und kurzfristig eingereichten Kompromissvorschlag. Der Rat sprach sich dann nach über dreistündiger Debatte mit 28 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Rückweisung aus. Dagegen stimmten die Vertreter der SVP sowie einige Mandatsträger von Mitte und FDP.

Josef Dittli, Staenderat FDP UR, spricht waehrend einer Medienkonferenz vom ueberparteilichen Abstimmungskomitee «NEIN zur Organentnahme ohne Zu-stimmung», am Dienstag, 5. April 2022, in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)

Dittli will beim Anrechnungsprinzip für die Übergangsgeneration eine Schwelle einführen: Wer ein Vorsorgekapital von bis zu 215'100 Franken angespart hat bis zur Pensionierung, würde auf jeden Fall einen Kompensationsbeitrag erhalten. Wer über diesem Betrag liegt, für den würde das normale Anrechnungsprinzip gelten, wie es der Nationalrat beschlossen hat. Der Bezügerkreis würde sonst zu gross, so Dittli.

Chancenlos und zu teuer

Sein Kompromissvorschlag würde im Gegensatz zur Lösung der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) nur knapp 12 Milliarden statt rund 25 Milliarden Franken kosten, rechnete Dittli vor. Die vom Nationalrat gutgeheissene Version würde mit rund 9 Milliarden Franken zu Buche schlagen.

Die Kommissionsversion habe keine Chance im Ständerat, weil sie zu teuer sei und zu weit gehe, begründete Dittli seinen Einzelantrag. Er hatte bisher den Mehrheitsvorschlag der ständerätlichen Kommission vertreten, meinte nun aber: «Wir brauchen eine bessere und gezieltere Lösung für die Übergangsgeneration.»

Kritik an Schnellschuss

Die Torpedierung des Mehrheitsvorschlags der Kommission durch den Vertreter eben dieser Kommissionsmehrheit kam im Rat nicht überall gut an. «Wir sind in der Kommissionsarbeit vom Weg abgekommen», kritisierte Hannes Germann (SVP/SH). So etwas habe er bisher noch nie erlebt.

Der Vorschlag der knappen Kommissionsmehrheit verflüchtige sich wie ein Stück Zucker in warmem Tee, brachte auch Pirmin Bischof (Mitte/SO) seine Verwunderung über das ungewöhnliche Vorgehen Dittlis zum Ausdruck. Eine Rückweisung sei aber angezeigt, um keine Kompromisslösung übers Knie zu brechen. Leider habe Dittli wohl kalte Füsse bekommen, bedauerte Paul Rechsteiner (SP/SG).

Alex Kuprecht (SVP/SZ) bat den Rat, nun zu entscheiden. Auch wenn man die Sache nochmals in die Kommission schicke, würden keine neuen Zahlen zu den Kosten herauskommen.

Dringend notwendige Reform

Das Reformpaket müsse am Schluss eine überzeugende Stabilität aufweisen, damit es an der Urne eine Chance habe. Deshalb sprach sich auch Gesundheitsminister Alain Berset für den erneuten Gang des Geschäfts in die Kommission aus. Die Konsequenzen aus Dittlis Vorschlag müsse man genau kennen.

Zuvor hatte der Ständerat eine ausführliche Eintretensdebatte geführt. Dabei bezeichneten fast ausnahmslos alle Rednerinnen und Redner die Reform als dringend notwendig. Das BVG habe ein Demografie-, ein Umverteilungs- und ein Modernisierungsproblem, sagte Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW). Die derzeit geltende Regelung beruhe auf dem Arbeitsmarkt der Siebzigerjahre.

«Heute ist ein wichtiger Tag für die soziale Zukunft unseres Landes», führte Damian Müller (FDP/LU) aus. Die Zeit der Sonntagspredigten sei vorbei. Es liege kein Franken Renteneinbusse drin. Die Kaufkraft der tiefen Renten müsse gewährleistet sein. Der Ständerat dürfe nun keine soziale Kälte zeigen.

Der Gleichstellung näherkommen

Für Maya Graf (Grüne/BL) kommt die Schweiz mit der Reform der Gleichstellung in der beruflichen Vorsorge näher. Für viele Frauen seien die Renten heute oft unwürdig tief.

Kuprecht führte aus, die Reform müsse zielgerichtet sein und nur denjenigen zukommen, die effektiv von der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent betroffen seien. Und betroffen seien gerade einmal 15 Prozent der BVG-Versicherten, ergänzte Bischof.

«Das heutige System ist besser als die Revision», wandte sich Ruedi Noser (FDP/ZH) klar gegen die Kommissionsvorlage. Sie werde die Administration explodieren lassen. Und man schaffe damit auf dreissig Jahre hinaus eine Umverteilung der Kosten von der AHV in die Pensionskassen.

Umstrittene Dauer des Zuschlags

Zur Kompensation der unbestrittenen Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent wollte die Ständeratskommission die ersten zwanzig Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang mit einem Zuschlag ausstatten. Dies hatten die Grünliberalen im Nationalrat noch erfolglos beantragt. Der Nationalrat möchte den Zuschlag nur an 15 Jahrgänge auszahlen.

Geringverdiener sollen laut Vorschlag der SGK-S grundsätzlich eine höhere Pensionskassenrente erhalten. Allerdings will sie die Eintrittsschwelle weniger tief ansetzen als der Nationalrat.

Mit dem grosszügigeren Paket als der Nationalrat wollte die SGK-S die Chancen der Reform an der Urne erhöhen. Nicht nur Links-Grün war nach der Diskussion in der grossen Kammer im vergangenen Dezember überzeugt, dass deren Beschlüsse an der Urne nicht mehrheitsfähig seien.

Nun hat der Ständerat mit der Rückweisung des Geschäfts ein neues Kapitel eröffnet.

Nationalrat will Corona-Hilfsgelder für Printmedien bis Ende 2022

Die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse mit einer Auflage bis zu 40'000 Exemplaren im Tageskanal der Post sollen bis Ende 2022 kostenlos zugestellt werden. Das fordert Nationalrat mit einer Motion.

Diese hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) beschlossen. Die grosse Kammer nahm den Vorstoss am Mittwoch mit 97 zu 89 Stimmen an. Als nächstes befasst sich der Ständerat damit.

Die wirtschaftliche Situation der Medien ist seit längerem schwierig. Die Pandemie hat die Lage weiter verschärft. Der Bund bot bis Ende 2021 finanzielle Hilfe an.

Geht es nach dem Nationalrat, soll diese Unterstützung der Printmedien auch für das Jahr 2022 gelten. Diese Förderung gälte nur für Unternehmen, bei welchen im Geschäftsjahr 2022 keine Dividenden ausbezahlt werden.

Bundesrat sieht keine Dringlichkeit

Die Mehrheit argumentierte, dass die Situation im Jahr 2022 schwierig bleiben werde. Die Pandemie habe sich auch in den ersten Monaten des Jahres noch stark auf die Kosten und auf die Werbebudgets ausgewirkt, sagte Kommissionssprecher Marco Romano (Mitte/TI). Es seien deshalb alle Voraussetzungen gegeben, um die Corona-Hilfen bis Ende 2022 zu verlängern.

Gemäss Marco Romano sind alle Voraussetzungen gegeben, um die Corona-Hilfen bis Ende 2022 zu verlängern.

Eine Minderheit sprach sich mit Verweis auf die Abstimmung vom 13. Februar gegen die Kommissionsmotion aus. Nach dem deutlichen Nein des Stimmvolks zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien sei es nicht der Moment, um weitere Unterstützungsmassnahmen zu sprechen, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE).

Medienministerin Simonetta Sommaruga machte geltend, die neuen Massnahmen würden beschlossen, bevor die effektiven Auswirkungen der Pandemie auf die wirtschaftliche Situation der Printmedien für das Jahr 2022 bekannt seien. Die aktuelle Lage rechtfertige kein dringliches Vorgehen.

Nationalrat gegen Auflagen für Ende des UKW-Radios

Das Parlament macht den Radiobetreibern keine Vorgaben bei der Abschaltung ihrer UKW-Sender. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion aus dem Ständerat abgelehnt. Diese ist damit vom Tisch.

Der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser forderte, dass die Verbreitung von Radioprogrammen über UKW erst dann enden sollte, wenn die moderneren Alternativen einen Marktanteil von rund 90 Prozent haben.

Mit 79 zu 73 Stimmen bei 24 Enthaltungen lehnte der Nationalrat Nosers Vorstoss ab. Der Ständerat hatte die Motion in der Wintersession oppositionslos angenommen. Der Bundesrat war damit einverstanden.

Seit 1. Januar 2020 ist die Verbreitung der Radioprogramme über UKW-Sender freiwillig. Es stünde den Radios somit grundsätzlich frei, vor Ablauf der Funkkonzessionen Ende 2024 auf die Nutzung ihrer UKW-Sender zu verzichten. Im Sommer 2021 hatte die Radiobranche nach Protesten allerdings mitgeteilt, UKW erst Ende 2024 und damit später als bis dahin geplant einzustellen.

Digitale Nutzung auf dem Vormarsch

Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen stellte sich gegen die Motion Nosers. Der Entscheid sei nicht Sache des Bundes, sondern der Radiobranche.

Der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser forderte, dass die Verbreitung von Radioprogrammen über UKW erst dann enden sollte, wenn die moderneren Alternativen einen Marktanteil von rund 90 Prozent haben.

Gemäss einer Erhebung des Forschungsinstituts GFK empfingen bereits heute nur noch rund 12 Prozent der Hörerinnen und Hörer Radioprogramme ausschliesslich über UKW, erläuterte der Tessiner SP-Ständerat Bruno Storni namens der Kommissionsmehrheit. Der geforderte Schwellenwert dürfte mit dem derzeit geplanten Vorgehen ohnehin erreicht werden.

Die Kommissionsminderheit wandte dagegen ein, in Schutzräumen sei es nur schwer möglich, via DAB+ oder Internet Radio zu hören. Gerade in Notsituationen sei die Verbreitung von Informationen über das Radio jedoch besonders wichtig. Sie wollte darum die Annahme der Motion.

Befürworter äussern Sicherheitsbedenken

Mehr als die Hälfte der Autos in der Schweiz seien nicht mit einem DAB-Radiogerät ausgestattet, bei ausländischen Fahrzeugen seien es rund 80 Prozent, kritisierte Philipp Kutter (Mitte/ZH). Dabei sei gerade im Strassenverkehr die Information via Radio für die Sicherheit wichtig.

Eigentlich gehe ihm die Motion Nosers sogar zu wenig weit, so Kutter. Mit Ausnahme Norwegens verzichte kein europäisches Land gänzlich auf UKW. Kutter drang mit seinen Argumenten allerdings nicht durch.

Nationalrat setzt Marken für den Weg zu «Netto Null» bis 2050

Der Nationalrat stellt der Gletscher-Initiative konkrete Verminderungsziele und Etappenziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf «Netto Null» bis 2050 gegenüber. Hausbesitzer und die Wirtschaft will er dabei mit Förderprogrammen finanziell unterstützen.

Der Nationalrat hiess am Mittwoch mit 134 zu 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP und vereinzelt von der FDP. Ausgearbeitet hatte die Vorlage die Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N), als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative.

Etappenziele in Zahlen

Der Nationalrat will statt auf ein Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen auf ein Rahmengesetz mit konkreten Etappenzielen in Zahlen setzen. Bund und Kantone sollen als Beispiel vorangehen auf dem Weg zu «Netto Null 2050».

Als Verminderungsziel setzt der Nationalrat, dass bis 2040 die Emissionen gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen müssen. Erreicht werden soll dies so weit als möglich durch die Reduktion von Treibhausgas-Ausstoss im Inland. Verbleibende Emissionen sollen in Form von negativen Emissionen der Atmosphäre entzogen werden.

Bund und Kantone müssen spätestens bis 2050 Speicher für Kohlestoff im In- und Ausland bereitstellen, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Der Bundesrat kann Richtwerte festlegen für den Einsatz von Negativemissionstechnologien.

Hausbesitzer in der Pflicht

Mit Zwischenzielen nimmt der Nationalrat die Hausbesitzer, den Verkehr und die Industrie in die Pflicht. Der Sektor Gebäude muss seine Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken.

Die Industrie muss bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent hinbekommen und der Verkehr eine solche um 57 Prozent. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Industrie muss die Emissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent senken.

Der Bund soll dafür sorgen, dass auch der Finanzplatz wirksam beiträgt zur Senkung der Emissionen und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung leistet. Er kann mit der Branche Vereinbarungen treffen zur klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzflüsse, muss es aber nicht.

Etappenziele gibt der Nationalrat auch dem Bundesrat vor. Für die Zeiträume 2025 bis 2030, 2031 bis 2040 und 2041 bis 2050 muss er jeweils Vorschläge unterbreiten dazu, wie die Ziele erreicht werden sollen. Die geplante Revision des CO2-Gesetzes füge sich als erste Etappe in das Klimaschutz-Gesetz ein, schrieb der Bundesrat vorab.

Förderprogramme als Ergänzung

Ergänzen will der Nationalrat das Klimaschutz-Gesetz mit Förderprogrammen: 1,2 Milliarden Franken will er zur Förderung neuer Technologien in sechs Jahren bereitstellen und 2 Milliarden Franken für ein über zehn Jahre laufendes Heizungs-Ersatzprogramm.

Die beiden Programme hiess der Rat mit 135 zu 57 Stimmen bei zwei Enthaltungen respektive 122 zu 72 Stimmen gut. Auch hier stimmte die SVP Nein und erhielt Schützenhilfe aus der FDP- und der Mitte-Fraktion. Auf die Förderung neuer Technologien wollte auch der Bundesrat verzichten, aus finanziellen Gründen, wie Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte.

Die Vorlage geht an den Ständerat.

Räte können sich nicht über künftige Anzahl Impfdosen einigen

Die Räte sind sich nach je drei Beratungsrunden nicht einig darüber geworden, wie hoch der Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Impfstoffen im Jahr 2023 sein soll. Der Nationalrat möchte die heutige Impfstrategie fortführen, der Ständerat nicht.

Die kleine Kammer beschloss am Mittwoch mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung, den Verpflichtungskredit von 780 auf 560 Millionen Franken zu kürzen und hielt damit an ihrem Entscheid von Anfang Woche fest. Der Nationalrat hatte am Dienstag mit 109 zu 80 Stimmen den ursprünglich vom Bundesrat beantragten Betrag genehmigt.

Bundesrat und Nationalrat möchten der Schweiz für das kommende Jahr je sieben Millionen zusätzliche Impfdosen der Hersteller Moderna und Pfizer/Biontech sichern – sowie Optionen auf weitere je sieben Millionen. (Symbolbild)

Nun ist die Einigungskonferenz am Zug. Der Ständerat sitzt am längeren Hebel. Gemäss den geltenden Spielregeln setzt sich am Schluss einer Budgetdebatte immer die für den Bund günstigere Variante durch, falls einer der Räte den Vorschlag der Einigungskonferenz ablehnt.

Keine Garantien bei Neuverhandlungen

Die Höhe des Verpflichtungskredits entscheidet darüber, wie viele Impfdosen der Bund für 2023 beschaffen kann. Bundesrat und Nationalrat möchten der Schweiz für das kommende Jahr je sieben Millionen zusätzliche Impfdosen der Hersteller Moderna und Pfizer/Biontech sichern – sowie Optionen auf weitere je sieben Millionen. Damit könnte im kommenden Jahr bis zu 28 Millionen Dosen gekauft werden.

Für den Ständerat sind das zu viele Impfdosen. Er möchte zunächst je 3,5 Millionen zusätzliche Impfdosen beschaffen. Es gehe darum, von einer Vollkaskostrategie wegzukommen, lautet der Tenor in der Kantonskammer.

Ob der Bundesrat auch die geringere Menge von sieben Millionen Impfdosen erhalten würde, ist unklar. Laut Finanzminister Ueli Maurer würden die Impfstoffverträge mit den beiden Herstellern im Falle einer Kürzung vollständig hinfällig. Es müssten in diesem Fall neue Verträge ausgehandelt werden. Der Bund könne keine Garantien geben, dass die Vorgaben des Parlamentes dann eingehalten werden könnten.

Neues Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft

Der Walliser Oberrichter Lionel Seeberger ist neues Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Die Vereinigte Bundesversammlung wählte ihn zum Nachfolger des Ende 2021 zurückgetretenen Hanspeter Uster.

Seeberger erhielt am Mittwoch 121 von 227 gültigen Stimmen. Er, der lediglich mit der Unterstützung von SVP- und Mitte-Fraktion zur Wahl angetreten war, setzte sich gegen den von der Mehrheit unterstützten Markus Schefer durch. Schefer erhielt 106 Stimmen und blieb damit unter dem absoluten Mehr von 114 Stimmen.

Der 1960 geborene Seeberger ist seit 2004 in verschiedenen Funktionen Richter respektive Oberrichter am Kantonsgericht Wallis. Dass die Minderheit ihn vorschlage, habe nichts mit politischen oder regionalen Ränkespielen zu tun sondern mit den Anforderungen an das Amt, sagte Nationalrat Lorenz Hess (Mitte/BE) namens der Minderheit.

Einzig Seeberger erfüllte alle Anforderungen

Vom neuen Mitglied der Aufsichtsbehörde seien vertiefte Kenntnisse von Strafrecht und Strafprozessrecht sowie gutes Französisch verlangt worden, sagte Hess. Diese Anforderungen erfülle nur Seeberger. Berücksichtige die Wahlbehörde die Anforderung der Ausschreibung nicht, mache sie sich unglaubwürdig.

Lionel Seeberger übernimmt für den Rest der Amtszeit den Sitz der Fachperson in der AB-BA, den bis zu seinem Rücktritt Ende 2021 Hanspeter Uster innegehabt hatte.

Der von der Mehrheit der Gerichtskommission (GK) vorgeschlagene und unterlegene Markus Schefer ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Er ist seit 2020 Präsident von Transparency International Schweiz.

Die AB-BA hat sieben Mitglieder: je einen Richter oder eine Richterin des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwälte oder Anwältinnen sowie drei Fachpersonen. Diese gehören weder einem eidgenössischen Gericht an noch sind sie in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen.

Ständerat strebt grosszügigere BVG-Reform an als der Nationalrat

Rentenniveau sichern, Finanzierung stärken und Teilzeitbeschäftigte besserstellen: Diese drei Ziele verfolgt die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Als zweite Parlamentskammer berät heute der Ständerat das Paket.

Nicht nur im Visier der Medien: Die künftige Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge beschäftigt nach dem Nationalrat ein erstes Mal auch die Vertretung der Kantone im Bundeshaus. (Archivbild)

Dabei strebt er eine grosszügigere Reform an als der Nationalrat im vergangenen Dezember. So hat es zumindest die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) vorgespurt und das Gesamtpaket ohne Gegenstimme und mit nur 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen.

Chancen an der Urne erhöhen

Damit sollen die Chancen der Reform an der Urne erhöht werden. Nicht nur Links-Grün war nach der Diskussion in der grossen Kammer überzeugt, dass deren Beschlüsse an der Urne nicht mehrheitsfähig seien.

Geringverdiener sollen laut Vorschlag der SGK-S grundsätzlich eine höhere Pensionskassenrente erhalten. Allerdings will sie die Eintrittsschwelle weniger tief ansetzen als der Nationalrat. Grosszügiger will sie dagegen mit der Übergangsgeneration verfahren.

Zur Kompensation der unbestrittenen Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent will die Kommission die ersten zwanzig Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang mit einem Zuschlag ausstatten. Dies hatten die Grünliberalen im Nationalrat noch erfolglos beantragt. Der Nationalrat möchte den Zuschlag nur an 15 Jahrgänge auszahlen.

Für 88 Prozent der Übergangsgeneration

Mit der Lösung der Ständeratskommission würden schätzungsweise siebzig Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten und 18 Prozent einen reduzierten Zuschlag. Im Modell des Bundesrates respektive der Sozialpartner wären es alle Versicherten, in jenem des Nationalrates 35 bis 40 Prozent der ersten 15 betroffenen Jahrgänge.

Für die Kommission ist die Lösung des Nationalrates zu wenig grosszügig, um vor dem Volk eine Chance zu haben. Mit ihren Vorschlägen weicht sie sowohl vom ursprünglichen Kompromiss der Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hatte, als auch vom Beschluss des Nationalrates deutlich ab.

Wie der Nationalrat will zwar auch die SGK-S Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte besserstellen. Sie wählt aber einen anderen Weg und beantragt, die Eintrittsschwelle von heute 21'510 auf 17'208 Franken zu senken. Damit würden 140'000 wenig Verdienende neu in einer Pensionskasse versichert. Der Nationalrat möchte die Eintrittsschwelle auf 12'548 Franken senken und so 320'000 Kleinverdiener neu versichern.

Die Versicherten mit tiefen Einkommen sollen aber wesentlich mehr Alterskapital ansparen können. Nach dem Willen der SGK-S sollen 85 Prozent des AHV-Lohns versichert werden.

Erst ab 25 Jahren fürs Alter sparen

Festhalten will die Kommission wie der Bundesrat am Sparalter von 25 Jahren. Der Nationalrat möchte die Möglichkeit des Alterssparens in der zweiten Säule auf zwanzig Jahre senken. Weiter will die Kommission den derzeit geltenden minimalen koordinierten Jahreslohn von 3585 Franken belassen. Bundesrat und Nationalrat wollen ihn aufheben.

Zudem sollen kleine Freizügigkeitsguthaben nicht vergessen gehen. Die SGK-S beantragt deshalb ohne Gegenstimme, dass Altersguthaben bis 2000 Franken bar bezogen werden können, wenn jemand nicht innerhalb von drei Monaten nach Austritt aus einer Pensionskasse in eine neue eintritt.

Einstimmig lehnte die Kommission schliesslich den Beschluss des Nationalrates ab, wonach auch jüngere Versicherte den bisherigen Verdienst weiterversichern können sollen, wenn ihr Einkommen sinkt. Dies sei unnötig.

Die Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht, sollte der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss im Parlament scheitern. Jenes gegen die AHV-Reform ist bereits zustande gekommen.

Nationalrat debattiert über Verbilligungen von Krankenkassenprämien

Zwei Wochen nach der Beratung der Kostenbremse-Initiative diskutiert der Nationalrat am Mittwochnachmittag über ein weiteres Volksbegehren zum Thema Gesundheitskosten. Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP hat vor allem Menschen mit tieferen Einkommen im Fokus.

Die Initiative verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen – der Bund zu mindestens zwei Dritteln. Tiefere und zunehmend auch mittlere Einkommen könnten sich die Prämien nicht mehr oder kaum noch leisten, so die Initiantinnen und Initianten.

Wie können Haushalte stärker von den steigenden Krankenkassenprämien entlastet werden? Die Meinungen hierzu dürften am Mittwochnachmittag im Nationalrat auseinandergehen. (Symbolbild)

Die Nationalratskommission empfiehlt die Initiative wie der Bundesrat zur Ablehnung. Das Volksbegehren berücksichtige lediglich die Prämienfinanzierung und enthalte keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten, so die Meinung der bürgerlichen Fraktionen.

Mit einem indirekten Gegenvorschlag will die Gesundheitskommission aber die bestehende Prämienverbilligung um über zwei Milliarden Franken ausbauen. Demnach sollen die Kantone verpflichtet werden, einen minimalen Gesamtbetrag für die Prämienverbilligung einzusetzen.

Mehrkosten von 2,2 Milliarden Franken

Anders als vom Bundesrat beantragt, sollen sie dabei auch die Verlustscheine anrechnen dürfen, die sie für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen. Zudem sollen die Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) nach den Regeln des EL-Gesetzes von Bund und Kantonen separat finanziert werden.

Die separate Finanzierung der Prämien der EL-Beziehenden würde den Bund zusätzlich 1,3 Milliarden Franken und die Kantone zusätzlich 800 Millionen Franken kosten. In der Summe dürften Bund und Kantone zusammen rund 2,2 Milliarden Franken zusätzlich aufwenden.

Das Modell des Bundesrats würde die Kantone 490 Millionen Franken mehr kosten, wovon sie nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit 380 Millionen Franken für die Übernahme der Verlustscheine einsetzen könnten.

Bundesrat über Situation besorgt

Konsens ist, dass Massnahmen gegen die steigende Prämienlast ergriffen werden müssen. Heute sind die Kantone verpflichtet, Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, eine Prämienverbilligung zu gewähren. 2019 erhielten 27 Prozent der Versicherten eine solche Verbilligung.

Die Kosten dafür beliefen sich auf knapp fünf Milliarden Franken. Davon gingen rund 2,8 Milliarden oder knapp 57 Prozent zulasten des Bundes und 2,1 Milliarden oder gut 43 Prozent zulasten der Kantone. 2010 lag deren Anteil noch bei 50 Prozent.

In den vergangenen Jahren haben einige Kantone ihren Beitrag zur Senkung der Prämien reduziert. Der Bundesrat erklärte mehrmals, dass er über diese Entwicklung besorgt sei.

Lange Debatte erwartet

Im Nationalrat dürften Initiative und Gegenvorschlag lange zu reden geben. Rund ein Viertel der Ratsmitglieder haben sich für die Debatte angemeldet. Die Gesamtabstimmung über die Vorlage dürfte erst am Donnerstagvormittag stattfinden.

Die Vorzeichen sind klar: Die SVP lehnt sowohl Initiative wie Gegenvorschlag ab. SP und Grüne setzen sich für die Volksinitiative ein, können aber auch mit einigen Elementen des Gegenvorschlags gut leben. FDP, Mitte und GLP unterstützen den von der Kommission modifizierten Gegenvorschlag.

In der ersten Sessionswoche hatte der Nationalrat fast sechs Stunden über eine zweite Volksinitiative im Gesundheitswesen diskutiert, die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei. Er beschloss schliesslich einen indirekten Gegenvorschlag dazu. Eine knappe Mitte-Links-Mehrheit stimmte gesetzlich festgelegten Kosten- und Qualitätszielen knapp zu.

Ständerat will besseren Schutz behinderter Frauen vor Missbrauch

Der Bund soll nach dem Willen des Ständerats mehr tun gegen Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen. Namentlich soll er dazu gemeinsam mit Kantonen und Verbänden Präventionsprogramme entwickeln und umsetzen.

Mit 21 zu 15 Stimmen ohne Enthaltungen nahm die kleine Kammer eine Motion der Tessiner SP-Ständerätin Marina Carobbio Guscetti an. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.

Menschen mit Behinderungen seien generell besonders gefährdet, Opfer von sexuellem Missbrauch oder häuslicher Gewalt zu werden, argumentiert Carobbio Guscetti unter Verweis auf eine Studie aus Deutschland.

In dieser Hinsicht sei die Umsetzung der Istanbul-Konvention der Vereinten Nationen gegen Gewalt an Frauen lückenhaft. Es müsse daher mehr getan werden, um auf die Betroffenen zugeschnittene Massnahmen vorzusehen und etwa den barreriefreien Zugang etwa zu Beratungsangeboten sicherzustellen.

Der Einbezug der Betroffenen sei wichtig, so die Tessiner Ständerätin. Unterstützung erhielt sie von Maya Graf (Grüne/BL). Denn diese seien häufig mit gesellschaftlichen Stereotypen konfrontiert. Die Schweiz sei bei der Umsetzung der Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Verzug, gerade auch im von Carobbio Guscetti angesprochenen Bereich, sagte Graf.

Der Bundesrat war der Ansicht, dem Anliegen der Motion werde bereits heute Rechnung getragen. Er empfahl diese daher zur Ablehnung.

Allgemeinverbindliche GAV sollen Kantonsregeln vorgehen

Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen kantonalem Recht betreffend Mindestlöhne, 13. Monatslohn und Ferienanspruch vorgehen. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat eine entsprechende Motion aus der Ratsmitte angenommen.

Der Entscheid fiel mit 28 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Die kleine Kammer kam damit auf ihren Entscheid vom Dezember 2019 zurück. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.

Die Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) hat zum Ziel, Bestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge anderslautenden Bestimmungen der Kantone zu Mindestlöhnen überzuordnen und somit die Sozialpartnerschaft vor «umstrittenen Eingriffen» zu schützen. Durch die vorgeschlagene Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes würden Rechtsunsicherheiten behoben.

Die Befürworter des Vorstosses argumentierten, dass die Sozialpartnerschaft seit über hundert Jahren den Arbeitsfrieden in der Schweiz sichere. Dies solle nicht durchs Volksentscheide zu Mindestlöhnen gefährdet werden. Heute bestehe der Missstand, dass von den Sozialpartnern vereinbarte Gesamtarbeitsverträge zwar vom Bundesrat für die ganze Schweiz für allgemeinverbindlich erklärt werden, aber durch kantonale Bestimmungen wieder ausgehebelt werden könnten.

Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung zur Motion damit, dass ein allgemeinverbindlich erklärter GAV nicht dieselbe demokratische Legitimation geniesse wie ein kantonales Gesetz. Er sei der Auffassung, dass das Spannungsfeld nicht genüge, um einen möglicherweise weitreichenden Eingriff zu rechtfertigen.

Anders als vor zweieinhalb Jahren, als der Ständerat einer ähnlich lautenden Motion mit 24 zu 18 Stimmen keine Folge gab, setzte sich dieses Mal eine Allianz von Mitte- und FDP-Fraktion durch. Nun ist der Nationalrat am Zug.

Ständerat will nachhaltigen Tourismus zusätzlich fördern

Der Schweizer Tourismus soll mit einem zusätzlichen Unterstützungsprogramm gefördert werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten will der Ständerat prüfen.

Die kleine Kammer nahm am Dienstag einerseits oppositionslos eine Motion von Nationalrat Damien Cottier (FDP/NE) an. Der Vorstoss fordert, angesichts der Pandemie «rasch ein wirksames Unterstützungsprogramm» für den Tourismus zu lancieren. Im Fokus stehen Investitionen zugunsten der Nachhaltigkeit und Innovationen. Der Bundesrat soll sich gemäss der nun überwiesenen Motion auf die bestehenden Förderinstrumente stützen.

Der Ständerat nahm – mit 29 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen – eine zweite Motion von Hans Stöckli (SP/BE) an. Diese will langfristige Finanzierungsmöglichkeiten bei Projekten für nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung ermöglichen. Dieser Vorstoss geht an den Nationalrat.

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Ständerat gegen Notzulassung für Insektizid gegen Zuckerrüben-Virus

Zuckerrübenbauern in der Schweiz müssen auf eine Notzulassung des verbotenen Neonicotinoids «Gaucho» verzichten. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Standesinitiative diskussionslos abgelehnt.

Eine Standesinitiative aus dem Kanton Freiburg verlangt gleich lange Spiesse für den Schweizer Zucker. Die Notzulassung hätte für drei Jahre gelten sollen, solange, bis die Forschung zur Bekämpfung der virösen Vergilbung Lösungen aufzeigt. Die Landwirte in zehn Ländern der Europäischen Union (EU), darunter Frankreich, hatten 2020 eine Notbewilligung für den Einsatz des umstrittenen Mittels erhalten.

Der Rat folgte indes seiner vorberatenden Kommission und wies das Begehren ab.

Zwar hätten die Rübenpflanzer insbesondere im Jahr 2020 beachtliche Einbussen erlitten, würdigte Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) die Probleme in diesem Bereich. Der Bund habe jedoch unterdessen zwei Alternativprodukte zugelassen – nach einem Runden Tisch mit Akteuren der Branche und von Umweltschutzorganisation ins Leben gerufen.

Zudem seien auch in der Forschung Fortschritte erzielt worden im Hinblick auf die Züchtung von resistenteren Sorten. Damit habe sich die Ausgangslage deutlich verbessert. Imker und Umweltschützer stellen sich der Forderung der Schweizer Rübenpflanzer vehement entgegen, weil Neonicotinoide ein Risiko für die bestäubenden Insekten sind.

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Schweizer Rübenpflanzer erlitten insbesondere im Jahr 2020 beachtliche Einbussen.

Ständerat will mehr moderne Landwirtschaftsmaschinen auf den Äckern

Bäuerinnen und Bauern sollen sich mit À-fonds-perdu-Beiträgen des Bundes umweltschonende landwirtschaftliche Maschinen anschaffen dürfen. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion angenommen.

Der Entscheid für den Vorstoss fiel mit 31 zu 7 Stimmen. Motionär Werner Salzmann (SVP/BE) gab erfolgreich zu bedenken, dass heute viele Betriebe nicht in der Lage seien, sich mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen auszurüsten, weil diese zu teuer seien.

Deshalb solle das Landwirtschaftsgesetz angepasst werden, sodass der Kauf von Maschinen und Verfahren, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen, mit À-fonds-perdu-Beiträgen und Investitionskrediten unterstützt werden können. Bestimmungen zur Vermeidung einer Überausstattung und zur Erreichung einer Mindestnutzungsschwelle sind gemäss Motionstext vorzusehen.

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab und machte insbesondere formelle Gründe geltend. So sei die Frage im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik zu behandeln, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Das Parlament hatte beschlossen, diese Vorlage zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht vorgelegt hat.

SDA/Redaktion Tamedia