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AboFragen und Antworten zum neuen Gesetz
«Nein heisst Nein»: Das bedeutet der Entscheid des Ständerats

Tausende Frauen forderten in den letzten Jahren an Demonstrationen eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung beim Sexualstrafrecht – wie hier am 21. Mai in Zürich. Der Ständerat ist ihnen nicht gefolgt.
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Was hat der Ständerat am Dienstag beschlossen?

Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn der Täter es ignoriert, dass das Opfer den Sex abgelehnt hat – sowohl verbal als auch nonverbal. Der Ständerat hat sich für die sogenannte Widerspruchslösung entschieden, auch bekannt als «Nein heisst Nein». Die Änderung des Sexualstrafrechts bedeutet, dass für eine Vergewaltigung nicht mehr, wie bisher, eine Nötigung vorliegen, dass also keine körperliche oder psychische Gewalt ausgeübt werden muss. Zudem können sowohl Täter aus auch Opfer Männer und Frauen sein: Auch ein Mann kann vergewaltigt werden, auch eine Frau kann eine Vergewaltigerin sein.

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