Alpine Solaranlage MorgetenVerwaltungsgericht bremst den Solarexpress aus
Stillstand bei der Solaranlage Morgeten: Das Gericht sieht sich für eine Beschwerde nicht zuständig und reicht sie an die Baudirektion weiter.
Aus dem Solarexpress ist längst ein Bummler geworden: Mehrere der ursprünglich vorgesehenen Projekte für Solaranlagen in den Alpen wurden bereits wieder begraben, weil vor Ort die Skepsis überwog. Und jene Projekte, die noch konkret weiterverfolgt werden, verzögern sich.
Das trifft auch auf die geplante Solaranlage oberhalb der Alp Morgeten bei Oberwil zu: Zwar erhielt das Projekt im Mai 2024 die Baubewilligung – als erstes der Projekte der Solarexpress-Initiative –, dagegen reichten die Stiftung Landschaftsschutz, der Schweizer Alpen-Club und Mountain Wilderness jedoch Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.
Verwaltungsgericht schafft einen Präzedenzfall
Der Entscheid des Gerichts macht klar: So bald wird bei der Alp Morgeten nicht gebaut. Denn die Behörde sieht sich für die Beurteilung der Beschwerde gar nicht zuständig. Stattdessen soll sich zunächst die bernische Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) darum kümmern. Damit schafft das Gericht einen Präzedenzfall.
Tatsächlich ist es ungewöhnlich, dass Baubeschwerden direkt vom Regierungsstatthalteramt zum Verwaltungsgericht wandern. In aller Regel fungiert eine verwaltungsinterne Stelle als zweite Instanz.
Allerdings ist in der kantonalen Einführungsverordnung zum Energiegesetz betreffend Photovoltaikgrossanlagen explizit das Verwaltungsgericht – und damit eine Justizbehörde ausserhalb der Verwaltung – als Beschwerdeinstanz festgehalten. Damit hätten die Bewilligungsverfahren für die alpinen Solaranlagen verkürzt werden sollen.
Das Gericht ist (noch) nicht zuständig
Nun kommt das Verwaltungsgericht jedoch zum Schluss, dass diese Regelung nicht rechtens sei. Es gebe keine ausreichende Dringlichkeit für eine Abweichung vom zweistufigen Rechtsmittelweg, hält das Gericht fest. Also sei wie üblich die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern Beschwerdeinstanz.
Entsprechend leitet das Verwaltungsgericht den Entscheid zur Beschwerde gegen die Solaranlage auf der Alp Morgeten an die BVD weiter.
Tatsächlich hatten die Beschwerdeführer unter anderem offene Rechtsfragen ins Feld geführt. Ausserdem beanstandeten die drei Verbände mitunter die «unzureichende Koordination» zwischen der Baubewilligung, dem Umweltbericht und der Stromerschliessung. Sie hatten jedoch auch ökologische Bedenken: So kritisierten sie die Stromableitung durch eine Moorlandschaft.
Die Solaranlage Morgeten soll künftig 12 Gigawattstunden elektrischen Strom produzieren und erneuerbare Energie für 3000 Haushalte liefern. Die Kosten für das Vorhaben werden auf 13 bis 16 Millionen Franken geschätzt.
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