Abstimmung vom 27. SeptemberJagdgesetz: Der Rückblick
Kantone sollten Wölfe künftig zum Abschuss freigeben können, auch wenn sie noch keinen «Schaden» angerichtet haben. Wer dafür war, wer dagegen – und was unsere JournalistInnen dazu publizierten.
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Darum gings
In der Schweiz leben mittlerweile wieder etwa 100 Wölfe, rund die Hälfte davon allein im Kanton Graubünden. Das Parlament hat deshalb das Jagdgesetz von 1986 überarbeitet. Zwar wäre damit der Wolf eine geschützte Tierart geblieben, doch hätten die Kantone neu den Bestand ohne Zustimmung des Bundes regulieren können.
Der Wolf sollte so seine Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren sowie weniger Schäden an Schafen und Ziegen anrichten. Zudem hätten Bund und Kantone Wolfsrisse nur noch vergütet, wenn die Tierhalter die «zumutbare» Schutzmassnahmen ergriffen hätten.
Das Gesetz hätte eine Reihe weiterer Neuerungen gebracht. So etwa wäre für Jäger die Nachsuche nach verletzten Wildtieren obligatorisch geworden. Auch sollte der Schutz verschiedener Wildtierarten verbessert werden.
Das sagten die Befürworter
Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments befürworteten die Revision. Für sie hätte das Gesetz den Schutz vieler Wildtierarten gestärkt. Zudem hätte es eine pragmatische Lösung für den Umgang mit dem wachsenden Wolfsbestand geboten: Der Wolf wäre eine geschützte Tierart geblieben, auch wären die Rudel erhalten geblieben. Hinter dem Gesetz standen SVP, FDP, CVP und BDP, ebenso der Schweizer Bauernverband und der Verband Jagdschweiz.
Das sagten die Gegner
Naturschutzverbände ergriffen das Referendum. Mit den neuen Regeln würden vorsorglich und grundlos geschützte Tiere abgeschossen, argumentierten sie. Auch sahen sie den Artenschutz in der Schweiz gefährdet. Und sie befürchteten, dass der Bundesrat weitere geschützte Tiere zum Abschuss freigeben könnte. Auch SP, Grüne, GLP sowie EVP lehnten die Revision ab, ebenso der Schweizerische Forstverein.
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sth
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