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Abstimmung zum Jagdgesetz
Umweltverbände greifen Sommaruga an

Gegner des Jagdgesetzes an einer Medienkonferenz – mit ausgestopftem Biber im Vordergrund.
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Für gewöhnlich sind es bürgerliche Kreise, die sich mit dem Umweltdepartement (Uvek) von Simonetta Sommaruga im Clinch befinden. Nun aber kommt die Kritik von der anderen Seite: Mehrere Umweltverbände, darunter Pro Natura und WWF Schweiz, werfen dem Uvek vor, Abstimmungspropaganda zu betreiben. Auslöser ist das revidierte Jagdgesetz, das unter anderem den Umgang mit der wachsenden Zahl von Wölfen in der Schweiz neu regeln soll. Umstritten ist nicht nur das Gesetz, gegen das die Umweltverbände das Referendum ergriffen haben. Für Unmut sorgt nun auch, dass noch vor der Volksabstimmung vom 27. September dessen Feinschliff vorliegt – in Form der revidierten Jagdverordnung, die der Bundesrat im Mai in die Anhörung geschickt hat.

Die Umweltverbände halten es für «nicht möglich, eine fundierte inhaltliche Stellungnahme» dazu abzugeben, bevor das Stimmvolk über das Gesetz befunden hat. Das zeigt ein unveröffentlichtes Schreiben ans Uvek respektive ans federführende Bundesamt für Umwelt (Bafu), das vom 11. Juni datiert und dieser Zeitung vorliegt. Die Umweltverbände ersuchen das Amt daher, die Frist für die Anhörung vom 9. September bis mindestens 31. Oktober zu verlängern, also auf die Zeit nach der Abstimmung. Das Uvek dagegen will noch vor dem Urnengang «soweit wie möglich Klarheit» zur Umsetzung des Gesetzes schaffen.

Abstimmungspropaganda des Bundes?

Worum sich der Konflikt dreht, zeigt stellvertretend folgendes Beispiel. In seiner Mitteilung vom 8. Mai erwähnt das Uvek an prominenter Stelle, mit der Verordnung werde insbesondere die Bestandesregulierung von Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger ausgeschlossen; dies entspreche dem Willen des Parlaments, die Verordnung stärke den Schutz der geschützten Tierarten. «Solche Aussagen tönen nur vordergründig gut», sagt Urs Leugger-Eggimann, Präsident des Vereins «Jagdgesetz Nein» und Zentralsekretär von Pro Natura. Die mehrfach wiederholte Bekräftigung, das Parlament habe die Regulierung dieser Tierarten abgelehnt, erwecke den Eindruck, dass es solche Pläne nie gehegt habe. Doch das Gegenteil sei der Fall.

In der Tat standen etwa Luchs und Biber auf der Regulierungsliste, ehe das Parlament sie in letzter Minute wieder strich. Ansonsten, so die Befürchtung vieler, wäre das Gesetz überladen und damit in der Volksabstimmung gefährdet. Dem Parlament steht es jederzeit frei, den Bundesrat zu beauftragen, die Regulierungsliste zu erweitern. Doch über dieses Szenario, so monieren die Umweltverbände, schweige sich das Uvek aus. Für sie erweckt die «offensive Kommunikation» den Eindruck einer «intensiven Einflussnahme» auf den Abstimmungskampf.

Die Befürworter der Gesetzesrevision zeigen sich über die Kritik erstaunt. «Normalerweise wirft man der Exekutive vor, dass sie ein Gesetz präsentiert, ohne dass man die Ausführungsbestimmung dazu kennt», sagt David Clavadetscher, Geschäftsführer von Jagdschweiz. Die Revision der Jagdverordnung basiere auf dem Gesetz, welches das Parlament verabschiedet habe. Der Vernehmlassungsprozess laufe so wie bei jeder anderen Verordnungsrevision auch.

Experte widerspricht

Auch Alain Griffel, Staatsrechtler an der Universität Zürich, hält es weder für «anstössig» noch für «unzulässig», schon vor einer Referendumsabstimmung eine Gesetzesrevision zu konkretisieren. «Denn darin kann nicht nur der Versuch einer Einflussnahme, sondern auch eine informatorische Hilfestellung für die Stimmbürger erblickt werden», sagt Griffel, der die Gesetzesvorlage persönlich ablehnt. Es sei zudem klar, dass die definitive Verordnung, die erst nach der Abstimmung vorliegen wird, vom Entwurf abweichen könne. Das skizzierte Szenario ist keineswegs neuartig. Am 21. Mai 2017 etwa befand das Stimmvolk über die Energiestrategie 2050, gegen die die SVP das Referendum ergriffen hatte. Bereits zuvor, im Februar, hatte der Bundesrat die Umsetzung konkretisiert und die Revision verschiedener Verordnungen im Energiebereich in die Vernehmlassung geschickt.

Das Bafu spricht von einem «üblichen Vorgehen». Den Vorwurf der Umweltverbände hält es deshalb für ungerechtfertigt: «Es geht einzig darum, für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor der Abstimmung soweit wie möglich Klarheit zu schaffen.» Eingriffe in den Bestand von Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger seien nicht zulässig, wie dies schon das Parlament so beschlossen habe. Das Schreiben der Umweltverbände hat das Bafu mittlerweile beantwortet: abschlägig. Der Bundesrat habe die Frist zur Stellungnahme wegen der Sommerferien bereits um einen Monat verlängert und auf den 9. September terminiert. Eine Fristerstreckung sei deshalb nicht möglich.

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