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Auch Luchs und Biber können auf der «Abschussliste» landen

«Die Eingriffe bleiben auf Steinbock und Wolf beschränkt», versichert das Bundesamt für Umwelt. Ein Jäger bei der Bündner Hochjagd. Foto: Keystone
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In den kommenden Wochen wird der Wolf im Fokus einer wohl hitzigen Debatte stehen. Gleichwohl geht es am 17. Mai bei der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz nicht nur um die Frage, ob nebst dem Steinbock neu dieses Grossraubtier reguliert werden darf. Auch andere geschützte Tierarten wie zum Beispiel der Biber oder der Luchs können auf dieser Liste landen. Der Entscheid dazu obliegt allein dem Bundesrat; so sieht es die Vorlage vor.

«Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Parlament Druck macht, die Liste zu erweitern», sagt Jonas Schmid vom WWF Schweiz, einem jener Umweltverbände, die das Referendum gegen die Gesetzesrevision ergriffen haben. Für sie ist diese Liste nichts anderes als eine «Abschussliste».

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dagegen versichert: «Die Eingriffe bleiben auf Steinbock und Wolf beschränkt.» Der Bundesrat könne zwar weitere Arten als regulierbar bezeichnen, sofern «sachliche Gründe» vorlägen. «Für den Luchs, den Biber, den Graureiher und den Gänsesäger hat das Parlament dies jedoch bereits ausdrücklich abgelehnt.»

Damit bringe das revidierte Gesetz ihnen mehr Schutz. Ähnlich hat sich jüngst Umweltministerin Simonetta Sommaruga geäussert. «Es gibt keinen Anlass, dass wir andere Tiere jetzt auf diese Liste nehmen.» Das Parlament habe bereits sehr deutlich Stellung genommen, so die SP-Magistratin.

Das «Biber-Trickli»

In der Tat hat das Parlament gegen eine Listenerweiterung votiert – allerdings erst, als die Umweltverbände die Referendumskeule zu schwingen begannen. Zuvor wurden andere Pläne gewälzt. Der damalige SVP-Ständerat Roland Eberle zum Beispiel forderte 2018, dass der fragliche neue Passus im Jagdgesetz keinesfalls eine «Lex Lupus» sein dürfe. «Er muss auch für Steinböcke, für Höckerschwäne, für den Biber und den Luchs gelten.»

Bereits zuvor hatten in der Vernehmlassung zum neuen Gesetz mehrere Kantone die Regulierung des Gänsesägers oder der Graugans verlangt – manche Interessenverbände wollten auch den Bären oder den Goldschakal zur Regulierung freigeben.

Es sind solche Versuche, die bei den Umweltverbänden die Befürchtung wecken, dass das Parlament nach der Abstimmung am 17. Mai auf eine Erweiterung der Liste drängen wird. «Statt offen dazu zu stehen, wird dies nun kaschiert», sagt Schmid vom WWF Schweiz. Als Beispiel nennt Schmid die Kontroverse um den Biber. Erst im letzten Sommer – das drohende Referendum der Umweltverbände vor Augen – krebste die Ständeratskommission zurück und schlug vor, den Biber von der Abschussliste zu streichen: ein Antrag, der sich in der Folge im Parlament durchsetzte.

Mit diesem «Biber-Trickli» habe das Parlament versucht, eine missratene Vorlage «aufzuhübschen», sagt Schmid vom WWF Schweiz. «Die Befürworter befürchten, dass das Volk die Vorlage ablehnt, wenn neben dem Wolf auch noch andere geschützte Tierarten auf der Liste stehen.»

«Immer mit offenem Visier»

Franz Ruppen spricht von einem haltlosen Vorwurf. Der Walliser SVP-Nationalrat hat bis zuletzt dafür gekämpft, die Liste um den Biber und den Luchs zu erweitern, also «immer mit offenem Visier. «Im Übrigen», so Ruppen, «ist der Bundesrat nicht frei bei der Listung von weiteren geschützten Arten, deren Bestände reguliert werden können sollen.» Er werde plausibel nachweisen müssen, dass eine zu listende Art unerwünschte Auswirkungen auf Lebensräume oder die Artenvielfalt habe. Oder dass eine Art relevante Schäden oder konkrete Gefährdungen verursache, die durch Eingriffe in den Bestand verhindert werden könnten.

Wie der bürgerlich dominierte Bundesrat mit seiner Macht über die Listengestaltung umgeht, darüber lässt sich heute nur mutmassen. «Der Druck aus dem Parlament, aber auch aus den Kantonen, wird beträchtlich sein», vermutet SP-Ständerat Daniel Jositsch. Umso schwerer wiegt für den SP-Ständerat der Paradigmenwechsel, den die Revision bringt: Neu müssen die Kantone für Abschüsse das Bafu nur noch anhören – und nicht mehr dessen Zustimmung einholen.