Abstimmung vom 27. SeptemberKinderabzug: Der Überblick
Das Parlament will den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6500 auf 10'000 Franken erhöhen. Und für die Fremdbetreuung sollen bis zu 25’000 Franken pro Jahr und Kind abzugsfähig werden. Die SP hat das Referendum ergriffen.
Darum gehts
Eltern sollen die Kosten für von Dritten betreute Kinder mit bis zu 25'000 Franken von der Bundessteuer abziehen können. Zusätzlich hat das Parlament die Vorlage mit der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs aufgestockt.
Laut Bundesrat zahlen rund 40 Prozent der Familien in der Schweiz wegen ihres zu tiefen Einkommens keine direkten Bundessteuern. Sie haben damit nichts vom höheren Abzug. Profitieren könnten hingegen jene 60 Prozent der Familien, die die direkte Bundessteuer schulden.
Nach Schätzungen des Bundesrats würden die höheren Kinderabzüge zu Steuerausfällen von zusammen 380 Millionen Franken führen; 80 Millionen Franken entfallen auf die Kantone. 370 Millionen Franken fallen wegen der höheren allgemeinen Kinderabzüge weg.
Für Familien und Verheiratete gibt es neben dem allgemeinen Kinderabzug und dem Abzug für Drittbetreuungskosten für Kinder noch weitere Sozialabzüge.
Der Zweiverdiener-Abzug beträgt 2020 mindestens 8100 und höchstens 13'400 Franken. Hinzu kommt der Verheirateten-Abzug von 2600 Franken.
Und wer erwerbsunfähige oder teilweise erwerbsunfähige Menschen unterstützt – ausgenommen Ehegatten und Kinder – kann zudem einen Unterstützungsabzug von 6500 Franken geltend machen, wenn die dafür getätigten Auslagen mindestens diesem Betrag entsprechen.
Das sagen die Befürworter
Gut ausgebildete Frauen, insbesondere hochqualifizierte Mütter, müssten sich heute ein höheres Arbeitspensum teuer erkaufen, sagt Hans-Ulrich Bigler, der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv) im Namen des Pro-Komitees: Erstens mit einem Rutsch in eine höhere Steuerklasse und zweitens mit hohen Kosten für die externe Kinderbetreuung. Deshalb sei es nicht verwunderlich, dass gerade diese Eltern häufig davor abgeschreckt würden, ihr Erwerbspensum zu erhöhen. Die Vorlage sei ein erster wichtiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mit der Vorlage zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten würden die richtigen Impulse gesetzt: Die Mutterschaft dürfe für weibliche Fachkräfte kein Grund mehr sein, auf ihr gewünschtes Erwerbsleben zu verzichten.
Das sagen die Gegner
Weil die SP das Referendum ergriffen hat, hat am 27. September das Volk das letzte Wort. Was die Bürgerlichen im Parlament eine Entlastung der Familien nannten, stört vor allem Sozialdemokraten und Grüne. Der höhere allgemeine Abzug nütze Topverdienern am meisten, die etwa 6 Prozent der Haushalte ausmachten, begründet die SP ihr Referendum, das die Grünen und auch ein liberales Komitee unterstützen.
Auch ein liberales Komitee spricht von einem «Selbstbedienungspaket». Das Aufnehmen einer Erwerbsarbeit werde mit jedem Kind weniger attraktiv. Der höhere allgemeine Kinderabzug sei eigentlich die Einführung der SVP-Familieninitiative durch die Hintertür.
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cpm/sda
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