Abstimmung am 27. SeptemberHier dürften Wölfe künftig abgeschossen werden
Das Parlament will den Wolfsschutz lockern. Der Bundesrat hat nun präzisiert, die Raubtiere dürften nur in der Nähe von Siedlungen und Schafherden legal geschossen werden.
Das Parlament hat den Wolfsschutz gelockert. Das Volk wird darüber im September an der Urne befinden. Vor der Abstimmung will der Bundesrat Klarheit schaffen. Geht es nach ihm, dürften Wölfe nur in der Nähe von Siedlungen oder Schafherden abgeschossen werden.
Das revidierte Gesetz erlaubt den Kantonen unter bestimmten Bedingungen, Wolfsrudel vorausschauend zu regulieren. Damit hat das Parlament auf die wachsende Zahl von Wölfen reagiert. Der Wolf bleibt aber auch mit dem revidierten Jagdgesetz eine geschützte Tierart und darf nicht gejagt werden, wie der Bundesrat am Freitag festhielt. Die Rudel bleiben erhalten.
Mit der nun in die Vernehmlassung geschickten Revision der Jagdverordnung will der Bundesrat dafür sorgen, dass vor dem Urnengang die Details zur Umsetzung klar sind. Definiert werden insbesondere die Voraussetzungen für eine Bestandesregulierung.
Nicht zulässig wäre gemäss Bundesrat beispielsweise der Wolfsabschuss, wenn sich die Rudel fernab von Siedlungen oder Schafherden aufhalten. Generell müssten die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich seien. Dabei müssten sie die Verhältnismässigkeit wahren. Weiter sind die Kantone in Gebieten mit Wolfsrudeln verpflichtet, die Bauern über Massnahmen zum Schutz von Herden informieren.
Das neue Jagdgesetz kommt am 27. September zur Abstimmung – fast fünf Monate später als ursprünglich geplant. Wegen der Corona-Pandemie hat der Bundesrat den Urnengang vom 17. Mai annulliert. Zur Jagdverordnung können interessierte Kreise bis am 9. September Stellung nehmen.
SDA
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