Konsum, Verkehr, AltersvorsorgeVorschriften gegen Autolärm und höheres Rentenalter für Frauen: Das ändert sich im Jahr 2025
Unsere Übersicht zeigt, welche Folgen neue Gesetzesanpassungen für Konsumentinnen und Konsumenten im kommenden Jahr haben.
- Schweizerinnen und Schweizer zahlen bei Auslandeinkäufen neu schon ab 150 Franken Mehrwertsteuer.
- Der Detailhandel kann nun Produkte unbefristet lange als Aktion anpreisen.
- Ab März darf man auf gewissen Strecken und bei gutem Wetter per Autopilot fahren.
- Das Rentenalter für Frauen steigt um drei Monate.
Aktionspreise: Beliebig lange Dauer
Bisher darf der Detailhandel seine Kundschaft nur während einer befristeten Zeit mit verlockenden Aktionspreisen ködern. Konkret gilt die Halbierungsregel: Wenn ein Paar Schuhe einen Monat lang für 100 Franken angeboten wurde, darf ein Laden sie höchstens zwei Wochen lang mit beispielsweise 40 Prozent Rabatt bewerben. In keinem Fall sollte die Aktion aber länger als zwei Monate dauern.
Neu kann der Detailhandel neben der Halbierungsregel auch folgende Variante wählen: Nach 30 Tagen im Verkaufsregal darf ein Produkt mit einem Aktionspreis angepriesen werden. Beim erwähnten Paar Schuhe kann sich die Händlerin also zum Beispiel auch zwei Jahre später noch auf den ursprünglichen Preis beziehen und 80 Prozent Rabatt versprechen. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es deshalb nicht falsch, bei scheinbar verlockenden Aktionspreisen vermehrt mit der Konkurrenz oder Onlineshops zu vergleichen.
Wer das Gesicht verhüllt, wird gebüsst
Ab 2025 darf an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht nicht mehr verhüllt werden. Verstösse werden in der Regel mit Ordnungsbussen von 100 Franken geahndet. Das Gesetz sieht jedoch Bussen von bis zu 1000 Franken vor. Diese können ausgesprochen werden, wenn sich jemand weigert, die Ordnungsbusse von 100 Franken zu begleichen.
Es gibt mehrere Ausnahmen vom Verhüllungsverbot vor. So zum Beispiel in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zum Schutz gegen Kälte, für künstlerische Darbietungen, zum Gesundheitsschutz und für anderes mehr. Der Grund für die Einführung der neuen Regelung ist das Ja der Stimmbevölkerung im Jahr 2021 zur Burka-Initiative.
Shoppen im Ausland: Tiefere Wertfreigrenze
Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland Waren einkaufen, müssen bei der Einfuhr neu schon ab 150 Franken die inländische Mehrwertsteuer entrichten. Bisher lag diese sogenannte Wertfreigrenze bei 300 Franken. Mit diesem Schritt soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Detailhandels gestärkt werden. Gemäss einer Schätzung der Universität St. Gallen müssen am Zoll künftig rund doppelt so viele Einkäufe versteuert werden. Die neue Regelung gilt nur für Leute, die mit ihren Einkäufen selbst über die Grenze fahren. Bei Onlineeinkäufen muss weiterhin der Steuerbetrag über 5 Franken liegen, damit er überhaupt erhoben wird.
Das Auto übernimmt das Steuer
Ab März dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Autobahn das Steuer loslassen. Mit der entsprechenden Technologie ausgestattete Fahrzeuge sind dann im Autopilot unterwegs und können selbst beschleunigen, bremsen oder die Spur wechseln. Das wird aber nur tagsüber bei guten Wetterverhältnissen auf bestimmten Autobahnabschnitten zulässig sein. Bei Nacht und Regen ist der Autopilot nicht genügend sicher. Die Hersteller Mercedes und BMW bieten Fahrzeuge an, die am ehesten die Bedingungen für das Fahren mit dem Autopiloten erfüllen dürften. Tesla voraussichtlich noch nicht.
Schärfere Vorschriften gegen lärmige Autos
Es sind vor allem Fahrerinnen und Fahrer von Sportwagen, die das «Pop and Bang» mögen. Das ist ein Knallgeräusch, das man hört, wenn sich Treibstoff im Auspuff entzündet. Das kann durch die Fahrweise oder eine Modifikation am Auto erzeugt werden. Das Erzeugen von solchen Geräuschen ist ab dem neuen Jahr verboten.
Neu ist zudem vermeidbarer Autolärm zu jeder Tageszeit untersagt und nicht mehr nur nachts sowie in Wohnquartieren. Auch Bussen werden erhöht: Wer den Motor unnötigerweise laufen lässt und dabei erwischt wird, bezahlt neu 80 statt wie bisher 60 Franken.
Umweltzuschlag auf Flugtickets der Swiss
Gemäss Vorgaben der EU müssen bei Fluggesellschaften ab 2025 mindestens zwei Prozent der verwendeten Treibstoffe aus umweltfreundlicherem Biokerosin (SAF) stammen. Es ist vorgesehen, den SAF-Anteil bis 2050 auf 70 Prozent zu erhöhen. Das ist mit ein Grund dafür, dass die Lufthansa-Gruppe – zu der auch die Swiss gehört – ab kommendem Jahr auf Flugtickets einen Umweltkostenzuschlag erhebt. Dieser beträgt je nach Distanz und Buchungsklasse zwischen 1 und 72 Franken.
SRF stellt UKW-Betrieb ein
Wer noch ein altes UKW-Radio nutzt, empfängt im neuen Jahr keine SRF-Sender mehr. Denn diese stellen den UKW-Betrieb ein. Betroffen sind nicht zuletzt Autofahrerinnen und Autofahrer, die noch ein älteres Empfangsgerät eingebaut haben. Einige andere Radiosender können noch auf UKW empfangen werden. Doch spätestens Ende 2026 – wenn die UKW-Konzessionen auslaufen – ist auch damit Schluss. Wer weiterhin Radio hören will, muss auf ein Gerät wechseln, das den Sendestandard DAB+ unterstützt.
Neue Genehmigung für Einreise nach Grossbritannien
Für einen Ausflug nach Grossbritannien benötigen Reisende aus der Schweiz und der EU ab 2. April 2025 eine elektronische Genehmigung. Das gilt auch für Kinder. Diese sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA) kostet zehn Pfund und kann ab 5. März auf der Website der britischen Regierung oder über die «UK ETA»-App beantragt werden. Die Bearbeitungszeit dauert üblicherweise einige wenige Tage. Sie ist zwei Jahre oder bis zum Ablauf des damit verknüpften Passes gültig und ermöglicht mehrere Reisen.
Höheres Rentenalter für Frauen
Im September 2022 sagte die Schweizer Stimmbevölkerung knapp Ja zur AHV-Reform. Diese sieht eine schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre vor. 2025 steigt nun dieses Referenzalter erstmals um drei Monate. Betroffen sind 1961 geborene Frauen. Danach steigt das Referenzalter jährlich jeweils um weitere drei Monate bis auf 65 Jahre.
Renten und Ergänzungsleistungen steigen
Anfang Jahr werden AHV- und IV-Renten an die Teuerung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Die Mindestrente steigt somit von 1225 auf 1260 Franken pro Monat. Die Höchstrente von 2450 auf 2520 Franken. Bei den Ergänzungsleistungen gibt unter anderem höhere Beiträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs – Alleinstehende erhalten nun bis zu 20’670 Franken (bisher 20’100).
Bei der Säule 3a sind nachträgliche Zahlungen erlaubt
Bisher musste man bis spätestens Ende Dezember in die Säule 3a einbezahlt haben, damit man den Betrag für dieses Jahr bei den Einkommenssteuern abziehen konnte. Neu sind auch rückwirkende Einzahlungen möglich. Erstmals darf man im Jahr 2026 nachträglich für 2025 auf das 3a-Konto überweisen. Dies aber nur, wenn für 2026 bereits der Maximalbetrag einbezahlt ist. Entsprechend dürfen in diesem Fall Steuerpflichtige für das Jahr 2026 einen höheren Abzug geltend machen. Steuerlich interessant ist eine nachträgliche Einzahlung vor allem, wenn beispielsweise aufgrund einer Lohnerhöhung oder einer Heirat das Einkommen deutlich steigt.
Krankenkasse: Kurzfristiger Wechsel zu günstigem Modell
Wer sich bei der Krankenkasse erst im neuen Jahr für ein kostengünstigeres Modell entschliesst, muss damit nicht mehr bis November warten. Denn neu ist es möglich, unterjährig von einem Modell mit freier Arztwahl zu einem Hausarzt-, HMO- oder Telemedizin-Modell zu wechseln, für die tiefere Prämien verrechnet werden. Der unterjährige Wechsel ist allerdings nur innerhalb der aktuellen Krankenkasse erlaubt. Weiterhin nicht möglich ist ein Wechsel von einem alternativen Modell zum anderen – also beispielsweise von Hausarzt zu HMO.
Die Preise für gewisse Tabakprodukte steigen
Der Bundesrat erhöht auf Anfang 2025 die Steuersätze für gewisse Tabakprodukte. Das gilt zwar nicht für herkömmliche Zigaretten, da hier der vom Bundesrat durchsetzbare Höchsttarif bereits 2013 erreicht worden ist. Doch bei Feinschnitttabak zum Selberdrehen von Zigaretten, bei Tabakprodukten zum Erhitzen und bei Snus führt die Steuererhöhung zu einem Preisaufschlag von rund 40 Rappen je Packung.
Erbschaften: Mehr Klarheit bei grenzüberschreitenden Fällen
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz neue Bestimmungen im internationalen Erbrecht in Kraft. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu erhöhen und Zuständigkeitskonflikte zwischen Schweizer und ausländischen Behörden zu minimieren. Neu können beispielsweise Doppelbürger frei wählen, ob das Erbrecht der Schweiz oder des anderen Landes angewendet werden soll. In der Schweiz sind aber die schweizerischen Pflichtteile trotzdem zu berücksichtigen.
Diskriminierungsverbot bei Blutspenden
Neue gesetzliche Bestimmungen sehen vor, dass ab 2025 niemand mehr aufgrund der sexuellen Orientierung von der Blutspende ausgeschlossen werden darf. Bisher wurden schwule und bisexuelle Männer teilweise nicht zu Blutspenden zugelassen. Nun soll anstelle solch pauschaler Kriterien unter anderem das persönliche Risikoverhalten den Ausschlag geben, ob jemand Blut spenden darf oder nicht. Mit der neuen Regelung wird zudem gesetzlich verankert, dass die Blutspende unentgeltlich ist.
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