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Ab 2025 steigen die Renten von AHV und IV um 2,9 Prozent. Der Bundesrat hebt die Minimalrente um 35 auf 1260 Franken an.
Die minimale Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken – das entspricht einem Zustupf von 35 bis 70 Franken. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken, die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat.
Der Bundesrat hat die Renten von AHV und IV gemäss Mitteilung vom Mittwoch gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst. Alle zwei Jahre muss geprüft werden, ob die Renten an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen.
Die Erhöhung der Familienzulagen ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Sie macht 7,1 Prozent aus. Die Familienzulagen sollen die Kosten von Eltern für den Unterhalt der Kinder teilweise ausgleichen. Der Bund legt für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen einen Mindestansatz pro Kind und Monat fest.