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News-Ticker zur Herbstsession
Ständerat verabschiedet Christian Levrat | Massnahmenpaket gegen missbräuchliche Konkurse

Das Wichtigste in Kürze:

Nationalrat verlängert Gentech-Moratorium

Der Nationalrat hat das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre bis Ende 2025 verlängert. Er hat die entsprechende Botschaft des Bundesrates mit 144 zu 27 Stimmen bei 19 Enthaltungen gutgeheissen.

Die Enthaltungen stammten aus den Reihen der Grünliberalen. Abgelehnt wurde die Verlängerung des Moratoriums von der Mehrheit der Freisinnigen sowie einzelnen Vertretern der SVP. Für die grosse Mehrheit des Rates stand eine Verlängerung indes ausser Frage. Das Geschäft geht in den Ständerat. Eine Annahme gilt als sicher.

SP, Grüne, Mitte und SVP liessen auch Anträge der FDP und GLP abblitzen, die wenigstens neue gentechnische Verfahren wie die Genom-Editierung vom Moratorium ausnehmen wollten. Mit der sogenannten Genschere wisse man im Gegensatz zu den herkömmlichen Verfahren mit Bestrahlung und Chemie genau, was man tue, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Die Politik mache aber leider weiterhin keine Anstalten, sich in dieser Thematik zu bewegen.

Keine Chance hatte auch Martin Bäumle (GLP/ZH) mit einem Kompromissantrag, nur Pflanzen, die mit Genom-Editierung ohne Einbau von artfremdem Erbgut gezüchtet werden, vom Moratorium auszunehmen und bis Ende 2022 eine risikobasierte Zulassung anzustreben. Viele Risiken, die man vor Jahren noch befürchtete, seien nicht eingetreten. Das Potenzial der Gentechnik sei gross und die Bevölkerung sei offener geworden für die Technik.

Forschung ausgenommen

Die Befürworter der Verlängerung des Moratoriums betonten unisono, das Moratorium betreffe die Forschung ausdrücklich nicht. Der Grundlagenforschung stehe auch weiterhin nichts im Weg, sagte Sandra Locher Banguerel (SP/GR). Die Gentechnik in der Landwirtschaft werde jedoch weiterhin von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.

Ein Forscher bei der Arbeit mit genmanipulierten Weizenpflanzen.

Parlament will schweizweite Erdbebenversicherung

Nach dem Ständerat hat sich am Mittwoch auch der Nationalrat für die Einführung einer schweizweiten Erdbebenversicherung ausgesprochen – mit 108 zu 76 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Im Zentrum steht eine Lösung mit einer Eventualverpflichtung für Hausbesitzer.

Diese Lösung hatte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) vorgeschlagen. Nach dem Ja beider Räte zu einem entsprechenden Vorstoss ist nun der Bundesrat am Zug. Er soll gemäss Motionstext die verfassungsrechtlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung einer landesweiten Erdbebenversicherung mittels einem System der Eventualverpflichtung schaffen.

Demnach würden alle Hausbesitzer verpflichtet, bei einem schweren Erdbeben eine Prämie zu zahlen. Blieben schwere Erdbeben aus, entstünden für die Hausbesitzer keine Kosten. Die Kosten für die einzelnen Eigentümer blieben bei diesem System überschaubar, sagte Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR). Die Fragen der genauen rechtlichen Ausgestaltung könnten noch geklärt werden.

Idee oftmals gescheitert

Eine Minderheit lehnte den Vorstoss ab. Schon heute sei es für alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern möglich, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen, sagte Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG). Die Verantwortung solle bei den Privaten bleiben. «Eine vom Staat verordnete obligatorische Vollkasko-Versicherung ist der falsche Weg.»

Der Bundesrat hat ebenfalls grundsätzliche Bedenken, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Eine obligatorische Erdbebenversicherung sei seit 25 Jahren nicht mehrheitsfähig, gab er zu bedenken. Ein Grund dafür sei, dass es heute gute private Modelle gebe. Zudem könne dann immer noch eine Lösung gefunden werden, wenn ein grosses Erdbeben tatsächlich eintreten würde.

Vom Tisch ist eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft, die eine nationale obligatorische Erdbebenversicherung einführen wollte. Das Geschäft wurde von beiden Räten abgelehnt.

In der Diskussion sind sich alle in einem Punkt einig: Es besteht ein erhebliches Risiko für ein seltenes, grosses Erdbebenereignis in der Schweiz mit weitreichenden Schäden. Experten gehen von weit über 50 Milliarden Franken aus.

Letzter Akt im Parlament beim Tabakgesetz

Das Parlament hat sich auf ein Tabakproduktegesetz mit neuen Werbe – und Sponsoringvorschriften geeinigt. Der letzte Akt bei den Beratungen stand sinnbildlich für die jahrelange Diskussion über das Gesetz: Die Ratslinke versuchte zusammen mit der GLP einen restriktiveren Umgang mit Tabakprodukten durchzusetzen, scheiterte aber. Der Nationalrat wollte schliesslich nichts von einem Verbot von Mentholzigaretten wissen und folgte somit dem Ständerat.

Die bürgerliche Mehrheit im Parlament machte wirtschaftliche Argumente geltend. Ein Mentholverbot würde dazu führen, dass rund ein Viertel der in der Schweiz hergestellten Tabakprodukte nicht mehr hergestellt werden könnten, lautete der Tenor bei SVP-, FDP- und Mitte-Vertreterinnen und -Vertretern.

Im Zweifel für die Wirtschaftsfreiheit

Ähnliche Argumente prägten die Debatte über das neue Tabakproduktegesetz in den vergangenen zwei Jahren. Wenn es darum ging, neue Rechtsvorschriften zu erlassen, die den Konsum von Tabakprodukten verringern sollten, wurde von bürgerlicher Seite immer wieder die Wirtschaftsfreiheit ins Feld geführt. Legale Produkte, die legal konsumiert werden könnten, dürften nicht zu stark reguliert werden, hiess es.

Die Folge war, dass die ursprüngliche Vorlage des Bundesrats in den Kernpunkten abgeschwächt wurde. So soll Tabakwerbung in der Presse und im Internet auch künftig nicht grundsätzlich verboten sein. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, «die für Minderjährige bestimmt sind».

Berset: «Kein grosser Fortschritt»

Allerdings sollen künftig Plakate auf öffentlichem Grund und Werbung in Kinos und im ÖV verboten sein.

Gesundheitsminister Alain Berset zeigte sich am Ende der Parlamentsberatungen enttäuscht: Die Vorlage sei «kein grosser Fortschritt», sagte er. Die Voraussetzungen zur Ratifizierung der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs seien nicht erfüllt.

Der Gesundheitsminister verschafft sich einen Überblick über seine Unterlagen: Alain Berset während der Session im Nationalrat.

Aus Sicht der Initianten ist der indirekte Gegenvorschlag eine «Alibiübung». Kinder und Jugendliche könnten nur dann wirkungsvoll vor dem Einstieg in den Tabakkonsum geschützt werden, wenn Werbung und Sponsoring sie nicht erreiche. Der Gesetzesentwurf biete zu viele Möglichkeiten für die Bewerbung von Nikotin- und Tabakprodukten. Gerade diejenigen Werbemassnahmen, die Jugendliche am stärksten erreichten, blieben weiterhin erlaubt.

Volksabstimmung im Jahr 2022

Vor der Schlussabstimmung ist deshalb klar, dass Volk und Stände das letzte Wort haben werden bei der Tabakwerbung. Voraussichtlich im nächsten Jahr findet ein Urnengang dazu statt. Heute ist Werbung für Tabakprodukte nur in Radio und Fernsehen verboten oder solche, die sich speziell an Jugendliche richtet. In mehreren Kantonen gibt es aber schärfere Regeln.

Parlament beschliesst Paradigmenwechsel bei Organspenden

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies künftig explizit festhalten müssen. Angehörige sollen aber eine Organspende ablehnen können. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Details der erweiterten Widerspruchslösung geklärt.

Damit ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» bereit für die Schlussabstimmung. Die Volksinitiative empfehlen Bundesrat und Parlament zur Ablehnung. Es ist wahrscheinlich, dass es zu keinem Urnengang kommt, weil die Initiative zurückgezogen werden dürfte.

Wer nicht will, dass Organe entnommen werden, soll das künftig festhalten müssen. Chirurgen während einer Nierenentnahme. (Archivbild)

Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

Äusserung zu Lebzeiten nötig

Die Volksinitiative verlangt einen Systemwechsel von der derzeitigen Lösung mit expliziter Zustimmung zur engen Widerspruchslösung. Wer seine Organe nicht spenden will, soll dies zu Lebzeiten äussern. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Person im Fall ihres Ablebens mit der Entnahme von Organen einverstanden ist.

Der Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung sei ein europäischer Trend, lautete auch der Tenor im Parlament. Die Änderung sei eine konkrete Antwort auf den Organmangel respektive auf die Tatsache, dass zu wenig Menschen sich zu Lebzeiten dazu äusserten. Gemäss Umfrage wären nämlich viele Menschen bereit, ein Organ zu spenden, äussern diesen Willen aber nie.

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Räte streiten sich um Höhe des Elterntarifs bei der Bundessteuer

Der Nationalrat will neben dem höheren Steuerabzug für extern betreute Kinder an keinen weiteren Schrauben drehen. Im Gegensatz zum Ständerat lehnt er eine Erhöhung des Elterntarifes von 251 auf 300 Franken pro Kind ab.

Das hat die grosse Kammer am Mittwoch mit 112 zu 79 Stimmen entschieden. SP, Grüne, FDP und GLP wehrten sich gegen den zusätzlichen Steuerabzug für Kinder. SVP und Mitte wollten dem Ständerat folgen und die Vorlage – zu Gunsten aller Familien – ergänzen. Dies würde jährliche Mindereinnahmen von rund 69 Millionen Franken bedeuten. Im September 2020 hatte das Stimmvolk die erste Vorlage an der Urne mit rund 63 Prozent abgelehnt.

Blick in den Nationalrat während der Herbstsession.

Die Mehrheit des Nationalrats warnte davor, den Irrtum der ersten Vorlage zu wiederholen und den Volksentscheid von 2020 zu ignorieren. «Konzentrieren wir uns auf das Kernanliegen», gab Beat Walti (FDP/ZH) zu bedenken.

«Giesskannen-Familienförderung»

Auch Franziska Ryser (Grüne/SG) stellte sich gegen die «wesensfremde Erhöhung» des Elterntarifs. Dabei handle sich um eine «Giesskannen-Familienförderung». Die direkte Bundessteuer sei nicht der richtige Ort für Familienpolitik», mahnte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Denn die Hälfte der Familien zahle gar keine direkte Bundessteuer.

Finanzminister Ueli Maurer sagte, das ursprüngliche Ziel der Vorlage sei es, mehr Fachkräfte für die Wirtschaft zu haben. Er habe gestaunt ob dem erneuten Versuch, die Vorlage zu einem familienpolitischen Projekt zu machen. «Gutverdienenden 49 Franken pro Jahr und Kind zu schenken, ist schon fast zynisch.»

Über die Frage des Elterntarifes muss nun noch einmal der Ständerat befinden. Bereits einigen konnten sich die Räte darauf, dass Eltern für Kinderbetreuungskosten künftig bis zu 25'000 Franken statt wie heute 10'100 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen können. Das führt beim Bund zu Ausfällen von jährlich rund 10 Millionen Franken.

Sorgt sich um die Solidarität mit ärmeren Familien: Finanzminister Ueli Maurer während der Session im Nationalrat.

Weniger Flüge für Parlamentsmitglieder

Der Nationalrat will neue Regeln zur Verwendung der Verkehrsmittel für Reisen von Parlamentsmitgliedern etablieren. Nur wenn die Zugreise länger als sechs Stunden dauert oder eine zusätzliche Übernachtung notwendig ist, soll ein Flugticket bezahlt werden.

Die grosse Kammer hat am Dienstag einer entsprechenden Vorlage mit 114 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Angestossen wurde die Verordnungsänderung mit einer parlamentarischen Initiative von Michael Töngi (Grüne/LU), der beide Ratsbüros Folge gaben. In der grossen Kammer stimmten die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion gegen die Vorlage. Die anderen Fraktionen stimmten den neuen Regeln zu.

Zum Thema

Beamte sollen im Zug nach Brüssel reisen

Die Bundesangestellten müssen auf Dienstreisen jetzt vermehrt auf die Bahn umsteigen – und tun sich schwer damit.

Ständerat will Einkaufstourismus dämpfen

Die kleine Kammer will neue Regeln im Einkaufstourismus etablieren. Entgegen den Empfehlungen seiner vorberatenden Kommission hat er am Dienstag drei Vorstösse angenommen, die den Einkaufstourismus weniger attraktiv machen wollen. Gezielt wird auf die Mehrwertsteuer.

Die kleine Kammer besprach eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N), welche der Nationalrat zugestimmt hatte. Diese verlangt, die Wertfreigrenze tiefer anzusetzen. Konkret soll der Mindestbetrag herabgesetzt werden, bis zu dem für Einkäufe im Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken pro Person und Tag. Erst wenn der Wert der im Ausland eingekauften Ware diesen Betrag übersteigt, muss für den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Die Mehrwertsteuer würde mit der Änderung also früher fällig als bis anhin.

Zudem schlägt die Motion vor, die Wertfreigrenze an die Ausfuhr-Bagatellgrenze des Herkunftslandes anzupassen. Bei dieser handelt es sich um den Mindesteinkaufsbetrag im Ausland, welcher pro Verkaufsgeschäft oder pro Rechnung erreicht werden muss, damit die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird.

Zum Thema: Kampf gegen den Einkaufstourismus

Einkaufen in der Schweiz ist günstiger als vor 25 Jahren

Eine neue Studie im Auftrag der Branche soll mit alten Vorurteilen aufräumen. Tatsächlich sind die Preise im Detailhandel gesunken. Die Unterschiede zum Ausland sind aber noch immer deutlich.

Ständerat berät Eigenmietwert-Abschaffung

Im Schweizer Steuersystem soll es zu einem grundsätzlichen Wechsel kommen: Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. Der Ständerat ist am Dienstag als Erstrat auf die Vorlage eingetreten.

Lesen Sie hier mehr dazu: Jetzt berät der Ständerat die Eigenmietwert-Abschaffung

Parlament bewilligt Armeeeinsatz und Bundesgelder für WEF 2022-2024

Nach hörbarer Kritik aus der Politik will sich das World Economic Forum (WEF) stärker an den Sicherheitskosten des Anlasses beteiligen. Das Parlament hat nun dem Bundesbeitrag an die nächsten drei Jahrestreffen in Höhe von jährlich 2,55 Millionen Franken zugestimmt.

Der Kanton Graubünden hatte den Bund ersucht, ihm wie in den vergangenen Jahren auch bei den Sicherheitsmassnahmen für die Ausgaben 2022, 2023 und 2024 unter die Arme zu greifen. Der Bundesrat genehmigte das Gesuch. Das letzte Wort hatte das Parlament.

Weil die Stiftung des WEF aufgrund von «Fragen und Erwartungen des Parlaments und der Zivilgesellschaft» entschieden hat, ihre Beteiligung an der Finanzierung zu erhöhen, sinkt der Beitrag des Bundes von 3,675 Millionen Franken auf 2,55 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat beantragte dem Parlament deshalb einen Verpflichtungskredit von insgesamt 7,65 Millionen Franken.

Güter sollen in der Schweiz auch unterirdisch transportiert werden

In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat dem entsprechenden neuen Bundesgesetz deutlich zugestimmt.

Die grosse Kammer hiess die Vorlage mit 137 zu 34 Stimmen bei 15 Enthaltungen gut. Das Gesetz geht zur Bereinigung der letzten Differenzen zurück an den Ständerat.

Umstritten ist noch, ob neben dem Kundenzugang auch der Preis für die Leistungen diskriminierungsfrei sein soll und wie unterirdische Veränderungen an den Anlagen veröffentlicht werden sollen. Auch die Sicherheiten bei einer allfälligen Einstellung des Betriebs und einem Rückbau sind noch nicht abschliessend geregelt.

500 Kilometer für 35 Milliarden Franken

«Cargo sous terrain» ist ein privatwirtschaftlich aufgegleistes Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.

Lesen Sie mehr zur unterirdischen Güterbahn: Anlieger-Dörfer wollen für mehr Verkehr entschädigt werden

Cargo-sousterrain-Fahrzeuge sollen künftig in Hubs mit einem Lift in den Tunnel befördert werden.

Ständerat gegen Änderung bei Steuerabzügen für Kinder in Ausbildung

Der Ständerat hat am Montag einer Genfer Standesinitiative eine Absage erteilt. Diese verlangt, dass Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder bis zu dessen 25. Altersjahr steuerpflichtig respektive abzugsfähig bleiben, sofern sich das Kind noch in Ausbildung befindet.

Die Gesellschaft habe sich verändert und die Kinder bräuchten länger die Unterstützung ihrer Eltern, begründet der Kanton Genf sein Anliegen. Heute sind die Unterhaltsbeiträge nur bis zum 18. Altersjahr abzugsfähig.

Der Ständerat lehnte das Anliegen einstimmig ab. Die vorberatende Kommission sei sich zwar der Schwierigkeiten bewusst, die mit den steigenden Unterhaltskosten für erwachsene Kinder in Ausbildung einhergehen, sagte deren Sprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Die geforderte Änderung sei aber keine zufriedenstellende Lösung.

In Augen der Kommission würde dadurch die Ungleichbehandlung zwischen getrennt lebenden und verheirateten Paaren verstärkt, weil die Verheirateten auf keine andere Steuererleichterung Anspruch haben als auf den allgemeinen Kinderabzug. Zudem solle es den Kantonen aus Sicht der Kommission freistehen, den allgemeinen Kinderabzug anzuheben, um die Situation für alle Paare mit Kindern zu verbessern.

Die Kommission weist ausserdem darauf hin, dass eine Erhöhung dieses Abzugs bei den Bundessteuern auf 10'000 Franken vom Volk im September 2020 abgelehnt wurde.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Die geforderte Änderung sei keine zufriedenstellende Lösung: Erich Ettlin an der Herbstsession in Bern.

Kantone sollen keine Gesetze zum Vaterschaftsurlaub erlassen

Kantone sollen nicht die Kompetenz erhalten, Bestimmungen zum Eltern- und Vaterschaftsurlaub zu erlassen. Der Ständerat hat am Montag eine Standesinitiative des Kantons Jura abgelehnt, die eine solche rechtliche Kompetenz forderte.

Der Entscheid fiel mit 25 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Auf Bundesebene ist der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen eingeführt worden. Der Kanton Jura wollte, dass die Kantone die Kompetenz erhalten, grosszügigere Regelungen und Modalitäten vorzusehen.

Fragmentierte kantonale Lösungen seien nicht zweckmässig, sagte Benedikt Würth (Mitte/SG) für die vorberatende Kommission. Viele Unternehmen seien überkantonal tätig. Der Arbeitnehmerschutz sei im Bundesrecht geregelt. Der Kanton Jura habe aber das Recht, vor Bundesgericht zu gehen und sich dieses Recht zu erstreiten.

Die Kantone sollten über die Möglichkeit verfügen, weitergehende Lösungen einzuführen, sofern sie auch die Finanzierung tragen, befand hingegen eine Minderheit des Rats.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Fragmentierte kantonale Lösungen seien nicht zweckmässig, sagte Benedikt Würth (Mitte/SG).

Weiterhin Differenzen zwischen den Räten im Tabakproduktegesetz

Im Tabakproduktegesetz gibt es weiterhin Differenzen zwischen den Räten. Umstritten ist zum Beispiel weiterhin die Frage, ob etwa Metholzigaretten verboten werden sollen.

Der Nationalrat hat sich zu Beginn der Herbstsession dafür ausgesprochen, dass Zutaten in Tabakprodukten verboten werden sollen, die das Abhängigkeitspotenzial erhöhen oder die Inhalation erleichtern. Das betrifft zum Beispiel Mentholzigaretten.

Ein Mentholverbot würde dazu führen, dass rund 25 Prozent der in der Schweiz hergestellten Produkte nicht mehr hergestellt werden könnten, sagte Damian Müller (FDP/LU) von der Wirtschaftskommission. Das hätte weitreichende wirtschaftliche Folgen. Der Rat folgte seinem Votum und strich das Verbot.

Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.

Epidemiengesetz soll zugunsten der Grenzgänger angepasst werden

Bei Grenzschliessungen in Folge der Corona-Pandemie soll die Reisefreiheit und Mobilität der Grenzgänger nicht eingeschränkt werden. Der Ständerat hat am Montag einen Vorstoss angenommen, der verlangt, das Epidemiengesetz entsprechend abzuändern.

Der Bundesrat müsse die Mobilität der Grenzgängerinnen und Grenzgänger garantieren können, verlangte Eva Herzog (SP/BS) mit der Motion.

Auch die Reisefreiheit von Einwohnerinnen und Einwohner, die eine besondere persönliche, familiäre oder berufliche Bindung zum Grenzgebiet haben, müsse bestmöglich aufrecht erhalten werden, sagte sie. «Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der Bundesrat die Motion, die von 15 Ratsmitgliedern unterzeichnet wurde, nicht annehmen will.»

Der Bundesrat argumentierte, das Anliegen sei bereits in das Covid-Gesetz aufgenommen worden und deshalb erfüllt. Innenminister Alain Berset erklärte im Ständerat, es sei nicht notwendig, das Epidemiengesetz zu ändern. Es gebe keinen Handlungsbedarf, weil das System ja funktioniere. «Das bedeutet nicht, dass das Anliegen nicht wichtig ist», schloss Berset.

Herzog erklärte jedoch, dass das Covid-Gesetz zeitlich befristet sei. Das Anliegen sei entsprechend im Epdemiengesetz zu regeln.

Der Ständerat folgte dieser Argumentation schliesslich und nahm die Motion mit 29 zu 7 Stimmen an.

Der Vorstoss geht an den Nationalrat.

Der Bundesrat müsse die Mobilität der Grenzgänger garantieren können: Der Zoll Stabio-Gaggiolo an der Grenze zwischen Italien und der Schweiz.

Parlament lehnt Initiative für generelles Tabakwerbeverbot ab

Das Parlament hält nichts von einem totalen Verbot von Tabakwerbung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat der entsprechenden Volksinitiative eine Absage erteilt.

Der Ständerat empfiehlt die Tabakwerbeverbotsinitiative mit 27 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass mit der Revision des Tabakproduktegesetzes ein guter Kompromiss in Sichtweite sei und die wichtigsten Anliegen der Initianten aufgenommen werden. Das Gesetz befindet sich im Differenzbereinigungsverfahren der Räte.

Laut Gesundheitsminister Alain Berset ist diese Vorlage denn auch der Grund, weshalb der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt. Die Initiative gehe zudem sehr weit.

Parlament und Bundesrat sprechen sich gegen die Initiative aus. (Symbolbild)

Bürgerliche Parteien in Sorge wegen Ausschluss von Touristen

SVP, FDP und die Mitte machen sich Sorgen um einen Ausschluss von Touristen und Geschäftsleuten aus dem Ausland durch die ausgeweitete Zertifikatspflicht. Ein Ausschluss vom öffentlichen Leben sei für geimpfte Personen unzumutbar, hielten die Parlamentsangehörigen am Donnerstag fest. Das gefährde den Ruf des Schweizer Tourismus.

Die Schweiz anerkenne die Impfausweise von Touristen und Geschäftsleuten aus Drittstaaten nicht. Wie Nationalrat Albert Rösti (SVP/BE) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, betrifft das aktuell rund 50'000 Leute, die sich in der Schweiz aufhalten.

Müsse die Gastronomie ihnen praktisch von einem Tag auf den anderen die Tür vor der Nase zuknallen, schädige das den Ruf des Schweizer Tourismus. Der Bundesrat will am Freitag über die Regeln entscheiden, die ab Montag für die Einreise in die Schweiz gelten.

Ständerat will den Verkauf von Ruag Ammotec nicht stoppen

Der Ständerat will den geplanten Verkauf der Ruag Ammotec nicht stoppen. Er lehnte am Donnerstag eine Motion aus der SVP-Fraktion mit dieser Forderung ab. Er hielt sich damit an einen früheren Entscheid, denn bereits 2020 hatte er dasselbe Anliegen abgelehnt.

Die vom Ständerat mit 21 zu 16 Stimmen und mit 4 Enthaltungen abgelehnte Motion hätte vom Bundesrat gefordert, den Verkauf der Ruag-Munitionssparte Ammotec zu stoppen. Es stünden nicht nur Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern auch die sichere Versorgung mit Munition. Die Motion ist nun vom Tisch.

Eingereicht hatte die Motion Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE) – im Jahr 2019 und noch als Nationalrat. Der Nationalrat nahm sie im März 2021 mit 110 zu 79 Stimmen an. Die gleichlautende Motion, mit der Salzmann – nun als Ständerat und Ende 2019 – nachdoppelte, lehnte der Ständerat bereits im Juni 2020 mit klarem Mehr ab.

Kein Lohndeckel für SBB, Swisscom und Co.

Der Ständerat will den bundesnahen Betrieben keinen Maximallohn für ihre obersten Kader vorschreiben. Die vorhandenen Instrumente zur Verhinderung von Lohnexzessen genügen aus Sicht der Ratsmehrheit und von Finanzminister Ueli Maurer.

Die Frage der Löhne von Bundeskader sorge in der Bevölkerung zwar zu Recht zu Diskussionen, sagte Stefan Engler (Mitte/GR) im Namen der staatspolitischen Kommission. Ein Lohndeckel könne aber auch falsche Anreize setzen. Der Maximallohn könne nämlich auch so interpretiert werden, dass in gewissen Betrieben die Löhne angehoben werden müssten. Der Ständerat lehnte schliesslich die vom Nationalrat im März deutlich angenommene Vorlage mit 19 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

«Faule Gründe» gegen Lohndeckel

Es seien faule Gründe, mit welchen die Lohnobergrenze verhindert werden solle, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, dass die Proportionen wieder ins richtige Verhältnis gelenkt würden. Das Anliegen müsse weiterverfolgt werden.

Eigentlich sei sich das Parlament einig gewesen, dass es Handlungsbedarf gebe, sagte zudem Thomas Minder (parteilos/SH). Die Abzockerei und die Abgangsentschädigungen würden weitergehen. Die Chefs könnten trotz negativer Schlagzeilen in den vergangenen Jahren immer noch Millionen kassieren.

Bereits 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, die Betriebe an die kürzere Leine zu nehmen. Etwa wurden Boni und Nebenleistungen im Verhältnis zum Fixlohn begrenzt: Der variable Lohnanteil – also der Bonus – der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder darf höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen, die Nebenleistungen dürfen nicht mehr als 10 Prozent ausmachen. Insgesamt gingen die Topsaläre in den vergangenen Jahren tendenziell zurück. Auch die notwendige Transparenz bestehe, sagte Maurer.

SBB und Swisscom betroffen

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Dieser entschied Mitte März mit 139 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass die Bezüge der obersten Kader von SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom künftig eine Million Franken nicht übersteigen sollen. Einzig die FDP-Fraktion wollte die Vorlage annehmen.

Urs Schaeppi, CEO Swisscom, spricht an der Bilanzmedienkonferenz zum Jahresabschluss 2019, aufgenommen am Donnerstag, 6. Februar 2020 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Betroffen wären gemäss Engler die SBB und die Swisscom, deren oberste Chefs derzeit mehr als eine Million Franken erhalten. Die Chefs der anderen bundesnahen Betriebe würden ein Gehalt zwischen 350'000 und 800'000 Franken beziehen.

Parlament beschliesst Netflix-Abgabe von vier Prozent

Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon oder Disney müssen künftig 4 Prozent ihres Schweizer Umsatzes in Schweizer Filmproduktionen investieren. Der Nationalrat ist am Donnerstag dem Vorschlag von Bundesrat und Ständerat gefolgt.

Hier gehts zum Artikel: Netflix & Co. müssen in der Schweiz investieren – oder abliefern

Höherer Steuerabzug für extern betreute Kinder

Für Kinder-Betreuungskosten sollen Eltern künftig bis zu 25'000 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen können. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen.

Der Ständerat hiess die entsprechende Vorlage am Donnerstag mit 26 zu 13 Stimmen und einer Enthaltung gut. Konkret sollen für die Kosten für ein von Dritten betreutes Kind bis zu 25'000 Franken statt wie heute 10'100 Franken abgezogen werden können. Das führt zu Ausfällen von rund 10 Millionen Franken.

Zweiter Anlauf

Es ist bereits der zweite Anlauf in kurzer Zeit, um die Abzüge für familienextern betreute Kinder zu erhöhen und damit etwas für mehr Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu tun. Im September 2020 lehnte das Stimmvolk die erste Vorlage an der Urne mit rund 63 Prozent ab, nachdem die SP das Referendum ergriffen hatte.

Der Ständerat will aber – zugunsten aller Familien – die Vorlage ergänzen. Er beschloss mit 25 zu 14 Stimmen und zwei Enthaltungen einen höheren Abzug vom geschuldeten Steuerbetrag pro Kind. Künftig sollen beim sogenannten Elterntarif nicht wie heute 251, sondern 300 Franken pro Kind geltend gemacht werden können. Dies würde mit rund 69 Millionen Franken zu Buche schlagen.