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Wechsel im Steuersystem
Jetzt berät der Ständerat die Eigenmietwert-Abschaffung

Blick in den Ständerat während der Debatte um den Eingenmietwert. (21. September 2021)
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Im Schweizer Steuersystem soll es zu einem grundsätzlichen Wechsel kommen: Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. Der Ständerat ist am Dienstag als Erstrat auf die Vorlage eingetreten.

Zwei Mal ist die Idee an der Stimmurne gescheitert und mehrfach im Parlament. Nun nimmt der Ständerat einen neuen Anlauf, den umstrittenen Eigenmietwert abzuschaffen. Mit 26 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist er auf die Vorlage der Wirtschaftskommission des Rats (WAK-S) eingetreten. (Zum Sessions-Ticker)

«Der Eigenmietwert wird nicht verstanden», sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) für die Kommission. «Der Eigenmietwert ist ein Einkommen, das versteuert werden muss, nicht aber eine teure Yacht oder eine teure Kunstsammlung.» Das verstehe niemand.

«Wenn Sie keine Schulden machen, werden Sie bestraft»

Gleichzeitig sei die Schweiz eines der am stärksten verschuldeten Länder Europas, sagte Bischof. Nicht was den Staat betreffe, sondern bei der privaten Verschuldung. «Wenn Sie Schulden machen, werden Sie vom Staat belohnt – wenn Sie keine Schulden machen, werden Sie dafür bestraft.»

Die Abschaffung des Eigenmietwerts sei ein Anliegen, das viele Personen hätten, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW). Dies zeige sich auch daran, dass das Thema immer wieder aufkomme.

«Der Eigenmietwert wird als Druck und Ungerechtigkeit empfunden», argumentierte Hannes Germann (SVP/SH), «gerade wenn das Haus abbezahlt ist. Man versteht die Steuer einfach nicht.»

FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) erklärte, er empfehle, auf die Vorlage einzutreten, man dürfe nun aber nicht den Fehler machen, die Vorlage zu überladen. Auch eine zu radikale Änderung müsse verhindert werden.

«Hauseigentümerinnen fahren besser als Mieter»

Nicht auf die Vorlage eintreten wollten einige SP-Ständeräte. «Was lange gedauert hat, ist trotzdem nicht gut», sagte Paul Rechsteiner (SG). «Die missratene Vorlage widerspricht der Steuergerechtigkeit diametral – und sie würde zu starken Mindereinnahmen für Bund und Kantone führen.»

Hauseigentümer würden gegenüber Mieterinnen und Mietern viel besser fahren. Die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser seien stark gestiegen, sagte Rechsteiner. «In den vergangenen zwanzig Jahren haben die Eigentümer von starken Wertsteigerungen profitiert, davon können alle anderen nur träumen.» Der Eigenmietwert schaffe den Ausgleich von Eigentümern gegenüber den Mieterinnen und Mietern.

«Der Eigenmietwert mag als ungerecht erscheinen, er schafft aber Gerechtigkeit.» Die Finanzdirektoren der Kantone verlangen eindringlich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieser gewichtigen Stimme solle der Rat folgen, meinte Rechsteiner.

«Wir beschäftigen uns hier mit einem Projekt, das vor dem Volk nie bestehen wird», ergänzte SP-Ständerat Christian Levrat (FR). Die Vorlage sei ein «bricolage» – ein Gebastel. Wenn 21 Kantone gegen die Vorlage seien, sei das Gesetz schon heute gescheitert. Auch SP-Ständerätin Eva Herzog (BS) sprach von einem «ausgewogenen System», das heute gelte.

Anders als seine SP-Kolleginnen und Kollegen unterstützte Roberto Zanetti (SP/SO) ein Eintreten auf die Vorlage. Er habe die «einfachen Leute» vor Augen, die diesen Eigenmietwert nicht verstehen würden. «Wenn wir dieses Ärgernis beseitigen können, dann schaffen wir mehr Klarheit im Steuersystem.»

Der Bundesrat ist offen für die Abschaffung: Finanzminister Ueli Maurer, hier im Gespräch mit Ständeratspräsident Alex Kuprecht. (21. September 2021)

Der Bundesrat habe sich immer offen gezeigt für eine Abschaffung des Eigenmietwerts, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Dass es vier Jahre gebraucht habe, eine Vorlage zu erarbeiten, zeige, dass die Vorlage komplex sei. «Auch bei dieser Vorlage wird der Teufel wohl im Detail liegen.» Es gehe darum, eine nachvollziehbare Vorlage zu verabschieden, damit sie auch eine Volksabstimmung bestehen könne.

Zweitliegenschaften und Hypothekarzinsen

Nach dem Eintreten geht es nun in die Detailberatung. Die Kommission schlägt vor, dass Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften. Der Bundesrat möchte den Eigenmietwert auch bei selbstbewohnten Zweitliegenschaften abschaffen.

Zudem möchte der Bundesrat, dass Schuldzinsen unter bestimmten Bedingungen weiterhin von den Steuern abgezogen werden dürfen. So sollen Schuldzinsen, die Gewinnungskosten darstellten, weiterhin abzugsfähig sein. Der Bundesrat beantragt deshalb, dass ein Schuldzinsenabzug im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin erlaubt sein soll.

Eine Mehrheit der Kommission möchte gar keine Schuldzinsabzüge mehr zulassen. Damit soll nach dem Willen der Kommissionsmehrheit die Privatverschuldung reduziert werden, die vor allem auf Hypothekarschulden zurückzuführen sei.

SDA/oli