Entscheid des NationalratsWer schweigt, wird zum Organspender
Künftig sollen bei allen Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen, ausser sie haben sich zu Lebzeiten explizit dagegen ausgesprochen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Der Nationalrat hat sich für einen grundlegenden Modellwechsel bei der Organspende entschieden. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden in der Schweiz deutlich zu erhöhen und das Leben von Menschen zu retten, die dringend auf eine Organspende angewiesen sind. Das Parlament ist in einem indirekten Gegenvorschlag den Forderungen der Organspende-Initiative weitgehend entgegengekommen. 2020 befanden sich 1457 Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane. 72 Menschen verstarben im letzten Jahr, vor allem weil für sie nicht rechtzeitig das benötigte Organ verfügbar war.
Welche Lösung hat sich durchgesetzt?
Heute dürfen in der Schweiz einem Menschen nach seinem Hirntod nur Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn er zu Lebzeiten seine Zustimmung gegeben hat. Liegt keine schriftliche Erklärung vor, werden die Angehörigen befragt, ob ihnen der Wille des Verstorbenen bekannt sei. Nun krempelt der Nationalrat dieses System um: Künftig soll eine erweiterte Widerspruchslösung gelten. Wenn eine Person vor ihrem Tod einer Organentnahme nicht widersprochen hat, dürfen die Organe entnommen und für Transplantationen verwendet werden.
Allerdings hat der Nationalrat eine Vetoklausel eingebaut: Falls kein expliziter Wille zur oder gegen die Organspende dokumentiert ist, müssen die Angehörigen befragt werden. Diese können der Organentnahme widersprechen, jedoch müssen sie den Willen des Verstorbenen beachten. Falls keine Angehörigen erreichbar sind, bleibt die Organentnahme verboten, falls der Wille des Verstobenen nicht bekannt ist. Damit hat der Nationalrat weitgehend den Gegenvorschlag des Bundesrats übernommen.
Was ist der Unterschied zur Forderung der Organspende-Initiative?
Die Organspende-Initiative, die 2019 mit 112’600 Unterschriften eingereicht wurde, verlangt einen Wechsel zum engen Widerspruchsmodell. Gemäss der Initiative wird automatisch von der Zustimmung des Verstorbenen ausgegangen, ausser er hat sich explizit gegen eine Spende geäussert. Die Initiative wird unterstützt von Swisstransplant. Diese nationale Stiftung für Organspende und Transplantation ist im Auftrag des Bundes die nationale Zuteilungsstelle für Spenderorgane. Swisstransplant führt die Warteliste mit Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten. Die Initianten haben einen Rückzug ihrer Initiative in Aussicht gestellt, falls der Gegenvorschlag vom Parlament beschlossen wird.
Welche anderen Modelle wurden diskutiert?
Als Alternative zur Widerspruchslösung stand die Erklärungslösung zur Debatte, für die die Nationale Ethikkommission eintritt und die von SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz präsentiert wurde. Sie verlangte, dass der Bund von allen in der Schweiz wohnhaften Personen eine Stellungnahme zur Organspende einhole und diese Aussage in einem nationalen Register festhalte. Allerdings wäre es weiterhin auch möglich gewesen, sich nicht zur Organspende zu äussern. In diesem Fall wäre wie heute die erweiterte Zustimmungslösung zur Anwendung gekommen. Der Nationalrat sprach sich mit 150 zu 30 Stimmen gegen das Erklärungsmodell und damit für die erweiterte Widerspruchslösung aus.
Wie begründet der Nationalrat den Systemwechsel?
In der Schweiz ist die Spendebereitschaft im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gering. Zurzeit sind nur rund 100’000 Menschen im Spenderregister von Swisstransplant eingetragen. Dies steht im Widerspruch zu Umfragen, in denen sich 74 Prozent zu einer Organspende nach ihrem Tod bereit zeigen. Die Mehrheit des Nationalrats argumentierte mit dieser positiven Einstellung der Bevölkerung zur Organspende. Es sei allen zumutbar, sich der Frage der Organspende zu stellen.
Mit der heutigen Zustimmungslösung falle die Last der Entscheidung oft auf die Angehörigen, die im Moment des Todes eines nahestehenden Menschen mit der Frage der Organentnahme konfrontiert würden. In dieser Situation entscheiden sich rund 60 Prozent der Angehörigen gegen eine Organentnahme, obwohl der Verstorbene vermutlich nichts dagegen gehabt hätte.
Was sagen die Gegner der Widerspruchslösung?
Gegen den Systemwechsel äusserten sich vor allem Mitglieder der SVP-Fraktion, die in der Frage jedoch gespalten war. Die Gegner warnten davor, dass der menschliche Körper zum Ersatzteillager degradiert werde. Der Staat und die Medizin bemächtigten sich ohne Einwilligung des Verstorbenen der Organe. Damit werde das Recht auf körperliche Unversehrtheit missachtet. Als einer der wenigen der Mitte-Fraktion, vormals CVP, setzte sich Stefan Müller-Altermatt für das Erklärungsmodell ein. Die Organspende sei ein Geschenk, und ein solches bedinge die Zustimmung des Spenders.
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