Ticker zum OrganspendegesetzKlares Ja zum Systemwechsel – wegen der Westschweiz
Die Stimmbevölkerung nimmt das neue Organspendegesetz an. Die Unterschiede zwischen den Landesteilen sind aber sehr gross. News, Stimmen und Infografiken zur Abstimmung.
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Das Wichtigste in Kürze:
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sagen mit 60,2 Prozent Ja zum Systemwechsel bei der Organspende.
Die Zustimmung ist in der Westschweiz viel deutlicher als in der Deutschschweiz.
Neu gilt grundsätzlich jede Person als Spenderin, ausser sie hat zu Lebzeiten festgehalten, dass sie nicht spenden will.
Bis die neue Regel in Kraft tritt, dauert es aber noch – mindestens bis Mitte 2024.
Zu den anderen eidg. Vorlagen: Frontex-Referendum | Lex Netflix
Zu wenig Organspenden
Die erweiterte Widerspruchslösung ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Organspendeinitiative, die 2019 eingereicht wurde. Anlass für den Gegenvorschlag, der das Anliegen der Initianten aufnimmt, sind die tiefen Spendenzahlen in der Schweiz im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern. In der Schweiz kommen auf eine Million Einwohner pro Jahr rund 18 Organspender, in Spanien mehr als doppelt so viele. In den meisten europäischen Ländern gilt bereits eine Widerspruchslösung.
Die letzte Umfrage
Laut der jüngsten Tamedia-Umfrage dürfte die Gesetzesänderung durchkommen. 61 Prozent der Befragten befürworteten Ende April die Anpassung des Transplantationsgesetzes. Die Anhängerinnen und Anhänger aller Parteien mit Ausnahme der SVP unterstützen das Gesetz sehr deutlich.
Die Ausgangslage
Bislang dürfen in der Schweiz beim Tod nur Organe entnommen werden, wenn die Zustimmung des potenziellen Spenders vorliegt. Falls dessen Wille nicht bekannt ist, werden die Angehörigen befragt (erweiterte Zustimmungslösung). Diese können zustimmen, falls sie wissen oder vermuten, dass der Betreffende seine Organspende befürwortet hätte.
Bundesrat und Parlament wollen einen Systemwechsel: Mit einer Widerspruchslösung gilt jede Person grundsätzlich als Spenderin oder Spender, ausser sie hat zu Lebzeiten festgehalten, dass sie nicht spenden will. Die Angehörigen sollen in der Schweiz aber weiterhin einbezogen werden, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat. Deshalb spricht man von der erweiterten Widerspruchslösung. Die Angehörigen können eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte.
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Die Befürworter
Für Gesundheitsminister Alain Berset entspricht die erweiterte Widerspruchslösung einem europäischen Trend. Die Änderung sei eine Antwort auf den Organmangel. Gemäss Umfragen wären viele Menschen bereit, ein Organ zu spenden, tun diesen Willen aber nicht kund. Im Parlament wurde die Vorlage mit grosser Mehrheit angenommen.
Die Gegner
Das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» hat das Referendum ergriffen. Es hält es für «ethisch fragwürdig», mündige Menschen zu Organspendern zu machen, wenn diese zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Es kritisiert einen massiven Eingriff in die Grundrechte: Der Verfassung garantiere das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
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