Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

News-Ticker zur Wintersession
Ständerat will Antworten zum Thema 5G | Parlament verlängert Covid-Gesetz bis Ende 2022

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom 29. November bis zum 17. Dezember tagen National- und Ständerat im Bundeshaus zur Wintersession.

Verjährungsfrist bei Schwerstverbrechen soll fallen

Die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für lebenslange Strafen soll fallen. Der Ständerat hat am Donnerstag der entsprechenden Standesinitiative des Kantons St. Gallen im zweiten Anlauf mit 21 zu 20 Stimmen Folge gegeben.

Der Nationalrat hatte dem Anliegen bereits zugestimmt. Das Geschäft wird nun erneut einem der Räte zur Erstbehandlung zugewiesen. Dessen zuständige Kommission muss innerhalb von zwei Jahren eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Lesen Sie mehr dazu hier:

Mord soll nicht mehr verjähren

Ständerat will vom Bundesrat Antworten zum Thema 5G

Der Ständerat ist gegen ein Moratorium hinsichtlich der 5G-Technologie in der Schweiz. Die Kantone und das Parlament sollen bei der künftigen 5G-Nutzung allerdings mitreden können. Der Ständerat verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, wie dieser eine breite Abstützung von Entscheiden sicherstellen will.

Die kleine Kammer überwies am Donnerstag oppositionslos ein entsprechendes Postulat seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S).

Zugleich lehnte der Ständerat als Erstrat drei Standesinitiativen aus Genf, Neuenburg und dem Jura ab. Diese waren Anlass für das Postulat. Sie forderten ein schweizweites Moratorium für den Einsatz von 5G-Millimeterwellen, bis eine schweizweite Übersicht über die Belastung der Bevölkerung vorliege. Dabei geht es um einen möglichen weiteren Ausbauschritt, der über die reine Errichtung von 5G-Antennen hinausgeht.

Zudem verlangten die drei Standesinitiativen die Einführung eines nationalen Funkwellen-Katasters und den Einbezug der Kantone bei der Planung der Funkabdeckung sowie bei der Durchführung einer Präventionskampagne zur Mobilfunkstrahlung.

Mit seinen Beschlüssen folgte der Ständerat den Anträgen der vorberatenden Kommission. Diese hatte in ihren Erwägungen festgehalten, dass keine negativen gesundheitlichen Folgen nachgewiesen werden könnten, wenn die geltenden Grenzwerte eingehalten würden.

«Moratorium könnte Nachteile haben»

Es gehe beim Postulat darum, Vertrauen zu schaffen, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). Das Anliegen der Standesinitiativen, ein Monitoring zur Belastung durch nichtionisierende Strahlung einzuführen, sei bereits in Umsetzung. Das bestehende Antennen-Kataster werde angepasst – und auch Gefässe für den Dialog gebe es bereits.

In dieser Hinsicht sei das Anliegen der Standesinitiativen erfüllt, so Engler. Problematisch sei der Ruf nach einem Moratorium. Dieses würde eine für das Funktionieren des Landes zentrale Infrasturktur betreffen und könnte schwerwiegende Nachteile haben.

In seinem Postulatsbericht muss der Bundesrat auch erklären, wie er Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung Millimeterwellenbereich auf Mensch und Natur berücksichtigen will. Und er soll klarmachen, wie die Bevölkerung in Zukunft über die 5G-Technologie informiert wird.

Lesen Sie dazu: Sieben Behauptungen zu 5G – was ist dran?

Parlament verlängert Covid-19-Gesetz bis Ende 2022

Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt. So muss der Bund künftig die Kosten für einen Teil der Tests wieder übernehmen.

Grund für die erneute Beratung des Covid-19-Gesetzes war, dass die meisten Bestimmungen Ende des Jahres auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat daher, die Bestimmungen zu verlängern.

Darüber, dass dies nötig ist, waren sich im Parlament alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die sich der Verlängerung zunächst entgegengestellt hatte. Dies, weil die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz am 28. November gezeigt habe, dass das Volk hinter dem Gesetz stehe, wie die Fraktion begründete.

AHV-Reform ist parlamentarisch unter Dach und Fach

Das Parlament hat die Beratung über die AHV-Reform abgeschlossen. Für Frauen wird das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht. Zudem wird die Mehrwertsteuer angehoben. Mit dem Resultat sind linke Kreise aber nicht zufrieden. Sie haben das Referendum angekündigt.

Die AHV-Reform steht. Mit dieser sollen die Renten für die nächsten Jahre gesichert werden. Wegen der Alterung der Bevölkerung benötigt die AHV bis 2030 26 Milliarden Franken. In den vergangenen Jahren sind alle Bemühungen, die AHV zu sanieren, gescheitert – die letzte Reform fand 1997 statt. Doch auch dieses Mal ist die Ablehnung linker Kreise klar, und das Referendum steht im Raum.

Die nun parlamentarisch unter Dach und Fach gebrachte Reform kombiniert ein ganzes Bündel von Massnahmen. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 erhöht. Frauen, die davon besonders betroffen sind, werden mit einem Zuschlag bei der Rente abgegolten, wenn sie die Rente regulär beziehen.

Das Rentenalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr angehoben. Durch diese Massnahme sollen innerhalb von zehn Jahren zehn Milliarden Franken gespart werden können.

Das Rentenalter für Frauen soll auf 65 Jahre angehoben werden: Zwei Frauen spazieren auf einem Weg. (Symbolbild)

Lesen Sie zur Rettung der AHV auch:

Gewerkschaften greifen Nationalbankgelder der Kantone an

Kolumne von Tamara Funiciello: 11 Gründe gegen die AHV-Revision 21

Nun ermitteln zwei Sonder-Bundesanwälte in der Fifa-Affäre

Statt Stefan Keller ermitteln künftig zwei ausserordentliche Bundesanwälte in der Fifa-Affäre: Ulrich Weder und Hans Maurer, beide Zürcher. Die Vereinigte Bundesversammlung hat die zwei ehemaligen Staatsanwälte am Mittwoch in ihr Amt gewählt.

Das von der parlamentarischen Gerichtskommission vorgeschlagene Zweierticket war unbestritten. Alle Fraktionen unterstützten das Duo. Weder erhielt 189, Maurer 188 von 192 gültigen Stimmen.

Aufgabe der neuen Sonder-Bundesanwälte wird es sein, die Strafuntersuchung gegen den früheren Bundesanwalt Michael Lauber und andere Personen wegen möglicher Ungereimtheiten rund um Ermittlungen zum Weltfussballverband Fifa fortzuführen. Weder und Maurer treten ihr Amt bereits am Donnerstag an.

Der bisherige Fifa-Sonderermittler Stefan Keller war im Mai zurückgetreten. Zuvor hatte die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts geurteilt, dass er wegen Befangenheit nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln dürfe. Keller warf dem Bundesstrafgericht und der Bundesanwaltschaft anschliessend vor, ihn bei der Arbeit behindert, desavouiert und aus eigennützigen Motiven «kaltgestellt» zu haben.

Ständerat will Abkommen mit Grossbritannien verlängern

Schweizer Dienstleistungserbringer sollen nach dem Willen des Ständerats auch weiter vom erleichterten Zugang zum britischen Markt profitieren. Die kleine Kammer hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, ein entsprechendes Abkommen definitiv zu genehmigen.

Der Ständerat folgte mit 40 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen der Empfehlung seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-S).

Dieses Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland wurde nötig, da ab Januar 2021 wegen des Brexit das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich findet. Der Vertrag mit Grossbritannien wurde Ende 2020 unterzeichnet und wird bereits seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet.

Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Er regelt etwa den Marktzugang Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren.

Lesen Sie zum Thema auch: Neue Abteilung für Schweiz Dossier: Ein Upgrade für die Schweiz in Brüssel

Nationalrat debattiert über schärfere Regeln für Nutztierhaltung

Der Nationalrat debattiert am Dienstag über die Massentierhaltungsinitiative. Diese will die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern.

Die Mehrheit der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK-N) empfiehlt ihrem Rat, sich gegen die Initiative auszusprechen. Auch den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates empfiehlt die Kommission zur Ablehnung.

Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen.

Der Nationalrat debattiert am Dienstag über die Massentierhaltungsinitiative.

Diesbezüglich sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen.

Dem Bundesrat geht das Volksbegehren zu weit, er will aber zentrale Aspekte davon in einen Gegenentwurf aufnehmen. So sollen die tierfreundliche Unterbringung, der regelmässige Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankert werden.

Erstmals mehr Sold seit 1987 – gegen Willen Amherds

Die Armeeangehörigen erhalten künftig mehr Sold. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, den Sold anzupassen und regelmässig zu überprüfen.

Angehörige der Armee könnten in Zukunft rund 2,5 Franken pro Tag mehr Sold erhalten. (Archivbild)

Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel am Montag relativ knapp, mit 24 Ja zu 21 Nein. Die Mehrheit des Ständerates folgte damit der Argumentation der Kommissionsmehrheit.

Der Sold sei eine wichtige Tradition, eine Wertschätzung gegenüber den Dienstleistenden und er löse bei der Truppe immer Freude aus, sagte Werner Salzmann (SVP/BE) im Namen der Kommission. Nach über 30 Jahren sei eine Anpassung längst überfällig. Der Sold müsse nun angeglichen werden, damit er nicht zu einer reinen Symbolpolitik verkomme.

Amherd: Dank wichtiger als 2.50 Franken

Verteidigungsminister Viola Amherd hingegen bezeichnete eine Anpassung aufgrund des rein symbolischen Charakters des Soldes als «nicht verhältnismässig». Eine Erhöhung von 2.50 Franken pro Tag pro Dienstleistenden würde für die Armee Mehrausgaben in der Höhe von 13,5 Millionen Franken bedeuten.

Die Motion bringe keine zusätzliche Wertschätzung. Wichtiger sei es, den Angehörigen den Dank auszusprechen für ihren grossen Einsatz. Das sei mehr Wert als 2.50 Franken pro Tag. Ausserdem müsste bei Annahme der Motion auch das Taschengeld im Zivilschutz und im Zivildienst erhöht werden. Damit würden neben dem Bund auch die Kantone und die Unternehmen zusätzlich belastet.

Der Sold war 1987 das letzte Mal angepasst worden. Er richtet sich nach dem Dienstgrad. Rekruten erhalten beispielsweise zurzeit vier Franken täglich. Für Soldaten sind es fünf Franken, für Korporale sieben Franken. (sda)

Nationalrat will Importverbot für Quälpelze

Der Nationalrat will ein Verbot des Imports von Pelzen aus tierquälerischer Produktion. Er hat am Montag eine entsprechende Motion des Berner SP-Nationalrats Matthias Aebischer angenommen.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 144 zu 31 Stimmen bei neun Enthaltungen.

Die schlechten Bedingungen auf Pelzfarmen im Ausland seien allgemein bekannt, sagte Aebischer in der Debatte. Dennoch würden diese Pelze in der Schweiz immer noch gekauft, weil die Deklaration mangelhaft sei. Es brauche daher ein Einfuhrverbot.

Bundesrat Alain Berset wandte ein, der Bund bemühe sich schon heute, die Situation bei der Pelzdeklaration zu verbessern. Durch ein Verbot drohe ein illegaler Markt zu entstehen. Die Motion geht an den Ständerat. (sda)

Am 13. Dezember stimmt der Nationalrat über ein Einfuhrverbot von Quälpelz ab. Sogar die SVP sympathisiert mit dem Anliegen – und liegt damit im internationalen Trend.

Nationalrats-Kommission gegen Schliessungen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats spricht sich gegen Schliessungen von Restaurants, Bars, Discos oder Hallenbädern aus. Der Bundesrat solle bei ungünstiger Entwicklung der Pandemie auf eine Reduktion von Kontakten beispielsweise in Schulen oder im ÖV setzen.

Der Bundesrat solle höchstens 2G einführen, heisst es in der am Montagabend veröffentlichten Antwort der SGK-N zur Konsultation zu den am vergangenen Freitag vom Bundesrat unterbreiteten weitergehenden Massnahmen. Zusätzlich sollten aber keine Tests oder Maskenpflicht für den Zugang zum Beispiel zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben oder Restaurants verlangt werden.

«Wir befinden uns in einem Wettrennen gegen die Zeit – wie letztes Jahr»

Für private Treffen mit Familie und Freunden mit mehr als fünf Personen in Innenräumen soll der Bundesrat laut SGK-N dringend empfehlen, ein Zertifikat zu verwenden. Der Bundesrat solle auf Massnahmen zur Reduktion von Kontakten in Schulen oder im öffentlichen Verkehr setzen.

Die Kommission ruft den Bundesrat auch dazu auf, den Kantonen klare Anweisungen zu geben, welche Tests in Primar- und Sekundarschulen ab Auftreten eines ersten positiven Falls durchzuführen sind.

Schliesslich fordert die Kommission den Bundesrat auf, die Verordnung über die Härtefallmassnahmen anzupassen. Entschädigungen sollten zur Deckung der gesamten oder eines Teils der Fixkosten jährlich und nicht nur einmal für die gesamte Dauer der Krise berechnet werden. (sda)

«Schulschliessungen verhindern? Der Preis sind kranke Eltern»

Zwei Bestimmungen im Covid-19-Gesetz noch hängig

National- und Ständerat debattieren derzeit über Anpassungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz. In zwei Punkten sind sie sich noch nicht einig. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Verträgen mit Impfstoff-Herstellern und um die Frage, ob der Bund sich in die Spitalplanung der Kantone einmischen soll.

Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten in den Spitälern für die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven für Zeiten mit hoher Belastung plant.

Gesundheitsminister Alain Berset insistierte im am Donnerstag im Ständerat, dass der Bund bereits seit Beginn der Pandemie mit den Kantonen betreffend der Spitäler in Kontakt stehe und tue, was er könne. Jetzt aber ins Gesetz zu schreiben, wie das geregelt werden solle, sei keine Lösung, sagte Berset.

Auch die Mehrheit des Rats stellte sich dem Artikel entgegen. Es würde ein Regime aufgezogen werden, das für zwölf Monate gelte, sagte Berichterstatter Erich Ettlin (FDP/OW). Danach laufe das Gesetz aus. Zudem könnte es sein, dass sich die Kantone zurückzögen und die Arbeit dem Bund überliessen. Die Probleme in den Spitälern mit dem fehlenden Personal sei bekannt, aber dieser Artikel sei nicht die Lösung, sagte Ettlin.

Der Tessiner SVP-Präsident Marco Chiesa setzte sich vergeblich für diesen Artikel ein. Die Situation in den Spitälern erfordere es, dass der Bund mit den Kantonen koordiniere. Der Ständerat lehnte die Bestimmung schliesslich mit 34 zu 6 Stimmen ab

Räte müssen sich bei der Rente noch finden

National- und Ständerat ringen um die Frage, wie Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, abgegolten werden sollen. Der Ständerat hat am Donnerstag den Vorschlag des Nationalrats mit zwei Komponenten grundsätzlich angenommen. So werden beim Vorbezug die Renten der Frauen gekürzt, allerdings in geringerem Mass als bisher. Wenn die Betroffenen die Renten «regulär» ab dem Referenzalter beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag.

In den Details müssen sich die Räte noch finden. Ebenfalls noch uneinig sind sich die Räte darin, ob die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen in die AHV fliessen sollen. Der Ständerat ist dagegen, der Nationalrat dafür. Die grosse Kammer ist nun wieder am Zug.

Finanzhilfen für den Öffentlichen Verkehr

Der öffentliche Verkehr in der Schweiz erhält auch für das zweite Jahr der Pandemie Finanzhilfen. Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzte Differenz in der entsprechenden Vorlage ausgeräumt. Offen war zuletzt noch die Frage, wie viel ihrer Reserven Betreiber von touristischen ÖV-Angeboten - beispielsweise von Schiffen oder Seilbahnen - aufbrauchen sollen müssen, wollen sie Geld erhalten.

Mit 102 zu 76 Stimmen bei drei Enthaltungen schloss sich der Nationalrat der Haltung des Ständerats an. Anbieter touristischer Angebote erhalten damit ihre Ertragsausfälle entschädigt, sofern diese grösser sind als ein Drittel der in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Reserven.

Das Dampfschiff DS Stadt Luzern.

Differenzen beim Bankengesetz ausgeräumt

Im Falle eines Bankkonkurses kommen Kundinnen und Kunden künftig rascher an ihr Geld. Der Nationalrat hat alle noch bestehenden Differenzen zum Ständerat bei der Teilrevision des Bankengesetzes ausgeräumt. Die grosse Kammer folgte damit oppositionslos dem Antrag ihrer Wirtschaftskommission (WAK-N).

In der Differenzbereinigung erklärte sich der Nationalrat unter anderem einverstanden damit, auch Vermögen in Kryptowährungen in die Vorlage aufzunehmen. Beim Artikel über die Sanierung von Kantonalbanken strich er eine Formulierung, der dessen Geltung auf Kantonalbanken mit Staatsgarantie beschränkt hätte.

Ständerat lehnt Regulierung des Zuckergehalts in Lebensmitteln ab

Der Ständerat ist dagegen, die Menge des zugesetzten Zuckers in industriell hergestellten Süssgetränken und verarbeiteten Lebensmitteln zu begrenzen oder den Zuckergehalt von Lebensmitteln klarer anzugeben. Er hat zwei entsprechende Standesinitiativen abgelehnt.

Konkret fordert der Grosse Rat des Kantons Genf angesichts der schädlichen Auswirkungen von Zucker auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher die Zuckermenge, die bei der Lebensmittelherstellung zugesetzt werden darf, streng zu begrenzen. Der Freiburger Grosse Rat verlangt, dass die Angabe des Zuckergehalts in der Nährwertdeklaration obligatorisch wird und für die Konsumierenden auf den Produkten verständlich lesbar sind.

Der Ständerat lehnt gesetzliche Regeln zum Zuckergehalt in Süssgetränken ab. (Themenbild)

Der Ständerat gab den Standesinitiativen am Mittwoch oppositionslos keine Folge. «Der Cocktail hat den Mitgliedern nicht sehr geschmeckt», sagte Hannes Germann (SVP/SH) im Namen der vorberatenden Kommission. Zwar sei sich die Mehrheit bewusst, dass der übermässige Zuckerkonsum für die öffentliche Gesundheit problematisch sei. Der Weg über gesetzliche Änderungen sei aber der falsche.

Bereits heute wird laut Germann viel unternommen wird, um die Konsumentinnen und Konsumenten beim Lebensmitteleinkauf zu unterstützen. So spielten unter anderem die freiwillige Einführung von Nutri-Score und die branchenweite Erklärung zur Reduzierung des Zuckergehalts in Joghurts und Müeslis eine wichtige Rolle bei der Förderung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung.

Mit den Standesinitiativen befasst sich als nächstes der Nationalrat.

Nationalrat will keinen BVG-Rentenzuschlag für alle

Der Nationalrat hat am Mittwoch das Kernelement des Sozialpartner-Kompromisses aus der BVG-Reform herausgebrochen. Er will zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes lediglich gezielt einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen einen Rentenzuschlag auszahlen.

Die grosse Kammer entschied mit 125 zu 64 Stimmen bei drei Enthaltungen, dass die ersten fünf Jahrgänge maximal 2400 Franken pro Jahr erhalten sollen, die zweiten fünf Jahrgänge maximal 1800 Franken und die letzten fünf Jahrgänge noch 1200 Franken. Davon würden 35 bis 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in dieser Altersspanne profitieren. Den Bund kostet dieses Modell rund 800 Millionen Franken.

Damit sprach sich der Nationalrat auch gegen den Vorschlag der Grünliberalen aus. Diese schlugen eine Übergangsgeneration von 20 statt 15 Jahren vor. Der Zuschlag hätte demnach von Jahrgang zu Jahrgang stufenweise von 200 auf 10 Franken pro Monat sinken sollen und wäre nur an Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu einer halben Million Franken gegangen. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentner erfassen.

Nicht nur körperlich, sondern auch finanziell möglichst fit durchs Rentenalter: den richtigen Weg bei der Pensionskasse sucht der Nationalrat in der Wintersession. (Themenbild)

Die Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht, sollte der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss im Parlament scheitern. Beobachter gehen davon aus, dass der Ständerat deshalb wohl die Rentenzuschläge etwas ausbaut, um die Chance der Reform an der Urne zu erhöhen.

Der Sozialpartner-Kompromiss vom Sommer 2019 sieht die Senkung des Umwandlungssatzes von heute 6,8 auf künftig 6 Prozent vor. Das heisst, dass pro 100’000 Franken Alterskapital jährlich 6000 statt 6800 Franken Rente ausbezahlt werden. Dass dieser Satz sinken muss, ist unbestritten.

Corona-Tests für Personen ohne Symptome künftig kostenlos

Wenn Personen ohne Symptome einen Corona-Test machen, um ein Zertifikat zu erlangen, muss der Bund künftig die Kosten dafür übernehmen. PCR-Tests hingegen müssen selber berappt werden. Der Nationalrat ist am Mittwoch diesem Vorschlag des Ständerats gefolgt.

Der Nationalrat wollte eigentlich, dass der Bundesrat die Kosten für alle Corona-Tests übernehmen muss. Dem Ständerat ging dies aber zu weit, weswegen er Einschränkungen beschloss. Demnach sind die Tests grundsätzlich kostenlos, aber der Bundesrat hat die Möglichkeit, Ausnahmen zu bestimmen – namentlich für PCR-Tests, die nötig sind, etwa um ins Ausland zu gelangen; für Antikörpertests, die nicht vom Kanton verordnet wurden oder für Selbsttests.

Das Parlament diskutiert derzeit über das Covid-19-Gesetz, weil einige Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Bestimmungen zu verlängern. Sowohl National- als auch Ständerat waren sich einig, dass dies angezeigt sei.

Kosten für Covid-Tests von Personen ohne Symptome – die für das Erlangen eines Zertifikats gemacht werden – muss künftig der Bund übernehmen, jene für PCR-Tests müssen selber berappt werden. Das hat das Parlament beschlossen. (Symbolbild)

Parlament regelt künftigen Umgang mit DNA-Spuren

Bei einem Kriminalfall dürfen Ermittlungsbehörden künftig mehr Informationen aus DNA-Spuren eines mutmasslichen Täters herauslesen. Die sogenannte Phänotypisierungsmethode wird aber nur bei bestimmten Delikten zur Anwendung kommen. Das hat das Parlament entschieden.

Der Ständerat bereinigte am Mittwoch die letzte Differenz im DNA-Profil-Gesetz. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Bei der Phänotypisierung geht es darum, beispielsweise aus Haaren oder Hautpartikeln, die der Täter oder die Täterin am Ort des Verbrechens hinterlässt, ein Täterprofil zu erstellen. Neu dürfen dabei nicht mehr nur das Geschlecht, sondern auch äussere Merkmale wie die Haar- und Augenfarbe, das Alter oder die biogeografische Herkunft bestimmt werden.

Abschliessender Anwendungskatalog

Mit der Änderung des entsprechenden Gesetzes wird auch die Suche nach einem sogenannten Verwandtschaftsbezug anhand von DNA-Profilen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Meldet die DNA-Datenbank beim Abgleich einer DNA-Spur keinen Treffer und sind alle Ermittlungen ergebnislos geblieben, ist ein solcher Suchlauf eine Option, um die Person zu identifizieren, von der die sichergestellte DNA-Spur stammt.

Ergibt sich in der Datenbank eine Übereinstimmung, wird im Kreis der Verwandten nach dem Spurenleger gesucht. Dieser Suchlauf ist ebenfalls nur für die Aufklärung von Verbrechen zulässig und wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.

Über die Kernpunkte waren sich die Räte bereits zu Beginn der Wintersession einig geworden. Der Nationalrat stimmte damals dem vom Ständerat vorgeschlagenen Deliktskatalog zu. Demnach ist die Phänotypisierung nur bei vorsätzlicher Tötung, Mord und Totschlag, schwerer Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, Vergewaltigung, Schändung Raub, Geiselnahme und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlaubt.

Parlament stockt Finanzhilfen für Sportanlagen deutlich auf

Knapp 80 Millionen Franken spricht das Parlament in den nächsten sechs Jahren für den Bau von Sportanlagen. Das sind rund 13 Millionen Franken mehr, als vom Bundesrat beantragt worden sind. Zusätzlich mitfinanziert werden soll etwa eine Unihockeyhalle in Schiers GR.

Im Nationalrat herrschte am Mittwoch Einigkeit darüber, wie wichtig Sport für die Bevölkerung ist – gerade in Zeiten einer Pandemie – und dass der Bau von Sportanlagen entsprechend unterstützt werden soll. Sportministerin Viola Amherd sagte, dass die Schweizer Bevölkerung so viel Sport treibe wie nie zuvor.

Der Bundesrat will im Rahmen des nationalen Sportanlagenkonzepts (Nasak) den Bau von Sportanlagen bis 2027 mit 67 Millionen Franken unterstützen. So soll etwa die Infrastruktur im Schneesport modernisiert werden. Daneben sollen verschiedene polysportive Sportzentren gefördert werden. Auch für den Wassersport, den Ballsport, den Schwimmsport, den Turnsport und den Rasensport beantragt der Bundesrat dem Parlament verschiedene Verpflichtungskredite.

Parlament unterstützt drei weitere Projekte

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) begrüsste die Stossrichtung und beantragte einstimmig die Zustimmung zur Vorlage, wie Sandra Locher Benguerel (SP/GR) sagte. «Der Bund kann damit sehr viel bewirken.» Auch in der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) seien die Finanzkredite unbestritten gewesen, sagte Sprecherin Sarah Wyss (SP/BS).

Der Parlament stimmte am Mittwoch nicht nur den Krediten zu, sondern erweiterte den Kreis der unterstützten Projekte. So wurden auf Antrag des Ständerats zusätzliche zwei Millionen Franken für eine Schwimmhalle in Bern, 1,5 Millionen Franken für eine Unihockeyhalle in Schiers GR und zwei Millionen Franken für ein Sportzentrum in Kerenzerberg GL gesprochen.

Es handle sich um Projekte, die bei der ursprünglichen Lancierung der Vorlage noch nicht berücksichtigt werden konnten, sagte Locher Benguerel. Sie könnten unterstützt werden. Auch Sportministerin Amherd sagte, dass nichts gegen diese Förderung spreche. Das Schwimmzentrum in Bern und das Sportzentrum in Kerenzerberg sind bereits im Bau.

Grosse Kammer geht auf BVG-Reform ein

Der Nationalrat ist auf die Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) eingetreten. Der im Sommer 2019 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefundene Kompromiss dürfte einen schweren Stand haben. Kernstücke der Vorlage sind die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent sowie die Anpassung der Bestimmungen an die Arbeitsformen der Gegenwart.

In der Detailberatung folgte der Rat bisher stets der Mehrheit der vorberatenden Kommission, die das Kompromiss-Modell der Sozialpartner als Leistungsausbau missbilligt. Die Eintrittsschwelle bei den Löhnen hat der Nationalrat demnach von heute 21'510 auf 12'548 Franken gesenkt. Zudem sollen künftig schon 20-Jährige mit dem Sparen fürs Alter beginnen können. Heute liegt diese Grenze bei 25 Jahren. Bis zum Alter 44 soll man neu neun Prozent des koordinierten Lohns gutgeschrieben bekommen beziehungsweise erhalten, ab Alter 45 neu 14 Prozent.

Lesen Sie auch zum Thema: Berset gewinnt Streit um Rentenalter

Ihr Kompromissvorschlag zur Stabilisierung der zweiten Säule wackelt im Nationalrat: Gewerkschaftspräsident Pierre-Yves Maillard (l.) und Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt.

Korrektur vom 7.12.2021 18:40 Uhr: Die BVG-Eintrittsschwelle wurde zuerst mit 25'510 Franken angegeben, richtig ist 21'510 Franken. Der Abschnitt wurde korrigiert.

/red