Abstimmung vom 25. September 2022AHV-Reform: Das müssen Sie wissen
Die Stimmberechtigten entscheiden über die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Damit verknüpft ist die Mehrwertsteuererhöhung. Das Wichtigste zur Doppelvorlage.
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Darum gehts
Die AHV-Reform (AHV 21) soll dafür sorgen, dass die Einnahmen der AHV deren Ausgaben weiterhin decken können. Das ordentliche Rentenalter soll für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Tritt die Reform Anfang 2024 in Kraft, werden Frauen mit Jahrgang 1964 als erste mit 65 Jahren pensioniert. Das neue Referenzalter gilt auch für die berufliche Vorsorge. Die Frauen der neun Übergangsjahrgänge erhalten als Kompensation lebenslang einen Zuschlag auf die Rente, abhängig von Jahrgang und Einkommen – wenn sie nicht vorzeitig in Rente gehen. Frühpensionierten Frauen der Übergangsjahrgänge wird die Rente weniger stark gekürzt. Tritt die Reform 2024 in Kraft, sind es die Jahrgänge 1961 bis 1969. Wer vor der Rente wenig verdient hat, profitiert am meisten vom Ausgleich.
Die Vorlage bringt weiter eine flexible Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren. Bundesrat und Parlament wollen zudem mehr Anreize setzen, damit auch über 65-Jährige einer bezahlten Arbeit nachgehen. Frauen der neun Übergangsjahrgänge können die Rente ab 62 Jahren vorbeziehen. Die AHV soll zudem mehr Geld erhalten. Der Normalsatz soll zugunsten der AHV um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent angehoben werden, der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen je um 0,1 Prozentpunkte.
Die Änderungen im AHV-Gesetz und die Erhöhung der Mehrwertsteuer sind miteinander verknüpft. Die eine Teilvorlage kann ohne die andere nicht in Kraft treten. Für die Mehrwertsteuererhöhung muss die Bundesverfassung geändert werden; entsprechend ist neben dem Volks- auch das Ständemehr nötig.
Wer ist dafür?
Sozialminister Alain Berset nennt die Vorlage im Namen des Bundesrats und einer Parlamentsmehrheit «einen Kompromiss aus Mehreinnahmen und Einsparungen». Die Reform sei nötig und dringend, damit sich die finanzielle Situation der AHV nicht verschlechtere. Mit den Massnahmen bei der AHV und der Erhöhung der Mehrwertsteuer hat die AHV in den nächsten zehn Jahren rund 17,3 Milliarden Franken mehr zur Verfügung. Der Bund hat errechnet, dass dann noch eine Finanzierungslücke von rund 1,2 Milliarden Franken bleibt.
Der Nationalrat hiess die Änderungen im AHV-Gesetz mit 125 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung und die Mehrwertsteuererhöhung mit 126 zu 40 Stimmen bei 27 Enthaltungen gut. Der Ständerat sagte mit 31 zu 12 Stimmen respektive mit 43 zu 0 Stimmen Ja zur Doppelvorlage.
Wer ist dagegen?
Gegen die AHV-Reform hat ein linkes Bündnis das Referendum ergriffen. Im März waren über 150’000 Unterschriften gegen die Vorlage eingereicht worden. Mit der Erhöhung des Rentenalters werde zulasten der Frauen gespart, argumentieren SP, Linke und Gewerkschaften. Es gehe um sieben Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren, die eingespart werden sollen. Das bedeute für die Frauen, die ohnehin schon rund ein Drittel tiefere Renten hätten als Männer, eine Rentenkürzung von durchschnittlich 26’000 Franken – jede Frau müsse auf eine Jahresrente von rund 22’000 Franken verzichten und werde in diesem Jahr weitere 4000 Franken in die AHV einzahlen.
Auch die mit der Reform vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent sei abzulehnen, so die Referendumsführer. Das Timing dafür sei falsch und falle in eine Zeit, in der die Preise explodierten und ein Prämienschock angekündigt worden sei.
(Artikel mit Material der Agentur SDA)
red
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