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Nationalbank-Geld für alle
Bis zu 440 Franken pro Person – SNB soll Gewinn direkt an Bevölkerung verteilen

The logo of the Swiss National Bank SNB pictured at the Federal square (Bundesplatz) in Bern, Switzerland, Thursday, March 16, 2023. Credit Suisse is borrowing up to 50 billion francs from the Swiss National Bank (SNB), according to a statement on 16 March 2023. This is intended to strengthen the group, whose shares have crashed on the stock exchange.(KEYSTONE/Peter Schneider)
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17 Millionen nach Altdorf, 91 Millionen nach Basel, 163 Millionen nach Bellinzona, 2 Milliarden nach Bundesbern. Insgesamt 27 Zahlungen dieser Art lösen Angestellte der Nationalbank jeweils im Mai aus, wenn die Generalversammlung vorüber ist. Dort wird jeweils formell beschlossen, wer wie viel des Gewinns erhalten soll, der im vergangenen Geschäftsjahr erzielt wurde.

Die Abmachung dabei lautet, dass der Bund ein Drittel und die Kantone zwei Drittel der Summe erhalten, welche die Nationalbank in einem bestimmten Jahr verteilen kann. Manchmal sind das hohe Millionenbeträge, manchmal fallen die Zahlungen aber auch aus – dann, wenn die Nationalbank nach einem Verlust nicht über genügend hohe Reserven verfügt, um Gewinn auszuschütten.

Im Empfängerkreis haben diese Zahlungen einen beträchtlichen Stellenwert. Entsprechend sorgt es für Diskussionen, wenn die Nationalbank keinen Gewinn ausschütten kann – so wie es in den letzten zwei Jahren und mutmasslich auch im kommenden Jahr der Fall sein wird. Hinter den Kulissen und manchmal sogar öffentlich fordern manche Finanzdirektoren dann mehr Geld.

Auszahlungen wie bei Rückverteilung aus CO₂-Abgabe

Um politische Einflussnahme dieser Art zu unterbinden, wartet Avenir Suisse nun mit einem neuen Vorschlag auf. Statt an Bund und Kantone solle die Nationalbank ihren Gewinn direkt an die Bevölkerung ausschütten, fordert der Thinktank in einem neuen Papier. Die Nationalbank würde dabei autonom von Jahr zu Jahr festlegen, wie viel Gewinn sie insgesamt ausschütten kann, und diesen dann anteilsmässig pro Kopf an die Schweizer Bevölkerung verteilen.

Pro Person würde das in der Regel einem Betrag von rund 110 bis 440 Franken entsprechen, schreibt der Thinktank. Die Auszahlungen könnten auf ähnliche Weise erfolgen, wie heute bereits die Rückverteilung aus der CO₂-Abgabe organisiert wird. Diese erfolgt als Gutschrift auf die Krankenkassenprämien. Eine andere Möglichkeit wäre, den Betrag von der Steuerrechnung abzuziehen.

Avenir Suisse begründet die Forderung damit, dass so die Unabhängigkeit der Nationalbank gestärkt würde. Der Druck für die Gewinnausschüttung habe «aufgrund der zunehmend klammen Finanzlage von Bund und einigen Kantonen deutlich zugenommen», schreibt der Thinktank in seiner Publikation. Die Nationalbank müsse aber in der Lage sein, diesem Druck zu widerstehen, weil sie sonst destabilisiert würde und an Glaubwürdigkeit verlöre.

Die Autoren Stefan Legge, Fabian Schnell und Jürg Müller erachten es deshalb als wünschenswert, wenn die Frage nach der Gewinnausschüttung nicht mehr politischen Sonderinteressen ausgesetzt wäre. «Am besten erreicht man dies durch eine möglichst breite Verteilung der SNB-Gewinne an die Gesamtbevölkerung.» Eine solche «Zersplitterung» der Ansprüche an die Nationalbank würde den politischen Druck reduzieren, argumentieren sie.

Thomas Stucki, Anlagechef bei der St. Galler Kantonalbank und ehemaliger Ökonom in Diensten der Nationalbank, ist skeptisch gegenüber der Idee: «Die Nationalbank würde in sozialpolitische Fragestellungen hineingezogen und böte Kritikern somit noch mehr Angriffsfläche.»

Die Nationalbank selbst mag sich zu dem Vorschlag nicht äussern. Doch man darf annehmen, dass sich die Begeisterung auch bei ihr in Grenzen hält.

Verfassungsänderung wäre nötig

Stand heute wird die Gewinnausschüttung zwischen der Nationalbank und dem Eidgenössischen Finanzdepartement verhandelt. Die letzte Vereinbarung datiert aus dem Jahr 2021 und gilt bis 2025. Sie besagt, dass die Nationalbank bis zu 6 Milliarden Franken pro Jahr an Bund und Kantone ausschütten kann, sofern in der sogenannten Ausschüttungsreserve genug Geld vorhanden ist.

Um diese Praxis zu ändern, müsste das Nationalbankgesetz angepasst werden. Auch die Bundesverfassung müsste geändert werden. Dort steht, dass die Gewinne der Nationalbank zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone gehen.

Avenir Suisse schlägt zur Stärkung der Unabhängigkeit weiter vor, auch das Mandat der Nationalbank in die Verfassung zu schreiben. Dieses ist heute nur auf Gesetzesstufe verankert. Es besagt, dass die Nationalbank die Geldpolitik «im Gesamtinteresse des Landes» führen soll. Sie soll «die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen».