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Probleme bei der Flüchtlingsverteilung
Kantone sind unglücklich über Ballung von Ukrainern in Städten

Der Grossandrang führt zu Verteilproblemen: Ukrainische Flüchtlinge lassen sich in Bern über das Asylverfahren informieren.
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Der Zustrom reisst nicht ab: Laut einer Meldung der Behörden vom Dienstag haben sich 1047 Menschen aus der Ukraine innerhalb eines Tages in der Schweiz registrieren lassen. Insgesamt sind seit Kriegsausbruch über 30’000 Menschen in die Schweiz geflüchtet. Mehr als 25’000 Personen haben den S-Status erhalten und sind den Kantonen zugewiesen worden.

Nun zeigt sich, dass die Verteilung auf die Kantone sehr einseitig erfolgt. Die Flüchtlinge konzentrieren sich auf die Städte Basel, Bern und Zürich sowie den Kanton Tessin. Das führt zu Unterbringungsproblemen und zu Kritik – etwa beim Stadtzürcher Sozialvorsteher Raphael Golta

Zürich ist der Flüchtlings-Hotspot

Der Grund für das Ungleichgewicht: Die ukrainischen Asylsuchenden dürfen ohne Visum in die Schweiz ein- und dann weiterreisen. Knapp die Hälfte von ihnen kommt bei Privaten unter. Die andere Hälfte geht in die Bundesasylzentren, um eine Unterkunft zu erhalten. «Sehr viele melden sich dabei in den Bundesasylzentren Zürich und Basel», sagt SEM-Sprecher Daniel Bach. Zürich sei dabei der «Hotspot». Das SEM weist die Flüchtlinge dann denjenigen Kantonen zu, in denen sie bereits eine Unterkunft oder Verwandte haben.

Die Folge: Abseits der grossen Städte und des Kantons Tessin kommen relativ wenige ukrainische Schutzsuchende unter. Das Staatssekretariat für Migration kennt zwar die genauen Zahlen. Es will diese aber nicht bekannt geben, um keine unfairen Diskussionen über eine Umverteilung zu schüren. «Kantone mit wenig ukrainischen Flüchtlingen können ja nichts dafür, dass das so ist», sagt der SEM-Sprecher.

Kantone sind nicht glücklich

Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) äussert sich nicht zu den Zahlen. Aber Generalsekretärin Gaby Szöllösy bestätigt, dass die Verteilung zurzeit Probleme schafft: «Wir sind nicht glücklich, dass der übliche Verteilschlüssel nicht eingehalten wird.» Die Belastung konzentriere sich auf die Kantone mit grossen Städten.

Die SODK fordere deshalb, «dass man langsam zum ausgehandelten Verteilschlüssel zurückfindet», sagt Szöllösy. «Dabei ist klar, dass das System immer einen gewissen Spielraum braucht. Das ist auch bei der Zuweisung anderer Asylsuchender so.»

Eine Umplatzierung ist für die SODK jedoch kein Thema. «Personen, die in einer Familie oder sonst einer Unterkunft gut untergebracht sind, sollen dort bleiben können», sagt Szöllösy. Um die Situation zu entschärfen, haben einzelne Kantone um Unterstützung durch den Zivildienst nachgesucht.

Schlüssel soll wieder eingehalten werden

Jetzt reagiert der Sonderstab Asyl des Staatssekretariats: Er hat am Dienstag entschieden, dass der Verteilschlüssel bei der Zuweisung an die Kantone grundsätzlich wieder eingehalten werden soll. Eine vom Sonderstab eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone wird die in Zukunft geltenden Kriterien für den Zuweisungsentscheid durch das SEM erarbeiten.

Zudem hat der Sonderstab entschieden, dass Gesuche um Kantonswechsel nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen bewilligt werden – etwa um eine Kernfamilie zusammenzuführen.

Keine Folgen soll das für besonders verletzliche Personen haben, die als Gruppe eingereist sind, etwa Waisenkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie sollen wenn immer möglich weiterhin gemeinsam untergebracht und betreut werden – unabhängig vom Verteilschlüssel. Ungleichgewichte würden über die Zeit ausgeglichen, teilt der Sonderstab mit.