Geldberater beantwortet FragenBank bevorzugen, die Retrozessionen an die Kundschaft zurückgibt
Rückvergütungen und Verzichtserklärungen bei Banken sind weit verbreitet – allerdings sind die Institute zu Transparenz verpflichtet. Gibt es diese nicht, sollte sie eingefordert werden.
Die Basler Kantonalbank hat ein ab 1. Januar 2024 gültiges Depotreglement herausgegeben. Darin verzichtet der Kunde auf die Herausgabe von Retrozessionen. Wie beurteilen Sie diese Bestimmung? Wie soll ich mich als Kunde verhalten? M. A.
Unter Retrozessionen versteht man Vergütungen, die etwa als Anreiz von Produktanbietern an Banken oder Vermögensverwalter fliessen, welche Finanzinstrumente vertreiben. Gängig sind auch Bestandspflegekommissionen aus den Managementgebühren bei Finanzprodukten. Kommissionen bezahlt werden auch im Zusammenhang mit Courtagen. Dabei werden Vermögensverwalter oder Banken dafür entschädigt, dass sie Transaktionen über ein entsprechendes Institut abwickeln. Verbreitet sind Rückvergütungen im Handelsgeschäft, im Depotgeschäft und im Vertrieb von Finanzprodukten.
Problematisch sind solche Rückvergütungen, wenn sie nicht transparent sind und falsche Anreize bieten: dass etwa ein Vermögensverwalter aus finanziellen Gründen in erster Linie Fonds nutzt, welche ihm die attraktivsten Rückvergütungen bieten, und nicht jene, welche für die Kundschaft die beste Performance bieten. Dadurch entsteht ein heikler Interessenkonflikt.
Weil Retrozessionen umstritten sind, hatten sich die Schweizer Gerichte schon mehrfach damit beschäftigt. Das Bundesgericht ist denn auch in mehreren Leiturteilen zum Schluss gekommen, dass Retrozessionen grundsätzlich den Kundinnen und Kunden gehören, ausser wenn man sich als Kunde bereit erklärt, auf diese zu verzichten. Deshalb hatten bereits in der Vergangenheit die meisten Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verändert und einen Passus aufgenommen, mit dem man als Kunde auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet.
Banken müssen ihre Kunden informieren
Gleichzeitig verlangt das Bundesgericht aber Transparenz: Als Kunde kann man nur auf etwas verzichten, wenn man darüber informiert ist. Die Banken sind somit verpflichtet, ihre Kundschaft über Retrozessionen zu informieren. Die Praxis, wie Banken mit dem Thema Retrozessionen umgehen, ist unterschiedlich. Einige Institute geben die vereinnahmten Retrozessionen an ihre Kunden weiter, was ich sinnvoll finde. Andere wiederum – so etwa die Zürcher Kantonalbank oder die UBS – nutzen in der Vermögensverwaltung nur Produkte ohne Retrozessionen. Auch das ist ein sinnvoller Ansatz.
Bevor Sie nun die Geschäftsbedingungen Ihrer Bank einfach unterschreiben, würde ich Auskunft darüber verlangen, welche Politik sie in Bezug auf die Retrozessionen fährt, und die Weitergabe der Retrozessionen verlangen. Generell würde ich eine Bank bevorzugen, welche marktgängige Retrozessionen an die Kundschaft zurückgibt, oder solche Institute, welche nur retrozessionsfreie Produkte einsetzt und punkto Retrozessionen volle Transparenz bietet. Da dazu alle Banken verpflichtet sind, kann man als Kunde jederzeit von seiner Bank Auskunft verlangen, was mit den Retrozessionen geschieht und was deren Umfang ist.
Letztlich ist der Umgang mit Retrozessionen ein Teil der Gebühren, die man der Bank zahlt. Darum empfehle ich, dass man bei seinen Anlagen nur die Netto-Performance nach Gebühren im Auge behalten sollte. Alles andere ist eine Illusion. Wenn die Netto-Performance top ist, könnte es einem als Kunde egal sein, wenn man auch etwas mehr Gebühren zahlen muss. In der Praxis ist dies aber längst nicht immer der Fall: Oft ist es so, dass hohe Gebühren – zu denen auch Retrozessionen gehören – die Rendite schmälern und mitverantwortlich sind, dass die Netto-Performance tiefer ist.
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