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Geldberater beantwortet Fragen
Wie gut bin ich fürs Alter abgesichert, wenn mein Ehepartner stirbt?

Senior couple standing at panorama window

Wir sind seit 19 Jahren glücklich verheiratet und haben drei Kinder. Mein Mann arbeitete praktisch immer 100 Prozent, ich in unterschiedlichen Pensen – dafür war ich für Haushalt und Kinderbetreuung zuständig. Wegen des Jobs meines Mannes waren wir sechs Jahre im Ausland. Meine AHV-Beiträge sind auch in dieser Zeit einbezahlt worden.

Aber in der zweiten Säule herrscht eine riesige Differenz: Mein Mann konnte in der zweiten Säule ein Vielfaches von meinem Betrag ansparen. In der dritten Säule habe ich auch nicht so viel angespart wie er. Falls mein Mann sterben würde, was ich auf keinen Fall hoffe, hätte ich trotzdem Anrecht im Alter auf sein Geld in der zweiten Säule? Und dasjenige in der dritten Säule? Freiwillige Einzahlungen in die zweite Säule machen bei meiner Pensionskasse, der Lehrerpensionskasse Kanton Bern, nicht unbedingt Sinn – was würden Sie mir empfehlen, um mich für das Alter abzusichern? S.B.

Da Sie verheiratet sind, wären Sie im Todesfall gesetzlich gut abgesichert. Einerseits würden Sie von der AHV eine Witwenrente erhalten. Anderseits hätten Sie Anspruch auf eine Rente der Pensionskasse. Bei der Pensionskasse bekommt man als Frau eine Rente aus der Pensionskasse, wenn man beim Tod des Ehepartners für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder verantwortlich ist oder das 45. Lebensjahr abgeschlossen hat sowie mindestens fünf Jahre verheiratet war. Bei Ihnen wären die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt.

Die Rente für Hinterbliebene aus der 2. Säule beträgt laut Gesetz 60 Prozent der Altersrente, auf die Ihr Mann Anspruch hat. Dies ist nur der gesetzliche Anspruch. Viele Kassen bieten bessere Leistungen. Welche Hinterlassenenleistungen die Pensionskasse Ihres Ehemannes bietet, können Sie auf dem Vorsorgeausweis erfahren, den Sie auf dem Portal seiner Kasse einsehen können. Das Wissen über die Leistungen, welche Hinterbliebene im Todesfall eines Versicherten bekommen, ist mit ein Grund, dass man möglichst in guten Zeiten den Vorsorgeausweis von sich selbst und von seinem Ehepartner oder seiner Ehepartnerin und die Reglemente der Kassen genau liest.

Sinnvollerweise schaut man die Vorsorgesituation als Paar zusammen an. Dazu gehört die unangenehme Frage, wie der einzelne Partner abgesichert ist, wenn der andere stirbt. Es ist verständlich, dass man sich nicht gern mit solchen Fragestellungen auseinandersetzt. Dennoch ist es wichtig, dass man sich gegenseitig absichert. Bei der ebenfalls von Ihnen angesprochenen Säule 3a ist es so, dass das in der Säule 3a angesparte Geld beim Todesfall des Vorsorgenehmers in einer festgelegten, gesetzlichen Begünstigung vererbt und ausgezahlt wird. Hier gilt, dass Sie als Ehepartnerin an erster Stelle stehen und Anspruch auf das Kapital hätten.

Unabhängig von den Leistungen im Todesfall macht es Sinn, dass Sie sich Gedanken zu Ihrer eigenen Altersvorsorge machen und diese stärken möchten. Da Sie keine freiwillige Einzahlung in Ihre Pensionskasse tätigen möchten, würde ich einerseits die Säule 3a möglichst ausnützen und zusätzlich monatlich einen Betrag fürs Alter auf die Seite legen und in Fonds investieren. Eine Alternative sind Versicherungslösungen. Vor allem aber rate ich Ihnen zu einer Vorsorge- und Pensionsplanung für Sie und Ihren Mann. So würden Sie im Detail besser wissen, wie Sie abgesichert sind und was Sie im Alter erwarten dürfen und wie Sie jetzt noch im Erwerbsleben Lücken füllen können.