Geldberater beantwortet FragenFreizügigkeitskonto darf man nicht für zusätzliche Einzahlungen nutzen
Nicht Erwerbstätige dürfen keine zusätzlichen Einzahlungen auf das Freizügigkeitskonto tätigen und auch die Säule 3a nicht nutzen – möglich ist aber eine freiwillige Vorsorge.
Unser Sohn ist verheiratet und seit Geburt seiner Tochter nicht mehr berufstätig. Er sorgt für das Kind zu Hause, währenddem seine Frau ihren Beruf ausübt. Sein Guthaben aus zweiter Säule ist auf einem Freizügigkeitskonto deponiert. Wir wären bereit, unserem Sohn als Schenkung jährlich einmal einen bestimmten Betrag auf sein Freizügigkeitskonto einzuzahlen. Wäre dies möglich und auch sinnvoll? Was müsste allenfalls dabei beachtet werden, zum Beispiel punkto Höchstbetrag? M.D.
Ihre Überlegung kann ich gut nachvollziehen: Weil Ihr Sohn seit der Geburt seiner Tochter nicht mehr berufstätig ist und selbst nicht mehr über ein eigenes Erwerbseinkommen verfügt, ist er nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen, womit seine Altersvorsorge nicht weiter geäufnet wird. Ihre Absicht, die Altersvorsorge Ihres Sohnes deshalb mittels einer jährlichen Schenkung zu verbessern, ist ehrenhaft und wäre an sich sachlich sinnvoll.
Nur: Eine Einzahlung auf das Freizügigkeitskonto Ihres Kontos zwecks Verbesserung seiner Altersvorsorge ist nicht möglich. Indem ihr Sohn nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aus der Pensionskasse seines früheren Arbeitgebers ausgetreten ist und das Vorsorgekapital auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen hat, ist er aus der beruflichen Vorsorge ausgetreten.
Weil er keinen neuen Arbeitgeber hat, musste er ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank eröffnen, wo sein angespartes Vorsorgekapital sicher parkiert ist. Zusätzliche Einzahlungen auf das Freizügigkeitskonto durch Ihren Sohn selbst oder durch Aussenstehende wie Sie sind indes nicht erlaubt. Einzahlungen sind nur ausnahmsweise für die Rückzahlung eines Vorbezuges für Wohneigentum möglich.
Vorsorgegeld auf Freizügigkeitskonto investieren
Das Freizügigkeitskonto kann lediglich dazu verwendet werden, das angesparte Vorsorgekapital zu sichern und auf Wunsch auch anzulegen bis zum Zeitpunkt, wenn das Kapital an eine neue Pensionskasse überwiesen wird, weil Ihr Sohn wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder wenn das Kapital später bei seiner Pensionierung zur Auszahlung gelangt. Für zusätzliche Einzahlungen darf das Freizügigkeitskonto indes nicht genutzt werden.
Da Sie mir schreiben, dass das Vorsorgegeld Ihres Sohnes auf einem Freizügigkeitskonto liegt, rate ich ihm, das Kapital wenigstens zu investieren, falls er noch längere Zeit keine Erwerbstätigkeit aufnehmen wird und sich wie von Ihnen beschrieben weiter um seine kleine Tochter kümmert, während seine Frau berufstätig ist.
Auf dem Freizügigkeitskonto bringt das Geld nur sehr wenig Zins. Gleichzeitig nagt die Inflation am Wert des Geldes, was dazu führt, dass Ihr Sohn auf dem Freizügigkeitskonto wegen der Teuerung faktisch Geld verliert. Wenn fest steht, dass das Geld ohnehin während mehrerer Jahre liegen bleibt, könnte es in dieser Zeit gewinnbringend investiert werden, was mittels Freizügigkeitsfonds einfach möglich ist.
Säule 3b ist nicht an die Pensionierung gebunden
Da Ihr Sohn nicht erwerbstätig ist, kann er auch nicht in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Möglich wäre aber, dass er im Rahmen der freien Vorsorge zusätzlich fürs Alter spart – nämlich über die Säule 3b. Anders als die erwähnte steuerbegünstigte Säule 3a, welche oft auch als gebundene Vorsorge bezeichnet wird, handelt es sich bei der Säule 3b um eine freie Vorsorge, welche nicht an die Pensionierung gebunden ist.
Im Rahmen dieser Säule 3b könnte Ihr Sohn eine Vorsorgelösung nutzen, welche je nach seinen Bedürfnissen über die reinen Sparziele fürs Alter hinaus allenfalls auch noch einen Invaliditäts- und Todesfallschutz beinhaltet, um seine junge Familie abzusichern. Gelder im Rahmen der Säule 3b können ebenfalls in Wertschriften wie Obligationen, Aktien oder Fonds investiert werden, womit höhere Renditechancen genutzt werden können.
In der Säule 3b gibt es keine jährliche Maximalsumme, alle dürfen einzahlen, und man kann den Auszahlungszeitpunkt sowie die begünstigte Person frei wählen. Natürlich können Sie Ihrem Sohn auch unabhängig von einer Säule 3b einfach jährlich einen Betrag überweisen, den er bei der Bank für sein Alter spart und allenfalls investiert, was gebührenmässig vielleicht günstiger wäre.
Bei der Säule 3b wäre das Geld aber an eine beim Vertragsabschluss festgelegte Zeit gebunden, und es könnte so nicht einfach für den Konsum genutzt werden, sondern erst später, so wie Sie es sich vorstellen: zur Verbesserung der finanziellen Situation Ihres Sohnes im Alter.
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