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Medienkonferenz zu Öffnungsschritten
Bundesrat lockert Corona-Massnahmen stärker als vorgeschlagen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen.

  • Die geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus werden stark reduziert und vereinfacht.

  • Die Lockerungen gehen weiter als vor zwei Wochen vorgeschlagen.

  • Wer sich im Freien aufhält, muss ab kommendem Samstag keine Maske mehr tragen.

  • Das gilt auch für kulturelle und sportliche Aktivitäten.

  • Im Büro und in höheren Schulklassen wird die Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben.

  • Die Homeoffice-Pflicht fällt.

Mitte August schaut man weiter

Berset spricht nun konkret über die Massnahmen (siehe weiter unten). Was die Maskenpflicht angehe, schaue man dann Mitte August weiter. Es gebe keine Restriktionen draussen bei den Restaurants. Aber drinnen gebe es noch einige Regeln, erklärt der Freiburger.

Die Stabilisierungsphase sei noch nicht vorbei, sagt er allerdings noch. «Wir müssen schauen, dass es keine Überraschungen gibt. Deshalb gelte drinnen weiterhin eine Maskenpflicht.»

Kein Grund, länger zuzuwarten

Berset weiter: «Wir gehen davon aus, dass bis Ende Juni die Hälfte der Schweizer Bevölkerung doppelt geimpft ist. Und die Impfungen gehen ja weiter. Unsere Impfstoffe sind auch widerstandsfähig gegen die neue Delta-Variante. Wir sind in einer beneidenswerten Lage. Auch die Bevölkerung war sehr diszipliniert. Die Massnahmen treten schon ab Samstag in Kraft. Wir sehen keinen Grund, länger zuzuwarten.»

Zum Impfmonitor

Die Pressekonferenz beginnt

Alain Berset ergreift das Wort. «Wir sind der Meinung, dass wir heute einen grossen Schritt machen können. Die Situation hat sich weiter verbessert. Die Öffnungen haben keine Probleme bereitet.»

Übersicht zu den Corona-Lockerungen ab Samstag

In der Schweiz werden eine ganze Reihe von Massnahmen gegen das Coronavirus gelockert. Das Paket, über das der Bundesrat am Mittwoch entschieden hat, ist umfangreicher als ursprünglich geplant. Ein Überblick:

MASKENPFLICHT: Im Freien wird die Maskenpflicht aufgehoben. Keine Masken mehr getragen werden müssen in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Restaurantterrassen, Bahnhöfen und von Haltestellen, ebenso auf den Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften. Im öffentlichen Verkehr gelten Orte mit mindestens zwei grossen Öffnungen auf den Seiten wie Perronanlagen, Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen als Aussenräume. Wo ein Abstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, sollen die Menschen aber weiterhin eine Maske tragen. In Innenbereichen gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht, etwa in geschlossenen unterirdischen Bahnhöfen wie dem Tiefbahnhof Zürich. Abgeschafft ist Maskenpflicht – bis auf Ausnahmen durch die Arbeitgeber – auch bei der Arbeit und an Schulen der Sekundarstufe II.

HOMEOFFICE: Die Homeoffice-Pflicht wird abgeschafft. Die Arbeit von zu Hause aus wird vom Bund nur noch «empfohlen». Das Arbeiten in einer Firma vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zu repetitiven Tests gebunden.

RESTAURANTS: Es können wieder beliebig viele Leute an einem Tisch zusammensitzen. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation. Die Gäste müssen den Abstand zwischen den Gruppen einhalten. Weiterhin muss eine Person pro Gruppe ihre Kontaktdaten angeben. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen.

GROSSVERANSTALTUNGEN: Bei Grossanlässen, bei denen Gäste zum Einlass ein Zertifikat vorweisen müssen, gibt es keine Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen mehr. Es können also bereits jetzt wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden, und die Kapazität kann voll genutzt werden. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung. Für Messen werden die Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben. Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat können drinnen wie draussen maximal 1000 sitzende Besucherinnen und Besucher teilnehmen, wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, drinnen maximal 250 und draussen maximal 500. Veranstaltungen und Konzerte ohne Zertifikat und mit tanzenden Besuchenden sind verboten.

PRIVATANLÄSSE: An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

LÄDEN/FREIZEITBETRIEBE/SPORTANLAGEN: Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazitäten wieder voll ausnutzen. Aquaparks dürfen wieder öffnen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität.

AKTIVITÄTEN: Bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowohl im Laien- wie auch im Profibereich gilt keine Masken- und Abstandspflicht mehr. In Aussenbereichen gibt es neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

HOCHSCHULEN: Die Personenbeschränkung für Präsenzveranstaltungen in der höheren Berufsbildung und in der Weiterbildung sowie an Fachhochschulen und Universitäten wird aufgehoben. Auch hier gilt keine Pflicht zu regelmässigen Tests mehr.

DISCOS: Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist, entfällt die Maskenpflicht.

IMPFSCHUTZDAUER: Der Bundesrat erstreckt die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen für vollständig geimpfte Personen auf 12 Monate. In dieser Zeit sind Geimpfte von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. Die Regierung stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif). In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU für das Covid-Zertifikat sind genesene Personen weiterhin während 6 Monaten von der Quarantänepflicht befreit. Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests wird von 24 auf 48 Stunden verlängert.

SELBSTTESTS: Neu können validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel gekauft werden. Die vom Bund finanzierte Abgabe von fünf Selbsttests pro Person pro Monat erfolgt aber weiterhin nur in Apotheken. Sie wird auf Personen beschränkt, die nicht geimpft oder genesen sind. Neu in die Covid-19-Verordnung aufgenommen wird die Vergütung von Tests vor Lagern und beim Zutritt zu Veranstaltungen.

EINREISE: Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird die Quarantänepflicht aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Zudem lockert die Schweiz die Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie der USA, Albanien oder Serbien ist wieder möglich.

RISIKOLÄNDERLISTE: Die bisherige Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit wird reduziert. Sie enthält nur noch Staaten oder Gebiete, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Geimpfte und genesene Personen aus einem solchen Staat oder Gebiet können aber ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen, solange sicher ist, dass die Impfung einen guten Schutz bietet. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben.

Das Reisen wird einfacher – EU hat Zertifikat noch nicht anerkannt

Die Regeln für Einreisen in die Schweiz werden am Samstag deutlich gelockert. Wer aus einem Land des Schengen-Raums in die Schweiz reist, muss nicht mehr in Quarantäne. Eine Testpflicht besteht nur noch für Flugreisende, die nicht geimpft oder genesen sind.

Auch die Kontaktdaten werden künftig nur noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Wer mit dem Zug oder dem Auto in die Schweiz reist, muss also weder einen Test machen, noch Kontaktdaten angeben.

Der Bundesrat hat am Mittwoch wie angekündigt die Reisebeschränkungen gelockert. Die neuen Vorgaben gelten ab Samstag, wie es in einer Mitteilung heisst.

Auch geimpfte Personen aus Drittstaaten dürfen wieder in die Schweiz einreisen. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie den USA, Albanien oder Serbien ist also wieder möglich.

Einreise auch aus Indien und Grossbritannien

Die bisherige Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) wird darüber hinaus auf Staaten und Gebiete reduziert, in denen für die Schweiz «besorgniserregende Virusvarianten» zirkulieren. Dabei handelt es sich laut der Definition des Bundesrats um Varianten des Virus, gegen die die Impfung in der Schweiz keinen guten Schutz bietet.

«Konkret bedeutet dies, dass geimpfte und genesene Personen auch bei Reisen aus Staaten, in denen die Delta-Variante dominiert, keinen negativen Test vorweisen müssen und auch nach der Einreise keiner Quarantänepflicht unterliegen», heisst es weiter in der Mitteilung. Die in der Schweiz eingesetzten Impfungen würden einen «nur leicht reduzierten und damit weiterhin sehr hohen Schutz gegen die Delta-Variante» bieten.

EU hat Covid-Zertifikat noch nicht anerkannt

Wer innerhalb der EU reisen möchte, sollte sich jedoch gut über die Einreisebedingungen informieren. «Der Anerkennungsprozess des Schweizer Zertifikats durch die EU ist lanciert», steht in der Mitteilung des Bundesrats. Faktisch ist die Anerkennung auf politischer Ebene also noch im Gange.

Der Bund «geht davon aus», dass ab dem 1. Juli während einer sechswöchigen Übergangsphase auch andere Impfnachweise als das Covid-Zertifikat anerkannt werden. «Es ist deshalb wichtig, sich vor einer Reise über die genauen Einreisebestimmungen zu informieren», heisst es.

Die Ausgangslage

Wie weiter mit der Maskenpflicht?

Der Bundesrat entscheidet am Mittwoch über den nächsten Öffnungsschritt, der auf den 28. Juni in Kraft treten soll. So soll etwa die Maskenpflicht im Freien weitgehend aufgehoben werden. Auch Clubs und Discos sollen öffnen dürfen.

Die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien wie etwa in Aussenbereichen von Bahnhöfen, Haltestellen, öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Freizeitbetrieben war in der Konsultation weitgehend unbestritten.

Dass die Maskentragpflicht in Innenräumen mit eingeschränkten Abstandsmöglichkeiten noch bestehen bleibt, begrüsste der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK). Heute seien noch immer nicht alle Personen zwei Mal geimpft, die dies möchten, hiess es. (Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Ab in einen unbeschwerten Sommer).

Die Maskenpflicht im Freien wie unter der Laube in der Stadt Bern könnte fallen.

Covid-Zertifikat als Eintrittspass

Das Covid-Zertifikat soll nach dem Willen des Bundesrats ab Montag grossflächig als Eintrittspass zu Grossveranstaltungen, Clubs und Discos eingesetzt werden.

So schlägt der Bundesrat vor, dass mit dem Einsatz des Zertifikats für Geimpfte, Getestete und Genesene in Innenräumen Veranstaltungen mit maximal 3000, im Freien mit maximal 5000 Personen erlaubt werden.

Auch wer in eine Disco oder einen Club will, soll für den Einlass das Covid-Zertifikat vorweisen müssen. Dagegen wehrt sich jedoch der Verein Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK). Es müsse möglich sein, Tanzveranstaltungen mit Maskentragpflicht, eingeschränkter Kapazität, Contact Tracing und sitzender Konsumation durchzuführen – auch ohne ein Covid-Zertifikat, argumentierte die Kommission. (Lesen Sie hier: Gastro-Präsident zu Covid-Zertifikat: «So wird faktisch ein Impfzwang eingeführt»).

Ein Covid-Zertifikat, aufgenommen in der Tessiner Ortschaft Giubiasco.

Komplizierte Regeln

Mehrere Kantone verlangten vom Bundesrat zudem, grundsätzlich einfachere Regeln zu definieren. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Bevölkerung nicht an die vielen unterschiedlichen Regeln halte, weil sie schlicht zu unübersichtlich seien. Gleichzeitig würden die Behörden Schwierigkeiten haben, die vielen Bestimmungen umzusetzen, befürchten etwa die Regierungen der Ostschweizer Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau.

In Restaurants sollen nach dem Vorschlag des Bundesrats in Innenräumen sechs statt vier Personen an einem Tisch bewirtet werden dürfen. Auf Restaurantterrassen sollen die Masken- und die Sitzpflicht aufgehoben werden. Die Kontaktdaten der Gäste sollen jedoch weiterhin registriert werden. Für den Branchenverband Gastrosuisse sind die Lockerungen für die Restaurants «zu zögerlich».

Wie viele Personen dürfen zukünftig in einem Gastrobetrieb an einem Tisch sitzen?

Homeoffice-Pflicht soll aufgehoben werden

Zudem verlangen mehrere Kantone, dass die Homeoffice-Pflicht ohne Auflagen aufgehoben wird. Der Bundesrat verzichtete am 11. Juni auf eine solche Lockerung. Erst wenn alle Personen, die sich impfen lassen möchten, zwei Mal geimpft sind, solle die Homeoffice-Pflicht ganz aufgehoben werden, argumentierte der Bundesrat. Für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden regelmässig testen, gilt die Pflicht seit längerem nicht mehr.

Die Arbeitgeber seien in der Lage, mit den Arbeitnehmenden die nötigen Massnahmen für einen verantwortungsvollen Umgang festzulegen, teilte etwa die St. Galler Regierung mit. (Lesen Sie dazu auch: Steht die Homeoffice-Flicht vor dem Aus?)

Wie weiter mit der Homeoffice-Pflicht?

Gefordert wurde in der Konsultation auch ein baldiges Ende aller Massnahmen. Die Berner Kantonsregierung findet etwa, dass bis Ende September alle Corona-Einschränkungen in der Schweiz aufgehoben werden sollten. Sie begründet die Forderung unter anderem mit der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz. Der «überraschend hohe Nein-Anteil» zeige, dass die Bevölkerung gegenüber den Covid-19-Massnahmen «ziemlich kritisch eingestellt» sei, teilte die Regierung mit.

So sehr die Schutzmassnahmen auch kritisiert werden, Experten und Expertinnen warnen vor der ansteckenderen Delta-Variante, die sich auch in der Schweiz verbreitet. Das wrde auch explizit an der gestrigen Medienkonferenz des BAG erklärt. (Hier geht es zum Liveticker). Und die aus Indien stammende Variante sucht immer mehr Länder heim. (Lesen Sie zu diesem Thema: Delta trifft immer mehr Länder – und verzögert Rückkehr zur Normalität).

Wie sich der Bundesrat definitiv entscheidet, wird er am Mittwochnachmittag bekannt geben. Interessant ist, dass trotz aller Kritik, die sich die Landesregierung seit Ausbruch der Pandemie gegenübersieht, das Vertrauen in Schweizer Institution offensicht gestärkt hat, wie eine Studie der ETH Zürich beweist.

fal/cpm/sda