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Corona-Medienkonferenz
Beizen-Lockdown, Läden, Skigebiete: So erklärt der Bundesrat die neuen Massnahmen

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Der Bundesrat verschärft die Massnahmen, das Wichtigste in Kürze:

  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen, auch an den Festtagen. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.

  • Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien dürfen bis zu fünf Personen zusammen Sport treiben. Profispiele ohne Zuschauer sind weiterhin erlaubt.

  • Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos.

  • Die Läden bleiben offen, darin dürfen sich aber noch weniger Menschen als bisher aufhalten. Die Geschäfte müssen weiterhin wie bisher zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr schliessen. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Läden geschlossen .

  • Über Skigebiete entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn die epidemiologische Lage es zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern.

  • Ausnahmen: Kantone mit tiefen Fallzahlen dürfen wie bisher abweichende Erleichterungen erlassen und beispielsweise Restaurants oder Sporteinrichtungen öffnen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1 liegen muss, sowie eine 7-Tages-Inzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.

  • Der Einsatz von Schnelltests wird erweitert. Sie können neu auch ohne Symptome durchgeführt werden, etwa in Heimen oder am Arbeitsplatz.

  • Die Menschen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken. Auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge soll verzichtet werden.

Wirtschaftliche Konsequenzen

Die zusätzlichen Massnahmen haben grosse wirtschaftliche Auswirkungen, sagt Guy Parmelin. Viele Menschen können nur noch wenig oder gar nicht mehr arbeiten. Das vereinfachte Verfahren für die Kurzarbeit wird deshalb bis Ende März 2021 verlängert. Diese habe in der ersten Welle gut funktioniert. Parmelin kündet Erleichterungen in der Abwicklung an, Betroffene sollen ohne bürokratische Komplikationen Unterstützung erhalten. Personen mit Löhnen über 4300 Franken erhalten wie bisher 80 Prozent Entschädigung, für jene mit tieferen Salären gibt es bis zu 100 Prozent. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2020.

Die Aussicht auf die Impfung erlaubt Hoffnung für eine Erholung im nächsten Jahr. Weitere Massnahmen befinden sich in Konsultation.

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Eien Frau läuft vor einem Sportgeschäft vorbei

Berset: «Es sind harte Massnahmen»

Der Gesundheitsminister erläutert die Details der neuen Einschränkungen (siehe Eintrag weiter unten). «Es sind harte Massnahmen», sagt er, das sei dem Bundesrat bewusst. Man müsse nun sehr genau schauen, wie sich die Zahlen entwickeln.

Die Skigebiete bleiben in der kantonalen Verantwortung, der Bundesrat mahnt, dass sich die Kantone gut überlegen müssen, ob sie diese offen halten wollen. Restaurants dürfen auch dort nicht öffnen und es sei jetzt wohl keine gute Idee, wenn nun noch verletzte Skifahrer in die Spitäler kämen.

Der Bevölkerung rät Berset, sich jetzt gut auf die Festtage vorzubereiten, die Läden seien dann geschlossen, es gibt keine Ausnahmen. Neue Schnelltests sollen in Heimen oder Spitälern zum Einsatz kommen. Berset warnt aber, dass ein solcher Schnelltest nur für den gleichen Tag gültig ist.

«Wir sind nicht da, wo wir sein wollten», sagt der Gesundheitsminister. Die Zahlen steigen im Dezember von hohem Niveau aus weiter an, das mache ihm grosse Sorgen. Berset hat sich selber in einem Spital ein Bild gemacht und gemerkt, wie müde das Personal ist.

Sommaruga: Wenn sich Lage nicht bessert, kommen strengere Regeln

Bundesrat und Kantone sind sich nun einig, dass es schärfere Massnahmen braucht, erklärt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Die Lage habe sich in den letzten Tagen und Wochen drastisch verschlechtert, viele Spitäler, Ärzte und Pflegende sind am Anschlag. Man müsse einander nun Sorge tragen. Es brauche jetzt die ganze Schweiz. Es wird noch vor Ende Jahr eine Zwischenbilanz geben, wenn sich die Zahlen nicht verbessern, wird es weitere Einschränkungen geben.

Die Restriktionen würden viele treffen. «Für viele Unternehmen und Selbstständige ist es ganz schwierig.» Die Schweiz sei stark, «wenn wir solidarisch sind, wenn sich alle einbringen und wenn wir gemeinsam handeln», sagte Sommaruga weiter. Wichtig sei, dass Bund und Kantone den Betroffenen helfen würden. Der Bundesrat werde deshalb ein weiteres Hilfspaket prüfen und im Januar erste Eckwerte bekanntgeben.

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Bundesrat Alain Berset im Medienzentrum des Bundes

Massnahmen werden verschärft

Ab nächstem Dienstag wird das öffentliche Leben in der Schweiz drastisch heruntergefahren. Die Lage in der Schweiz ist gemäss Bundesrat besorgniserregend und die Festtage erhöhen das Risiko weiter. Die Fallzahlen müssen nun deutlich und rasch gesenkt werden. Deshalb mahnt die Regierung wie im Frühling wieder:

Bleiben Sie zu Hause

Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht-notwendige Reisen und auf Ausflüge zu verzichten.

Restaurants müssen schliessen

Sämtliche Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen sowie die Restauration für Hotelgäste. Takeaway-Angebote und Lieferdienste bleiben allerdings erlaubt. Bäckereien dürfen am Sonntag geöffnet bleiben. Tankstellenshops sind aber geschlossen, sie dürfen nur Treibstoff anbieten. Auch die Läden an Flughäfen und Bahnhöfen bleiben sonntags zu.

Sport- und Freizeitanlagen zu

Auch sämtliche Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen müssen schliessen. Dazu gehören etwa Fitnesscenter, Sporthallen, Schwimmanlagen, Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos.

Sonderregeln Sport: Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauer stattfinden. Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen erlaubt.

Sonderregeln Kultur: Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt.

Läden bleiben eingeschränkt offen

Die Läden dürfen offen bleiben, die Einschränkungen der Öffnungszeiten bleiben aber bestehen: Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird zudem weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche.

Erleichterung in einzelnen Kantonen möglich

Kantone mit angemessenen Corona-Zahlen dürfen Erleichterungen beschliessen, beispielsweise das Öffnen von Restaurants oder Freizeiteinrichtungen. Massgebend dafür sind gemäss Bundesrat die Reproduktionszahl R sowie die 7-Tages-Inzidenz. Der R-Wert muss unter 1 liegen, gleichzeitig müssen die Anzahl der Fälle in den letzten 7 Tagen pro 100’000 Einwohner unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen.

Diese Inzidenz beträgt für die Schweiz derzeit 659. Erleichterungen wären demnach möglich für die Kantone Waadt (R-Wert 0,92, Inzidenz 477), Neuenburg (0,92, 500), Obwalden (0,93, 475), Fribourg (0,96, 455) und Wallis (0,97, 397). Genf erfüllt das Inzidenz-Kriterium zwar klar (394), liegt aber mit einem R-Wert von 1,00 nicht unter der definierten Reproduktionszahl-Grenze. Auch Appenzell-Ausserrhoden liegt bei 1,00 und mit 643 Fällen pro 100’000 Einwohnern innert 7 Tagen zudem nur hauchdünn unter dem Schweizer Grenzwert.

Skigebiete können offen bleiben

Bleiben Sie zu Hause, mahnt zwar der Bundesrat, doch in die kantonale Hoheit über die Skigebiete mischt er sich nicht ein. Die Kantone bleiben zuständig und dürfen die Skigebiete offen halten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden.

Schnelltests ohne Symptome

Der Einsatz von Schnelltests wird ab Montag erweitert. Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen. Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb der geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden. Diese müssen aber selbst bezahlt werden. Ein negatives Resultat eines Schnelltests ist nur am Testtag gültig. Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Der Grund dafür ist die höhere Wahrscheinlichkeit falsch positiver Resultate solcher Schnelltests.

Medienkonferenz um 15.15 Uhr

Der Bundesrat informiert um 15.15 Uhr über die getroffenen Entscheide. An der Medienkonferenz dabei sind Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Gesundheitsminister Alain Berset und Wirtschaftsminister Guy Parmelin.

Option: Verstärktes Homeoffice

Der strikte Homeoffice-Befehl ist eine Forderung der Covid-19-Taskforce des Bundes. Man darf gespannt sein, wie nun der Bundesrat darauf reagiert. Bisher war dieser Aspekt nur eine Empfehlung der Landesregierung. Es ist auch möglich, dass Homeoffice für Risikopersonen befohlen wird.

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Option: Kantone bestimmen über Skigebiete

Was passiert mit dem Volkssport Nummer 1 im Land, dem Skifahren? Der Kanton Zürich beispielsweise will, dass die Skigebiete im ganzen Land geschlossen werden, um die Lage in den Spitälern nicht noch mehr zu verschlimmern. Vor allem Berg-Kantone plädieren dafür, dass ihre Pisten offen bleiben dürfen. Das Wallis hat vielen Skiarenen bereits die Betriebsbewilligung erteilt. St. Gallen fasst dagegen ins Auge, die Lifte in Toggenburg, am Pizol oder in den Flumserbergen von sich aus zu schliessen, wenn es der Bundesrat nicht tut. Gegen offene Skigebiete wehren sich vor allem Spitäler und ihr Personal. Auch Epidemiologen raten davon ab, jetzt Skifahren zu gehen.

Was passiert mit dem alpinen Freizeitvergnügen? Wintersportler mit Schutzmasken in einem Sessellift in Flumserberg.

Insider gehen davon aus, dass Berset diese Frage vorerst den Kantonen überlassen wird. Die Diskussionen drehen sich dabei um den alpinen Sport; Langlaufen, das wurde auch an der denkwürdigen Medienkonferenz vom letzten Dienstag der Experten des Bundes gesagt, stelle eigentlich kein epidemiologisches Problem dar.

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Option: Läden bleiben offen

Gemäss dem Vorschlag des Freiburger Gesundheitsministers können die Läden weiterhin offen bleiben — im Rahmen der geltenden Regelungen, also bis 19 Uhr und ein Verkaufsverbot an Sonntagen. Nach Weihnachten soll allerdings die Lage nochmals analysiert werden. Wenn Massenansammlungen in den Shops stattfinden oder sich die Lage grundsätzlich verschlechtert, könnten diese zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesrat geschlossen werden.

Wahrscheinlich ist, dass Bäckereien wieder Brot, Gipfeli und Patisserie an einem Sonntag verkaufen dürfen. Am vergangenen Sonntag hielten sich zahlreiche Bäckereien nicht an das Verbot.

Man könnte diese Ausnahmeregelung eine Lex Köppel nennen. Der Küsnachter SVP-Nationalrat hatte sich zuletzt auf Twitter bitter beklagt, dass er am Sonntag kein Brot für sein Familienfrühstück kaufen könne.

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Eine andere Option wäre es, mit Ausnahme der Supermärkte die Läden zu schliessen, was auch der Wunsch der Covid-19-Taskforce des Bundes wäre. Sie empfehlen dringend einen Lockdown wie im Frühjahr: Dagegen werden sich bestimmt die beiden SVP-Bundesräte Ueli Maurer (Finanzen) und Guy Parlemin (Wirtschaft) mit aller Kraft wehren.

Tatsache ist, dass die Massnahmen des Bundesrates, je nachdem wie hart sie auch fallen werden, im Vergleich zum Ausland immer noch lax sind.

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Option: Beizen und Freizeitbetriebe zu

Doch was entscheidet der Bundesrat heute? Erwartet wird, dass sämtliche Beizen im Land ab Dienstag für einen Monat geschlossen werden. Zumindest behaupten dies Kreise, die der Landesregierung nahestehen.

Die Stimmung im Land hat sich gewandelt: Alain Berset (r.) hat am Mittwoch den Kanton Neuenburg besucht.

Allerdings dürfte es eine Ausnahme geben: Kantone mit einem Reproduktionswert (R-Wert) von unter 1 oder 0,9 (da gehen die Informationen auseinander) sollen entscheiden dürfen, ob die Gastrobetriebe offen bleiben.

Neben den Gastrobetrieben müssen vermutlich ab Dienstag, dem 22. Dezember, auch die Kultur- und Freizeitbetriebe sowie Fitnesscenter schliessen.

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Der Gewerbeverband warnt

Auf der anderen Seite warnt in einem Brief der Gewerbeverband vor einem erneuten Lockdown – allerdings zeigt auch er sich offen: «Wie wir im Brief geschrieben haben, können wir uns gewisse Verschärfungen vorstellen», sagte der Präsident Fabio Regazzi (CVP/TI). Der Verband befürchte aber, dass Massnahmen getroffen würden, ohne die tatsächliche Wirkung zu kennen.

Der Kommissionssprecher zum Covid-19 Gesetz, Fabio Regazzi, zeigt sich offen.

Am Dienstag hat das wissenschaftliche Beratungsgremium des Bundesrats, die Covid-19-Taskforce, eindringlich neue Massnahmen gegen die Ausbreitung und die Folgen des Coronavirus empfohlen.

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Taskforce-Chef rät dringen zu «grossflächigen Schliessungen»

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Widerstand ist geringer als vor einer Woche

Heute beschliesst die Landesregierung voraussichtlich stärkere Massnahmen gegen das Coronavirus. Der Widerstand gegen solche ist geringer als noch vor einer Woche.

So würde etwa ein Grossteil der kantonalen Finanzdirektorinnen und -Direktoren neue Massnahmen befürworten, wie deren Präsident, Ernst Stocker (SVP/ZH), am Freitagmorgen gegenüber Radio SRF sagte. «Aufgrund der Pandemie-Situation und insbesondere der Belegung der Spitäler müssen wir weitere Massnahmen ergreifen.» Die Gesundheit der Bevölkerung gehe vor. Die Schweiz habe ein gewisses Potential, diese Schäden aushalten zu können, sofern sie nicht zu lange dauerten.

Auch die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) wehrt sich – anders als vor einer Woche – nicht gegen schärfere Massnahmen. Damals hatte etwa die SGK-N mit einem Brief an den Bundesrat eindringlich vor schärferen Massnahmen gewarnt. Der Bundesrat zog die Schraube dennoch an.

Dieses Mal gebe es keinen Antrag an den Bundesrat, auf weitere Massnahmen zu verzichten, sagte Ruth Humbel (CVP/AG), Präsidentin der SGK-N. Mittlerweile sei die Erkenntnis in Anbetracht der überlasteten Spitäler und des sich erhöhenden R-Werts gestiegen, dass die Verantwortung dem Bund und den Kantonen überlassen werden müsse und sich die Gesundheitskommission nicht einmischen solle.

Im Tram: Die Aargauer Nationalrätin Ruth Humbel (2. v. r.) fährt im Juni zur Sommersession in der Bernexpo.

Lesen Sie dazu unseren Kommentar:

Handelt endlich!

Die aktuellen Zahlen

Hier geht es zu unserem Corona-Dashboard mit allen Zahlen.

14-Tages-Inzidenz der Kantone:

SDA/red