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Teure Zwangsübernahme
Die UBS muss für die Verfehlungen der Credit Suisse büssen

Die UBS hat mit dem Kauf der CS auch deren Rechtsfälle übernommen. Auf zwölf Seiten erstreckt sich deren Aufzählung im Jahresbericht 2022 der gescheiterten Grossbank. 
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Die UBS räumt mit den Altlasten der Credit Suisse auf. Wegen des Zusammenbruchs der Finanzgesellschaft Archegos zahlt sie insgesamt Bussen von 388 Millionen Dollar an Aufsichtsbehörden in den USA und Grossbritannien. Auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) in der Schweiz hat ihr Verfahren gegen die Credit Suisse abgeschlossen.

Auf die UBS könnten noch weitere Kosten warten. Denn Archegos war nur ein Fall von vielen. 

Was kommt noch auf die UBS zu?

Der Skandal um die bankrotte Finanzfirma Archegos ist nur einer von mehreren grösseren Rechtsfällen, den die UBS jetzt erbt. Die Grossbank ist seit dem Zwangskauf der CS deren Rechtsnachfolgerin. Deshalb gehen auch die offenen Fälle an sie über. Ein grosser Brocken sind die Klagen rund um die sogenannten Thunfisch-Anleihen. Dabei geht es unter anderem um die Beschaffung von Fischerbooten in Moçambique. Bei deren Beschaffung wurden mehrere Hundert Millionen Dollar an Schmiergeldern abgezweigt. Die Credit Suisse muss sich deswegen im Herbst in London vor Gericht verantworten.

Muss Altlasten der CS abbauen: UBS-Chef Sergio Ermotti. 

Teilweise besteht aber auch die Sorge, dass der Zwangsverkauf der CS auch zum Ende von einzelnen Verfahren führen könnte. Noch unklar ist etwa, wie es mit einer Anzeige der Nichtregierungsorganisation Public Eye gegen die Bank bei der Bundesanwaltschaft (BA) wegen Moçambique weitergeht. Sie wurde 2019 eingereicht.

Public Eye argumentiert, dass ein Verschwinden der CS als juristische Person nicht automatisch eine Einstellung des Strafverfahrens zur Folge haben darf, schreibt die Organisation auf Anfrage. Die BA hat sich dazu noch nicht geäussert. 

Was kosten die Altlasten der CS die UBS?

Im Mai hat die UBS wegen Altlasten der CS vorsorglich rund 4 Milliarden Dollar zur Seite gepackt. Konkret bei Archegos beinhaltet die Einigung mit den Regulatoren, dass die Grossbank an die amerikanische Notenbank Strafzahlungen von 269 Millionen Dollar leisten muss. Für die britische Aufsichtsbehörde PRA kommen umgerechnet noch 119 Millionen Dollar dazu. Die Finma kann keine Bussen gegen fehlbare Finanzinstitute aussprechen. 

Wegen Archegos muss die CS im zweiten Quartal zusätzliche Rückstellungen bilden. Bislang hatte sie für den Fall gerade mal rund 35 Millionen Dollar zur Seite gelegt. Aus UBS-nahen Kreisen heisst es, dass sie wahrscheinlich die vollen 388 Millionen Dollar zurückstellen muss.

Etwas mehr Klarheit gibt es Ende August. Dann sollen zum ersten Mal die kombinierten Geschäftszahlen der beiden Banken vorgelegt werden. 

Worum ging es bei Archegos?

Das US-Unternehmen Archegos kollabierte im März 2021. Es verwaltete Gelder für den Investor Bill Hwang. Die Investmentbank der CS handelte Wertschriften für sie, vergab aber auch Kredite, welche es Archegos erlaubten, Aktien zu kaufen, ohne überhaupt genügend Kapital dafür zu besitzen. Archegos konzentrierte die eigenen Investitionen stark und hielt Aktien von einigen wenigen Unternehmen.

Als diese im Frühjahr 2021 an der Börse stark an Wert verloren, kollabierte die Finanzgesellschaft. Die CS blieb auf den Verlusten sitzen. Nach dem Konkurs des Financiers Lex Greensill war es der zweite Abschreiber in Milliardenhöhe, den die Bank im ersten Quartal 2021 hinnehmen musste. 

Der Hedgefonds-Manager Bill Hwang.

Auch andere Grossbanken verloren Geld bei Geschäften mit Hwang. So etwa die UBS, sie verlor 774 Millionen Dollar.

Was wird der CS im Fall Archegos konkret vorgeworfen?

Die Vorwürfe der Regulatoren sind nicht neu. Ähnlich wie zuletzt im Fall von Lex Greensill stellen sie der CS erneut ein vernichtendes Zeugnis aus. Bei ihren Geschäften mit der Finanzgesellschaft habe die Credit Suisse «schwer und systematisch gegen Finanzmarktrecht» verstossen, schreibt die Finma in ihrer Mitteilung.

«Trotz der enormen Grösse dieser Kundenposition und der verbundenen Risiken waren die Geschäftsleitungsmitglieder der Bank nicht involviert.»

Die Finma zum Risikomanagement der CS 

Einmal mehr zeigt sich, dass die CS an ihrem fehlenden Risikomanagement gescheitert ist. Dieses sei «weit unter» den Standards gelegen, welche die Regulatoren vorschreiben, schreibt die britische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (PRA). Die PRA kommt zum Schluss, dass bei der CS Risikoüberlegungen und kommerzielle Vorteile nicht angemessen gegeneinander abgewägt wurden.

Im März 2021, als die Schwierigkeiten der Finanzgesellschaft bereits bekannt waren, betrug das Risiko der CS rund 24 Milliarden Dollar. Das ist mehr als die Hälfte des Eigenkapitals der gesamten CS-Gruppe. Umso verheerender: «Trotz der enormen Grösse dieser Kundenposition und der verbundenen Risiken waren die Geschäftsleitungsmitglieder der Bank nicht involviert», schreibt die Finma.

Werden jetzt auch Manager zur Verantwortung gezogen?

Es gibt personelle Konsequenzen für die Verantwortlichen. Die UBS und die Credit Suisse dürfen laut der Verfügung der amerikanischen Notenbank keine Personen mehr direkt oder indirekt beschäftigen, die sich in der Archegos-Affäre ein Fehlverhalten haben zuschulden kommen lassen.

Die Finma hat ein Verfahren gegen eine ehemalige Führungsperson der CS eröffnet. Um wen es sich dabei handelt, gibt sie nicht bekannt. Infrage kommen etwa Brian Chin, der ehemalige Chef der CS-Investmentbank, sowie Lara Warner, die umstrittene frühere Risikochefin der Bank.

Schlussendlich stehen aber die beiden ehemaligen CS-Spitzen Tidjane Thiam und Thomas Gottstein in der Verantwortung. In der Greensill-Affäre wurde Medienberichten zufolge gegen Gottstein ein Finma-Verfahren eröffnet.