Gastkommentar zum RahmenabkommenDer Bundesrat tappt in eine Falle
Trotz Nachverhandlungen wäre ein Ja zum Rahmenvertrag eine Sackgasse, die nur in einen EU-Beitritt münden kann.
Der Bundesrat hat beschlossen, nochmals das Gespräch mit der EU-Kommission zu suchen. Er möchte – wie man nur auf Umwegen vernimmt – das Rahmenabkommen retten – allerdings nur, wenn die EU noch Zugeständnisse beim Lohnschutz, beim Zugang zur Sozialhilfe und den staatlichen Beihilfen macht. Er wird wohl weitgehend erreichen, was er verlangt – und sitzt dann in der Falle.
Die EU hat eine kluge Strategie gewählt. Lange schloss sie Nachverhandlungen kategorisch aus. Zum Schluss zeigt sie sich jedoch gnädig und lenkt in einigen Punkten ein. Und so muss der Bundesrat, wenn er das Gesicht wahren will, den Vertrag unterzeichnen. Er kann jetzt nicht mehr mit neuen Forderungen kommen.
Was ein Erfolg zu sein scheint, ist in Wahrheit ein Misserfolg. Denn dieses Abkommen bedeutet einen massiven Souveränitätsverlust. An den Kernproblemen, nämlich der dynamischen Rechtsübernahme und der Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Streitfällen, wird kein Jota geändert. Nun rächt sich, dass der Bundesrat in seiner Antwort vom Juni 2019 an die EU-Kommission den Vertrag insgesamt begrüsst hat und nur in drei Bereichen Nachbesserungen verlangte. Damit manövrierte er sich in eine Sackgasse, aus der er nicht mehr herausfand.
«Nun ist die letzte Chance vertan.»
In den letzten Monaten wuchs der Widerstand gegen das Abkommen weit über die SVP hinaus. Der Bundesrat sah sich genötigt, den Unterhändler auszuwechseln. Er hätte mehr tun sollen. Mit Hinweis auf den wachsenden innenpolitischen Druck hätte er auch die Rolle des EuGH nochmals auf den Tisch bringen müssen. Nun ist die letzte Chance vertan.
Was hat die Schweiz im Endspurt noch herausgeholt? Drei neue Schutzklauseln. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass nachher Schluss sein soll mit Ausnahmeregelungen – ausgerechnet zum Zeitpunkt, da wir das neue EU-Recht dynamisch übernehmen müssen. Namhafte Professorinnen versichern zwar, mit den neuen Zugeständnissen der EU seien alle Problembereiche abgedeckt. Aber das ist höchst fraglich. Niemand weiss, wohin sich das Recht entwickelt. Heute können es neue Regeln zur Personenfreizügigkeit sein, morgen gentechnisch verändertes Saatgut.
In Ausnahmefällen brauchen wir die Möglichkeit auszuklinken. Zum Schutz unserer Volksrechte. Aber das Rahmenabkommen bietet keine praktikable Lösung an. Weigern wir uns, eine Regel zu übernehmen, kann die EU einen Vertrag aufheben. Natürlich muss, wer Sonderrechte beansprucht, dafür bezahlen. Aber mit Bussen, nicht mit Vertragssuspendierungen. Und möchte die Schweiz später einmal das Rahmenabkommen kündigen, fielen wegen der Guillotine-Klausel auch alle sieben Verträge der Bilateralen I dahin. Nach der Ratifizierung kann die Schweiz praktisch nicht mehr zurück. Sie kann nur noch ganz in die EU hinein.
«Deshalb sagt man, ohne gründliche Korrekturen, besser Nein. Die Schweiz geht deswegen nicht unter.»
Nicht akzeptierbar ist auch die Rolle, die dem EuGH zugedacht ist. Er hat bei der Auslegung eines Streitfalls das entscheidende Wort. Doch der EuGH ist wie die Europäische Kommission ein Organ der EU. Wenn die Kommission klagt und der EuGH den Streitfall auslegt, ist die EU Klägerin und Richterin zugleich. Das ist mehr als stossend. Zudem ist der EuGH nicht neutral, kann es gar nicht sein. Denn durch den EU-Vertrag ist er gehalten, sich für eine immer engere Union einzusetzen. Und das tut er, zuweilen über das Gebotene hinaus. Jüngst tadelte ihn sogar das deutsche Bundesverfassungsgericht, weil er die demokratische Mitwirkung der Bürger zu sehr beschneide.
Das Rahmenabkommen erfordert einen hohen, einen zu hohen Preis. Die Schweiz gewährt ihren Bürgern grosse Mitwirkung. Das macht unsere Demokratie aus. Oliver Zimmer, hoch angesehener Schweizer Historiker in Oxford, warnt in seinem neuesten Buch vor einer Aushöhlung der Freiheitsrechte durch den laufenden Abbau von demokratischen Entscheidungskompetenzen zugunsten von angeblich höheren europäischen oder globalen Zwecken. Genau das würde mit dem Rahmenabkommen geschehen. Deshalb sagt man, ohne gründliche Korrekturen, besser Nein. Die Schweiz geht deswegen nicht unter. Und die EU auch nicht.
Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.