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Meinung

Gastkommentar zum Rahmenabkommen mit der EU
Das Rahmenabkommen hat gravierende Schwachstellen

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bleiben dynamisch.
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Das institutionelle Rahmenabkommen (InstA) Schweiz - EU in der Fassung vom 22. November 2018 hat gravierende Schwachstellen. Aber erst eine aufmerksame Lektüre offenbart seine offensichtlichen Mängel. Durch das Abkommen in dieser Fassung werden die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU nicht auf eine sichere Basis gestellt, wie zu erwarten gewesen wäre, sondern geschwächt. Statt mehr Rechtssicherheit wird es mehr Rechtsunsicherheit geben. Die Schweiz liefert sich ohne Not der EU aus, sie wird zu deren zugewandtem Ort und muss darauf achten, die EU ja nie zu vergraulen.

Weshalb? In Artikel 22.2 des InstA wird festgehalten, dass beide Vertragsparteien, die EU und die Schweiz, das Abkommen jederzeit kündigen können, auch ohne Grund. Dies ist gängige internationale Vertragspraxis und mag harmlos klingen, ist es aber nicht. Das Problem besteht darin, dass Art. 17 das neue Rahmenabkommen an die Spitze aller bilateralen Abkommen stellt – das letzte, neuste Abkommen Schweiz - EU wird zum ersten: Fällt es weg, fallen auch alle sieben bilateralen Abkommen I und in der Folge das Schengen-Dublin-Abkommen weg sowie alle späteren neuen Marktzugangsabkommen. Was dann vom bilateralen Weg noch bliebe, wäre das Freihandelsabkommen (FHA) von 1972 und dessen Folgeabkommen sowie Teile der Bilateralen II von 2004.

Dieses Drohpotenzial akzeptieren zu müssen, ist für ein souveränes Land unwürdig.

Diese harmlos anmutende Regelung in Art. 22.2 hat also das Potenzial, den bilateralen Weg Schweiz - EU weitgehend zu zerstören. Die EU kann die Schweiz dank dieser Kündigungsmöglichkeit jederzeit erpressen, im Sinne von Goethes Erlkönig: «Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.» Dieses Drohpotenzial akzeptieren zu müssen, ist für ein souveränes Land unwürdig.

Doch damit nicht genug: Die EU und die Schweiz haben in einem Zusatzprotokoll zum InstA festgehalten, dass sie sechs Monate nach Unterschrift des Rahmenabkommens das Freihandelsabkommen von 1972 neu verhandeln wollen. Darin ist die Absicht formuliert, auch das FHA unter die institutionelle Logik des neuen Rahmenabkommens zu stellen. Würden die Revisionsverhandlungen scheitern, wäre es denkbar, dass die Schweiz ohne FHA dastehen würde, womit der bilaterale Weg definitiv zu Ende wäre. Dies wäre eine Situation vergleichbar mit dem Brexit ohne Abkommen, also ein Rückfall auf das WTO-Recht. In diesem Fall bliebe der Schweiz wohl nur noch die Möglichkeit, einen Spätbeitritt zum EWR oder einen EU-Beitritt in Erwägung zu ziehen.

Jetzt bloss nicht unterschreiben

Es ist nur zu hoffen, dass der Bundesrat in der Euphorie über den Sieg am 27. September 2020 über die Begrenzungsinitiative der SVP das InstA (mit einigen kleineren «Klarstellungen») nicht unterschreiben wird. Die Geschichte würde sich wiederholen: Nach dem Ja des Schweizervolks zum IMF/Weltbankbeitritt im Jahr 1992 hat der Bundesrat auch einen falschen Schluss gezogen: Er lancierte das unselige EU-Beitrittsgesuch.

Es liegt im Interesse der Schweiz, mit der EU gute Beziehungen zu haben. Ein gesicherter Zugang zum grossen EU-Binnenmarkt ist für unser Land wichtig. Dafür braucht es gute, auch neue bilaterale Abkommen und ein InstA, das nicht über den bisherigen Abkommen steht, sondern sich darauf beschränkt, die Punkte Rechtsentwicklung und Streitbeilegung in allen bestehenden und eventuell neuen bilateralen Abkommen zu regeln, ohne dem EuGH eine spezielle Rolle im Schiedsgerichtsverfahren zu geben.

Das vorliegende Rahmenabkommen ist zu verschlanken und ausgeglichener zu machen. Es ist auch klarzustellen, dass die Schweiz die Unionsbürgerrichtlinie nicht übernehmen muss, da sie als Drittland zur EU das Aufenthaltsrecht in unserem Land an Arbeit knüpft und nicht an blosses Hiersein. Auch ist die Kontrolle der Staatshilfen nicht zu verschärfen; dazu genügt heute schon Art. 17 des Freihandelsabkommens.

Sehen die EU und der Bundesrat diesen grossen Revisionsbedarf beim vorliegenden Rahmenabkommen nicht ein, dürfte dieses spätestens an der Urne beim Schweizervolk, das ein gutes Gespür für Mogelpackungen hat, scheitern.