Strafe für Credit Suisse Bundesrat streicht CS-Chefs Boni von über 50 Millionen Franken
1000 Manager der drei obersten Hierarchiestufen sollen finanziell für den Bankencrash büssen. Allerdings bleibt sowohl ihnen als auch der Bank noch der Rechtsweg.
Nachdem die Landesregierung die Grossbanken zur Heirat gedrängt hat, bestraft sie jetzt die Ranghöchsten in der Credit Suisse für die Verfehlungen, die das Eingreifen nötig gemacht haben: Sie streicht gut 1000 Managern der obersten drei Hierarchiestufen weltweit die ausstehenden Boni teilweise oder gänzlich. Dies hat der Bundesrat am Mittwochabend mitgeteilt.
Total entfallen damit Auszahlungen in Form von Cash oder Aktienansprüchen im Wert von über 50 Millionen Franken. Darüber freuen kann sich dagegen die UBS, die zum festgelegten Kaufpreis von 3 Milliarden Franken zusätzliche Eigenmittel erhält.
Es handelt sich dabei um Boni für 2022 und die Jahre zuvor. Teile der Boni nicht sofort auszuhändigen, sondern teilweise erst Jahre später, ist in der Bankenwelt üblich. Zudem gilt das Prinzip: Je weiter oben in der Hierarchie eine angestellte Person arbeitet, desto höher ist ihr Anteil an solchen aufgeschobenen Boni. Ausgenommen von dieser Logik sind die Mitglieder des Verwaltungsrats um Präsident Axel Lehmann: Sie beziehen keine variable Vergütung.
«Damit wird der Verantwortung der höchsten Kader für die Situation der CS differenziert Rechnung getragen.»
Die Geschäftsleitung der CS um CEO Ulrich Körner und Finanzchef Dixit Joshi wird durch die Massnahmen gleich doppelt getroffen: Nicht nur ist der Anteil aufgeschobener Boni an ihrem totalen Verdienst höher, ihre Boni werden auch vollständig gestrichen. Für 2022 hätten sie allerdings aufgrund der verpassten Ziele sowieso keine erhalten.
Die Angestellten der ersten Führungsebene darunter müssen auf die Hälfte ihrer Boni verzichten, jene nochmals eine Charge darunter auf 25 Prozent. Die komplette oder teilweise Streichung der Auszahlung an die betreffenden Kaderstufen gilt auch für jene Boni, die im Jahr 2023 bis zur definitiven Übernahme der CS durch die UBS angefallen wären.
«Damit wird der Verantwortung der höchsten Kader für die Situation der Credit Suisse differenziert Rechnung getragen», begründet der Bundesrat. Mit der Entscheidung vom Mittwoch geht er gegenüber der Ankündigung vom 21. März einen Schritt zurück: Damals, zwei Tage nach der historischen Pressekonferenz zur Übernahme in Bern, hatte er die Sistierung der Auszahlung aller aufgeschobenen Boni aller Bankangestellten befohlen.
Auch untere Chargen leisten Opfer
Damit hätte er ein politisches Zeichen setzen können, argumentiert der Bundesrat jetzt. «Allerdings könnte dies zu einer unerwünschten operativen Destabilisierung beitragen, indem der Abwanderungsdruck für Leistungstragende weiter erhöht wird.» Bei den obersten Chefs sei die Massnahme allerdings verhältnismässig, «da dort die Verantwortung angesiedelt ist».
Aber auch die CS-Mitarbeitenden weiter unten in der Hierarchie müssen ein Opfer bringen: Total betragen die Verluste auf den aufgeschobenen Boni aller Angestellten mehr als 2 Milliarden Franken, weil der Aktienkurs in den letzten Monaten so stark gesunken ist.
Weiter verfügt der Bundesrat, dass die CS prüfen muss, ob eine Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen möglich ist. Die Ergebnisse muss die Bank anschliessend der Finanzmarktaufsicht mitteilen. Danach werde man über Rückforderungsklagen entscheiden.
Zwar stützt sich der Bundesrat bei seinen Entscheidungen auf das Bankengesetz. Es gesteht ihm Massnahmen im Bereich der Vergütungen zu, wenn einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt wird. Doch ist es möglich, dass die CS oder die betroffenen Angestellten rechtlich dagegen vorgehen. Bei der Medienstelle der Bank hiess es am Mittwochabend dazu: «Wir kommentieren die Sache nicht.»
«Aber das Problem ist damit nicht gelöst. Der Entscheid ist halbgar.»
Neben den gegen die CS gerichteten Massnahmen hat der Bundesrat auch der UBS eine Verpflichtung bezüglich ihres Vergütungssystems auferlegt: Jene Personen, die für den Verkauf der potenziell toxischen CS-Anlagen zuständig sind, sollen belohnt werden, wenn die staatliche Verlustgarantie nicht in Anspruch genommen wird.
Der Bund hatte die UBS unter anderem mit der Garantie von der Übernahme der CS überzeugt, sich im Umfang von bis zu 9 Milliarden Franken an allfälligen Verlusten zu beteiligen. Dies allerdings bloss für den Fall, dass sich die Verluste der UBS auf mehr als 5 Milliarden summieren sollten.
Die SP will noch mehr
Im Parlament kommt die Boni-Kürzung des Bundesrats gut an. «Es ist ein Schritt in die richtige Richtung», sagte der Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter. Man habe den Bundesrat schliesslich dazu aufgefordert, nach Wegen zu suchen, um die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. FDP-Präsident Thierry Burkart sagte: «Ich finde den Entscheid richtig. Wichtig ist, dass die Verantwortlichen des CS-Debakels betroffen sind.»
Leise Kritik kommt dagegen von links. «Das ist vielleicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, das begrüssen wir», sagte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. «Aber das Problem ist damit nicht gelöst. Der Entscheid ist halbgar.» Die SP fordert ein Boni-Verbot für systemrelevante Banken, denn Boni setzten «fundamental falsche Anreize». Die Diskussion dazu wird kommende Woche an der eigens einberufenen Sondersession des Parlaments ein zentrales Thema sein.
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