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Millionen für CS-Angestellte
Jetzt greift der Bund ein und stoppt einen Teil der Boni-Zahlungen

Finanzministerin Karin Keller-Sutter und Noch-CS-Präsident Axel Lehmann am Sonntag an der Medienkonferenz zur CS-Notübernahme. 
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Kurz vor dem Zusammenbruch stehen, bloss mit milliardenschwerer Staatshilfe überleben – und dann wichtigen Mitarbeitenden trotzdem Boni auszahlen?

Genau das passiert diese Woche bei der todgeweihten Credit Suisse. (Alle News finden Sie im CS-Ticker.) Insgesamt will die Bank eine Milliarde Franken an ihre Mitarbeitenden als Boni für 2022 auszahlen, davon 30 Prozent in Aktien, den Rest in Bargeld.

Der Zufall will es, dass ausgerechnet am kommenden Freitag, 24. März, bei einem Teil der CS-Mitarbeitenden die Auszahlung der Boni für das Geschäftsjahr 2022 fällig wird – exakt fünf Tage nach der Ankündigung der Notübernahme durch die UBS. Trotz ihrem Zusammenbruch und der faktischen Staatshilfe wollte die CS-Spitze diese Boni-Runde «ohne Änderungen» durchziehen.

«So ignorant kann man nicht sein»

Das schrieben Verwaltungsratspräsident Axel Lehmann und CEO Ulrich Körner am Montag in einem internen Memo an ihre Mitarbeiter. «Es gibt keine Änderungen bei den Vereinbarungen zu den Lohn- und Gehaltsabrechnungen», hiess es in dem auf Englisch verfassten Beruhigungsschreiben der obersten CS-Chefs. «Wir werden Lohn und Bonus, sofern sie noch nicht bezahlt wurden, nach dem früher kommunizierten Zeitplan auszahlen.» Fakt ist: In vielen Ländern sind die Boni schon ausbezahlt worden, die Schweiz ist fast das einzige Land, wo sie noch ausstehen.

Als diese Ankündigung über die Medien publik wurde, sorgte dies für viel Kritik in den sozialen Medien und bei Bundespolitikerinnen und -politikern. So schrieb der Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann auf Twitter: «Wo der Staat helfen muss, da haben Boni nichts verloren.»

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Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy schrieb: «Liebe CS, so ignorant kann man doch gar nicht sein, jetzt, in dieser Situation, Boni auszubezahlen.»

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Doch nun interveniert der Bundesrat in der Boni-Frage. Das Finanzdepartement hat in seinem Auftrag eine Verfügung an die Adresse der Credit Suisse erlassen. Gemäss dieser werden «gewisse variable Vergütungen an ihre Mitarbeitenden vorläufig sistiert», teilt die Landesregierung am Dienstagabend mit. Dem Vernehmen nach hat sich der Bundesrat am Montag in einer weiteren Sitzung zur CS-Krise mit der Boni-Frage befasst.

Keller-Sutters diffuse Aussagen am Sonntag

Bisher war unklar, wie der Bundesrat im Boni-Problem agieren würde. Bei der Medienkonferenz am Sonntagabend zur CS-Übernahme blieben die Aussagen zu diesem Thema diffus. Als Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP) von einem Journalisten nach einem möglichen Boni-Verbot gefragt worden war, verstand sie die Frage offensichtlich falsch. Sie bezog sich in ihrer Antwort nur auf die UBS und meinte sinngemäss, einer gesunden Bank könne der Staat in der Lohnpolitik keine Vorgaben machen. Zu möglichen Boni bei der todkranken CS äusserte sich Keller-Sutter nicht.

Nachdem sie nach der Pressekonferenz von Radio SRF auf ihre missverständliche Antwort angesprochen wurde, präzisierte sie ihre Aussage. «Gegenüber dem CS-Management gibt es natürlich Massnahmen», sagte sie am Montagmorgen im Radio. «Das Bankengesetz sieht beispielsweise bei einer Unterstützung vor, dass es ein Dividendenverbot gibt oder eben auch Massnahmen betreffend Löhne.» (Lesen Sie dazu: «Pragmatisch oder unerfahren? Karin Keller-Sutter im CS-Sturm»)

Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bundesrat eigentlich bereits kommuniziert, dass er die Boni-Frage auf dem Radar hatte – bloss hatte das kaum jemand richtig registriert. In einer der beiden Notrechtsverordnungen, die der Bundesrat zur CS erlassen hat, ist schwarz auf weiss angekündigt, dass Keller-Sutters Finanzdepartement «eine Verfügung über Massnahmen im Bereich Vergütungen» erlassen werde. Gemeint ist: bei der CS.

Die Rechtsgrundlage für eine solche behördliche Einmischung in die Lohnpolitik einer staatlich gestützten Bank findet sich im Artikel 10a des Bankengesetzes. 

Nur ein Teil der Boni wird gestoppt

Ihre Ankündigung in der Notverordnung hat die Landesregierung nun umgesetzt – allerdings erst nachdem die CS ihren Mitarbeitenden im internen Memo die reguläre Auszahlung der Boni versprochen hat.

Die Regierung tastet dabei die Boni in Bargeld nicht an. Diese sind zum grössten Teil auch für 2022 schon ausbezahlt. Sie stoppt jedoch die Boni in Form von gesperrtem Cash (insgesamt rund 5 Prozent) und Aktienoptionen (insgesamt rund 30 Prozent). Dies sogar für die Geschäftsjahre schon vor 2022. Optionen können eine Frist von mehreren Jahren haben, wenn sie zugeteilt werden.

Nur bereits zugesicherte und sofort ausbezahlte Boni verbietet der Bund nicht.

Das bedeutet: Der Bund streicht den CS-Angestellten zwar nicht sämtliche Boni, aber er sistiert selbst über mehrere Jahre zurück ihre noch nicht realisierten Ansprüche.

Nur bereits zugesicherte und sofort ausbezahlte Boni verbietet der Bund nicht. Dafür nennt er «Gründe der Rechtssicherheit». Auch wolle er verhindern, «dass Mitarbeitende getroffen werden, die die Krise nicht selbst verursacht haben». Bei Bank-Angestellten in höheren Positionen ist der Aktienanteil bei den Boni grösser.

CS-Spitze erhält wegen Zielverfehlung gar keine Boni

Der Bonus für die Geschäftsleitung entfällt ohnehin komplett, da sie angesichts des Rekordverlustes der Bank von 7,3 Milliarden Franken im vergangenen Jahr keines ihrer Ziele erreicht hatte. Diesen Entscheid publizierte die CS noch letzte Woche, vor der Übernahme.

Insgesamt verdienten die Topmanager der Bank 2021 noch 38,1 Millionen Franken, wovon 29,5 Millionen zum Fixlohn zählten und 8,6 Millionen variable Bestandteile waren. Für 2022 erhielten sie keine Boni und es flossen mit 32,2 Millionen fast 6 Millionen weniger auf die Konti der CS-Führung als die Summe im Vorjahr betragen hatte.

Aus Sicht der Credit Suisse ist die Bonus-Frage «Schnee von gestern», wie es intern heisst. Die Vereinbarungen seien getroffenen, am Recht auf angemessene Entlohnung werde auch die Notübernahme durch die UBS nichts ändern, heisst es. Offiziell nimmt die CS jedoch nicht Stellung.

Bundesrat hat das Recht, Boni zu streichen

Im internen Memo der Bank von diesem Montag taucht jedoch eine heikle Frage auf: «Werde ich für meine harte Arbeit 2023 auch einen Bonus bekommen?», wird dort gefragt. Die Antwort der CS-Chefs: «Wir werden 2023 weiterhin Boni an die Berechtigten auszahlen.» Allerdings, so die CS weiter, habe der Bundesrat das Recht, Boni ganz oder teilweise zu streichen oder Veränderungen vorzuschreiben.

Tatsächlich müssen CS-Mitarbeitende nun noch um weitere Boni-Anteile, frühere wie zukünftige, zittern. Der Bundesrat schreibt in seiner Mitteilung, er habe das Finanzdepartement beauftragt, ihm noch «weitere Massnahmen zur variablen Vergütung vorzuschlagen».