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Bewilligung neuer Kernkraftwerke
4 statt 12 Jahre: AKW-Freunde fordern kürzere Verfahren, FDP-Chef winkt ab

Vapor exudes from the cooling tower of the Goesgen nuclear power plant, photographed in Niedergoesgen, in the Canton of Solothurn, Switzerland, on October 21, 2020. (KEYSTONE/Christian Beutler) Dampf aus dem Kuehlturm des Kernkraftwerks Goesgen, aufgenommen am 21. Oktober 2020, in Niedergoesgen im Kanton Solothurn.
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Es ist ein Etappensieg für die Atombefürworter. Der Bundesrat stellt der Volksinitiative «Blackout stoppen» einen Gegenvorschlag gegenüber, wie er gestern bekannt gegeben hat. Taugt dessen Inhalt dafür, die Initianten zum Rückzug ihres Begehrens zu bewegen? 

«Wir begrüssen den Entscheid für einen Gegenvorschlag», sagt Vanessa Meury vom Initiativkomitee, in dem Vertreter von SVP, FDP sowie Mitte sitzen. Wie die Initianten will der Bundesrat das AKW-Neubauverbot aus dem Gesetz streichen. Das sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, so die SVP-Politikerin. Doch insgesamt betrachtet taxieren die Initianten den Gegenvorschlag als ungenügend. Warum? 

Zeit als wichtiges Argument

Ein gewichtiger Faktor in der aktuellen Atomdebatte ist die Zeit: Die Gegner argumentieren unter anderem damit, dass neue Kernkraftwerke zu spät kämen, weil es bis zum Bau 15 bis 20 Jahre oder noch länger dauern würde; bis dann müsse die Schweiz ihre Stromversorgung längst neu aufgestellt haben. 

Die Initianten wollen daher die Bewilligungsverfahren straffen –  ähnlich wie es bei Solar- und Windanlagen sowie Stromnetzen geplant oder bereits beschlossen ist. Wie die Umsetzung aussehen könnte, hat Georg Schwarz skizziert, bis 2021 stellvertretender Direktor des eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi). Die Initianten stützen sich auf seinen Vorschlag, und zwar wie folgt:

In der Schweiz braucht es heute für neue Atomanlagen drei Bewilligungen: die Rahmen-, die Bau- und die Betriebsbewilligung – was inklusive Einsprachen etwa 12 Jahre in Anspruch nimmt.

  1. Die erste Stufe ist die Rahmenbewilligung. Der Bundesrat erteilt sie und bestätigt damit die grundsätzliche Eignung des Standorts und des Projekts. Sie untersteht dem fakultativen Referendum und sichert so die demokratische Legitimation des AKW-Baus. Die Rahmenbewilligung lässt sich bis vor Bundesgericht anfechten.

  2. Daran soll sich nichts ändern. Die Initianten schlagen aber vor, die Rahmenbewilligung zu einer Art «Grundsatzbewilligung» zu erweitern. Neu soll sie die wesentlichen technischen, administrativen und finanziellen Eckwerte des Projektes enthalten; diese Informationen sollen dem Stimmvolk bei der Abstimmung vorliegen.

  3. Im Gegenzug soll es neu keine anfechtbaren Bau- und Betriebsbewilligungen mehr geben – und damit eine deutliche Beschleunigung des Verfahrens um etwa acht Jahre. Würde ein Neubauprojekt vom Volk gutgeheissen, sollen die weiteren Projektphasen Bau und Betrieb durch die Atomaufsicht Ensi geprüft, geregelt und überwacht werden, dies in Form von sogenannten Freigabeverfahren, wie sie das Kernenergiegesetz heute schon vorsieht. 

Vanessa Meury, Praesidentin Energie Club Schweiz, JSVP, links, spricht vor die Schachteln mit den gesammelten Unterschriften, bei der Uebergabe fuer die Eidgenoessische Volksinitiative "Jederzeit Strom fuer alle", am Freitag, 16. Februar 2024, vor der Bundeskanzlei, in Bern. Das AKW-Bauverbot soll aufgehoben werden: Dies fordern Buergerliche mit einer Volksinitiative "Jederzeit Strom fuer alle (Blackout stoppen)". Am Freitag haben die Urheber des Volksbegehrens rund 129'218 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. (KEYSTONE/Anthony Anex)

Die Initianten sind überzeugt, dass diese Beschleunigung nötig ist – und Teil des Gegenvorschlags werden soll. «Ohne schnellere Verfahren nimmt kein Projektentwickler das finanzielle Risiko eines Neubaus auf sich», sagt Meury.

Dass die Initianten diese Forderung erst jetzt einbringen, begründet Meury so: Bei der Ausarbeitung des Volksbegehrens hätten sie diesen Aspekt noch nicht im Fokus gehabt. Nun aber, da die Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigt würden, sei es «wichtig», dass auch die Kernenergie davon profitiere. 

FDP-Chef Thierry Burkart winkt ab

Die Idee, den Gegenvorschlag zu erweitern, ist umstritten. Werden Verfahren gestrafft, kommt schnell einmal der Vorwurf, es würden demokratische Rechte beschnitten. So geschehen beim Stromgesetz im Juni, als die Gegner davor warnten, die Gemeinden würden entmachtet und Rechtsmittel eingeschränkt

In einer etwaigen Volksabstimmung würde ein erweiterter Gegenvorschlag zur Volksinitiative also wohl zusätzlich Angriffsfläche bieten. Dessen scheinen sich die bürgerlichen Parteistrategen bewusst. «Beim Gegenvorschlag geht es einzig um den Grundsatz, dass das Technologieverbot aufgehoben werden soll», sagt FDP-Präsident Thierry Burkart. Alle weiteren Fragen betreffend Rahmenbedingungen müssten zuerst geklärt und diskutiert werden.