Geldberater zum Wohnungskauf Das Erbe ist besser in der 2. Säule investiert
Wer kurz vor der Pensionierung erbt, sollte nicht eine Wohnung kaufen. Denn das Geld ist dann blockiert, wenn man es im Alter benötigt.

Mein Mann und ich haben 450’000 Franken geerbt. Da ich sehr wenig in der PK angespart habe und nicht die volle AHV bekomme, sind wir nach der Pensionierung auf einen Vermögensverzehr angewiesen. Sollen wir zwecks Anlage des Geldes eine Wohnung kaufen? K.S.
Nein. Zwar könnten Sie die erworbene Wohnung zur Ertragsgenerierung vermieten. Dennoch bin ich skeptisch, weil die Wohnungspreise nach wie vor stattlich sind. Zudem sollten Sie das Geld nicht in einer Immobilie blockieren, da sie es später – nach der Pensionierung – für den Vermögensverzehr oder als Rente brauchen.
Stattdessen würde ich empfehlen, dass Sie in den Ihnen verbleibenden rund 5 Jahren bis zur Pensionierung jedes Jahr einen Betrag in Ihre Pensionskasse einzahlen. So sparen Sie in allen Jahren einiges an Steuern und stärken Ihre schwache Altersvorsorge. Falls Sie von der Pensionskasse (PK) die Rente beziehen, ist auch die dreijährige Sperrfrist für freiwillige PK-Einzahlungen vor Bezug kein Problem. Falls Sie den Kapitalbezug wünschen, müssten Sie diese beachten.
Würden Sie das Geld selbst, etwa in Exchange Traded Funds, anlegen, tragen Sie ein je nach Strategie ein mehr oder weniger hohes Anlagerisiko und haben keine Erfolgsgarantie. Vorausgesetzt, dass Ihre Pensionskasse nicht in einer Unterdeckung ist, ist Ihr Geld in der Pensionskasse indes sicher investiert, und Sie erreichen dank der Steuerabzüge faktisch eine hohe Rendite. Vor allem verbessern Sie Ihre Ausgangslage fürs Alter.
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