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Geldberater: Kapitalbezug oder Rente
Bei welcher Variante zahle ich mehr Steuern?

Sicherheit versus Steuern: Beim Kapitalbezug spart man Steuern, muss aber das Langlebigkeits- und Anlagerisiko tragen.
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Oft lese ich, dass man mit einem Kapitalbezug steuerlich besser fährt. Aber man muss das Kapital nach einem Bezug auch versteuern. Zahlt man, wenn man lange lebt, nicht gleich viel Steuern wie bei der Rente? Leserfrage von F.D.

Nein. Die Rente aus AHV und Pensionskasse untersteht der Einkommenssteuer. Man muss Renteneinnahmen ähnlich wie im Erwerbsleben den Lohn jährlich als Einkommen versteuern, solange man eine Rente bekommt – also bis ans Lebensende. Einen Kapitalbezug indes müssen Sie separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuern. Direkt beim Bezug fällt eine hohe Steuer an. Danach untersteht dieses Geld nicht mehr der Einkommenssteuer.

Beim Vergleich von steuerlichen Konsequenzen von Rente und Kapital sollte man auch die Kapitalerträge mitberücksichtigen.

Sehr wohl versteuern muss man das ausbezahlte Geld auf der Ebene der Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer ist aber geringer als die Einkommenssteuer. Wenn man zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes einen Vermögensverzehr vornimmt, muss man dieses Geld nicht als Einkommen versteuern. Denn man hat dieses bereits beim Bezug versteuert.

Beim Vergleich von steuerlichen Konsequenzen von Rente und Kapital sollte man auch die Kapitalerträge mitberücksichtigen. Einnahmen aus Dividenden und Zinsen müssen als Einkommen versteuert werden. Dennoch zahlt man bei der Kapitalbezugsvariante auf längere Sicht unter dem Strich meist weniger Steuern. Dafür bringt eine Rente mehr Sicherheit, während man beim Kapitalbezug das Langlebigkeits- und das Anlagerisiko trägt.