Geldberater: PK-Rente versus KapitalbezugDen Erben zuliebe auf die Rente verzichten?
Obwohl der Kapitalbezug für die Hinterbliebenen vorteilhafter ist, sollten beim Entscheid weitere Faktoren mitberücksichtigt werden.
Mir ist Sicherheit wichtig, daher tendiere ich bei der Pensionskasse zur Rente. Allerdings wurde ich gewarnt, dass Hinterbliebene bei der Rente schlechter fahren als beim Kapitalbezug. Stimmt das? Leserfrage von O. F.
Ja. Welche Leistungen Hinterbliebene im Todesfall von einer Pensionskasse erhalten, ist im Reglement der Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Ich empfehle Ihnen, dieses genau zu prüfen. Generell ist es so, dass Hinterbliebene bei der Rentenvariante schlechter fahren. Als Partner bekommt man meist nur 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Zudem verfällt das nicht aufgebrauchte Kapital oftmals zugunsten der Pensionskasse. Beim Kapitalbezug geht das nicht aufgebrauchte Kapital an die Erben.
Bei einem Kapitalbezug würden Sie das Langlebigkeitsrisiko und das Anlagerisiko tragen.
Die Leistungen für Hinterbliebene sind beim Entscheid Rente oder Kapital nur ein Aspekt. Ihnen bringt der Rentenbezug ein regelmässiges Renteneinkommen bis ans Lebensende. Bei einem Kapitalbezug würden Sie das Langlebigkeitsrisiko und das Anlagerisiko tragen. Je nach Anlagestrategie und Anlageerfolg reicht das bezogene Kapital länger oder weniger lang. Wenn Sie nicht über gute Finanzkenntnisse verfügen, müssten Sie das Kapital verwalten lassen, was Gebühren kostet.
Immerhin hat der mit höheren Risiken verbundene Kapitalbezug Steuervorteile, da dieser nur einmalig beim Bezug zu einem reduzierten Satz sowie nachher nur noch als Vermögen versteuert werden muss. Die Rente muss hingegen als Einkommen versteuert werden.
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