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Nach Unfall im Gotthard-Basistunnel
Nationalrat will Besitzer von Güterwaggons nicht zur Kasse bitten

Besitzer sollen nicht haften: Verunglückte Güterwagons am 6. September 2023 am Unfallort im Gotthard-Basistunnel bei Faido im Kanton Tessin.
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Nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel im August 2023 hat der Nationalrat einen Vorstoss zur Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons knapp abgelehnt. Wagenhalter sollen bei Unfällen demnach weiterhin nicht in gleichem Masse haftbar gemacht werden können wie die Bahnunternehmen. Damit ist das Geschäft vom Tisch.

Der Nationalrat lehnte die Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) am Dienstag mit 91 Nein- bei 89 Ja-Stimmen und mit vier Enthaltungen ab.

Anreiz, die Sicherheit zu erhöhen

Die Motion hatte verlangt, dass durch eine Überarbeitung der Haftpflicht-Vorgaben für Wagenhalter Anreize für diese geschaffen werden, die Sicherheitsmassnahmen zu erhöhen. Wagenhalter sollten sich zudem versichern müssen – für eine festgelegte Deckungssumme.

Am 10. August 2023 war ein Güterzug auf der Fahrt von Chiasso TI nach Basel im Gotthard-Basistunnel entgleist. Gemäss einem Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) war ein durch Ermüdungsrisse im Metall verursachter Radscheibenbruch für den Unfall verantwortlich.

Laut der KVF-N wird SBB Cargo «als ausführender Beförderer mit grösster Wahrscheinlichkeit für den Unfall haftbar sein». Nach geltendem Recht hafte der Wagenhalter bei einem Unfall nur, wenn das Bahnunternehmen nachweisen könne, dass diesen ein Verschulden treffe. Ein Mangel am Wagen genüge dafür nicht.

Bürgerliche Mehrheit setzt sich durch

Bei der gegenwärtigen Rechtspraxis handle es sich um «ein Missverhältnis der Haftverteilung», sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG) am Dienstag im Rat. Auch der Bundesrat sprach sich für klarere Haftungsregeln im Gütertransport aus.

Am Ende setzte sich dann aber eine bürgerliche Minderheit der Kommission erfolgreich für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtspraxis ein. Eine Anpassung der Gesetzgebung würde den Einzelwagenverlad durch steigende Versicherungskosten «massiv verteuern», argumentierte Benjamin Giezendanner (SVP/AG) im Rat.

SDA/lop