Kolumne «Ertappt»Sie hat ihre Arbeitgeber ausgenommen
Eine 49-Jährige bestahl Bessersituierte, deren Häuser sie putzen sollte. Dabei bewies sie teuren Geschmack.
Geld aus einem Portemonnaie, eine ganze Geldbörse, ein Luxus-Beutel und Bares aus einem Couvert. Was klingt wie das Diebesgut eines Einbrechers, sind Dinge, die eine Putzfrau bei vier verschiedenen Arbeitgebern entwendet hat. Die ersten 400 Franken aus dem Portemonnaie stahl sie im Juni 2019 in Adliswil.
Zwei Monate später setzte die 49-Jährige dann zu einer kleinen Diebstahlserie an. Am 2. August waren es 350 Euro, die sie in einer Schublade in einer Wohnung in Zürich fand. Sechs Tage später verschwanden in Zürich 750 Franken aus einem Couvert, das auf einem Nachttisch lag. Und vier Tage später dann der Diebstahl, der wohl der eine zu viel war. In Pfäffikon liess die Reinigungskraft nicht nur 250 Franken aus einer Schublade und 150 Franken aus einer Jackentasche mitgehen, sondern schnitt auch noch einen Hermès-Beutel von einer Badetasche ab.
Ob wirklich der teure Modegeschmack das Fass zum Überlaufen gebracht hat, ist unklar. Jedenfalls sorgt das Luxusprodukt für eine zusätzliche Verurteilung wegen Sachbeschädigung. Weil die Beschuldigte den 300 Franken teuren Beutel abgetrennt hat, hat sie einen Schaden von sage und schreibe 400 Franken verursacht.
Die Frau ist keine Unbekannte bei der Justiz. Erst im Februar 2019 wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe von 90 mal 30 Franken verurteilt. Weil sie noch in der Probezeit erneut straffällig wurde, fällt die neue Strafe härter aus. Statt einer Geldstrafe spricht die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen aus, belegt mit einer Probezeit von vier Jahren. Das ist die zweitlängste Bewährungsfrist, die ausgesprochen werden kann. Die erste Strafe, also 2700 Franken, muss die 49-Jährige ebenso bezahlen wie eine Busse von 500 Franken.
Fehler gefunden?Jetzt melden.