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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Wutrentner verletzt Töfflilenkerin

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Eine Frau ist mit ihrem Töffli auf gemütlicher Fahrt von Zürich nach Zollikon. Es ist Sommer 2020, gegen Mittag. Auf der Höhe einer Verkehrsinsel wird sie dann plötzlich von einem Geländewagen überholt. Es wird knapp, beinahe rammt er das Motorrad. An einer Ampel stehen die beiden Verkehrsteilnehmer danach nebeneinander. Es kommt zu einem Wortgefecht. Der Lenker des Autos, ein 79-Jähriger, bezeichnet die Mofafahrerin dabei als «Arschloch». Was weiter gesagt wird, ist nicht bekannt.

Die Ampel geht auf Grün, der Autofahrer setzt sich vor die Töfflenkerin. Nach wenigen Hundert Metern bremst der Rentner abrupt und schikanemässig. Wieder kommt es beinahe zu einem Unfall. Er setzt die Fahrt Richtung Küsnacht fort. Kurze Zeit danach ist es so weit: Bei einem zweiten Schikanestopp des Autofahrers kann die Töfflifahrerin nicht mehr bremsen. Sie kracht in den SUV und wird verletzt. Glücklicherweise nicht schwer. Der Unfallverursacher entfernt sich, ohne sich weiter um die Frau zu kümmern.

Was den Mann dazu getrieben hat, derart zu überreagieren, bleibt ein Rätsel. Möglicherweise fühlte er sich zu Unrecht zurechtgewiesen. Oder die Frau hatte ebenfalls unschöne Worte gewählt. Klar ist, dass der Rentner für sein Verhalten verurteilt wurde. Laut Strafbefehl hat er sich der Beschimpfung, der groben Verletzung der Verkehrsregeln (Schikanestopps) und des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall schuldig gemacht. Zumindest wegen Körperverletzung wurde er also nicht verurteilt. Zusammen macht das eine Geldstrafe über 30 mal 870 Franken aus, zahlen muss der Beschuldigte das Geld nicht, sofern er sich in den nächsten zwei Jahren nicht weiterer Delikte schuldig macht. Hingegen muss er eine ziemlich hohe Busse von 5800 Franken bezahlen.