Kolumne «Ertappt»Rechtzeitig auf dumme Idee verzichtet
Ein 19-Jähriger wollte mit einer Handfeuerwaffe Schüsse im Zumiker Wald abgeben. Dazu kam es nicht, verurteilt wird er trotzdem.
«Junger Mann verletzt sich mit Schreckschusspistole» war am Mittwoch in dieser Zeitung zu lesen. Vorgefallen ist das Ganze in einem Winterthurer Wald. Beim Manipulieren mit der Waffe habe sich ein 18-Jähriger an der Hand verletzt. Und das nur mit einer Schreckschusspistole. Viel schlimmer hätte es kommen können, wenn einem 20-Jährigen im Sommer 2018 ein ähnliches Missgeschick passiert wäre. Der junge Mann begab sich damals mit einem Kollegen in den Zumiker Wald. Im Gepäck hatten die beiden eine Walther PP, sozusagen den grosse Bruder von James Bonds Dienstwaffe, sowie acht Schuss Munition. Nach zwei Uhr morgens wollten sie die Waffe einfach mal ausprobieren und ein paarmal in den Boden schiessen, wie der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft angab.
Wäre es dazu gekommen, wäre der Mann wohl auch wegen der illegalen Schussabgabe bestraft worden. Doch er besann sich eines Besseren. Man habe den Plan wieder verworfen, weil es «eine dumme Idee» gewesen sei. Also gingen die beiden Männer frühmorgens zurück Richtung Wohnort. Auf der Forchstrasse stoppte die Gemeindepolizei die beiden aber. Auszusetzen gab es wenig. Geschossen hatten sie ja nicht. Und die Waffe war legal erworben worden.
Bestraft wird der junge Mann trotzdem. Denn wer mit einer Pistole unterwegs ist, muss neben dem Waffenerwerbsschein, den die Polizei bewilligt, in der Schweiz auch eine Waffentragbewilligung, die vom jeweiligen Statthalter ausgesprochen wird, dabeihaben. Der 20-Jährige konnte eine solche bei der Kontrolle nicht vorweisen. Damit handelt er sich eine bedingte Geldstrafe von 80 mal 30 Franken und eine Busse von 300 Franken ein. Die Busse muss er bezahlen, für die Geldstrafe gilt die minimale Probezeit von zwei Jahren.
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