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Meinung

Kolumne «Ertappt»
22 Vorstrafen sind nicht genug

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Bei manchen Strafbefehlen hört man mit dem Kopfschütteln nicht mehr auf. So stellt sich etwa die Frage, was das Problem eines 36-jährigen Algeriers ist. Der Mann wohnt in der Notunterkunft Urdorf, ist also abgewiesener Asylbewerber. Seine Zeit in der Schweiz verbringt er offenbar mit Straftaten. Nicht weniger als 22 Verurteilungen sind schon in seinem Strafregisterauszug verzeichnet.

Das hält ihn nicht davon ab, weiter – wirklich dumme – Straftaten zu verüben. Leidtragend ist im neusten Fall das Personal einer Denner-Filiale in Adliswil. Am 23. Januar 2020 betrat der Beschuldigte gegen 15 Uhr den Laden. Er behändigte vier Dosen Bier und wollte gehen, ohne zu zahlen. Offenbar war er aber so auffällig, dass ihn das Personal stellen konnte. Er kassierte ein Hausverbot, das ein Jahr lang gelten sollte.

Nur 75 Minuten später tauchte der 36-Jährige wieder im Geschäft auf. Er wurde weggeschickt. Was ihn nicht davon abhielt, um 18.55 Uhr erneut den Denner zu betreten. Er schnappte sich zwei Bier und zwei Stangen Zigaretten (141.70 Franken), beschädigte eine Plexiglasscheibe und ein Kassenterminal (2200 Franken Schaden) und verliess den Laden. Aus welchen Gründen auch immer betrat er die Filiale fünf Minuten später schon wieder. Und am 27. Januar gleich noch einmal, trotz Hausverbot. Immerhin ohne etwas zu klauen.

Sein wenig intelligentes Verhalten beschert dem Beschuldigten jetzt eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen. Diese muss er absitzen. Schliesslich würde eine geringere Strafe, wie eine Geldstrafe, den Mann nicht vom delinquieren abhalten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Zusätzlich muss der 36-Jährige eine Busse von 300 Franken bezahlen. Woher er das Geld nehmen soll, ist unklar. Eine Denner-Filiale darf der Mann wohl so bald nicht wieder betreten.