Kolumne «Ertappt»Beim Urinieren erwischt
Ein 22-Jähriger fiel an der Chilbi Horgen unangenehm auf. Dass ihn die Polizei abführte, fand er danach gar nicht lustig.
Verunreinigung öffentlichen Grunds. Dieses geringfügige Delikt war der Auslöser für einen gröberen Ausbruch eines 22-Jährigen gegen die Polizei. Der Mann besuchte 2019 die Chilbi in Horgen. Um 0.15 Uhr erleichterte er sich an einem Zaun. Sicherheitsleute beobachteten diese Verunreinigung und stellten ihn. Er verhielt sich aber aggressiv, möglicherweise weil er Kokain geschnupft hatte. Die Security entschied gegen 0.30 Uhr, die Polizei dazuzuholen. Die Beamten eskortierten den Beschuldigten aus dem Festzelt. Er riss sich dabei aber los und schlug einem Polizisten mit der Faust gegen die Brust. Dabei bezeichnete der Wildpinkler den Beamten ausgerechnet als «Pisser».
Nun könnte man denken, das sei ein Ausrutscher gewesen. Doch die Liste wird länger. Aus unbekannten Gründen war der Beschuldigte zwei Monate zuvor in ein Einfamilienhaus in Horgen eingestiegen. Dabei demolierte er ein Kellerfenster, was einen Sachschaden von 2200 Franken nach sich zog. Im Inneren des Hauses hielt er sich unberechtigterweise gut 2,5 Stunden auf. Was er dort tat, ist unbekannt.
Die Staatsanwaltschaft greift durch. Sie verurteilt den 22-Jährigen zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren. Eine Busse von 800 Franken muss er bezahlen. Der junge Mann muss überdies an einem deliktorientierten Interventionsprogramm und einer fachärztlichen suchtspezifischen Behandlung teilnehmen. Zudem wird seine Drogen- und Alkoholabstinenz kontrolliert. Die Freiheitsstrafe spricht die Staatsanwaltschaft aus, weil der Beschuldigte während der Probezeit eines Strafbefehls delinquiert hat und mehrere Vorstrafen aufweist. Die letzte Strafe, 50 mal 30 Franken, muss er jetzt auch noch bezahlen. Zusammen mit den Gebühren von 2566 Franken.
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