Corona-Entscheid des BundesratsBundesrat greift durch: Nur noch Treffen zu fünft, Läden zu und Homeoffice-Pflicht
Aus Angst vor der Briten-Mutation hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen im Privaten, im Job und fürs Gewerbe verschärft. Gleichzeitig dehnt er die Härtefall-Entschädigung für betroffene Betriebe aus. Wir berichteten live.
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Das Wichtigste in Kürze:
Der Bundesrat hat am Mittwoch die geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus um fünf Wochen verlängert.
Zusätzlich und neu werden Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs ab Montag geschlossen.
Gastronomiebetriebe müssen mindestens bis Ende Februar geschlossen bleiben.
Ab Montag gilt eine Homeoffice-Pflicht. Bisher war es eine Empfehlung.
Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält.
An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder inklusive.
Sportanlagen bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen. Im Freien dürfen bis zu fünf Personen zusammen Sport treiben.
Frage: Wurde Zeit für Finanzhilfen verplempert?
Maurer widerspricht, es sei nun mal ein normaler Prozess, in den sich das Parlament eingeschalten hat. Das sei ein enges Korsett. Hätte man früher gewusst, was kommt, hätte man wohl früher reagiert. Die Härtefallgesetze wurden im September ausgearbeitet, da war die Situation völlig anders. Im Dezember wurde das nochmals überarbeitet. Brutschin ergänzt, dass man bestimmt nicht trödle, es handle sich um rechtsstaatliche Verfahren und innerhalb dieser Grenzen machten alle ihr Möglichstes.
Frage: Ausnahme der 5-Personen-Regel?
Für Familien mit 3 Kindern ist die Regel hart. Berset sagt, er verstehe das, er sei selber betroffen. Er hat drei Kinder, er kann also mit seiner Familie niemanden besuchen oder keine Gäste bei sich empfangen. Das sei hart, aber auch nötig, sagt er. Man habe aber bewusst auf eine Zwei-Haushalte-Regel verzichtet, mit der 5-Personen-Regel sei man schon sehr tief.
Frage: Keine Härtefälle, wenn nicht 40 Tage zu?
Betriebe, die nicht 40 Tage behördlich schliessen müssen, dürfen nicht auf die Härtefallhilfen hoffen. Für die indirekt Betroffenen gebe es aber auch eine Lösung, mit den 40 Prozent Umsatzeinbussen über 12 Monate, da öffne man die Türen auch für Hotels.
Frage: Wieso bleiben Skigebiete offen?
In den Skigebieten sind die Läden und Restaurants auch geschlossen. Skifahren finde draussen statt, an der frischen Luft. Die einzige offene Frage seien die Transportmittel in den Skigebieten, aber eben, die Aktivität könne nicht verglichen werden mit Geschäften. Es sei eine ausserordentliche Situation. So können die Geschäfte nichts dafür, dass sich Corona verbreitet, sagt Berset, aber trotzdem müssen sie schliessen, weil man die Mobilität reduzieren müsse. Man müsse weiterdenken, die Lage jetzt unter Kontrolle halten und so besser durch den Winter kommen.
Die Kantone könnten die Skigebiete aber auch grundsätzlich schliessen, sagt Berset.
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Frage: Wieso bleiben Blumenläden offen?
Man habe da aus der ersten Welle gelernt, wo diese Läden zu seien und diesmal entschieden, dass die Blumenläden offen bleiben dürfen.
Frage: Nicht auf Parlament gehört?
Guy Parmelin sagt, dass der Bundesrat ständig Abwägungen zwischen verschiedenen Interessen und Meinungen machen müsse. Es gebe gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen und das mache man. Berset ergänzt, man habe jetzt die Möglichkeit, zu agieren, bevor die Zahlen massiv ansteigen.
Frage: Wann kommt das Geld?
Es beginnt die Fragerunde: Wann fliesst das Geld, lautet die erste Frage, viele Firmen befänden sich am Abgrund.
Ernst Stocker übernimmt die erste Frage und verspricht, dass man versuche, Lösungen zu finden. Aber bei ihm stehe auch die Finanzkontrolle vor der Türe, man könne nicht einfach 100'000 Franken einfach so vergeben, das müsse alles sauber geprüft werden. Stocker verspricht, dass Geld ab Ende Februar fliesst.
Brutschin ergänzt, dass die Gesuche auch für die Unternehmen schwierig sind, seit Ende November habe Basel-Stadt erst 300 Gesuche erhalten.
Maurer sagt, die Betriebe hätten nun einen Monat lang keine Einnahmen mehr hatten, nun komme ein weiterer Monat dazu, aber die Betriebe sollten seiner Ansicht nach nun sicher auch Bankkredite erhalten, da ja jetzt klar sei, dass es eine Lösung gebe. Die Unternehmen hätten eine Garantie, dass die Gelder per Ende Februar kommen, das sollte schon eine grosse Last von ihnen nehmen, sagt Maurer.
Brutschin: Verschiedene Voraussetzungen
Der Basler Regierungsrat Christoph Brutschin, Präsident der Konferenz der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), begrüsst die Härtefallhilfen. Diese seien klar definiert und die Kantone seien damit zufrieden. Es sei richtig, sich nun auf dieses Programm zu konzentrieren und dieses abzuwickeln. Man schaue nun, dass die Gelder so rasch wie möglich zu den Leuten kommen, die darauf angewiesen sind. Die Kantone hätten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Einige haben bereits die notwendigen Grundlagen, sagt Brutschin, andere müssen aber zuerst mit den neuen Gesetzen ins Parlament und danach gebe es eine sechswöchige Referendumsfrist, das könne man nicht umgehen. Er habe in Basel das Glück, dass hier alles bereits geregelt sei. Er müsse aber auch seinem Kollegen Stocker in Zürich ein Kränzchen winden, er hatte nicht so viel Glück, konnte das aber in der kürzest möglichen Frist durchpauken, auch wenn es mediale Kritik gab. Jeder Kanton mache sein möglichstes, um mit den Voraussetzungen so schnell wie möglich den Betroffenen helfen zu können.
Umsetzung braucht Zeit
Der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, weist darauf hin, dass Bund und Kantone gut zusammenarbeiten. Man müsse auch daran denken, dass die Kantone 80 Prozent der Massnahmen umsetzen müssen. Die Kantone merken auch, dass die Bevölkerung müde ist, das merke man beispielsweise aufgrund von vermehrten Polizeieinsätzen. Er sei nun froh, dass die Finanzhilfen beschlossen werden konnten. Die Umsetzung sei aber nicht einfach, wie Bundesrat Maurer gesagt habe. Für seinen Kanton Zürich bedeute das wohl rund 20'000 Gesuche, dafür brauche es digitale Unterstützung und das brauche Zeit. Man befinde sich im normalen Gesetzesverfahren und nicht im Notrecht und müsse folglich alles nach diesen Regeln machen. Stocker glaubt aber, dass man nun auf dem richtigen Weg sei.
Weiteres Geld wird beantragt
Die derzeit bereitgestellten 2,5 Milliarden Franken reichen wohl nicht für die Härtefallhilfen. In der Frühjahrssession wird der Bundesrat deshalb einen Antrag für eine Aufstockung an das Parlament stellen. Wichtig sei nun, dass Betriebe Entschädigungen erhalten können. Und das sei bei weitem nicht nur ein Beizenproblem, sagt Maurer. Auch Hotels darben beispielsweise, diese seien zwar offen, aber hätten oftmals kaum Gäste.
Härtefallverordnung
Nun erklärt Maurer die Härtefallverordnung. Dazu gehören Unternehmen wie Restaurants, Fitnesscenter oder auch Läden, die behördlich mindestens 40 Tage lang schliessen mussten. Es gibt eine Obergrenze von 20 Prozent des Umsatzes oder 750'000 Franken. Die Kantone können diese Grenzen bis maximal 1,5 Millionen Franken überschreiten. Kleinere und mittlere Betriebe könnten so schnell und grosszügig entschädigt werden, sagt Maurer. Die Kantone müssen nicht jedes Gesuch genau prüfen, sondern nur nach Eckwerten. Maurer rechnet mit einer Verdoppelung der Gesuche. Bislang ging er von 50'000 aus, nun könnten es bis 100'000 Gesuche sein. Das sei ein logistische Herausforderung für die Kantone. Mit rund 3 Arbeitsstunden für ein Gesuch braucht es dazu einige Wochen, bis alle Auszahlungen erfolgt sind, warnt Maurer.
Maurer: Kein Notrecht
Finanzminister Ueli Maurer erklärt, dass Notrecht, wie sich das viele wünschen, derzeit nicht möglich sei, man müsse sich an die Covid-Verordnung halten und könne nicht Notrecht beschliessen. Deshalb sei es auch nicht möglich, nun innerhalb weniger Tage Finanzhilfen vom Bundesrat aus zu sprechen, das müsse nun über den Gesetzweg geregelt werden.
Berset: Mutation breitet sich rasch aus
Gesundheitsminister Alain Berset sagt, dass er heute schlechte Nachrichten erhalten habe. Die Virus-Mutation breite sich nun rasch in der Schweiz aus. Die Zahlen würden sich nun alle zwei Woche verdoppeln. Positiv sei aber, dass die Schweiz einen Vorsprung habe. Die Lage sei gleich wie in Grossbritannien Anfang Dezember, nur habe man die gute Situation, dass man mehr darüber wisse als die Briten damals und frühzeitig darauf reagieren könne.
Der Bundesrat stand an einem Scheideweg: Entweder Massnahmen frühzeitig ergreifen, um das Schlimmste zu verhindern, oder abwarten und dann später noch härtere Massnahmen ergreifen, die noch schlimmere Auswirkungen haben. Niemand habe sich das so gewünscht, aber das sei nun mal die Realität.
Die neue Variante des Coronavirus sei ein Gamechanger. Man müsse nun also Kontakte rasch reduzieren. Die Mutation verbreite sich um 50 Prozent schneller, das sei nun erwiesen, sagt Berset. Die dritte Welle sei eine Realität, man müsse nun daran arbeiten, diese abzuschwächen. Die Impfungen laufen an, das sei eine weitere positive Nachricht, aber dafür brauche es noch Zeit und deshalb brauche es nun grosse Anstrengungen in den nächsten Wochen, um einen starken Anstieg der Fallzahlen zu verhindern. Wenn der Bundesrat jetzt nichts machte, würde eine Situation wie in Grossbritannien oder Irland drohen, wo die negativen Konsequenzen immens sind. Wenn man jetzt verschärfe, könne man darauf hinarbeiten, im Frühling eine gute Situation zu haben.
Bundesräte mit Maske und durch Plexiglas getrennt
Bundespräsident Guy Parmelin trägt heute — passend zur neu beschlossenen Maskenpflicht am Arbeitsplatz — auch beim Reden eine Maske, das ist eine neue Situation während der Medienkonferenz. Die Mitglieder der Landesregierung und anderen Referenten sind zudem durch Plexiglas voneinander getrennt, weil so viele Referenten auf dem Podium sitzen.
«Wir müssen einen kühlen Kopf bewahren», sagt Parmelin, aber wir müssten auch disziplinierter sein, insbesondere im Privatleben. Die zusätzlichen Massnahmen hätten bedeutende wirtschaftliche Folgen, weshalb es ergänzende Finanzhilfen gibt. Die Verschärfungen wurden nicht leichtfertig getroffen, sagt Parmelin, aber der Bundesrat sah aufgrund der Virus-Mutation keinen anderen Weg mehr.
Die Meinungen in der Bevölkerung gehen weit auseinander, sagt Parmelin. Man habe viele Mails und Briefe erhalten. Auch Experten seien sich nicht immer einig. Die neuen Massnahmen seien einschneidend, das sei dem Bundesrat bewusst, es sei aber wirklich wirklich wichtig, sich weiter an die Regeln zu halten, sonst mache man nur dem Virus das Leben leichter.
Bundesrat beschliesst drastische Massnahmen
Ab Montag müssen in der Schweiz alle Läden für Güter des nicht täglichen Gebrauchs schliessen, es gilt eine generelle Homeoffice-Pflicht, und an privaten Veranstaltungen dürfen noch maximal fünf Personen teilnehmen.
Die bisherigen Massnahmen verlängert der Bundesrat um fünf Wochen. So bleiben auch Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar geschlossen, wie der Bundesrat mitteilt.
Die obligatorischen Schulen bleiben offen. Über allfällige Schulschliessungen sowie die Öffnung und Schliessung der Skigebiete entscheiden die Kantone. Lebensmittelläden, Tankstellenshops und Kioske müssen am Sonntag sowie nach 19 Uhr nicht mehr schliessen. Offen bleiben tagsüber und an Werktagen auch Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeursalons.
Begründet werden die nun stark verschärften schweizweiten Massnahmen mit der neuen hochansteckenden Virusvariante, die in einigen Ländern für einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen sorgt.
Das gilt ab Montag in der Schweiz
Läden und Märkte
Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs werden ab Montag geschlossen. Lebensmittelläden, Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte, Blumenläden dürfen offenbleiben. Läden dürfen auch wieder nach 19 Uhr sowie sonntags Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. In Läden dürfen sich noch wenige Menschen aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten.
Dienstleistungen
Dienstleister wie Coiffeursalons, Poststellen, Banken, Reisebüros, Solarien und Waschboxen dürfen offen bleiben, müssen aber zwischen 19 und 6 Uhr sowie sonntags schliessen – auch in Bahnhöfen und Flughäfen.
Arbeitsplatz / Homeoffice
Ab Montag gilt eine Homeoffice-Pflicht, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Ansonsten gilt in Innenräumen eine Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Besonders gefährdete Personen haben das Recht auf Homeoffice oder auf einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz (mehr zu den Verschärfungen beim Homeoffice lesen Sie hier).
Veranstaltungen und Versammlungen
Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt. An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden mitgezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt. Es gilt weiterhin die Empfehlung, private Treffen auf maximal zwei Haushalte zu beschränken.
Restaurants
Gastronomiebetriebe müssen mindestens bis Ende Februar geschlossen bleiben. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.
Kultur und Freizeit
Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen, so etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos, aber auch Bars, Discos und Tanzlokale. Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich, Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.
Sport und Fitness
Sportanlagen bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen. Im Freien dürfen bis zu fünf Personen zusammen Sport treiben. Profispiele ohne Zuschauer sind weiterhin erlaubt. Kinder bis 16 Jahre dürfen zusammen Sport treiben, aber keine Wettkämpfe austragen.
Skigebiete
Über Skigebiete und Hotels entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Es müssen strenge Schutzkonzepte eingehalten werden. Après-Ski-Aktivitäten sind nicht erlaubt.
Schulen
Die Kantone sollen sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten. Entscheide hierzu hat der Bundesrat noch nicht gefällt. Hochschulen müssen auf Fernunterricht setzen.
Öffentliche Einrichtungen
Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung dürfen weiterhin öffnen.
Appelle: Bleiben Sie zu Hause
Die Menschen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken. Auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge soll verzichtet werden. Gemeinsam gesungen werden soll nur in der Familie und in der Schule. Weiter sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Medienkonferenz beginnt um 15 Uhr
Die Medienkonferenz zur heutigen Bundesratssitzung findet um 15 Uhr. statt. Mit dabei sind Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin, Gesundheitsminister Alain Berset und Finanzminister Ueli Maurer.
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Zu den Bundesräten stossen der Basler Regierungsrat Christoph Brutschin, Präsident der Konferenz der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) und der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK).
Die illustre Liste von Finanzverantwortlichen weist darauf hin, dass heute Neuigkeiten zu Entschädigungen und Härtefallhilfen für betroffene Unternehmen verkündet werden.
Ausgangslage
Vor der Bundesratssitzung am Mittwoch hat sich Gesundheitsminister Alain Berset über die Coronavirus-Mutation besorgt gezeigt. Die Lage in Grossbritannien sei angesichts der mutierten, ansteckenderen Virusvariante «brutal», sagte er. Auch in Irland führt die Mutation zu einem steilen Anstieg der Fälle.
Die Variante breite sich auch in der Schweiz aus und sei viel ansteckender, sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Es dürfte auch mit den bestehenden Massnahmen zu mehr Ansteckungen kommen. Er will deshalb strengere Massnahmen – dazu gehören Ladenschliessungen, strengere Regeln in Büros und mehr Homeoffice.
Mehr zum Thema: Welche Verschärfungen Berset vorschlägt und wie es um die Finanzhilfen für betroffene Unternehmen steht
Die derzeitigen Infektionszahlen in der Schweiz seien «trügerisch», sagt Berset. Nach den Festtagen sei ein befürchteter starker Anstieg ausgeblieben. «Das ist eine gute Sache. Die Zahlen sind weiterhin viel zu hoch.» Es stehe noch ein schwieriger Winter bevor, auch wenn die Schweiz mit der Impfung nun gut positioniert sei.
Epidemiologin Nicola Low von der wissenschaftlichen Taskforce des Bundesrat fordert eindringlich einen sofortigen Lockdown mit Ladenschliessungen, Homeoffice-Pflicht und Fernunterricht. «Die neue Virus-Variante erfordert diesen drastischen Schnitt. Und zwar am besten noch heute, nicht erst morgen», erklärt die Professorin der Universität Bern im Interview mit der Nachrichtenseite Watson. Mit Blick auf Grossbritannien oder Irland wisse man heute genau, was in der Schweiz passieren wird, wenn die Mutation nicht kontrolliert werden kann. In Irland waren die Zahlen Anfang Dezember noch tief und jetzt gehe die Kurve fast vertikal nach oben. «Wenn das in der Schweiz passiert, ist das katastrophal», sagt Low im Interview.
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