Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Kolumne «Ertappt»
Riskantes Überholmanöver

Kurioses aus der Welt der Justiz.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Im Dezember des vergangenen Jahres fuhr ein Autofahrer vom Hirzel auf der Zugerstrasse in Richtung Sihlbrugg. Vor ihm befand sich ein Lastwagen. Das Tempo des Lastwagenfahrers – er fuhr etwa 40 km/h – war dem Autofahrer anscheinend zu langsam. Daher entschied er sich offensichtlich, den Lastwagen zu überholen. Allerdings kam diese Entscheidung im falschen Moment und kam damit einem Blindflug gleich.

Denn der Autofahrer setzte den Blinker für sein Überholmanöver kurz vor einer Rechtskurve. Durch diese und aufgrund von Bäumen war die Sicht des Fahrers auf die weitere Strecke eingeschränkt. Er konnte also nicht sehen, ob ihm ein anderes Auto während seines Überholmanövers entgegenkommt.

Dennoch fuhr er auf die Gegenspur und überholte bereits den Lastwagen, als ihm tatsächlich ein anderes Fahrzeug entgegenkam. Viele Optionen blieben dem Fahrer nun nicht mehr. Um eine Frontalkollision zu verhindern, steuerte der Überholende sein Fahrzeug nach links und kam von der Fahrbahn ab. Sein Fahrzeug schleuderte über die Böschung und kam schliesslich an einem Baumstrunk zum Stehen. Am Fahrzeug entstand ein erheblicher Sachschaden. 

Die beiden anderen Fahrer kamen mit dem Schrecken davon. Schliesslich war es nur dem Zufall zu verdanken, dass es nicht zu einer folgenschweren Frontalkollision mit Schwerverletzten oder gar Toten gekommen ist. Der Fahrer des Unfallwagens wurde laut Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 110 Franken verurteilt. Dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 700 Franken bezahlen oder sieben Tage ins Gefängnis.